Pflegeleitbild
› Die gesetzliche Verpflichtung
*Pflegeversicherungsgesetz § 80 gemeinsame Grundsätze und Maßstäbe zur Qualitätssicherung
› Die pflegerische Verpflichtung
*aus unserer fachlichen und persönlichen Verantwortung und Kompetenz als Pflegefachkräfte und Pflegekräften
› für Kunden und Partner
*damit unsere Bewohner, deren Angehörigen und Betreuer sowie unsere Kooperationspartner eine verbindliche Garantie unserer Qualität in Händen halten
Unser ganzheitliches Pflegebild beschreibt die grundsätzliche, pflegerische Zielsetzung unserer Einrichtung
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Was müssen wir über Leitbild wissen
› Pflegemodell kennen
› Den Inhalt vom Pflegeleitbild sinngemäß wieder geben können
› Wir müssen wissen, dass unser Pflegekonzept, unsere Pflegestandards, unsere Pflegeplanung und unsere Pflegedokumentation eng miteinander verflochten sind.
Wer kann/ darf uns gezielt danach fragen?
› unsere Bewohner und deren Angehörigen
› die MA des med. Dienstes im Rahmen der Qualitätskontrolle nach § 80 SGB XI