Autor/in: saramuel

Vergleich der ambulanten und stationären Altenpflege aus Sicht pflege bedürftiger Personen

1) Ambulante Pflege  <  >  Stationäre Pflege – vergleichen Sie diese beiden Alternativen aus der Sicht pflegebedürftiger alter Menschen.

Zu Hause in den eigenen vier Wänden alt werden, das ist doch wohl der Wunsch jedes Menschen. Der Vorteil des mobilen Pflegedienstes liegt darin, dass eine kompetente Mitarbeiter/in, die nach Möglichkeit immer die gleiche ist. Zu dem Patienten kommt und ihm pflegerisch und nach Anweisung des Hausarztes, behandlungspflegerisch versorgt, damit er ungebunden ist in seiner Selbstbestimmung, der ihm vertrauten Umgebung, Gestaltung seines Lebensabends übernehmen kann.

Der Nachteil ist nur, wenn die Mitarbeiterin des Pflegedienstes weg ist und es tritt ein Notfall ein, muss ihm den Hausnotruf betätigen und auf Hilfe warten. Stürzt er und hat den Notrufdrücker auf dem Nachttisch liegen statt an einer Kette um den Hals, kann es bis zum nächsten Tag dauern bis Hilfe kommt. Falls ihm kein Nachbar rufen hört und er sonst keine Verwandte hat, die nach ihm sehen können. Anderseits gibt es viele Ehepaare, die den mobilen Pflegedienst in Anspruch nehmen, weil einer der beiden Partner krank oder behindert ist, oder Verwandte, die sich bei der Pflege helfen lassen.

Diese Menschen bekommen Unterstützung beim Duschen, Baden, beim Lagern, bei der aktivierenden Pflege, bei der Behandlungspflege oder einfach Pflegeberatung und Schulung durch die Pflegekräfte.


Im Altenheim ist man rund um die Uhr versorgt und es gibt viele Anregungen für Freizeitbeschäftigung durch den sozialen Dienst. Es gibt Turnrunden, Mal runden und es werden Feste zu den verschiedenen Jahreszeiten organisiert. Allein zu Hause ist man darauf angewiesen, von solchen Aktivitäten zu erfahren. Wohnt er in der dritten Etage ohne Aufzug und benötigt er dazu noch einen Rollstuhl oder kann nicht mehr die Treppen laufen, wird es ein Problem einkaufen oder einfach nur spazieren zu gehen.

Dafür kann er aber die Mahlzeiten so zubereiten, wie er es ein Leben lang gewohnt war, oder er bestellt die Wirtschafterin des Dienstes und sie machen zusammen die Wohnung sauber. Ist er dazu auch nicht in der Lage, macht sie es allein, inklusive Einkaufen, Wäsche waschen, bügeln usw. So hat alles seine Vor- und Nachteile. Doch hat man es lieber, seine Pflegerin kommt jeden Tag zu ihm oder die Dame vom Besucherdienst um mit ihm zu unterhalten oder mit ihm Karten zu spielen.

Patient in der ambulanten PflegeBewohner im Altenheim

Wohnung und Räume

AmbulantStationär
wohnt er im 3. Stock und kann schlecht gehen ist er wie eingesperrt (Spazierengehen oder einkaufen wird zum Problem)Personal/ Hilfe vorhanden
Oft kein Fahrstuhl vorhandenFahrstuhl vorhanden.
Hat die Selbstbestimmung in einer ihm vertrauten UmgebungUmgebungs- und Wohnungswechsel, alles neu, alles fremd
hat mehrere Räumehat ein Einzelzimmer oder
Doppelzimmer
muss sich den Raum mit keinem Fremden teilenMuss sich beim Doppelzimmer das Zimmer teilen
hat seine Wohnung individuell eingerichtet  hat meist nur wenige Möbel von zu Hause (Pflegebett, Nachtschrank, Schrank vom Heim)
mehr Besuch von Freunden, Familien oder Nachbarn sind in der Familie integriert, Kinder kommen nur zu Besuch, wenn sie im selben Haus wohnenBesuche werden mit der Zeit weniger
man ist allein, einsam / hat keinen zum Reden, ist auf sich allein gestellt, muss mit sich allein fertig werdenes ist immer einer da, mit dem man sich unterhalten kann oder der hilft oder nur zuhört

– Bauliche Situation –

AmbulantStationär
Lichtverhältnissebehindertengerecht gebaut

Pflegebetten

AmbulantStationär
Es gibt keine Pflegebetten und man muss sich recht und schlecht bemühen, um rückenschonend zu arbeiten.Pflegebetten sind vorhanden.

Hilfsmittel

AmbulantStationär
Hilfsmittel muss man sich erst durch endlose Diskussionen mit den Klienten oder deren Angehörigen beschaffen, da deren Notwendigkeit nicht eingesehen wird.Selbstverständlich vorhanden

Aktivitäten

AmbulantStationär
ist darauf angewiesen von Aktivitäten zu erfahren (z. B. Freigestaltung, Aktivitäten haben meist nur den Fernseher)  wird vom Heim angeboten
(backen, spielen, Feste, spazieren gehen, reden)

Mahlzeiten

AmbulantStationär
kann sich die Mahlzeiten so zubereiten wie er es ein Leben lang gewohnt war
es wird in der Großküche gekocht
Mahlzeiten werden von Essen auf Räder geliefert
– Essenszeiten oder Aufstehzeiten wie er es wünscht      muss sich an die Zeiten halten (z. B. Mahlzeiten, Aufstehen)

Selbstverpflegung

AmbulantStationär
Selbstverpflegung (keiner achtet darauf das gegessen oder getrunken wird)Verpflegung durchs Personal Kontrollen werden durchgeführt
muss auf vieles selbst achten regelt das Personal (z. B. das Badezimmer
warm ist fürs Duschen)
große Angst vor Diebstahlkeine oder geringe Angst vor
Diebstahl
mehr Lebensfreude, wenn man nicht eingeschränkt istLebensfreude lässt nach, besonders, wenn man nicht freiwillig im Heim ist

Patienten Wort

AmbulantStationär
Patienten Wort ist mehr wert, Personal passt sich an, (z. B. Patient ist zur Grundpflege eingeteilt, beim Erscheinen der Pflegekraft ist der Patient schon angezogen und möchte nicht mehr gewaschen werden, Pflegekraft akzeptiert es)Bewohner Wort wird vom Personal übertrumpft (gleiches Beispiel, aber die Pflegekraft würde trotzdem versuchen, den Bewohner zu waschen)
Patient sagt nein, dann heißt es auch nein (z. B. Flüssigkeitszufuhr)Bewohner sagt nein, dann wird es überhört (z. B. Flüssigkeitszufuhr)

Medikamente

AmbulantStationär
muss darauf achten, dass alle Medikamente da sind, wenn es nicht die Pflegekraft übernimmtPflegekraft übernimmt diese Aufgabe
wenn keine Verordnung vorhanden ist, muss der Patient, seine Medikamente selbst besorgen, stellen und auf die vorhandene Menge achten      wird vom Personal übernommen, er muss darauf achten, dass noch alles vorhanden ist, dass alles richtig gestellt ist und dass der Bewohner sie auch einnimmt
meist alle durcheinander in einer Schublade oder Kiste sind im Medikamentenschrank, für jeden Bewohner einzeln sortiert

Hilfe holen

AmbulantStationär
weiß, dass es lange dauern kann bis Hilfe kommthat die Sicherheit, dass schnell Hilfe kommt

Personal

AmbulantStationär
Frühdienst (Beginn 6.00 Uhr)Frühdienst (Beginn 6.30 Uhr)
früher Spätdienst (Beginn unterschiedlich) Spätdienst (Beginn 13.30 Uhr)
Nachtdienst (Beginn 20.30 Uhr)
steht unter Zeitdruck (z. B. Verkehr, Unfall, Patient, Notfall)Zeitdruck ist geringer (z. B. kein Verkehr, Teamarbeit)
man arbeitet allein, ist allein auf sich gestellt (eigenverantwortlich)Teamarbeit es ist immer einer da

Arbeitsaufteilung

AmbulantStationär
eine Pflegekraft macht allesmehr Personal zur Verfügung (Pflegepersonal, Reinigungspersonal, 1 € Kräfte, Küchenpersonal, Beschäftigungs- und Arbeitstherapeut)
Bei Apothekenbesuch, Einkauf, Hauswirtschaft, Bankgeschäfte muss das Personal übernehmen man kann sich Zeit nehmen
Apotheke liefert die Medikamente
Einkäufe sind alles vorhanden
(extra Wünsche kaufen Verwandte, Bekannte oder der Bewohner selbst)Familienangehörige machen die Bankgeschäfte.
Hausarbeiten macht die Person oder Angehörige selbstReinigungspersonal

Übergabe

AmbulantStationär
es gibt ein Übergabebuch, wo alles reingeschrieben wird von den Mitarbeitern /wichtige Dinge werden notfalls per Telefon geregelt,          Tägliche Dienstübergaben zum Schichtwechsel Früh- zum Spätdienst Spät- zum Nachtdienst Nacht- zum Frühdienst
nicht so guter Informationsflussbesserer Informationsfluss
2x im Monat DienstbesprechungZwischeninformationen können sofort
weiter gegeben werden

Aufgabe 3.                                      

Arbeitsorganisation

Im Altenheim wird im Team gearbeitet und man kann jederzeit eine Kollegin um Hilfe. In der ambulanten Pflege arbeitet man allein und muss sich gut organisieren und oft improvisieren, um seine Tour auf die Reihe zu bekommen.
Im Altenheim teile ich mir die Arbeit so ein, dass entweder meine Kollegin oder ich Zeit für die Bewohner hat und mit ihnen über Probleme oder Sorgen reden kann.

In der ambulanten Pflege kann ich nur während meiner Tätigkeit mit dem Klienten seine Sorgen oder Anliegen besprechen, weil der nächste ja auf mich wartet, und mir die Tätigkeiten nach Minuten vorgeschrieben werden. Oft machen Klienten die Tür nicht auf, sind in der Wohnung verstorben oder kommen unerwartet ins Krankenhaus. Dadurch kommt man in noch größeren Zeitdruck, weil man sich erst bei den Nachbarn oder Verwandten erkundigen muss, was denn mit dem Klienten los ist.

Zusammenarbeit mit Ärzte

ambulante Pflege
Mit den Ärzten muss man sich hervorragend organisieren, das heißt klare Absprachen was Verordnungen, Besonderheiten in der Pflege und Hausbesuche betreffen. Manchmal ist der Umgang mit den Hausärzten schwierig. Die Pflegekraft muss ihre Vorschläge zur pflegerischen Behandlung gegenüber dem Arzt exzellent begründen.

Altenheim
Hier ist natürlich zu berücksichtigen, dass viele Heimbewohner aufgrund
ihres Gesundheitszustands oft gar nicht mehr in der Lage sind, sich selbst um eine ärztliche Versorgung zu kümmern. Deshalb müssen Pflegekräfte häufig
zwischen Heimbewohner und Arzt vermitteln. Der Arzt ist auf Beobachtungen und auf die Übernahme von Delegationsaufgaben durch die Pflegekräfte angewiesen.
Er benötigt neben dem Gespräch mit dem Betroffenen auch den Austausch mit dem Personal, weil mit Demenz erkrankten Menschen und mit Schwerkranken eine Kommunikation oft nur noch eingeschränkt möglich ist.

Dokumentationssystem

Das Dokumentationssystem gleicht dem wie aus dem Altenheim, ein Unterschied ist nur, dass sich in der Dokumentationsmappe der ambulanten Pflege ein Leistungsnachweis befindet, um mit der Kranken-respektive Pflegekasse abzurechnen. Die Dokumentationsmappen bleiben bei dem Patienten Zuhause. Das Dokumentations- und Leistungsnachweisblatt müssen täglich nach der Arbeit von der Pflegekraft abgezeichnet und am Monatsende vom Klienten unterschrieben werden. Dann wird das Leistungsnachweisblatt von der Verwaltung zur Abrechnung an die jeweilige Pflegekasse geschickt.

Noch ein Unterschied ist, dass auf den Durchführungsbögen Leistungskomplexe respektive Module sind, die man abzeichnen muss. Ein Leistungskomplex würde z. B. so aussehen: Modul 18 = Große Grundpflege mit betten und lagern. Im Altenheim muss jede Verrichtung einzeln abgezeichnet werden.

Aufgabe 4)  Wie wird die Pflege finanziert?

Kosten der Pflegedienste

Die Pflegeversicherung ist keine Vollkaskoversicherung, das heißt, sie deckt das Pflegerisiko nicht vollständig, sondern nur zum Teil ab. Das heißt, das Budget der Pflegeversicherung, welches dem Pflegebedürftigen in der jeweiligen Pflegestufe zusteht, reicht in aller Regel nicht aus, um die notwendigen Leistungen, welche von dem Pflegedienst erbracht werden, vollständig zu bezahlen. Daraus folgt, dass der Differenzbetrag zwischen dem Budget der Pflegeversicherung und den tatsächlichen Kosten des Pflegedienstes vom Pflegebedürftigen selbst bezahlt werden muss.

Die Kosten der Pflegedienste setzen sich zusammen:

  • Aus den Kosten für die Pflege und / oder hauswirtschaftliche Versorgung
  • Aus den Investitionskosten des Pflegedienstes (für Miete, Ausstattung, Kosten für Fahrzeuge)
  • Aus der Hausbesuchspauschale des Pflegedienstes

Leistungen der Pflegekassen.

Die Leistungen der Pflegedienste werden nicht immer einzeln mit der Pflegekasse abgerechnet, sondern zu Leistungskomplexen oder Modulen zusammengefasst und abgerechnet.
Bei Modulen und Leistungskomplexen (trotz unterschiedlicher Begrifflichkeit das gleiche Prinzip, Leistungskomplex etwas differenzierter) werden verschiedene anerkannte Einzelleistungen zu Komplexen / Modulen zusammengefasst und als Komplex / Modulen abgerechnet. Die Komplexe / Module werden mit einer Preispauschale abgerechnet. Diese kann von Dienst zu Dienst unterschiedlich sein.

Sachleistungen

Pflegebedürftige können Sachleistungen von ambulanten Pflegediensten bis zu einem Betrag von monatlich 384,00 € (Stufe I), 921,00 (Stufe II) oder 1432,00 € (Stufe III), in Härtefällen 1918,00 € in Anspruch nehmen. Die Pflegedienste rechnen direkt mit der Pflegekasse ab. Ein Härtefall liegt bei einem außergewöhnlich hohen Pflegeaufwand vor, z. B. im Endstadium einer Krebserkrankung.

Geldleistungen

Alternativ werden für die ambulante Pflege durch selbst beschaffte Pflegepersonen auch Geldleistungen gewährt. Das Pflegegeld beträgt in Stufe I 205 €, in Stufe II 410 € und in Stufe III 665 €. Eine Härtefallregelung gibt es bei Geldleistungen nicht.

Kombination aus Sach- und Geldleistung

Eine weitere Möglichkeit ist die Kombinationsleistung, bei dem Kosten für Pflegedienstleistungen abgerechnet werden und der nicht verbrauchte Anteil an der Höchstleistung als Geldleistung geltend gemacht wird. Wird z. B. 80 % des Höchstbetrages der Sachleistung verbraucht, stehen daneben noch 20 % des Höchstbetrages der Geldleistung zur Verfügung.

Verhinderungspflege/Kurzzeitpflege

Dabei werden im Bedarfsfall auch die Kosten für eine Ersatzpflegekraft (Verhinderungspflege durch eine Vertragspflegeeinrichtung oder Kurzzeitpflege stationär in einem Pflegeheim) bis zu 4 Wochen jährlich bis zu einem Betrag von 1.432,- €. Leistungsgründe können z. B. Urlaub der Pflegeperson oder eine kurzfristige Verschlechterung der Pflegebedürftigkeit sein.

Pflegehilfsmittel und Maßnahmen zur Wohnumfeldverbesserung

Für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel werden bis 31,- € monatlich übernommen. Technische Hilfsmittel können leihweise zur Verfügung gestellt oder zu 100 % erstattet werden. Für die Verbesserung des Wohnumfeldes (z. B. Hebegeräte, Einbau eines behindertengerechten Bades) können bis zu 2.557,- € je Maßnahme bewilligt werden.

Soziale Absicherung der Pflegeperson

Für ehrenamtliche Pflegepersonen werden für die Pflegeperson Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und zur gesetzlichen Unfallversicherung übernommen.

Kosten im Altenheim

Leistungen der Pflegeversicherung

Leistungen der Pflegeversicherung werden unabhängig von eigenen finanziellen Mitteln der Senioren gewährt und richten sich nach dem Grad der Hilfe- und Pflegebedürftigkeit. Allerdings ist die Pflegeversicherung keine Vollversicherung. Unter Umständen müssen die pflegebedürftigen Senioren zuzahlen oder, wenn sie dazu nicht in der Lage sind, beim Sozialamt beantragen.

Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung

Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung haben Senioren, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung im täglichen Leben dauerhaft (mindestens sechs Monate) auf Hilfe angewiesen sind.

MDK

Die Pflegestufe pflegebedürftiger Senioren wird vom Medizinische Dienst der jeweiligen Krankenversicherung festgelegt. Um den exakten Hilfe- und Pflegebedarf festzustellen, besucht dazu ein Arzt oder eine Pflegefachkraft den Seniorenhaushalt, in dem die pflegebedürftige Person lebt. Der Gutachter muss sich dazu vorher anmelden. In einem etwa einstündigen Gespräch befragt er den Patienten sowie dessen Angehörige nach seinem gesundheitlichen Zustand und seinem Hilfebedarf. Anschließend erarbeitet er auf der Grundlage der Kriterien, die das Pflegeversicherungsgesetz hierfür zugrunde legt, eine Empfehlung zur Einstufung. Die Leistungsentscheidung trifft letztlich die Pflegekasse. Sind die betroffenen Senioren damit nicht einverstanden, können sie dagegen Widerspruch einlegen.

Leistungen bei stationärer Pflege

Für die Unterbringung in einem Pflegeheim zahlt die Pflegekasse bei Stufe I 1023,00 €, bei Stufe II 1279,00 € und bei Stufe III 1432,00 € an das Heim. Härtefälle können bis zu 1688,00 € erhalten.

Weitere Quellen zur ambulanten und stationären Altenpflege
zur ambulanten und stationären Altenpflege

ambulante und stationären Altenpflege
Versorgungsformen in der Pflege

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