Autor/in: Anonym

Gruppe

Wirkstoff/ Medikamente

Wirkung

Nebenwirkung

Effekt

L-Dopa und DCI Präparate

L-Dopa + Decarboxylasehemmer:

Benserazid, Carbidopa

L-Dopa wird im Gehirn in Dopamin umgewandelt, sodass der Dopamin-Mangel ausgeglichen wird. Die zusätzlich verabreichte Decarboxylasehemmer verhindern, dass L-Dopa schon außerhalb des Gehirns in Dopamin umgewandelt wird.

– Übelkeit-Hyperkinese (Bewegungsunruhe)

 

– Unruhezustände

Die Behandlung von L-Dopa gilt trotz des breiten Angebots an unterschiedlichen Parkinson-Medikamenten als „Goldstand“, was die Wirksamkeit betrifft. L-Dopa hat die Lebensqualität der Parkinson-Patienten erheblich verbessern und die Lebenserwartung nahezu normalisieren.

Dopamin-Agonisten

Pravidel

Dopergin

Parkotil

Die Dopamin-Agonisten ahmen die Funktion des Dopamins im Gehirn nach. Sie sind Dopamin chemisch sehr ähnlich und können an die Dopamin-Rezeptoren der Zellen andocken.

Wie bei L-DopaVerlangsamung der Bewegungen respektive die Muskelsteifheit wird behoben, das Ruhezittern wird gedämpft, Wirkungsschwankungen werden ausgeglichen und es treten weniger unwillkürliche Überbewegungen auf. Bei einzelnen Dopamin-Agonisten wird außerdem vermutet, dass sie gewisse „neuroprotektive“ Effekte haben, d. h. sie können möglicherweise die Nervenzellen im Gehirn vor dem Absterben schützen.

Glutamat-Antagonisten

Amantadinsulfat oder Amantadin-HCI

Glutamat-Antagonisten wie Amantadin sind Gegenspieler des Glutamats, also Medikamente, die die Wirkung des Glutamats im Gehirn reduzieren. Amantadin hemmt die Wirkung des aktivierenden Glutamats, das bei Parkinson-Patienten oft im Überschuss vorhanden ist und für Bewegungsstörungen mitverantwortlich ist. Zudem verbessert Amantadin die Freisetzung von Dopamin und hemmt seinen Abbau.

Herzrhythmusstörungen regelmäßige Kontrollen sind notwendigVerbesserung der Beweglichkeit, Verminderung von Bewegungsstörungen, bei einer plötzlichen Bewegungsunfähigkeit ist Amantadin Mittel der Wahl und hilft, die Beweglichkeit wiederherzustellen.

 

Auch bei Amantadin werden gewisse Nervenzellen-schützende Eigenschaften vermutet.

 

COMT-Hemmer

Entacapon

Die COMT-Hemmer sind Medikamente mit einem neuen Wirkprinzip. Sie hemmen das Enzym COMT, das einen Teil des zugeführten L-Dopa zu einem Nebenprodukt abbaut. Durch die Hemmung des Enzyms erreicht mehr L-Dopa das Gehirn. Die jeweils vorhandene Menge an L-Dopa im Gehirn ist gleichmäßiger. Dopamin kann außerdem länger wirken.

Die Zulassung des ersten COMT-Hemmers Tolcapon ruht seit Ende 1998 wegen 3 tödlichen Hepatitis-Fällen

Verstärkung und Verlängerung der L-Dopa Wirkung, deutliche Verminderung von Wirkungsschwankungen, Verlängerung der Zeiten guter Beweglichkeit.

Anticholinergika

Biperiden, Trihexyphenidyl, Benzatropin, Metixen, Orphenadin, Procyclidin, Bornaprin, Belladonna

Anticholinergika sind eine seit Langem bekannten und am längsten in der Parkinson-Therapie eingesetzte Wirkstoffgruppe. Sie vermindern die Freisetzung respektive Wirkung des aktivierenden Botenstoffs Acetylcholin im Gehirn, der bei Parkinson-Patienten im Überschuss vorhanden ist und dadurch Bewegungsstörungen auslöst.

Neuere Erkenntnisse der Forschung zeigen jedoch nachteilige Wirkungen der Anticholinergika auf die Gedächtnisleistung und die Denkleistungen, sodass der Gebrauch dieser Medikamente immer mehr zurückgeht

Dämpfung des Ruhezitterns, günstige Einflüsse auf Muskelsteifheit und Beschwerden des vegetativen Systems.

MAO-Hemmer

Selegilin

Abkürzung für Monoaminooxidase-B-Hemmer

Diese Substanzgruppe wird in der Parkinselbehandlung eingesetzt, da MAO-B-Hemmer im Körper den Abbau von Dopamin bremsen, dadurch bleibt mehr Dopamin verfügbar

Blutdruck steigt

Wechselwirkung mit bestimmten Lebensmitteln

MAO-B-Hemmer haben eine minimale Wirkung auf die Symptome. Die Wirkung von L-Dopa wird aber verlängert („Dopamin-Expander“), Wirkungsschwankungen von L-Dopa werden ausgeglichen. Möglicherweise können MAO-B-Hemmer auch zum Schutz und Erhalt der Nervenzellen beitragen.


Hinweise für beteiligte Personen an der medikamentösen Therapie

Für Patienten mit Parkinson Syndrom ist eine enge Zusammenarbeit mit Altenpflegern und Ärzten besonders wichtig, da unter den Medikamenten häufig Wirkungsschwankungen

und Nebenwirkungen auftreten, deren Kenntnis für die optimale Einstellung der Krankheit von großer Bedeutung ist.

Häufige Probleme in der medikamentösen Parkinson Behandlung sind:

  • Wirkungsschwankungen: Im fortgeschrittenen Stadium treten häufig ON-OFF-Phasen auf. Dabei lässt die Wirkung der Medikamente plötzlich nach, der Patient verharrt regungslos. Wenn diese Wirkungsschwankung sich unter einer Umstellung der Medikation nicht bessert, muss nach entsprechender ärztlicher Anweisung eventuell eine eiweißarme Diät durchgeführt werden, da Eiweiß in der Nahrung mit Dopamin Präparaten im Darm um dasselbe Transportsystem bei der Resorption konkurrieren. Aktuelle Empfehlungen gehen von einer täglichen Eiweißzufuhr von insgesamt 1 g Eiweiß/kg Körpergewicht aus: tagsüber kein Eiweiß, d. h. die gesamte Eiweißmenge wird mit dem Abendessen aufgenommen.
  • Gesteigerte, unkontrollierte Bewegung (Hyperkinesien) und Fehlbewegungen (Dyskinesien)
  • Die Nebenwirkungen sind Folgen der Dopamin Medikation und zwingen oft zur Dosis Reduktion. Betroffen sind häufig die Schulter- und Gesichtsmuskulatur.
  • Unruhezustände, Halluzinationen und Wahnvorstellungen:
  • Diese Nebenwirkungen treten beim fortgeschrittenen M. Parkinson besonders häufig unter Anticholinergika und Amantadin auf. Hier wird meist eine Umstellung der Medikation vorgenommen und eventuell zusätzlich mit Clozapin (atypische Neuroleptika) behandelt.
  • Auf die Regelmäßigkeit der Einnahme ist unbedingt zu achten!
  • Es kann sich die sogenannte End-of-dose – Akinesie zeigen, d. h. eine

Bewegungsverminderung, die am Ende der Wirkungsdauer einer eingenommenen Dosis eines Parkinson-Medikaments (meist ►L-Dopa) auftreten kann

Logopädie mit Parkinson-Patienten

Da die Parkinson-Erkrankung die Beweglichkeit generell beeinträchtigt, leidet oft auch das Sprechen (im motorischen Sinn) darunter. Dagegen ist die Sprache (als geistige Leistung) überwiegend unbeeinträchtigt, z. B.: Patient weiß, was er sagen möchte, kann dies aber nur schwer äußern. Patienten reagieren oft aggressiv, wenn man sie nicht versteht oder sie nur schwer verstanden werden.

Symptomatik

Bei Parkinson-Patienten sind die drei Funktionskreise des Sprechens gestört: Atmung, Stimme und Artikulation.

Vorgehensweise

Die logopädische Arbeit mit Parkinson-Patienten umfasst eine Reihe von Übungsbereichen, aus denen für jeden Patienten individuell die Übungen ausgewählt werden müssen, die ihm helfen Mundfunktionen und Sprechen optimal zu erhalten. Zu Beginn der Übungen ist es generell wichtig, Verspannungen im gesamten Körper zu lösen, speziell den Nacken-, Schulterbereich und die Körperhaltung zu kontrollieren. Denn nur eine möglichst lockere und aufrechte Haltung gestattet eine ungehinderte Atmung und freie Stimmgebung.

Übungen zur Förderung der Mundbeweglichkeit (Kiefer, Lippen, Zunge, Gaumensegel) haben einen hohen Stellenwert, da gute Beweglichkeit in diesem Bereich nicht nur die Voraussetzung für flüssige, deutliche Sprache und Ausdrucksweise ist, sondern auch für reibungsloses Kauen und Schlucken. Von zentraler Bedeutung für die Verständlichkeit des Sprechens von Parkinson-Patienten sind Stimme verbessernde Übungen hinsichtlich Lautstärke und Stabilität. Beim Sprechen werden die Patienten trainiert, gezielt laut zu sprechen. Damit wird neben der Erhöhung der Sprechlautstärke, die in vielen Fällen die Verständlichkeit verbessert, häufig auch eine deutlichere und langsamere Sprechweise erzielt.

Wichtig ist, dass man dem Patienten bewusst macht, dass die vermehrte Anstrengung, die er jetzt beim Sprechen aufbringen muss, um eine normale Lautstärke zu erreichen, nur ihm viel zu laut vorkommt.

Ergotherapie mit Parkinson-Patienten

Gruppentherapie
In der Gruppentherapie, die als begleitende Maßnahme zur medikamentösen Behandlung zu sehen ist, spielen psychosoziale Faktoren wie Kommunikation und positives emotionales Erleben eine große Rolle.

Übungen für Parkinson-Patienten

Rhythmische koordinative Übungen
Dienen der Optimierung von Bewegungsabläufen, um ihnen eine weitgehend uneingeschränkte Beweglichkeit im Alltag zu ermöglichen.

Konzentration und Wahrnehmung
Durch gezielte Übungen können Phasen schlechter Beweglichkeit besser bewältigt werden. Die Schulung der eigenen Körperwahrnehmung unterstützt eine möglichst effiziente Durchführung der Krankengymnastik.

Entspannungsübungen
Bei dieser Übung geht es um die Wahrnehmung des Eigengewichtes.

Haltungsschule
Die Haltungsschule bringt eine Verbesserung der krankhaft veränderten Körperhaltung und der Beweglichkeit

– Kräftigung der Muskulatur
– Dehnung der Muskulatur.

Alltagshilfen für Parkinsonkranke

Ess-/Trinkhilfen

Tellerrand
Tellerrand zum Aufstecken, damit das Essen nicht vom Teller rutschen kann.

Rutschfester Teller
Durch den erhöhten Tellerrand lässt sich die Nahrung mit einer Hand aufnehmen, ohne ein weiteres Besteckteil zum Schieben zu benutzen. Die stabile Unterseite des Tellers ist zusätzlich mit einem Gummiring versehen, um des verrutschen beim Essen zu verhindern.

Rillen Becher
Rillen Becher für große und kleine Hände …

tut_abb24.jpg (2293 Byte)Dank der ergonomisch günstigen Form lässt er sich leicht von schwachen oder kleinen Händen umfassen.

Trinkhalm Halter
Haltevorrichtung für Trinkhalm

Schnabelbecher
Der Schnabelbecher mit Deckel eignet sich bestens zum Trinken im Liegen. Ideal für Personen, welche nicht selbst den Nacken beugen können und selbstständig sein möchten.

Scheren/Messer/Zangen

Schere
Die beiden Griffe sind durch einen federnden Kunststoffsteg verbunden, welcher die Schere offen hält.

Tisch-Schere
Diese Schere findet überall dort ihre Anwendung, wo es nicht möglich ist, die Finger zu Scheren Betätigung einzusetzen. Eine Feder hält dabei die Schere immer offen.

Haushaltszange
Die selbst öffnende Zange, eine praktische Hilfe, überall dort, wo feines Zugreifen erforderlich ist. Z. B. Greifen von Dosenverschlüssen, Öffnen von Tetra Packungen, Halten von Nadeln, etc.

Greifhilfen

Grip-it Flaschenöffner
Der Flaschenöffner aus weichem, nicht rutschendem Kunststoff, passt sich der Größe der Flasche an. Das Öffnen wird wesentlich vereinfacht und kann kraft – und schmerzlindernd durchgeführt werden.

Grip-it Glasöffner
Gleich wie der Flaschenöffner passt sich diese weiche Kappe an die Größe des zu öffnenden Gegenstandes an. Er kann auch als Greifhilfe von Türknäufen und anderen eingesetzt werden.

Sitzmatte
Mit der Sitzmatte rutscht niemand mehr vom Stuhl oder Sessel. Die Matte ist zusätzlich gepolstert und wirkt sehr ansprechend.

Nonslip selbstklebende Streifen

Für die Verwendung an Griffen aller Art wurden diese selbstklebenden Antirutsch Streifen entwickelt. Sie erhöhen die Haftung z. B. beim Essbesteck oder bei Gehstützen.

Ankleidehilfen

tut_abb29.jpg (3941 Byte)

Knöpf Hilfen

TaPa-Schuhlöffel

Diese äußerst nützliche Schuhanziehhilfe ist als mitnehmbarer Schuhlöffel entwickelt worden. Einfaches aufstecken des Löffels an den Fersen.

Der Schuh mit dem Löffel kann dann an der 65 cm langen Schnur zum Boden herabgelassen werden, um dann mit dem Fuß in den Schuh zu gleiten. Sobald der Fuß im Schuh steckt, kann der Schuhlöffel an der Schnur aus dem Schuh gezogen werden.

Strumpf Anziehhilfe

Der kurze mitnehmbarer ermöglicht das komfortable Anziehen von kurzen oder langen Strümpfen. Der Stoff gleitet über das Nylon und kann so einfach über den Fuß gezogen werden.

Sonstige Hilfen

Wäscheklammer
Diese Wäscheklammern liegen dank ihrer Größe gut in der Hand und werden einfach aufgesteckt.

Tuben Presse
Die Tuben presse, mit integriertem Ständer, erleichtert das aufpressen von Tuben, sei es im Bad oder in der Küche.

Einhand-Dosen
Diese Dose lässt sich ohne Winden und Drehen leicht öffnen. Ein Druck mit dem Finger oder Handfläche, auf die kleine Markierung am Deckelrand, genügt.

Allgemeine Informationen und sozialrechtliche Themen

Roche Parkinson Service
Postfach
D-54655 Malberg

Hier können Sie folgende Informationen anfordern:

  • Parkinson-Ausweis
  • Madopar-Ausweis
  • Broschüre „Parkinson – Was ist das?“
  • Broschüre „Tipps und Tricks“
  • Broschüre „Bewegungstherapie“
  • Broschüre „Fachkliniken für Parkinson-Patienten“

Roche Parkinson Infoline

Tel: 07624 / 14 24 97
Tel: 07624 / 14 32 14
Tel: 07624 / 14 24 94

Zur Vorführung der neuen Informationsprogramme wenden Sie sich bitte an Ihre Selbsthilfegruppe oder Ihren behandelnden Arzt.

Tipps & Tricks zur besseren Bewältigung des Alltags
Bewegungstherapie für Parkinson-Patienten

Deutsche Parkinson Vereinigung Bundesverband e. V. (dPV)
Moselstraße 31
D-41464 Neuss
Tel: 02131 / 410 16
Fax: 02131 / 454 45
Tel.-Hotline: 02131 / 740 270
Das Videoprojekt „Die Deutsche Parkinson und ihre Partner“ informiert detailliert über die Aktivitäten und Ziele der dPV.
Nähere Informationen über die dPV-Regionalgruppen erhalten Sie beim dPV-Bundesverband in Neuss.

Auf Anfrage erhalten Sie:

  • Zeitschrift „dPV Parkinson-Nachrichten“
  • Brettspiel „Wir gehen nicht unter“ (gegen Unkostenbeitrag erhältlich)
  • Travellino-Trinkbecher (gegen Unkostenbeitrag erhältlich)
  • allgemeine Informationen zur dPV und Morbus Parkinson

GGI Gesellschaft für Geronto Technik Iserlohn

Max-Planck-Straße 5
D-58638 Iserlohn
Tel: 02371 / 95 95-0
Fax: 02371 / 95 95 20
Beratung über Hilfsmittel und deren Bezug erhalten Sie bei GGI.

Zuständigkeitsbereiche

Schwerbehindertenausweis
Versorgungsamt, Schwerbehindertenvertretung

Parkerleichterung
Versorgungsamt, Verkehrsbehörde

Arbeitsrecht
Arbeitsamt, Hauptfürsorgestelle, Schwerbehindertenvertretung

Freifahrt
Deutsche Bahn AG, Verkehrsbetriebe

Pflegeversicherung
Kranken-/ Pflegeversicherung, ambulante Dienste

Zuzahlungen
Krankenkassen

Steuerermäßigung
Finanzamt, Steuerberater

Rente
LVA, BFA, Krankenkassen, Gemeindeverwaltung

Wohngeld
Sozialamt, Wohngeldstelle

Sozialhilfe
Sozialamt

Krankenversicherung

Die soziale (=gesetzliche) Krankenversicherung schützt den Versicherten und seine mitversicherten Familienangehörigen bei Krankheit, Mutterschaft und erstattet ein Sterbegeld.
Es gibt ca. 1000 verschiedene Versicherungen. Zu unterscheiden sind folgende Krankenkassenarten:

  • AOK → Allgemeine Ortskrankenkasse
  • BKK → Betriebskrankenkasse
  • IKK → Innungskrankenkasse (Handwerkliche Innung)
  • Barmer → Ersatzkasse (für Angestellte)
  • Bundesknappschaft → für Bergbau-Beschäftigte
  • See-Krankenkasse → für Seeleute
  • Landwirtschaftliche Krankenkasse → für selbstständige Landwirte

Die sozialen Krankenkassen verwalten sich selbst und legen u. a. die Beitragshöhe fest.

Neben den gesetzlichen Krankenkassen existieren die privaten Krankenkassen, die vollen oder zusätzlichen Schutz gewähren.

Es gibt 2 mitnehmbarer:

  • die freiwillige Mitgliedschaft (freiwillig versicherter)
  • die Pflichtmitgliedschaft (Pflichtversicherter wird durch das Gesetz zur Mitgliedschaft „gezwungen“)

Pflichtversicherte sind im Wesentlichen:

  • Arbeiter und Angestellte
  • Rentner
  • Arbeitslose
  • Studierende (bis 30 Jahre)
  • Landwirte
  • einige Selbstständige

Leitsystem

Die Krankenkassen gewähren Regel- und Mehrleistungen. Die vom Gesetz her vorgeschriebenen Leistungen nennt man Regelleistungen. Regelleistungen sind Mindestleistungen, die von allen gesetzlichen Krankenkassen in gleichem Umfang, gleicher Höhe und unter den gleichen Bedingungen bewilligt werden müssen. Daneben können die Krankenkassen im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften weitere Leistungen gewähren; sogenannte Mehrleistungen. Hierfür ist es erforderlich, dass diese in die Satzung der jeweiligen Krankenkasse aufgenommen sind.

Sachleistungsarten
Die Leistungen der Krankenversicherung beschränken sich nicht nur auf die Behandlung von Krankheiten, sondern sind wesentlich gefächert, wie die folgende Übersicht zeigt:

Sachleistungsarten

Pflegeversicherung

Wer ist im Sinne des Gesetzes pflegebedürftig?

Leistungen nach dem SGB XI können Personen in Anspruch nehmen: welche wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen oder regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens auf Dauer -voraussichtlich für min. 6 Monate-in erheblichem oder höherem Maße Hilfe benötigen.

Stufen der Pflegebedürftigkeit

Pflegestufe 1: erheblich pflegebedürftig
Pflegestufe 2: schwer pflegebedürftig
Pflegestufe 3: schwerst pflegebedürftig
Pflegestufe 4: Härtefall

Welche Hilfeleistungen gibt es?

Leistungsarten

Stufe 1

Stufe 2

Stufe 3

Monatliche Pflegesachleistungen

348 €

921 €

1432 €

Monatliches Pflegegeld

203 €

410 €

665 €

Urlaubs- u. Verhinderungspflege für bis zu 4 Wochen im Jahr(Voraussetzung: vorherige zwölfmonatige Pflege)

1432 €

1432 €

1432 €

Monatliche Tages- u. Nachtpflegerin einer stationären Vertragseinrichtung

384 €

921 €

1432 €

Kurzzeitpflege bis zu 4 Wochen im Jahr in einer vollstationären Einrichtung

1432 €

1432 €

1432 €

Pflegeantrag

Sie müssen bei Ihrer Krankenkasse anrufen und einen Pflegeantrag stellen.
Die Krankenkasse meldet dies dann dem Medizinischen Dienst der Krankenkasse (MDK), welcher dann die Pflegebedürftigkeit überprüft.

Bereiche

Es gibt vier Bereiche, die für den MDK und natürlich für den Patienten relevant sind:

  • Körperpflege
  • Mobilität
  • hauswirtschaftliche Versorgung und
  • Ernährung

Rentenversicherung

Die gesetzliche Rentenversicherung schützt die Versicherten vor dem Risiko eines vorzeitigen, krankheitsbedingten Verlustes oder einer wesentlichen Beeinträchtigung Ihrer Erwerbsfähigkeit und sichert Ihnen ein Einkommen im Alter. In Erfüllung dieser Aufgaben gewährt sie Leistungen der medizinischen und beruflichen Rehabilitation, wenn hierdurch die Erwerbsfähigkeit wesentlich gebessert oder wiederhergestellt werden kann. Sie leistet Altersruhegeld, Hinterbliebenenrente und Renten bei vorzeitiger Berufs- und Erwerbsunfähigkeit. In der Rentenversicherung gibt es, wie in der Sozialversicherung, 2 Arten von Versicherten: die Pflichtversicherten und die freiwillig Versicherten. Für Erkrankte in früherem Alter kommen vorwiegend folgende Dinge infrage:

Frührente oder Alter beim Eintritt in die Rente

Mit dem Wort Frührente werden (juristisch ungenau) alle Formen des vorgezogenen und in der Regel eher unfreiwilligen oder ungeplanten Übergangs in die Erwerbslosigkeit mit einem Anspruch auf Rentenzahlung durch die staatliche Sozialversicherung, z. B. EM-Rente und Vorruhestand nach Arbeitslosengeldbezug bezeichnet. Eine andere Bezeichnung Vorruhestand wird abgeleitet von dem vorgezogenem Beginn des Ruhestandgeld-Bezugs (und gilt deshalb nur für Beamte).

Grob lässt sich sagen, dass pro Monat des vorzeitigen Eintritts in die Rente vor dem gesetzlichen Rentenalter die Rente lebenslang um 0,3 % gemindert wird. Für eine 1 Jahr früher beginnende Rente sinkt also z. B. der sonst zustehende monatliche Rentenbetrag um 3,6 Prozent. Vergleiche Rentenberechnung unten oder bei Rentenformel. Dieser Rentenabschlag versucht die kürzere Beitragszahl-Phase im Erwerbsleben und die möglicherweise längere Bezugsdauer der Rente bei einem (fiktiv betrachtet) gleich langem Leben zu berücksichtigen. Seit Jahrzehnten ist das Renteneintrittsalter für viele schon deutlich niedriger als die jeweils geltende gesetzliche Altersgrenze.

Dabei muss folgendes beachtet werden: Der Abschlag erfolgt von demjenigen Rentenwert, der sich zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme der vorgezogenen Altersrente ergibt und nicht von dem auf das 65. Lebensjahr hochgerechneten Altersrentenwert. Das heißt: Die vorgezogene Rente ist im Vergleich zur Rente mit 65 durch zwei Einflüsse geringer: Zuerst durch den früheren Rentenbeginn, weil keine Beitragszahlungen mehr erfolgt sind, und dann nochmals durch den Abschlag auf den bereits niedrigen Rentenwert.

Erwerbsminderungsrente

Etwa ein Sechstel aller Rentner beginnt das Rentnerdasein mit einer Erwerbsminderungsrente. Die meisten von ihnen (über 90 %) wegen voller Erwerbsminderung. Die frühere vergleichbare Regelung hieß bis 2000: Erwerbsunfähigkeits-, EU-Rente (Verminderte Erwerbsfähigkeit). Deren Höhe ist – wie bei der Altersrente – von den früher gezahlten Beiträgen abhängig. Erwerbsunfähigkeit, EU-Rente (bis 2000)

Erwerbsunfähig ist die/der Versicherte, die infolge Krankheit oder anderer Gebrechen oder von Schwäche. Ihrer/seiner körperlichen oder geistigen Kräfte eine Erwerbstätigkeit nur unregelmäßig ausüben oder Erwerbstätigkeit zwar in gewisser Regelmäßigkeit ausüben, aber aus ihr nur geringfügiges Einkommen erzielen kann (s. § 44 SGB VI). Eine EU-Rente – die von weiteren bestimmten rechtlichen Voraussetzungen abhängig ist – kann höchstens bis zum 67. Lebensjahr bezogen werden. Danach tritt die Altersrente ein. Seit 2001 abgelöst durch die etwas anders geregelte Erwerbsminderungsrente für alle Personen, die nach dem 1. Januar 1961 geboren sind (siehe oben). Berufsunfähigkeit, BU-Rente (bis 2000)

Als ein rein rechtlicher Begriff wird definiert. Berufsunfähig ist der Versicherte, der einen ihm zumutbaren Beruf nicht mehr ausüben kann und dessen Erwerbsfähigkeit. Durch Krankheit oder andere Gebrechen oder Schwäche seiner körperlichen oder geistigen Kräfte. Auf weniger als die Hälfte der Erwerbsfähigkeit eines körperlich und geistig gesunden Versicherten mit ähnlicher Ausbildung und gleichwertigen Kenntnissen und Fähigkeiten herabgesunken ist (bis 2000 BU + EU-Rente nach § 43 SGB Vl alt). Nur noch für Versicherte, die vor dem 2. Januar 1961 geboren sind, gibt es den Begriff der Berufsunfähigkeit. Sie löst allerdings nur noch eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung (50 % der vollen EM-Rente) aus.

Gleitender Übergang in die Rente, den Ruhestand

Statt in einem bestimmten Alter von heute auf morgen mit der bezahlten Berufstätigkeit aufzuhören und sein Leben völlig umzustellen, wird von manchen Beschäftigten angestrebt, die Erwerbstätigkeit allmählich zu reduzieren. Umsetzungsmöglichkeiten dafür – wenn auch in vieler Hinsicht unzureichend – bietet das neue Altersteilzeitgesetz (Teilrente). Dies entstand vor allem als ein Mittel zur Schaffung von Arbeitsplätzen respektive der Umsetzung von Personaleinsparungen durch Betriebe. Es handelt sich dabei also eigentlich nicht um Frührente, weil die Höhe der Altersrente durch Verträge oft konstant gehalten wird. Aber auch Rentenabschläge sind bei diesen Vereinbarungen sehr häufig. Selbsthilfegruppen

Club U 40 (junge Parkinson-Erkrankte) – im Rahmen der dPV
Ingo Schellberg
Mittelstraße 23a
D-12167 Berlin
Tel: 030 / 793 52 26
Fax: 030 / 79 70 08 24

Förderverein Parkinson e. V.
Karl-Ferdinand-Broll-Straße 24
D-35639 Leun-Biskirchen
Tel: 06473 / 305-0
Fax: 06473 / 305-57
E-Mail: Parkinson-Center@t-online.de
Internet: www.parkinson.de/

Schweizerische Parkinson Vereinigung (SPaV)
Gewerbestraße 12a
Postfach 123
CH-8132 Egg
Tel: 0041 / 1 / 984 01 69
Fax: 0041 / 1 / 984 03 93
E-Mail: info@parkinson.ch
Internet: www.parkinson.ch

Weitere Quellen zum Parkinson Ratgeber
parkinson min - Pflege Wissen
Themenwelt Parkinson
Morbus Parkinson

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