Der Islam Seite 2
Der Glaube
Das wichtige Konzept des Islam und die Quelle aller seiner anderen Prinzipien und Verfahrensweisen ist die Einheit Gottes. Der Islam stellt Monotheismus in reinster Form dar.
Der Islam lehrt, dass es einen grundsätzlichen Unterschied gibt zwischen Allah, dem Schöpfer, und dem, was Er geschaffen hat. Der Himmel, der Mond, die Sterne, die Harmonie und Vollkommenheit in der Natur, die Anmut und Schönheit des menschlichen Körpers und die Vortrefflichkeit des menschlichen Geistes, der Wechsel zwischen Tag und Nacht, der Wandel der Jahreszeiten, das Geheimnis des Lebens und des Todes – all diese Dinge deuten auf etwas hin, das größer ist als sie selbst.
Für den Glaubenden sind dies alles Zeichen Allahs. Doch lehrt der Islam, dass Allah mit nichts von dem, was Er erschaffen hat, gleichgesetzt werden darf. Er ist allmächtig, allwissend; er steht über jeglicher Unvollkommenheit, vielmehr ist er die Verkörperung aller Vollkommenheit. Aber er ist keinesfalls Substanz in einer Form oder mehr oder weniger dem ähnlich, was Er erschaffen hat, obwohl Er andererseits kein ferner und weit entrückter Gott ist oder ein Ideal, dem man sich nicht nähern kann.
Er ist all gütig, und all mitleidsvoll.
Der Islam lehrt, dass Allah immer da ist. Er wurde nie gezeugt und hat auch seinerseits weder Sohn noch Tochter gezeugt. Der Islam weist das Konzept einer Inkarnation Gottes, das im Hinduismus, Christentum und in anderen Religionen zu finden ist, energisch zurück. Weil er davon ausgeht, dass das Konzept der Inkarnation dem Konzept Gottes Schranken auferlegt und die Überzeugung des Gläubigen, dass Gott dynamische Existenz besitzt, zerstört.
Der Koran bezeichnet Allah als vollkommen und ständig wirkend. Der Islam lehnt die Auffassung, dass Jesus, Sohn Gottes gewesen sei, entschieden ab. Vielmehr wird er als einer von Allahs großen Gesandten und Propheten der Kinder Israels geehrt und geachtet. Ebenso lehnt der Islam das Konzept der Dreieinigkeit ab, weil er es als im Widerspruch zum reinen Monotheismus stehend betrachtet.
Und er weist die Argumentation einiger Christen zurück, dass Gott selbst die Gestalt von Jesus, angenommen habe, damit die Menschen Ihn, Gott, erkennen könnten, sowie die Behauptung, dass Jesus, für die Sünden der Menschheit am Kreuz gestorben sei. Zum einen kann nach islamischer Auffassung der Mensch Allah sehr wohl erkennen und sich ihm nahe fühlen, indem er in vorgeschriebener Weise betet, fastet, Zakat gibt, die Pilgerfahrt unternimmt und gute Taten vollbringt.
Gerade durch das Praktizieren des Islam soll die Seele des Gläubigen geläutert und er näher zu Allah hingeführt werden. Und zum anderen kann nach islamischer Lehre niemand die Bürde eines anderen Menschen tragen oder dessen Verantwortung. Allah weiß sehr wohl um unsere menschlichen Schwächen und unsere Unvollkommenheit. Er verdammt uns keineswegs dafür, dass wir unvollkommen erschaffen wurden; vielmehr leitet er uns zur Selbstvervollkommnung an, verzeiht uns und lässt uns Seine Barmherzigkeit zuteilwerden, wenn wir irregehen und ihn dann aufrichtig um Verzeihung bitten.
Die Muslime glauben an den göttlichen Ursprung des Alten und Neuen Testaments, wobei sie allerdings die historische Einheit einiger Teile des Alten und Neuen Testaments bezweifeln. Sie nehmen an, dass diese keine genaue Wiedergabe dessen darstellen, was Allah ursprünglich offenbart hat. Die Muslime glauben an die Engel Allahs und an Seine Propheten. Sie glauben an die Wiederauferstehung der Toten am jüngsten Tag; sie glauben an den Tag des Gerichts und an das ewige Leben im Paradies oder in der Hölle.
Obwohl die Muslime glauben, dass Allah allmächtig ist und dass ihm die gesamte Schöpfung absolut untertan ist, glauben sie gleichzeitig, dass Allah den Menschen mit freiem Willen und der Fähigkeit, entsprechend zu wählen und zu handeln erschaffen hat. Dass Allah in vollkommener Gerechtigkeit den Menschen moralisch verantwortlich macht für das, was er zu seinen Lebzeiten tut. Es ist falsch zu behaupten, dass der Islam seine Anhänger lehrt, sich unterwürfig und tatenlos in das zu ergeben, was immer ihr Schicksal oder ihre Bestimmung sein mag. Vielmehr fordert der Islam die Gläubigen dazu heraus, gegen Unrecht und Unterwürfigkeit anzukämpfen und sich mit allen Kräften für die Aufrechterhaltung von Recht und Gerechtigkeit einzusetzen.
Die Fünf Säulen
Der Islam legt fünf grundsätzliche Pflichten fest, die alle Muslime einzuhalten haben und die das Gebäude oder die Säulen seines Glaubens ausmachen. Dabei handelt es sich um:
1. Den Glauben an die Einheit Allahs und das Ablegen des Bekenntnisses zu diesem Glauben mit den folgenden Worten: „Ich bezeuge, dass es keinen Gott gibt außer Allah, und ich bezeuge, dass Muhammad Sein Diener und Sein Gesandter ist.“
2. Die fünf täglichen Gebete vor Sonnenaufgang, zur Mittagszeit, am Nachmittag, nach Sonnenuntergang und in der Nacht. Diese fünf täglichen Gebete helfen dem Muslim, sich im Alltagsleben ständig der Gegenwart Allahs bewusst zu sein. Diese Gebete sind eine ständige Erinnerung des Betenden an die Allgegenwärtigkeit und Allmacht Allahs und sie helfen dem Betenden dabei, nicht vom rechten Pfad abzuweichen.
3. Die Wohltätigkeit gegenüber den Mitmenschen. Der Islam legt großen Wert auf Großzügigkeit und Mildtätigkeit als Mittel zur Läuterung der eigenen Seele und zur Annäherung an Allah. Dem Muslim ist auferlegt, freiwillige Gaben zu verteilen, wenn immer es ihm möglich ist; doch ist es davon abgesehen seine Pflicht, einmal jährlich eine Almosen-Steuer von etwa 2.5 Prozent seines Kapitalvermögens zu geben, die an Arme und Bedürftige etc. geht. Die Zakat (Almosen-Steuer) versetzt auf diese Weise die Muslim-Gemeinde in die Lage, sich all ihrer Mitglieder anzunehmen und zu gewährleisten, dass niemand des grundsätzlichen Rechts auf ein menschenwürdiges Dasein beraubt wird.
4. Das Fasten während des Ramadan, dem neunten Monat im islamischen Kalender. Dieses Fasten ist allen Muslimen vorgeschrieben, die gesund sind und das Reifestadium erreicht haben. Sofern sie nicht von der Einhaltung des Fastens durch verschiedene Umstände wie eine Reise, hohes Alter, Krankheit, geistige Unzurechnungsfähigkeit oder bei Frauen durch Menstruation, Schwangerschaft oder Stillen abgehalten werden.
Das Fasten im Ramadan
Beginnt vor Anbruch der Morgendämmerung und dauert bis nach Sonnenuntergang. Während dieser Zeit enthält sich der Muslim des Essens, Trinkens von Wasser oder anderen Getränken, des Geschlechtsverkehrs mit seinem Ehepartner und des Rauchens. Das Fasten lehrt den Muslim Selbstdisziplin und Beherrschung und läutert gleichzeitig Seele und Körper, und es stärkt das Gottesbewusstsein.
5. Die Pilgerfahrt nach Mekka: Diese Pilgerfahrt ist allen Muslimen zumindest einmal im Leben zur Pflicht gemacht, sofern sie gesund sind und die finanziellen Mittel dafür aufbringen können. Die jährliche Wallfahrt nach Mekka ist eines der größten Ereignisse in der islamischen Welt, weil sie Muslime aller Rassen und Länder der Erde zusammenführt. Dieses große Erlebnis im Leben eines Muslims hilft ihm gleichfalls, Allah näherzukommen.
Koran
Er ist die heilige Schrift des Islam, die gemäß dem Glauben der Muslime Gottes wörtliche Offenbarung an Mohammed, vermittelt durch den Erzengel Gabriel, enthält.
Der Koran besteht aus 114 mit Namen versehenen Suren, von denen 113 mit der Basmala (Im Namen Gottes des Gnädigen, des Barmherzigen) anfangen. Der Koran entstand in einem Zeitraum von etwas mehr als zwei Jahrzehnten. Nach dem Ort der Offenbarung wird zwischen mekkanischen und medinischen Suren unterschieden. Die Suren bestehen aus einer unterschiedlichen Anzahl an Versen, wobei die Suren – bis auf die erste – fast durchgehend immer kürzer werden.
Der Koran ist die Hauptquelle des islamischen Gesetzes, der Schari’s, weitere Quelle ist die Sunna.
Funktion des Koran als juristischer Leitfaden
Der Koran berührt alle Bereiche des menschlichen Handelns. Er setzt Maßstäbe im Sinne der zweiten mosaischen Tafel der Zehn Gebote, indem er fordert, die Eltern zu achten und zu ehren, nicht zu morden, nicht die Ehezubrechen, nicht zu stehlen und nicht zu lügen. Überdies enthält er juristische Anweisungen für das Strafrecht, wie das Abhacken der Hand bei Diebstahl, oder für das Prozessrecht, wie das Recht der Frau als Zeugin aufzutreten, auch wenn ihre Zeugenaussage nur halb so viel gilt wie die eines Mannes. Auch für das Erbrecht, wie die Erklärung, dass auch die Frau erbberechtigt ist, wobei sie wieder nur halb so gut abschneidet wie ein Mann in gleicher Position. Hinzu kommen Verhaltensregeln des gesitteten Umganges wie das richtige Grüßen oder das korrekte Betreten eines Hauses. Die Fülle dieser unterschiedlichen Bereiche macht deutlich, dass wirklich alles religiösen Vorschriften unterliegen kann.
Entstehungsgeschichte des Textes
Die Entstehung des Korans wird in der islamischen Tradition folgendermaßen geschildert:
Der Koran wurde von den Anhängern Mohammeds von Anfang an schriftlich festgehalten, zunächst als Sammlungen von losen Blättern. Zusätzlich gab es immer eine ganze Reihe von Muslimen, die den bis dahin vorhandenen Text komplett auswendig beherrschten. Sobald Mohammed ein weiterer Text geoffenbart wurde, war dies in der damaligen Gemeinschaft der Muslime Gegenstand höchster Aufmerksamkeit – wegen der zum Teil unmittelbaren Auswirkungen auf den Alltag, beispielsweise beim Alkoholverbot. Mohammed trug jede Erweiterung zunächst den Männern der Gemeinde vor und danach einer Versammlung der muslimischen Frauen.
Vor dem Tod des Propheten war die Schriftsammlung abgeschlossen, und nach Abstimmung mit allen, die den Koran sowohl mündlich als auch schriftlich bewahrt hatten, entstand auf Anordnung des dritten Kalifen (644-656) der erste offizielle, gebundene Koran. Damals hatte die arabische Schrift noch keine Vokalzeichen und keine Punkte, durch die in der heutigen arabischen Schrift einige ansonsten gleich aussehende Konsonanten unterschieden werden; deshalb war das mündliche Beherrschen des Textes wichtig, und die Schriftform diente vor allem als Gedächtnishilfe.
Mindestens fünf Abschriften wurden versandt, und zwar nach Medina, nach Mekka, nach Kufa, nach Basra und nach Damaskus. Gleichzeitig erging die Anordnung, alle privaten Koran Aufzeichnungen zu verbrennen. Man nahm früher an, dass die Abschrift, die nach Medina gesandt wurde, sich heute in Taschkent befindet und ein zweites Exemplar im Topkapi Museum in Istanbul verwahrt werde. Beide Exemplare sind aber in kufischer Schrift, die sich in das 9. Jahrhundert n.Chr. datieren lässt, aufgeschrieben worden und somit wohl 150 bis 200 Jahre nach ihrem Original entstanden.
Wirkung
Der Koran bildete die Grundlage für zahlreiche Zweige der arabischen Wissenschaft.
Seine Sprache beeinflusste stark die Entwicklung der arabischen Grammatik – neben den erhaltenen Fragmenten der vorislamischen Dichter galt und gilt das koranische Arabisch als Richtschnur für die Korrektheit sprachlicher Ausdrücke.
Aus dem Bedürfnis nach Auslegung des Offenbarung Inhalt entwickelte sich die ilm at-tafsir, die Wissenschaft der (Koran)-Interpretation. Ausführliche, oft Dutzende Bände füllende Kommentarwerke sind vom 2. muslimischen Jahrhundert an entstanden.
Rolle des Korans im islamischen Leben
Der Koran wird schon heranwachsenden Kindern beigebracht. Der Koran erfährt von Muslimen höchste Wertschätzung. So werden Koranausgaben zum Beispiel von vielen Muslimen nur berührt, wenn sie sich im Zustand der rituellen Reinheit befinden. Auch wird man in den Wohnungen vieler Muslime kein Buch finden, das im Raum an einer höheren Stelle untergebracht ist, als der Koran.
Der Text wird oft bis in die kleinste Einzelheit studiert, wobei für Muslime jedes Detail, jeder Buchstabe und jeder Punkt als von Allah unmittelbar so geoffenbart verstanden wird und deshalb als unendlich wichtig verstanden wird.
In den regelmäßigen Gebeten ist die erste Sure Al-Fatiha fester Bestandteil, andere Suren oder Teile davon werden den ersten beiden Gebets-Einheiten hinzugefügt. Überdies wird der Koran auch privat studiert, rezitiert, und live oder von Kassetten oder CDs angehört. Kassetten von einigen bekannten Rezitatoren sind in der ganzen islamischen Welt erhältlich.
Es gab schon zu Zeiten des Propheten Muhammad bis heute immer eine große Zahl von Muslimen, die den Koran komplett und wortwörtlich auswendig konnten (genannt Hafiz), viele weitere beherrschen ihn zumindest teilweise. In der Wertschätzung gläubiger Muslime steht ein solcher aus wendiger Vortrag an höchster Stelle.
Die erste Sure in einer Handschrift von Hattat Aziz Efendi
Schari’a
Die Schari’a oder deutsch Scharia (Weg zur Tränke, deutlicher, gebahnter Weg, religiöses Gesetz, Ritus), das islamische Recht, ist eine religiöse Pflichtenlehre, die die Regelung aller Bereiche des menschlichen Daseins anstrebt. In kasuistischem Aufbau bestimmt sie die Rechte und Pflichten des Menschen gegenüber anderen und gegenüber Gott. Trotz gelegentlicher Versuche ist die Schari’a nie kodifiziert worden, weshalb Detailfragen immer wieder strittig diskutiert werden. Die Pflege und Entwicklung der Schari’a obliegt der islamischen Jurisprudenz. Koranisch ist der Begriff Schari’a in Sure 45, Vers 18. Daraus leitet sich für Muslime der göttliche Ursprung der Schari’a her.
Westlich geprägte Länder lehnen die Schari’a wegen ihrer Praktiken, etwa Steinigung, Kreuzigung oder die Amputation von Körperteilen als barbarisch ab.
Amputation bei einem Dieb, Saudi-Arabien, 50er-Jahre des 20. Jahrhunderts
Die Wurzeln der Rechtswissenschaft
Die vier orthodoxen Rechtsschulen kennen vier Wurzeln der Rechtswissenschaft›, von denen allerdings nur die ersten beiden den Charakter von Quellen haben:
1. Der Koran ist für Muslime das unmittelbare Wort Gottes und die erste Rechtsquelle. Allerdings haben nur etwa 500 Verse (ca. 8 %) juristischen Bezug, weshalb schon früh die zweite Rechtsquelle hinzugezogen wurde.
2. Die Sunna des Religionsstifters Mohammed, sein gelebtes Vorbild und seine Aussprüche, stellt den Großteil des Materials der islamischen Jurisprudenz. Die Sunna wird in Hadithen überliefert, die schon früh schriftlich festgehalten wurden. Eine mit zeitlichem Abstand zum Tode Muhammads eskalierende Hadith-Inflation führte im 9. Jahrhundert zur Kodifizierung der authentischen› Hadithe in den Sechs Büchern›, von denen zwei (Buchari und Muslim) besonderes Ansehen genießen.
3. Qiyas, der Analogieschluss›, erlaubt die Übertragung der Ergebnisse eines Falles auf einen ähnlich gelagerten. Ein Beispiel ist das Weinverbot des Koran (Sure 5, Vers 90f.), das strenge Juristen im Analogieschluss auf alle berauschenden Mittel ausdehnen, während man im Volk, z. B. in der Türkei, zuweilen keinen Zusammenhang zwischen Wein und anderen Alkoholika erkennen mag; eine Position, die allerdings von keinem Rechtsgelehrten unterstützt wird.
4. Idschma, der Konsens, meint nicht den Konsens der gesamten muslimischen Gemeinde, sondern den der Rechtsgelehrten. Ist der Konsens erst einmal erreicht, was daran erkannt wird, dass kein Einspruch eines anerkannten Rechtsgelehrten vorliegt, gilt ein Rechtsproblem in der Orthodoxie als endgültig abgeschlossen. Das hat historisch zu einer Stabilisierung der Schari’a geführt, die allerdings von Manchen auch als Erstarrung› bezeichnet wird.
Daneben gibt es eine Reihe weiterer Rechtsquellen, die heute nicht mehr oder nur noch eingeschränkt verwendet werden.
Handlungen des Menschen
Die fünf Kategorien
Die Schari’a teilt die menschlichen Handlungen in fünf Kategorien ein, die wie angegeben bewertet werden:
Pflicht – das Tun wird belohnt, das Unterlassen bestraft. Unterschieden wird zwischen persönlichen Pflichten, denen jeder Muslim nachkommen muss, und gemeinschaftlichen Pflichten (Pflicht des Genüge-Leistens), bei denen es ausreicht, wenn eine ausreichende Anzahl der Muslime daran teilnimmt. In die erste Kategorie fällt z. B. das fünfmalige tägliche Gebet (Salat), in die zweite der Dschihad.
Empfehlenswert – das Tun wird belohnt, das Unterlassen nicht bestraft
Erlaubt – Tun und Unterlassen werden weder belohnt noch bestraft
Verwerflich – das Tun wird nicht bestraft, das Unterlassen belohnt
Verboten – das Tun wird bestraft, das Unterlassen belohnt.
Wenn hier von belohnt› und bestraft› gesprochen wird, so sind damit nur teilweise juristische Folgen gemeint, denn Pflichtverstöße gegenüber Gott lässt das islamische Recht in der Regel ungesühnt, da Muslime von einer Ahndung dieser Vergehen im Jenseits› ausgehen.
Mekka
Mekka gilt wegen der Heiligen Moschee in ihrem Zentrum als die heilige Stätte des Islams. Sie ist das Ziel der jährlichen Pilgerfahrt (Hadsch), die für Muslime, die sie sich gesundheitlich und finanziell leisten können, eine religiöse Pflicht ist.
Nichtmuslimen ist der Aufenthalt in Mekka nicht gestattet.
Die Heilige Moschee mit den sieben Minaretten, in deren Mitte die Kaaba steht, gilt als das wichtigste Heiligtum der islamischen Welt.
Allein während der Hadsch versammeln sich Jahr für Jahr schätzungsweise 2 Millionen Muslime aus der ganzen Welt in Mekka.
Medina
Nach Mekka ist Medina die zweitwichtigste heilige Stadt des Islam.
Nach der Hidschra, dem Auszug aus Mekka im Jahre 622, wurde Medina der Sitz von Mohammeds anwachsender Bewegung. Seine damalige Moschee und sein Wohnhaus stellen heute einen Teil der „Moschee des Gesandten“ dar. 622 wurde Mohammed von Abgesandten der Aus und Chasradsch nach Yathrib (früherer Name Medinas) eingeladen, um als eine Art Gouverneur zu wirken. Medina war damals eine geteilte Stadt: Unterschiedliche Clans und Religionen lagen in Zank und Streit. Mohammed bewirkte eine Einigung in der Stadt.
Alle Beteiligten stimmten einem Pakt zu, der von Mohammed und von seinen Schülern aufgestellt wurde. Er lud die gesamte Stadt ein, der neuen Religion, dem Islam, zu folgen, jedoch konnte er die meisten Juden nicht überzeugen. Diese wurden daraufhin entweder vertrieben oder ausgerottet.
Während der zehn Jahre nach der Hidschra bildete Medina das Zentrum des islamischen Lebens, bis Mohammed Mekka eroberte. Noch als die islamische Führung dort etablierte wurde, blieb Medina für einige Jahre die wichtigste Stadt des Islam und de facto die Hauptstadt des Kalifats.
Medina hat heute noch große religiöse Bedeutung als zweitwichtigster islamischer Wallfahrtsort.
Islamisches Brauchtum
Islamisches Brauchtum (auch „muslimisches Brauchtum“) ist ein Sammelbegriff für Bräuche (inklusive Rituale) und Sitten innerhalb der Religionsgemeinschaft des Islam, insofern es von der Mehrheit der Muslime akzeptiert und tradiert wird. Es diente und dient historisch gesehen zur Ausbildung einer religiösen Identität. In islamfreundlicher Umgebung oder Diaspora Situationen wird es speziell zur Bewahrung der eigenen Identität vor der Vermischung mit der Kultur des Gastvolkes eingesetzt.
Islamischer Alltag
Der islamische Alltag wird im Allgemeinen von verschiedenen Aspekten des Islam beeinflusst. Zu nennen sind hier insbesondere:
Feste und Brauchtum im Zusammenhang mit den „5 Säulen“ weitere islamische Feste,
die islamische Alltagskultur (z. B. Speisevorschriften) und die islamische Ethik.
Islamische Speisevorschriften
Die islamischen Speisevorschriften sind im Koran und in der Sunna geregelt. Der Muslime kennt erlaubte Nahrung (Halal) und verbotene Nahrung (Haram).
Verboten sind:
der Genuss von Alkohol (wobei hier regional differenziert wird)
Der Genuss von Blut oder Aas
der Genuss von Tieren, die selbst Fleischfresser sind (Schweine, Hunde, Katzen)
der Genuss von Tieren, die geschlachtet wurden, ohne auszubluten
der Genuss von Fischen ohne Schuppen (z. B. Spiegelkarpfen oder Aal)
der Genuss von Opfertieren fremder Religionen
In diesem Zusammenhang wird von einigen Fatwas das Schächten von Tieren verlangt.
Beschneidung
Die Beschneidung dagegen ist kein spezifisch islamischer Brauch, auch wenn er noch weitestgehend verbreitet ist, obwohl sie im Koran nicht erwähnt wird. Es gilt dabei, dass diese Beschneidung bis spätestens vor der Heirat vollzogen sein muss. Besonders die Beschneidung von Mädchen, die vorwiegend in islamisch geprägten Ländern Afrikas praktiziert wird, wird heute heftigst kritisiert.
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Weitere Quellen zum Islam
Der Islam
Der Koran
Islam
Der Islam: Entstehung und Grundpfeiler der Weltreligion