Autor/in: Sonja Moser

Die ambulante Pflege Einsatzbericht

1. Träger und Zielsetzung.

Zu Hause leben bei Alter und Krankheit, solange wie möglich in den eigenen vier Wänden bleiben. Damit das gelingt, bietet die Caritas – Betriebsführung – und Trägergesellschaft Münster mbH (abgekürzt CBM) vielfältige Unterstützung an. Eine Säule des pflegerischen Angebotes der Gesellschaft ist der ambulante Pflegedienst.

– Caritas – das bedeutet tätige Nächstenliebe

– Caritas – das ist Lebens- und Wesensäußerung der katholischen Kirche

– Caritas – dieser Begriff weckt vielfältige Assoziationen: Soziales Engagement, ehrenamtliche und professionelle Arbeit, Spenden sammeln – Spenden verteilen, Not lindern, ….

Die CBM ist eine Dienstleistung und Wirtschaftsunternehmen mit dem besonderen Auftrag, hilfsbedürftigen Menschen bei der Bewältigung ihres Alltags zu Seite zu stehen. Ziel der ambulanten Pflege ist es, die individuelle Pflege, Unterstützung, Beratung, Begleitung, Förderung der Hilfsbedürftigen und ihre Angehörigen zu Hause.


Für die Mitarbeitenden lautet der Auftrag, die Lebensbedingungen und Umstände für die Hilfesuchenden menschenwürdig zu gestalten.

Selbstbestimmung, Sicherheit und Geborgenheit in einer vertrauten Umgebung, mit vertrauten Menschen, die Gestaltung der eigenen Lebenssituation nach individuellen Bedürfnissen – dank ambulanter Pflege können sich pflegebedürftige, kranke und behinderte Menschen sich diesen Wunsch erfüllen.

Die Nachfrage nach ambulanter Pflege steigt, und damit steigt auch der Wunsch nach flexiblen und individuellen Einsätze.

2. Leistungen

Die Leistungen werden in der häuslichen Umgebung des Patienten erbracht und differenzieren sich in:

Unterstützung respektive volle Übernahme der Körperpflege, beim Ankleiden und bei der Einnahme der Mahlzeiten. Hilfe beim Ausscheiden und Mobilisation. Ziel ist es, Fähigkeiten und Selbstständigkeit der Patienten zu erhalten und zu fördern, sowie deren Lebensqualität zu steigern.

Hilfe bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten wie einkaufen, zubereiten von Speisen, und reinigen der Wohnung,

Begleitung bei Behördengängen oder Arztbesuche

Mitarbeit bei ärztlicher Diagnostik und Therapie (Behandlungspflege) z. B. Durchführung von Injektionen, Verbänden, Medikamente verabreichen respektive überwachen, Vitalzeichen Kontrollen, Blutzuckerkontrollen, Stomapflege, Pflege von Sonden und Kathetern, prophylaktische Maßnahmen usw.

Angebot einer Rufbereitschaft zur ständigen Erreichbarkeit für die Patienten, insbesondere nachts.

Begleitung in der Sterbephase, Pflegeberatungen gem. § 37 Absatz 3 SGB XI

Schulung von pflegenden Angehörigen, Vermittlung von weiterführenden Hilfen: Seelsorger, Krankengymnasten, Ergotherapeuten, Beratungsdienste, gerontopsychiatrischer Fachpflege, Fachärzten usw.

3. Die Mitarbeiter der ambulanten Pflege.

Die Mitarbeiterteams der ambulanten Pflege setzen sich aus Pflegefachkräften der Alten – und Krankenpflege, Pflegehelfer/innen mit einjähriger Ausbildung sowie Pflegemitarbeiter/innen zusammen. Alle Dienste zeichnen sich durch einen hohen Anteil an Pflegefachkräften aus. Diesen sind bestimmten Aufgaben vorbehalten, z. B. die Einschätzung der Pflegesituation, die Erhebung des Pflegebedarfs, die Pflegeplanung und die regelmäßige Evaluation der durchgeführten Maßnahmen, die Durchführung von Schulungen in häuslicher Pflege und die Anleitung von Angehörigen.

Hauswirtschaftliche Tätigkeiten werden meist von einem Pflegemitarbeiter übernommen. Voraussetzung eines Mitarbeiters in der ambulanten Pflege ist ein Führerschein der Klasse 3, da ein Dienstfahrzeug gestellt wird, um die Patienten anfahren zu können.

Die Pflegeorganisation basiert auf dem Bezugspflegesystem, das heißt jedem Mitarbeiter ist eine bestimmte Anzahl von Patienten zugeordnet, die er/sie regelmäßig versorgt. So wird eine hohe Kontinuität in der pflegerischen Beziehung gewährleistet.

Bei der CBM gibt es zwei Pflegeteams, die in Team Nord und Team Süd aufgeteilt sind, das heißt im nördlichen Teil Münsters ist der Team-Nord eingesetzt und im südlichen Teil Münsters der Team-Süd. Beide Teams haben eine Regionalleitung, die praktisch die Funktion einer Pflegedienstleitung haben. Außerdem gibt es bei der CBM schließlich eine Leiterin der ambulanten Pflege. Im 14-tägigem Rhythmus findet eine Teamsitzung statt. In der Teamsitzung werden die Touren, aktuelle Situationen und Probleme der Patienten, Dienstplanung und Neuzugänge besprochen.

4. Pflegevertrag

Grundsätzlich muss eine Verordnung vom Arzt zur häuslichen Krankenpflege vorliegen und bei der Krankenkasse (und Pflegekasse, sofern der Patient in eine Pflegestufe ist) genehmigt werden.

Der Pflegevertrag wird Folgendes geregelt:

§ 1 Allgemeines

§ 2 Leistungsumfang

§ 3 Vergütungsregelung und Abrechnung mit Sozialleistungsträgern

§ 4 Vergütungsregelung und Abrechnung mit Leistungsnehmer/in

§ 5 Leistungserbringung

§ 6 Mitwirkungspflichten

§ 7 (Pflege) Hilfsmittel

§ 8 Haftung

§ 9 Datenschutz und Schweigepflicht

§ 10 Beendigung/Kündigung des Vertrages

§ 11 Informationen in Notfällen

§ 12 Besondere Vereinbarungen

§ 13 Vertragsaushändigung/Unterschriften

Der Pflegevertrag wird vor Einsetzen der Pflegetätigkeit zwischen ambulantem Dienst und Patient oder Betreuer geschlossen. Der Pflegevertrag enthält die Personalien des Patienten und Leistungsumfang. Im Pflegevertrag ist geregelt, welchen Anteil der Kosten von der Pflegekasse respektive Krankenkasse übernommen werden. Ist der Patient nicht in einer Pflegestufe, muss der Patient die Pflegeleistungen selbst bezahlen.

Sofern sich die Pflegeleistungen verändern, weil z. B. sich der Gesundheitszustand des Patienten verschlechtert hat, wird eine neue Leistungsvereinbarung geschlossen.

Im Anhang des Pflegevertrages ist eine Beschreibung der Leistungskomplexe, so kann der Patient gegebenenfalls nachprüfen, welche Leistungen erbracht wurden und welche abgerechnet werden.

Außerdem im Anhang des Pflegevertrages befindet sich ein Mietvertrag über eventuelle vermietete Hilfsmittel, eine Zustimmungserklärung nach den Datenschutzbestimmungen, damit das Pflegepersonal berechtigt ist, Informationen an z. B. einen Arzt weiterzugeben. Zuletzt ist ein Vertrag über Aushändigung der Wohnungsschlüssel an dem Pflegevertrag.

5. Dokumentationssystem

Das Dokumentationssystem gleicht dem wie aus dem Altenheim, ein Unterschied ist nur, dass sich in der Dokumentationsmappe der ambulanten Pflege ein Leistungsnachweis befindet, um mit der Kranken-respektive Pflegekasse abzurechnen. Dieser Leistungsnachweis muss am Ende eines jeden Monats vom Patienten und Pflegekraft unterzeichnet werden. Die Dokumentationsmappen bleiben bei dem Patienten Zuhause.

Noch ein Unterschied ist, dass auf den Durchführungsbögen Leistungskomplexe, genauer gesagt Module sind, die man abzeichnen muss. Ein Leistungskomplex würde z. B. so aussehen: Modul 18 = Große Grundpflege mit betten und lagern. Im Altenheim muss jede Verrichtung einzeln abgezeichnet werden.

6. Dienst und Tourenpläne?

Die Dienstpläne sind identisch mit denen aus den Altenheimen. Unterschiedlich sind nur die Dienstzeiten. In der ambulanten Pflege hat man sehr viele Teildienste. Jede Woche abwechselnd haben die Pflegefachkräfte zusätzlich Nachtbereitschaft. Etwas Neues sind die Tourenpläne. Auf dem Tourenplan stehen links die Patienten mit Anschrift und Telefonnummer, daneben welchen Wochentag wir den Patienten besuchen sollen und rechts stehen, die Minuten welche man für die einzelnen Patienten zur Verfügung hat. Zum Ende der Tour muss man die Touren Zeit aufschreiben. Ist die Ist-Zeit höher als die Sollzeit, muss eine Begründung auf der Rückseite des Tourenplans erfolgen. Jede Woche erfolgt ein neuer Tourenplan.

7. Häusliche Pflegebedingungen.

Die Wohnungen, in denen die Patienten gepflegt werden, weisen erhebliche Unterschiede auf, mit den die Pflegenden zurechtkommen müssen

7.1. Gute Pflegebedingungen.

In der ambulanten Pflege muss man Pflegebedingungen gut einschätzen und in Absprache mit dem Patienten gute Pflegevoraussetzungen anstreben. Gute Voraussetzungen sind z. B.

  • Der Patient ist mit der ambulanten Pflege einverstanden
  • Die Pflegeperson respektiert den Patienten und seine gewohnte Umgebung
  • Angehörige sind kooperativ
  • Wenn der Patient in einem gepflegten Haushalt lebt
  • Wäsche, die man zur Pflege benötigt, genügend vorhanden und regelmäßig gereinigt wird.
  • Pflegemittel und Hilfsmittel werden mit dem Patienten ausgewählt und sind genügend vorhanden
  • Pflegebereich in der Wohnung wird mit dem Patienten gemeinsam eingerichtet.
  • Pflegeutensilien werden übersichtlich und für alle zugänglich weggeräumt.
  • Lohnanpassung bei Bedarf z. B. eine Sitzerhöhung für die Toilette
  • Haustiere werden ordentlich versorgt und haben tolerierbaren Kontakt zum Patienten, Mensch und Tier haben eigene Bereiche. Pflegebedürftigkeit ist kein Grund, ein Tier abzuschaffen.

7.2. Schlechte Pflegebedingungen.

Es gibt die unterschiedlichsten Gründe für schlechte Pflegebedingungen. Man sollte keine negative Wertung vornehmen, sondern ein offenes Gespräch und gute Pflegebedingungen anstreben. Die Pflegequalität kann beeinträchtigt werden bei:

  • Hilfsbedürftiger hat keine Einsicht über die Notwendigkeit der ambulanten Pflege
  • Hilfsbedürftiger sieht nicht ein, dass die Pflege beeinträchtigt ist.
  • Haushalt des Patienten ist ungepflegt.
  • Angehörige sind unkooperativ
  • Wäsche, die zur Pflege benötigt wird, kaum vorhanden ist
  • Keine Pflegemittel, kein Desinfektionsmittel, keine Hilfsmittel
  • Wenn kein Ordnungssystem vorhanden ist, muss sich die Pflegekraft immer wieder neu orientieren.
  • Wenn Hilfsmittel nur besorgt werden, wenn sie von der Pflegekasse oder Krankenkasse übernommen werden
  • Haushalt nicht dem heutigen Standard entspricht: z. B. keine Badewanne oder Dusche, kein Warmwasser usw.
  • Haustiere und Zubehör schlecht gepflegt werden, sich aber im engen Kontakt zum Patienten befinden.

8. Kontakte zu Angehörigen und Ärzten.

Angehörige sind oft in ihrer Situation überfordert und sehr belastet, deshalb sind entlastende Gespräche wichtig. Bei hoher Belastung sollte man die Angehörigen beraten und Entlastung von der Pflege vermitteln, z. B. Tagespflege. Wichtig ist auch, dass man den Angehörigen mitteilt, dass sie bedeutungsvoll sind und ihre Pflege und Betreuung zum Wohlbefinden des Patienten beitragen.

Mit den Ärzten muss man sich hervorragend organisieren, das heißt klare Absprachen was Verordnungen, Besonderheiten in der Pflege und Hausbesuche betreffen. Manchmal ist der Umgang mit den Hausärzten schwierig. Die Pflegekraft muss ihre Vorschläge zur pflegerischen Behandlung gegenüber dem Arzt perfekt begründen. Der Arzt akzeptiert es nicht immer, aber der Arzt muss manchmal zugeben, dass die Pflegekraft den Patienten einfach besser kennt.

9. Unterschied Altenheim – Ambulante Pflege.

Während meines Einsatzes habe ich sehr viele Unterschiede zwischen dem Altenheim und der ambulanten Pflege festgestellt:

In der ambulanten Pflege arbeite man allein, das heißt eigenverantwortlich. Während im Altenheim man sich im Team absprechen muss. Übergaben finden nach jeder Schicht im Altenheim statt, während es in der ambulanten Pflege nur alle 14 Tage eine Dienstbesprechung gibt und wichtige Dinge, notfalls per Telefon geregelt werden. Der Informationsfluss im Altenheim läuft im Gegensatz zur ambulanten Pflege einfach besser.

Im Altenheim findet man selbst etwas Entlastung, wenn man z. B. immer einen schwierigen Bewohner pflegt kann man, den auch mal abgeben. In der ambulanten Pflege gibt es diese Möglichkeit kaum. Noch ein wichtiger Unterschied: Im Altenheim bekomme ich ein professionelles Feedback und da ist eine soziale Kontrolle. Nichts von dem ist in der ambulanten Pflege zu finden, da man ständig allein arbeitet.

In der ambulanten Pflege müssen die Pflegekräfte vieles improvisieren und sich vorher gut organisieren, nicht immer sind Hilfsmittel und Pflegeutensilien vorhanden, während im Altenheim eigentlich alles, was man zur Pflege benötigt vorhanden ist.

Im Altenheim ist alles Rollstuhl- und behindertengerecht. Bei den Patienten Zuhause in der ambulanten Pflege ist es oft viel zu eng, zu kleine Badezimmer, zu hohe Duscheinstiege, Treppen, eben überall Hindernisse.

Die Beziehung zu den Patienten in der ambulanten Pflege ist distanzierter, weil man nur für kurze Zeit bei ihm ist. Es ist nicht, sodass man nicht gerne etwas mehr Zeit für die Patienten hätte. Aber der Zeitdruck ist größer, weil den Pflegekräften die Zeit vorgegeben wird, wie lange man sich bei den einzelnen Patienten aufhalten darf und der nächste Patient wartet auch schon.

Im Altenheim ist das anders. Da kann ich mir meine Arbeit selbst einteilen und ich habe auch mehr Zeit für die Bewohner. Wenn ein Bewohner etwas auf dem Herzen hat, hat er jederzeit einen Ansprechpartner und wenn ich etwas mehr Zeit für einen Bewohner benötige, weil er vielleicht ein Gespräch sucht, kann ich etwas Arbeit an einen Kollegen abgeben.

Vorteil bei der ambulanten Pflege ist, man bekommt sehr viel mehr von der Biografie des Patienten mit. Im Altenheim ist es oft so, dass Angehörige wenige persönliche Dinge mitbringen.

In der ambulanten Pflege bekommt man auch mit den Problemen der Angehörigen zu tun oder Konflikte zwischen Angehörigen und Patienten. Manchmal habe ich das Gefühl, man bekommt zu viel von den Problemen der Angehörigen mit, oder man ist mittendrin. Im Altenheim beschäftigt man sich ausschließlich mit den Problemen des Bewohners, mit den Problemen der Angehörigen nur in Verbindung mit dem Bewohner.

Abschließend kann ich sagen, dass der Einsatz in der ambulanten Pflege eine Erfahrung wert war. Ich konnte sehr viele verschiedene Menschen und ihr Milieu kennenlernen. Wenn ich diese Menschen Zuhause besucht habe, hatte ich so ein wenig das Gefühl diese Menschen nur zu besuchen. Der Umgang mit den Patienten an sich hat mir gefallen, aber mir fehlte der etwas engere Kontakt zu den Patienten. Bisher hat mir der Einsatz im Altenheim besser gefallen.

Quellenverzeichnis

Die Unternehmungsfassung der Caritas – Betriebsführung – und Trägergesellschaft Münster mbH

Weitere Quellen, die ambulante Pflege Einsatzbericht
die ambulante Pflege Einsatzbericht

Ambulante Pflege: Gut gepflegt zuhause leben
Pflegedienst und Pflegesachleistungen

Diesen Beitrag teilen auf...

Twitter Facebook