Rehabilitation
Rehabilitation bedeutet
- Kur
- Wiederherstellung der Gesundheit und der Arbeitsfähigkeit
- Lernen, mit Behinderung umzugehen
- Umschulung
- Zustand des größtmöglichen Wohlbefindens wieder zu erreichen
- gesellschaftliche Wiedereingliederung
- Verhinderung von medizinischen Folgeschäden: Prävention
Definition Behinderung: Eine Behinderung ist im sozialmedizinischen Sinn eine
körperliche, geistige oder psychische Beeinträchtigung, die meist bleibend ist oder zumindest länger andauernd und so stark ist, sodass sie körperliche, psychische oder soziale Folgen nach sich zieht.
WHO über Behinderung
Schaden› funktionelle Einschränkung› soziale Beeinträchtigung
( impairment) ( disability) (Handicap)
Inhaltsverzeichnis
- 1 Rehabilitation
Aufgaben der Krankenpflege
- Auswirkung vermindern
- soziale Indikation
- Anpassung (Umgebung und Familie)
- Psychische Hilfe
- Ressourcen, Fähigkeiten erhalten, erweitern (neue Verhaltensweisen anzunehmen)
- Einbeziehung anderer Therapeuten (KG, etc.)
Belastungsfaktoren
- Neigung zur Passivität und Depressivität
- Machtausübung
- Labilität
- Selbstkonzept kann zerstört sein (Selbstwertgefühl ß)
- gestörtes Ganzheitsgefühl
- Verlustgefühl (z. B. Bein ab, etc.)
- Reaktion der Umwelt (Ablehnung, Ekel, Hilflosigkeit, Machtlosigkeit, sexuelle Funktion ist eingeschränkt, Lebensqualität ß)
- Kann bis zur Isolation führen
- Phasen der Rehabilitation
- Grundsatz Reha vor Rente; Reha vor Pflege und Reha als Hilfe zur Selbsthilfe
Medizinische Rehabilitation
- Klinik, Krankenhaus
- Reha Konzept
- Kur / AHB
- Kurbehandlung
- Fortführung der medizinischen Therapie
- Erhaltung von Restfähigkeiten und Wiederherstellung
- Spezialeinrichtungen
berufliche Rehabilitation
- Einrichtungen
- Umschulungen, Berufsfindung, Arbeitserprobung
soziale Rehabilitation
Werkstätten, Beratungsstätten, Sozialstationen
Leistungen
Medizinische L.:
- ärztliche Behandlung
- Arznei-, Verbands- und Heilmittel (Prothesen)
- Physiotherapeut, orthopädische Hilfsmittel,
- Bewegungs-, Sprach- und Beschäftigungstherapie
Berufsfördernde L.:
- Arbeitserprobung
- Umschulung
- Berufsfindung
- Arbeitsplatzeinrichtung
- Ausbildung
- Fortbildung
allgemein-soziale L.:
- Förderschulen
- Sonderkindergärten
- Ausbildung
ergänzende L.:
- Übergangsgeld, Verletzungsgeld
- Krankengeld
- Haushaltshilfe
AHB: Abschlussheilbehandlung
medizinische Reha› Klinik / Krankenhaus› AHB / Kur
Kureinrichtung› Fortführung medizinischer Therapie; Erhaltung von Restfähigkeiten; Wiederherstellung
Spezialeinrichtung› z. B. für Herzerkrankungen, berufsgenossenschaftliche Unfallkliniken
Definition Behinderung:
Es ist ein gesundheitlicher Schaden, der zu funktionellen Einschränkungen führt. Diese können soziale Beeinträchtigung zur Folge haben.
Rehabilitation
will eine volle Integration der Behinderung in die Gesellschaft ermöglichen. Sie soll nach Neigungen und Fähigkeiten gestaltet werden können.
§ 1 Reha-Gesetz
- Leistungen der Rehabilitation
- medizinische Leistungen
- Leistungen zur Verhütung oder Früherkennung von Krankheiten
- Ambulante, ärztliche oder zahnärztliche Behandlung
- Krankenhausbehandlung
- häusliche Krankenpflege und Haushaltshilfe
- Belastungserprobung und Arbeitstherapie
- Arzneimittel-, Verbands- und Heilmittel
- Seh- und Hörhilfen, Körperersatzstücke und andere Hilfsmittel
- Kur
- berufsfördernde Leistungen
- Leistungen zur allgemeinen sozialen Eingliederung
- Ergänzende Leistungen
Weitere Quellen zur Rehabilitation
Medizinische Rehabilitation
Berufliche Rehabilitation
Rehabilitation