Autor/in: Anonym

Pflegeleitbild

Die gesetzliche Verpflichtung
*Pflegeversicherungsgesetz § 80 gemeinsame Grundsätze und Maßstäbe zur Qualitätssicherung

Die pflegerische Verpflichtung
*aus unserer fachlichen und persönlichen Verantwortung und Kompetenz als Pflegefachkräfte und Pflegekräften

für Kunden und Partner
*damit unsere Bewohner, deren Angehörigen und Betreuer sowie unsere Kooperationspartner eine verbindliche Garantie unserer Qualität in Händen halten

Unser ganzheitliches Pflegebild beschreibt die grundsätzliche, pflegerische Zielsetzung unserer Einrichtung

Was müssen wir über Leitbild wissen

Pflegemodell kennen
Den Inhalt vom Pflegeleitbild sinngemäß wieder geben können
Wir müssen wissen, dass unser Pflegekonzept, unsere Pflegestandards, unsere Pflegeplanung und unsere Pflegedokumentation eng miteinander verflochten sind.

Wer kann/ darf uns gezielt danach fragen?

unsere Bewohner und deren Angehörigen
die MA des med. Dienstes im Rahmen der Qualitätskontrolle nach § 80 SGB XI

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