Berufsbild: Altenpfleger/in
› Vorgeschichte:
› Beginn der Ausbildung:
Wann erste Überlegungen einsetzten, durch eine neue Ausbildungsform und eine neue berufliche Spezialisierung die Personalprobleme zu beheben, lässt sich nach 1957 zurückverfolgen.
-In einem Briefentwurf an den Landschaftsverband, datiert vom 3. März 1958, wird der folgende Zusammenhang hergestellt: Die Versorgung von Alters- und Siechenheimen mit Pflegekräften hat sich in den letzten Jahren schwieriger gestaltet. Sie ist seit etwa 1957 durch den rapiden Schwesternmangel (erhöhter Bedarf durch Bau von Krankenhäusern, Arbeitsverkürzung, Überalterung vieler Schwesternschaften) fast unmöglich geworden.
Im gleichen Schreiben wird dann eine Lösungsvorstellung entwickelt: Es genügt, wenn auch, große Altenheime durch eine leitende Schwester geführt werden, um ernste Erkrankungen rechtzeitig zu erkennen und eingreifen zu können. Die normale Versorgung sollte durch Kräfte geschehen, die in relativ kurzer Ausbildung (6 Monate) speziell für Altenheime geschult sind. Die Ausbildung soll sie fähig machen, die Grundpflege durchzuführen, einfache hydrothermische Maßnahmen vorzunehmen, die Grundkenntnisse der Massage zu beherrschen und, durch Einführung in die Psychologie und Psychiatrie des Alters, die Eigenarten alter Menschen zu verstehen und auszugleichen. Ihre medizinischen Kenntnisse sollen sich auf einen etwas erweiterten Schwestern Helferinnen Lehrgang beschränken. Dagegen sollen sie in die Lage versetzt werden, den alten Menschen Anregungen zu geben für eigene Betätigung in einfachen Bastel- und Werkarbeiten, um deren körperliche und geistige Fähigkeiten den damaligen Denkzusammenhalt erläutern. Er bietet womöglich auch Ansätze für heutige kritische Besinnung in der Altenhilfe.
Inhaltsverzeichnis
Anfang Mai 1958 lief an der Schwesternschule der Arbeiterwohlfahrt in Marl/Westfalen der erste Kursus für ALTENPFLEGERINNEN an.
123 Schüler schlossen die damals zunächst fünfmonatige Ausbildung mit einer Prüfung ab, an der schon ein Vertreter des Regierungspräsidenten teilnahm. Nach acht Kursen wurde die Ausbildung eingestellt, da sich nicht mehr genügend Bewerber fanden. Das mag daran gelegen haben, dass man sich in Marl auf einen ganz bestimmten Bewerberkreis eingestellt hatte, der in jedem Fall Anspruch auf Förderung durch das Arbeitsamt hatte.
› Der heutigen Altenpflege stehen eine Vielzahl von Arbeitsfeldern zu Verfügung:
› Altenheime | › Betreutes Wohnen | › Behörden |
› Pflegeheime | › Hospize | › Heimaufsicht |
› Gerontopsychiatrien | › Geriatrie | › Pflegefachschulen |
› Tagespflegeeinrichtungen | › Krankenhäusern | › Fachhochschulen |
› Kurzzeitpflegeeinrichtungen | › Psychiatrien | › Tagesklinik |
› Sozialstationen/ambulante Dienste | › Kranken- /Pflegekassen | › Übergangspflege |
› Altenclub | › Medizinische Dienste der Krankenkasse | › Gemeinwesenarbeit |
› Altenerholungseinrichtungen | › Sozialdienste |
› Aber auch die Aufgaben der Altenpflege sind vielfältiger geworden:
› Körperliche Pflege | › Betreuung in allen Lebensbereichen | › Anleitung von nicht examiniertem Personal und Schülern |
› Prävention | › Beratung der älteren Menschen | › Verwaltungs- und Organisationsaufgaben |
› Rehabilitation | › Angehörigenarbeit | › Dokumentationsaufgaben |
› Anleitung zur Selbstständigkeit | › Sterbebegleitung | › Pflegeplanung |
› Aktivierung | ||
› Medizinische Versorgung |
› Selbstverständlich muss die staatlich anerkannte Fachkraft in allen Arbeitsgebieten gleichermaßen alle Tätigkeiten beherrschen. Unbeschadet dessen kann es in den einzelnen Arbeitsfeldern in Bezug auf die Arbeitserfordernisse zu unterschiedlichen Schwerpunktsetzungen kommen. Exemplarisch sind dabei zu nennen:
› Tätigkeitsschwerpunkt | › Pflegeheim | › Ambulanter Dienst | › Tagespflege | › Behörde |
› Körperliche Pflege | Stark | Stark | Weniger | Gar nicht |
› Prävention | Weniger | Stark | Stark | Stark |
› Rehabilitation | Stark | Stark | Stark | Gar nicht |
› Anleitung zur Selbstständigkeit | Stark | Stark | Stark | Gar nicht |
› Aktivierung | Stark | Gar nicht | Stark | Gar nicht |
› Medizinische Versorgung | Stark | Stark | Weniger | Gar nicht |
› Betreuung in allen Lebensbereichen | Stark | Weniger | Gar nicht | Gar nicht |
› Beratung der älteren Menschen | Gar nicht | Weniger | Gar nicht | Stark |
› Angehörigenarbeit | Weniger | Stark | Stark | Stark |
› Sterbebegleitung | Stark | Weniger | Gar nicht | Gar nicht |
› Anleitung von Dritten | Stark | Weniger | Weniger | Gar nicht |
› Verwaltungs-/Organisationsaufgaben | Stark | Stark | Weniger | Stark |
› Dokumentationsaufgaben | Stark | Stark | Stark | Stark |
› Pflegeplanung | Stark | Stark | Stark | Gar nicht |
› Heutiges Ausbildungsziel:
Besuch der Fachschule für Altenpflege soll den Schüler befähigen selbstständig und eigenverantwortlich alten Menschen in stationären, teilstationären und offenen Einrichtungen der Altenarbeit, sowie in ihrer Häuslichkeit zu betreuen, zu pflegen und zu beraten.
Ausbildungsinhalte und derzeit noch Ausbildungsdauer sind von den einzelnen Bundesländern abhängig.
› Altenpfleger/in ist ein sozialpflegerischer Beruf:
1. Gesundheitspflegerisch
- Folgeerkrankungen verhindern
- Gesundheitsvorsorge
- Aktivierende Hilfen
2. Soziale Aufgaben.
- Reintegration in die Gesellschaft
- Kommunikation -Kaffeekränzchen
- Hilfe in spezifischen Lebenssituationen
- Kontakte fördern
- Hilfestellung anbieten, z. B. Sozialamt, Behördengänge
› Wer übt professionelle Pflege aus:
Professionell pflegen kann nur der, der mit einer anerkannten Ausbildung in diesem Bereich tätig ist.
Das sind:
- Krankenschwester/-pfleger
- Kinderkrankenschwester/-pfleger
- Altenpfleger/in
› Die Kennzeichen professioneller Pflege:
- Pflege basiert auf spezifischer Sachkenntnis, erlangt durch eine anerkannte Ausbildung
- Pflege wird nach allgemeinen Richtlinien, die auf theoretischer und praktischer Sachkenntnis basiert durch geführt, mit pflegewissenschaftlichem Hintergrund
- Pflege wird gegen Entgelt verrichtet, und nicht mit gegenseitiger Bereitschaft zur Unterstützung und Pflege abgegolten.
› Genaue Merkmale:
- basiert auf einer staatlich geregelten theoretischen und praktischen Ausbildung und auf berufsmäßig erworbene Sachkenntnis
- hat ihre Daseinsberechtigung auf der Grundlage theoretischen Wissens, wissenschaftlicher Forschungen und klar festgelegte Richtlinien (Standards) für die Interventionen (Maßnahmen) in der Praxis
- wird ausgeübt aufgrund des gesellschaftlichen Auftrages
- ist das selbstständige Erstellen pflegerischer Diagnosen, der Planung, der Durchführung und der Evaluation von Pflege, wo sie nötig und erwünscht ist, in Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen der Gesundheitswesen
- Es ist eine Dienstleistung, die gegen Entgelt verrichtet wird
› Berufliche Aufstiegsmöglichkeiten:
Lehren: Führen:
- Fachlehre für Pflegeberufe
- verantwortliche Pflegefachkraft
- Klassenleiter
- Pflegedienstleitung
- Schulleiter
- Heimleitung
- Pflegepädagoge
- Sozialwirt
- Pflegewirt