Religiöse Menschen in der Pflege
Unterrichtsprojekt „Interkulturalität“ in der Pro Seniore Altenpflegeschule; Kurs A0104
In den Unterrichtsfächern Religion/Ethik und Deutsch erarbeiteten wir uns Wissen über die großen Weltreligionen, das für die Pflege wichtig ist. Wir besuchten Moslems, Christen, Juden und Buddhisten in ihren religiösen Stätten in Freiburg und interviewten die jeweiligen Fachleute zu den relevanten Themen. In Info-Mappen fassten wir die wesentlichen Informationen zu den großen Religionen (und den Bedürfnissen ihrer Anhänger) zusammen. Eine solche Infomappe sollte in den Einrichtungen ständig verfügbar sein, um dem Pflegepersonal das wichtigste Know-how (and Know-Why) „auf einen Blick“ zu präsentieren.
Im Deutschunterricht entstand anschließend der Text für diese Internet-Seite, redaktionell überarbeitet vom Dozenten des Projektes, Dr. Michael Kalff.
Warum sind Menschen religiös?
Jeder Mensch benötigt etwas, an das er glauben kann, das sein Bedürfnis nach dem Sinn des Lebens und nach ethischer Orientierung befriedigt. Wir alle benötigen Werte und Normen, die unserem Leben Richtung geben und dabei helfen, unseren Platz in der Gesellschaft zu finden. In jedem von uns steckt auch das Streben nach Glück und Geborgenheit, für Viele ist Religion ein Weg dazu.
Inhaltsverzeichnis
- 1 Religiöse Menschen in der Pflege
- 1.1 Christentum
- 1.2 Islam
- 1.2.1 Ernährung
- 1.2.2 Ausscheiden
- 1.2.3 Bewegen
- 1.2.4 Schlaf/Ruhe
- 1.2.5 Kleiden
- 1.2.6 Hygiene
- 1.2.7 Kommunikation
- 1.2.8 Sinn/Glaube
- 1.2.9 Buddhismus
- 1.2.10 Waschen und kleiden
- 1.2.11 Essen und trinken
- 1.2.12 Sinn finden
- 1.2.13 Allgemeines
- 1.2.14 Judentum
- 1.2.15 Waschen und Kleiden
- 1.2.16 Frauen
- 1.2.17 Männer
- 1.2.18 Essen und Trinken
- 1.2.19 Sich beschäftigen
- 1.2.20 Ruhen und Schlafen
- 1.2.21 Quellen:
- 1.2.22 Tod und Sterben
- 1.3 Evangelische Christen
- 1.4 Römisch-katholische Christen
- 1.5 Juden
- 1.6 Islam
- 1.7 Buddhismus
Jede Kultur hat sich ihre eigene Interpretation von Wahrheit und Wirklichkeit erschaffen, darauf beruhen Sitten, Regeln und Bräuche, so sind auch die fünf großen Weltreligionen mit ihren Interpretations- und Begründungssystemen entstanden. In jeder dieser Religionen gibt es Aspekte, auf die man in der Pflege achten muss. Folgende Punkte sollten beim Eintrittsgespräch mit jedem Bewohner geklärt werden.
- Bedürfnisse in Bezug auf Ernährung
- Bedürfnisse bezüglich Körperpflege
- Bedürfnisse bezüglich religiöser Praxis
- Einrichtung des Zimmers (ob z. B. Möbel umgestellt werden müssen zum Zweck der religiösen Ausübung oder ob das Kreuz aus dem Zimmer entfernt werden soll)
- Besondere Feiertage
- Religiöse Betreuung – wer soll ggf. verständigt und um Betreuung gebeten werden?
Christentum
Das Christentum ist die Religion der Anhänger von Jesus Christus, den sie als Sohn Gottes verehren und der ihnen durch seine Lehre einen Weg zu Gott eröffnet hat. Durch die Taufe werden Christen zu Nachfolgern Jesu. Seinen Lehren zu folgen, führt zu eigener Erlösung. Christen glauben an die Auferstehung nach dem Tod (jüngstes Gericht) in neuer, nicht vorstellbarer Seinsweise. Wichtigste Lehre des Christentums ist das Prinzip der Nächstenliebe.
Besonderheiten in der Pflege:
- Christen feiern am 25.12. „Weihnachten“, d. h. die Geburt von Jesus Christus,
- am Karfreitag den Tod von Jesus Christus,
- an Ostern seine Auferstehung,
- an Pfingsten, dass Jesus seinen Jüngern erschienen ist.
- Der Sonntag gilt als „Tag des Herrn“, er wird mit Arbeitsruhe und einem Gottesdienst gefeiert.
- Die Fastenzeit dauert 40 Tage (Aschermittwoch bis Karfreitag). Während dieser Zeit wird häufig auf Genüsse wie Alkohol, Nikotin oder Süßigkeiten verzichtet. Die Fastenzeit dient der Neuorientierung und Besinnung der Christen.
- Der Karfreitag ist der bedeutendste protestantische Feiertag. Der Gläubige möchte an diesem Tag in Form von Gebeten mit Gott in Zwiesprache treten. Viele Christen essen am Freitag kein Fleisch, ganz besonders am Karfreitag.
Weitere Regeln beim Essen, bei Medikamenten oder medizinischen Eingriffen sind nicht zu beachten. (Quelle: „Pflege von Schwerstkranken und Sterbenden: Religiöse Bedürfnisse müssen berücksichtigt werden“, Marc Kegreiß, Pflegezeitschrift 4/2001, S. 240–244).
Islam
Der Islam entstammt den gleichen Ursprüngen wie das Judentum und Christentum. Das Alte und das neue Testament (also die jüdische Thora und die christliche Bibel) gelten als authentische Offenbarungen Gottes, Jesus als ein Prophet (aber nicht als Gottessohn!). Nach islamischer Überzeugung ist Mohammed der letzte Prophet, der die letztgültige Offenbarung Gottes erhielt – den Koran. „Islam“ bedeutet „Frieden“ und „Djihad“ die andauernde persönliche Anstrengung, ein rechtschaffenes und gottgefälliges Leben zu führen. Hauptidee des Islam ist der „Gehorsam gegen Gott“. „Heiliger Wochentag“ im Islam ist der Freitag, an dem das Mittagsgebet eine zentrale Stellung hat.
Die fünf Hauptpflichten eines Muslims sind:
Allah ist der eine, einzige Gott, Mohamed ist sein Gesandter.
5-mal täglich nach Mekka beten und jeweils davor eine rituelle Reinigung durchführen
Armensteuer
Fasten im Monat Ramadan
Ein mal im Leben nach Mekka reisen, zum zentralen Heiligtum, der Kaaba.
Ernährung
Hier muss eine besondere Feinabstimmung, mit dem respektive der Patient/in, getroffen werden. Allgemein ist weder Schweinefleisch noch Alkohol erlaubt.
Ausscheiden
Allgemein gilt: der Intimbereich einer moslemischen Frau, darf auch nur von einer Frau gesehen und behandelt werden. Ebenso ist es beim moslemischen Mann, er darf nur einem anderen Mann betreut werden. Der Intimbereich kann je nach Tradition den ganzen Körper außer Gesicht und Händen bei der Frau und umfassen, und bei Mann von den Oberschenkeln über den Körperstamm bis zu den Oberarmen reichen.
Bewegen
Wenn die Einrichtung über einen Gebetsraum für Muslime verfügt, muss einem/einer Moslem/Muslime die Aufsuchung des Raumes, zu den Gebetszeiten ermöglicht werden. Ein moslemische/r Heimbewohner/in sollte auf Wunsch auch die Möglichkeit erhalten, nach Mekka zu pilgern, sofern dies gesundheitlich vertretbar ist.
Schlaf/Ruhe
In den meisten Einrichtungen gibt es bestimmte Bett geh Zeiten, die sich allerdings nicht immer mit dem letzten Gebet der Muslime (nach Sonnenuntergang) decken. Deswegen muss hier auch eine Regelung getroffen werden, wie der/die Bewohner/in, diese Gebetszeit einhalten kann. Wichtig ist auch, dass beim Gebet Ruhe gegeben ist.
Kleiden
Bei Frauen ist das Tragen eines Kopftuches ein wichtiger Bestandteil des Glaubens. Ebenso darf Ihre Kleidung nicht körperbetonend sein und muss so geschnitten sein, dass keine Haut (bis zu den Fußknöcheln und bis zu den Handgelenken) sichtbar ist. Bei den Männern dürfen nur der Unterarm, und die Waden zum Vorschein kommen. Diese Angaben sind besonders für Betreuer, die vom Staat für den Kleiderkauf beantragt wurden, wichtig.
Hygiene
Sollten muslimische Frauen oder Männer beim Waschen auf Hilfe angewiesen sein, dürfen hier die Frauen nur von Frauen und Männer nur von Männern gewaschen werden. Bei beiden Geschlechtern muss der Schamhaarbereich, wie auch die Achselbehaarung stets entfernt werden. Traditionell wird „fließendes Wasser“ zur Reinigung verwendet, kein „stehendes“. Da vor jeder Gebetszeit (bis zu 5 täglich) eine Reinigung erfolgen muss, sind bei hilfebedürftigen Muslimen das Gesicht, die Ohren, die Hände bis zum Ellenbogen und die Füße zu waschen. Auch vor jeder Mahlzeit muss einem Moslem/einer Muslima ermöglicht werden, sich die Hände zu waschen.
Kommunikation
Wenn es hier sprachliche Probleme geben sollte, muss bereits im Vorfeld abgeklärt worden sein, ab auch Betreuungspersonal mit den gleichen Sprachkenntnissen in der Einrichtung tätig sind. Die Zusammenführung von Moslems in der Einrichtung kann ebenfalls von Vorteil sein.
Sinn/Glaube
Der Glaube nimmt bei Moslems einen ganz besonders hohen Stellenwert ein. Gerade im Alter kann diese Bedeutung nochmals steigen. Einem gläubigen Bewohner sollte, soweit es eben möglich ist, das Leben nach seinen Glaubensvorstellungen ermöglicht werden: Gebetszeiten achten, kein Kreuz oder christliche Bildnisse im Zimmer, Essens – und Hygieneregeln respektieren.
Buddhismus
Im Buddhismus gibt es keinen Gott, was diese Religion von anderen unterscheidet. Es gibt aber trotzdem ethische Regeln für ein „rechtschaffenes Leben“. Um nicht mehr wiedergeboren werden zu müssen, strebt man nach der Verwirklichung der offenen Weite des Geistes, nach der „Erleuchtung“. Das Ziel ist es, das begrenzte Ego zu überwinden. Die Mittel dazu sind Meditation, Philosophie und rechtschaffenes Verhalten im Alltag.
Waschen und kleiden
Die Füße gelten als Gegenstück des Kopfes und werden in Asien oft als unrein bezeichnet. Deshalb möchten Buddhisten, falls sie eine Buddhastatue oder ein Bildnis des Buddhas im Zimmer haben, nicht so schlafen, dass sie mit den Füßen darauf zeigen. Buddhisten der östlichen Länder legen Wert auf gleichgeschlechtliche Pflege (weibliche BW werden von weiblichem Pflegepersonal gepflegt, bei Männern von männlichem Pflegepersonal) im westlichen Buddhismus ist das nicht so strikt, aber es sollte vorher mit dem BW abgesprochen werden.
Essen und trinken
Grundsätzlich wird im Buddhismus geraten, nicht übermäßig viel zu essen, da dies Trägheit und Faulheit hervorrufen kann und der Gesundheit schade. Einige Buddhisten meiden Fleisch, Alkohol, manche auch Knoblauch und Zwiebeln. Auf keinen Fall darf ein Tier unmittelbar für eine Mahlzeit getötet werden. Es sollte von den Pflegenden geklärt werden, was der jeweilige Buddhist an speziellen Wünschen in Bezug auf Essen und Trinken hat.
Sinn finden
Dem BW sollte es ermöglicht werden, seine Religion nach eigenem Ermessen und eigenen Bedürfnissen ausführen zu können, z. B. Das Zimmer nach seinen Wünschen einzurichten. Dazu kann ein kleiner „Altar“ gehören, vor dem der BW seine Meditation durchführen und auf dem er Buddhastatuen aufstellen kann.
Allgemeines
Buddhisten sehen es nicht gerne, wenn Tiere getötet werden(z. B. nach Möglichkeit keine Insekten töten in Gegenwart von Buddhisten, sondern fangen und ins Freie setzen).
Judentum
Das Judentum betont das Leben hier auf dieser Erde sehr stark – es soll so geführt werden, wie Gott es in der Thora (die als „Altes Testament“ auch in der christlichen Bibel enthalten ist) vorgegeben hat. Viele Juden glauben an eine Auferstehung und ein Leben nach dem Tode. Während im Christentum die Liebe Gottes zu den Menschen im Mittelpunkt steht, betonen die Juden die Gerechtigkeit Gottes, des einen und einzigen Gottes. Juden glauben also nicht an den „lieben Gott“, der ihnen ihre Fehler vergibt, wenn sie ihn nur darum bitten, sondern an den „richtenden Gott“, der die Fehler des Menschen (Sünden) mit dessen guten Taten verrechnet.
Das Judentum kennt zwar keine unterschiedlichen Konfessionen, jedoch sind die Unterschiede zwischen orthodoxen und liberalen Juden enorm, weshalb die Frage nach den individuellen religiösen Bedürfnissen besonderes Gewicht gewinnt. Für Juden ist es oft auch während eines Krankenhausaufenthaltes üblich, im Kreise ihrer Familie gepflegt zu werden und zu sterben. Bei orthodoxen Juden ist die Familie dazu verpflichtet, die Grundpflege und die Ernährung eines Kranken zu übernehmen.
Dem Juden sind tägliche Gebete vorgeschrieben. Der Sabbat (Freitag- bis Samstagabend) ist heilig, jegliche Arbeit (auch Zubereitung von Speisen) sowie die Verwendung bestimmter Energien ist verboten. Weshalb ein streng gläubiger Jude unter Umständen die Notrufglocke im Krankenhaus oder Altenheim nicht verwendet und gehäuft spontan nach ihm geschaut werden sollte. Dringende medizinische Maßnahmen sind zulässig. Einem (orthodoxen) Juden darf nie die Hoffnung auf Gesundung genommen werden. Passive Sterbehilfe ist verboten.
Waschen und Kleiden
Frauen
- dürfen nicht von Männern gewaschen werden
- dürfen nie ohne Kleidung liegen oder stehen
- benötigen immer eine Kopfbedeckung, ersatzweise eine Perücke
Männer
- dürfen von beiden Geschlechtern gewaschen werden
- dürfen nie ohne Kleidung liegen oder stehen
- tragen immer eine Kopfbedeckung (Kippa) auch nachts und bettlägerige Juden
- rasieren sich nie nass, sondern nur trocken
Bettlägerigen Juden muss öfter das Hände waschen angeboten werden, mindestens vor jeder Mahlzeit und nach dem Aufstehen, da es eine rituelle Bedeutung hat. Während des Sabbats darf keine Körperpflege durchgeführt werden.
Essen und Trinken
Das Judentum kennt überaus komplexe Vorschriften für rechtschaffene Ernährung, das „koschere“ Essen: Juden
- essen und verbrauchen kein Blut,
- essen bestimmte Teile von Tieren nicht,
- Sie dürfen nur Fleisch vom Stier, Schaf, Ziege, Widder, Hirsch, Rehbock, Antilopen, Bisons und Bergziegen essen, außerdem Fleisch von Geflügel und Fisch (keine Meeresfrüchte).
- Das Tier muss auf vorgeschriebene Weise geschlachtet werden (geschächtet),
- Fleisch, das gebraten wird, muss vorher und nachher gespült werden,
- Insekten, Würmer und Reptilien dürfen nicht gegessen werden,
- Eier und Milch eines verstorbenen Tieres dürfen nicht verzehrt werden,
- Käse der nicht in Überwachung eines Rabbiners steht ist verboten,
- Fleisch- und Milchprodukte dürfen nicht zusammen zubereitet oder verzehrt werden, besonderes Koch- und Essgeschirr ist für „fleischiges“ und „milchiges“ erforderlich,
- Fleisch und Fisch dürfen nicht zusammen gegessen werden,
- Wein und andere Getränke aus Trauben sind verboten,
- Fisch mit Fasern und Schuppen darf gegessen werden,
- Fleisch, das lebendigen Tieren entnommen wird, darf nicht gegessen werden,
- zu bestimmten Feiertagen gibt es bestimmte Speisen, z. B. zum Passah Fest ungesäuertes Brot.
Sich beschäftigen
- Besuch einer Synagoge organisieren
- Jüdische Kulturvereine einladen
- Mithilfe beim Organisieren von jüdischen Festen (Schawuot, Chanukka, Passah – Fest, Rosch – Ha-schana)
Ruhen und Schlafen
- Abendgebet berücksichtigen
- Duftlampen mit entspr. Düften anbieten.
- Zimmer nach Wünsch und Bedürfnissen des jüdischen Bewohners gestalten (z. B. unbedingt Kreuz entfernen).
Quellen:
- Pflege heute, Urban und Fischer
- Die Pflege des Menschen, Mechthild Seel
- Pflegezeitschrift 4/2001
Tod und Sterben
Die Religion ist für viele Menschen das Fundament ihrer Lebensgestaltung. Für Schwerkranke und Sterbende gewinnt häufig der Wunsch, Frieden mit seinem Schöpfer oder einer spirituellen Macht zu schließen, an Bedeutung. Manchmal ist das Bedürfnis, sich mit Gott und den Menschen auszusöhnen, stärker als die Sorge vor Siechtum, Schmerz und Unannehmlichkeiten. Der Wunsch, eine religiöse Handlung zu vollziehen, ist wichtiger als gewaschen zu werden oder Medikamente einzunehmen.
Nachdem in Deutschland ein in der Verfassung verankertes Grundrecht auf freie Wahl der Religion und ungestörte Religionsausübung gilt, muss dem Patienten auch, und gerade, in der Pflegesituation Gelegenheit dazu gegeben werden. Das Pflegepersonal trägt hier eine große Verantwortung, denn oftmals benötigt ein Patient bei der Glaubensausübung gewisse Hilfe.
Pflege ist nicht nur Hilfestellung bei der Erfüllung physischer Grundbedürfnisse, sondern geht auf den ganzen Menschen mit seinen seelischen, psychischen uns spirituellen Bedürfnissen ein. Hier ein kleiner Überblick für den Umgang mit Sterbenden und Verstorbenen der verschiedenen Konfessionen:
Evangelische Christen
Hilfreiche Handlungen für den Sterbenden
Liegt ein Patient im Sterben, sollten die Angehörigen, und falls es der Sterbende möchte, ein Priester informiert werden. Auf Wunsch sollten dem sterbenden Hilfsmittel zum Gebet, eine Bibel oder ein evangelisches Gesangbuch, gereicht werden. Kann der Patient nicht selbst lesen, können ihm Texte, Lieder und Gebete vorgelesen werden, unter anderem Psalm 23, das Lied „So nimm den meine Hände“, das Glaubensbekenntnis oder das Vaterunser.
Umgang mit Verstorbenen
Beim Umgang mit Verstorbenen gibt es keine Besonderheiten zu beachten. Angehörige sollten jedoch im Sterbezimmer Abschied nehmen können, evtl. kann auch mit dem Priester eine Andacht abgehalten werden.
Römisch-katholische Christen
Hilfreiche Handlungen für den Sterbenden
Prinzipiell gelten die gleichen Hilfestellungen wie bei den evangelischen Patienten. Dem Sterbenden kann die Bibel oder das Gesangbuch „Gotteslob“ gereicht werden. Auch Rosenkränze, Medaillons mit Abbildungen vom Papst, der Jungfrau Maria oder von Heiligen werden gerne genommen. Auf Wunsch sollte ein Kruzifix aufgestellt werden. Krankensalbungen sollten ermöglicht werden.
Umgang mit Verstorbenen
Beim Umgang mit Verstorbenen gibt es keine wesentlichen Abweichungen zu der evangelischen Kirche. Sofern es möglich ist, sollte im Sterbezimmer eine Kerze angezündet werden, sie ist ein Symbol für den Glauben an die Auferstehung. Vielfach wünschen Angehörige, dass dem Leichnam die Hände wie zum Gebet gefaltet werden und ihm ein Kruzifix oder ein Rosenkranz in die Hand gegeben wird.
Juden
Hilfreich Handlungen für den Sterbenden
Neben der Information der Angehörigen und auf Wunsch eines Rabbiners sollte Sterbenden eine jüdische Bibel (Thora) gereicht werden, so sie es denn wollen. Einem Juden darf niemals die Hoffnung auf Gesundung genommen werden, da jeder Jude, solange er kann, leben und damit Gott dienen soll. Demzufolge sind Maßnahmen, die das Leben verkürzen, nicht erlaubt, auch keine passive Sterbehilfe. Die Rettung menschlichen Lebens hebt alle Gebote und Verbote des jüdischen Glaubens auf.
Umgang mit Verstorbenen
Acht Minuten nach dem Eintritt des Todes wird eine Daunenfeder auf Nase und Mund gelegt. Der Sohn des oder der Verstorbenen oder ein nächster männlicher Angehöriger verschließt Augen und Mund, danach lässt man den Verstorbenen circa 30 Minuten allein.
Orthodoxe Juden beauftragen eine eigene Gesellschaft, die Chewra Kadischa, übersetzt „heilige Gemeinschaft“, mit der Versorgung des Verstorbenen. Andernfalls übernimmt diese Aufgabe das Pflegepersonal. Dabei werden die Hände des Verstorbenen entlang des Rumpfes ausgestreckt, er wird gewaschen und mit einem weißen Hemd bekleidet. Der Körper wird mit einem weißen Tuch bedeckt und das Bett so gestellt, dass die Beine in Richtung Tür zeigen. In Kopfhöhe des Leichnams wird auf dem Nachttisch eine Kerze angezündet.
Islam
Hilfreiche Handlungen für den Sterbenden
Liegt ein moslemischer Patient im Sterben, sollen die Angehörigen und ein islamischer Seelsorger gerufen werden. Der sterbende Moslem hebt den Finger zum Himmel und spricht das Sterbegebet (Shahada) und das islamische Glaubensbekenntnis. Wenn der Patient den Finger nicht selbst heben kann, übernehmen das Angehörige oder andere Muslime. Sollte kein Moslem beim Sterbenden sein, dürfen dies auch Andersgläubige. Der Sterbende darf nicht durstig sterben, es sollte ihm ständig zu trinken angeboten werden. Außerdem wird er so gedreht, dass er in Richtung Mekka blickt, also in südöstliche Richtung. Die Augen werden bereits vor dem Ableben langsam geschlossen und dabei ein Gebet gesprochen.
Umgang mit dem Verstorbenen
Nach dem Tod wird der Leichnam mit fließendem Wasser gewaschen. Diese spirituelle Handlung kann nur der Imam oder ein anderer, darin unterwiesener Moslem durchführen. Ist dies nicht möglich, wird der Leichnam versorgt und im Nachhinein spirituell gereinigt. Die Versorgung eines Verstorbenen islamischen Glaubens durch Andersgläubige ist für die Angehörigen sehr schwierig zu akzeptieren und erfordert daher viel Fingerspitzengefühl. Auf jeden Fall sollte sie immer von männlichen Pflegekräften durchgeführt werden. Bei der Versorgung ist zu beachten, dass die Hände stets an die Seiten des Leichnams gelegt werden. Der Leichnam wird in weiße Laken gehüllt und dann auf die rechte Seite gelagert.
Buddhismus
Hilfreiche Handlungen für Sterbende
Buddhisten wünschen sich, frühzeitig über den bevorstehenden Tod informiert zu werden, damit sie sich besser vorbereiten können. Sie stehen in der Regel dem Tod mit einer Gelassenheit gegenüber, von der wir viel lernen können.
Sterbende werden auf die rechte Seite gedreht, da Buddha so gestorben ist. In manchen buddhistischen Richtungen bevorzugen Sterbende aber die Meditationsstellung, zumindest eine gewisse aufrechte Körperhaltung.
Umgang mit Verstorbenen
Nach Eintritt des Todes soll der Leichnam 45 Minuten lang nicht berührt werden. Angehörige und Mitglieder der buddhistischen Gemeinschaft bleiben beim Toten und meditieren. Der buddhistische Glaube sagt, dass 68 Stunden nach Eintritt des Todes das Bewusstsein des Verstorbenen wieder erwacht und der sogenannte Bardo-Zustand beginnt. In dieser siebenwöchigen Zeit lesen die Angehörigen aus dem tibetischen Totenbuch, das als Anleitung für den Verstorbenen dient, durch den Bardo-Zustand hindurch in eine gute Wiedergeburt zu finden.
Quellen: „Religiöse Bedürfnisse müssen berücksichtigt werden“ von Marc Kegreiß Pflegezeitschrift 4/2001
Die Pflege des Menschen, Mechthild Seel
Weitere Quellen religiöse Menschen in der Pflege
Religion und Religionszugehörigkeit in der Pflege
Richtlinien für die Berücksichtigung religiöser Bedürfnissein Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen
Ethische und interreligiöse Kompetenzen in der Pflege