Autor/in: Tilly

Neue Wohnmöglichkeiten im Alter

1. Einleitung

2. Neue Wohnmöglichkeiten im Alter: Überblick.

  • Altengerechte Wohnung
  • Angepasste Wohnung
  • Betreutes Wohnen
  • Betreute Wohngemeinschaften
  • KDA-Hausgemeinschaften
  • Integriertes Wohnen
  • Siedlungsgemeinschaften
  • Altendorf
  • Betreutes Wohnen zu Hause
  • Wohnstift
  • Selbstorganisierte Wohn- und Hausgemeinschaften


3. Betreute Wohngemeinschaften im Detail.

  • Typische Merkmale betreuter Wohngemeinschaften
  • Besonderheiten betreuter Wohngemeinschaften
  • Entwicklung in Zahlen
  • Betreuungskonzepte
  • Größe der Gruppen
  • Probleme bei Wohnungsangeboten
  • Betreuungsangebote
  • Personalsituation
  • Mitwirkungsmöglichkeiten
  • Prävention, Aufenthaltsdauer
  • Finanzielle Aspekte

4. Zusammenfassung der möglichen Effekte betreuter WG’s.

5. Zahlen und Statistiken.

6. Literaturverzeichnis

7. Literaturtipps

8. Erklärung der eigenständigen Erstellung.

Als ich mir für die Facharbeit das Thema neue Wohnmöglichkeiten im Alter wählte, hatte ich dafür zwei Gründe:

Welche Möglichkeiten, um im Alter möglichst selbstbestimmt zu leben,   gibt es eigentlich, neben den allgemeinen Wohnformen (eigene Wohnung, Heimunterbringung)? Wie sehen diese im Detail aus und sind sie so exotisch, dass sie nur für einen kleinen Teil der älteren Menschen erschwinglich sind?
Gibt es für mich als Altenpfleger noch andere Beschäftigungsmöglichkeiten wie nur ambulante Pflege und eine Anstellung im Altenheim?

Es erwies sich anfangs als schwierig, einerseits an detaillierte, andererseits aber auch an allgemein verständliche Ausarbeitungen zu kommen. Erfreulicherweise stellte ich fest, dass ich dann in persönlichen Gesprächen und Telefonaten immer mehr Literatur zur Verfügung gestellt bekam. Was anfangs wie ein „trockenes“ Thema aussah, erwies sich als ein ungeheuer interessantes und weites Feld, mit vielen sehr engagierten Menschen.

Ursprünglich wollte ich in dieser Arbeit auf alle in der nachfolgenden Übersicht aufgeführten Wohnmöglichkeiten genau eingehen. Dies hätte aber den Rahmen dieses Manuskriptes gesprengt. So habe ich mich schwerpunktmäßig mit der auch von mir favorisierten Wohnform „betreute Wohngemeinschaften“ intensiver beschäftigt.

Ich werde mich hier in Köln in dem Verein Wohnen mit Alt und Jung e.V. engagieren, der es sich zum Ziel gesetzt hat, ein gemeinsames Wohnprojekt ins Leben zu rufen.

Altengerechte Wohnung

Meist werden neu gebaute Wohnungen so gestaltet, dass keine Hindernisse oder Barrieren der Nutzung durch ältere oder behinderte Menschen entgegenstehen. Hierfür wurde die DIN-Norm 18025 Teil 1 und 2 festgeschrieben, welche Empfehlungen für Bewegungsflächen, zur Vermeidung von Stufen und Schwellen beim Zugang zur und innerhalb der Wohnung, notwendige Türbreiten und Anbringung von Bedienungselementen gibt. Alles muss leicht zugänglich und ohne Schwierigkeiten erreichbar sein. Hilfreich sind praktische Möbel und eine durchdachte Raumorganisation. Schon ein gut beleuchteter Eingangsbereich, bodengleich eingelegte Fußmatten und Teppiche, markierte Treppenstufen sowie Geländer können Unfälle vermeiden helfen. Eine altengerechte Wohnung ist i. d. R. auch eine barrierefreie Wohnung und wird mit staatlichen Zuschüssen gefördert.

Angepasste Wohnung

Bestehende Wohnungen werden so an die Bedürfnisse behinderter oder älterer Menschen angepasst (DIN 18025), dass möglichst keine Barrieren oder sonstige Gefahren die Nutzung einschränken. Häufig kann durch die Anpassung eine selbstständige Lebensführung im Alter erhalten bleiben. Für eine derartige individuelle Anpassung ist meist eine Wohnberatung erforderlich.

Betreutes Wohnen

Hier gibt es die unterschiedlichsten Formen, wo Wohnungsangebot und Betreuungsleistungen miteinander gekoppelt werden. Ideal ist die Anmietung einer zentral gelegenen barrierefreien, altengerechten Wohnung, die zentral gelegen ist. Dies erfolgt größtenteils in einer speziellen Wohnanlage, zu der auch notwendige Gemeinschaftseinrichtungen gehören.   Überdies muss er ein Paket von Grundleistungen des Betreuungsservices annehmen, für die eine Betreuungspauschale zu entrichten ist. Diese Grundbetreuung umfasst größtenteils Beratungs- und Informationsleistungen sowie einen Notruf mit 24-stündiger Besetzung, Reinigung der Gemeinschaftseinrichtungen und des Wohngebäudes, Winterreinigungsdienst, Hausmeisterbetreuung und Hilfe bei kleinen Reparaturen. Zusätzlich können Wahlleistungen gebucht werden, unter anderem Mahlzeiten, Reinigung der Wohnung, Hilfe bei Besorgungen und Einläufen, Erledigung von Behördengängen und Pflegeleistungen (z. B. Spritzen, Verbände, Bäder, RR- und BZ-Kontrolle), die separat in Rechnung gestellt werden. Die Bewohner schließen einen Miet- und Betreuungsvertrag ab. Meist wird erwartet, dass die Bewohner bei Einzug noch in der Lage sind, ihr Leben weitestgehend selbstständig zu führen. Das Eintrittsalter liegt größtenteils beim 60. Lebensjahr. Für Wohnungen, die durch Mittel der öffentlichen Hand gefördert wurden, ist möglicherweise ein Wohnberechtigungsschein erforderlich.   Diese Wohnform unterliegt i. d. R. nicht den heim rechtlichen Bestimmungen. Andere Bezeichnungen sind Service-Wohnen oder unterstütztes Wohnen.

Betreute Wohngemeinschaften

Bestehen größtenteils aus einer kleinen Gruppe von bis ca. 6 pflege/hilfsbedürftigen älteren Menschen, die gemeinsam in einer Wohnung oder einem Haus leben. Jeder Bewohner verfügt über einen eigenen Wohn-/Schlafbereich. Das Alltagsleben findet überwiegend in Gemeinschaftsräumen und der gemeinsamen Küche statt.

Eine Betreuung durch externes Personal wird stundenweise oder rund um die Uhr sichergestellt. Dieses unterstützt und organisiert die Haushaltsführung und das Gruppenleben. Individuelle Hilfe- und Pflegeleistungen werden durch ambulante Dienste erbracht. Andere Bezeichnungen für diese Wohnform sind auch Pflegewohngruppen, Pflegewohnungen oder begleitete Wohngruppen. Diese Betreuungsform mit meist ambulanter Versorgung unterliegt nicht dem Heimrecht.

KDA-Hausgemeinschaften

Diese Wohnform wurde vom KDA (Kuratorium Deutsche Altershilfe) als eine Alternative zum traditionellen Pflegeheim entwickelt. Hier handelt es sich ebenfalls um eine wohngruppenorientierte Betreuungsform, die überwiegend im Rahmen der stationären Versorgung praktiziert wird. Sie unterliegt dem Heimrecht. Aus Kostengründen (z. B. nächtliche Versorgung) werden überwiegend mehrere Gemeinschaften auf einem Grundstück oder auch in größeren Gebäudekomplexen angeordnet. Der Wohnalltag findet -wie bei den betreuten Wohngemeinschaften in einem Gemeinschaftsraum und einer Küche statt. Größtenteils ist ganztägig eine Hauswirtschaftskraft anwesend. Pflegekräfte werden nach Bedarf eingesetzt. Eine Variante ist die Hausgemeinschaft mit Mieterstatus, welche im Rahmen einer ambulanten Versorgung betrieben wird.

Integriertes Wohnen

Verschiedene Bewohnergruppen leben überwiegend in größeren Wohnkomplexen zusammen. Initiatoren sind nicht die BewohnerInnen,   sondern überwiegend spezielle Träger. Ziel ist, nachbarschaftliche Hilfe zwischen den Generationen (Mehrgenerationen wohnen) und Bewohnergruppen zu verbessern. Gegenseitige Unterstützung soll Vereinsamung, Tendenzen entgegenwirken. Um das gemeinschaftliche Zusammenleben zu fördern, gibt es Begegnungsräume und teilweise Unterstützung durch Fachpersonal.

Siedlungsgemeinschaften

Organisation von Gemeinschafts- und Hilfsangeboten innerhalb einer bestehenden Siedlung. Hier wird der Tatsache Rechnung getragen, dass ganze Siedlungen zunehmend „altern“ und mit Problemen älterer Menschen konfrontiert werden. Initiatoren sind meist Selbsthilfegruppen, aber auch zum Teil Wohnungsbaugesellschaften, regelmäßig Genossenschaften. Im Mittelpunkt steht die Förderung generationsübergreifenden Zusammenlebens, der Nachbarschaftshilfe und gemeinsame Aktivitäten.

Altendorf

Bekannt durch die amerikanischen „Sun Cities“, die nach dem gleichen Prinzip arbeiten. Hier werden auf einem separaten Areal Wohnmöglichkeiten nur für ältere Menschen geschaffen. Das Wohnumfeld, Betreuungs- und Freizeitangebote ist ganz auf die Bedürfnisse älterer Menschen ausgerichtet. Bei sich abzeichnender Hilfe- und Pflegebedürftigkeit ist kein erneuter Ortswechsel erforderlich. In Amerika werden diese „Rentnerstädte“ eher von rüstigen, aktiven und wohlhabenden Älteren dominiert. Das „gebrechliche Alter“ wird überwiegend verdrängt und ausgegrenzt.

Betreutes Wohnen zu Hause

Im Rahmen eines Betreuungsvertrages mit einem ambulanten Dienst, Betreuungsverein oder einer Sozialstation kann man in seiner angestammten Wohnung bleiben. Dieser Betreuungsvertrag umfasst Informations- und Beratungsleistungen, regelmäßige Hausbesuche, um notwendige Hilfeleistungen einleiten zu können.

Wohnstift

Auch hier wird Wohn- und Betreuungsangebot gekoppelt. Die BewohnerInnen haben eine abgeschlossene Wohnung innerhalb einer Wohnanlage. Grundsätzlich ist die Ausstattung vergleichbar mit anderen Altenwohnheimen, das heißt, sie sind auf die Bedürfnisse älterer Menschen zugeschnitten. Dies gilt insbesondere auch für die bauliche Gestaltung: keine störenden Schwellen, Niveauunterschiede innerhalb der Etagen, enge Türen, steile Treppen oder Ähnliches.

Die Bewohner verpflichten sich -wie im Alten- und Pflegeheim- nicht nur Betreuungsleistungen, sondern auch weitere Dienstleistungen z. B. die Versorgung mit Mahlzeiten und Reinigung der Wohnung abzunehmen. Überdies werden noch eine Vielzahl von weiteren -kostenpflichtigen Leistungen angeboten. Insgesamt ein Wohnsitz für gehobene Ansprüche. Hierunter fallen auch die Seniorenresidenzen, die meist insgesamt einen höheren Standard in den Gemeinschafts- und Veranstaltungsräumen, dem integrierten Restaurant und den Therapie- und Gesundheitszentren haben.

Die Wohneinheiten sind größer und luxuriöser ausgestattet. Die Residenzen liegen überwiegend zentrumsnah in größeren Städten, eingebettet in eine Park- oder Gartenanlage. Die Entgelte sind analog zum höheren Standard höher als bei anderen Alteneinrichtungen, variieren aber erheblich. Die Wohnkosten müssen von den Bewohnern selbst aufgebracht werden, lediglich die Kosten für die Pflege und ärztliche Versorgung werden von der Pflege respektive Krankenversicherung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen übernommen.

Selbstorganisierte Wohn- und Hausgemeinschaften

Hierunter versteht man eine Wohnform, wo entweder nur ältere oder ältere und junge Menschen zusammen in einer Wohnung oder Haus wohnen. Auch bekannt unter den Begriffen gemeinschaftliches Wohnen oder gemeinschaftliche Wohnprojekte. Jeder Bewohner hat einen eigenen Wohnbereich (Zimmer oder abgeschlossene Wohnung) und es gibt einige gemeinschaftlich genutzte Räume. Größtenteils werden diese Wohnprojekte von privaten Personen in eigener Regie gegründet, verwaltet, organisiert und geführt. Bei Bedarf werden ambulante Dienste in Anspruch genommen.

Typische Merkmale betreuter Wohngemeinschaften (WG’s)

  • Familienähnliches Zusammenleben von 6 bis 12 hilfebedürftigen älteren Menschen in einer barrierefreien Wohnung, integriert in ein normales Wohnquartier.
  • Jeder hat ein eigenes Zimmer, teilweise mit eigenem Duschbad/WC, mit vertrautem eigenem Mobiliar. Gemeinsam nutzt man die Wohnküche, das Bad/Pflegebad und andere Gemeinschaftsräume und Freiräume.
  • Betreuungskräfte organisieren das Gruppenleben, ambulante Dienste leisten die weitere individuell notwendige Hilfe.
  • Alltag, Art und Umfang der Pflege- und Betreuungsleistungen werden abgestimmt auf die individuellen Bedürfnisse der Bewohner.
  • Ein an der „Normalität“ orientierter Tagesablauf wird organisiert.

(Quelle:  → 1)

Jede betreute Wohngemeinschaft wird von einer Betreuungskraft geleitet, die tagsüber und bei Bedarf auch in der Nacht von anderen Mitarbeitern unterstützt wird. Sie organisieren den Haushalt und das Gruppenleben. Die zusätzliche Versorgung bei individuellem Hilfe- und Pflegebedarf übernehmen ambulante Dienste. Soziale Kontakte, gemeinsame alltägliche Aktivitäten in einer häuslichen Atmosphäre mit erfahrenen Betreuern vermitteln Sicherheit und Geborgenheit.

Besonderheiten betreuter Wohngemeinschaften

Es handelt sich um eine Wohnform, die sich aus dem „normalen“ Wohnen entwickelt hat, ist also eigentlich keine Besonderheit. Notwendige Hilfe wird wie in einem privaten Haushalt durch ambulante Dienste erbracht. Der Bewohner ist „Herr im Haus“, der ambulante Dienst ist „nur“ Gast. Das Konzept der betreuten Wohngemeinschaften ist eine Weiterentwicklung der wohnungsnahen, quartiersbezogenen, ambulanten Versorgung hilfebedürftiger Menschen (vgl. → 1, S. 134).

Alte nachbarschaftliche Kontakte bleiben leichter erhalten als bei einem Einzug in eine -oftmals entfernte stationäre Einrichtung. Durch die Nutzung der vorhandenen Bausubstanz in normalen Wohnungsquartieren können solche Wohnprojekte relativ schnell aufgebaut, aber auch wieder abgebaut werden.

Die Wohngemeinschaften mit Betreuung sind kleine Einheiten. Die Gruppengröße kann bis auf nur drei Personen begrenzt sein. Bei den KDA-Hausgemeinschaften werden häufig mehrere Gruppen zu kleinen Ensembles zusammengefasst und die Gruppenstärke sinkt i. d. R. nicht unter sechs Personen (vgl. → 1, S. 135).

Initiatoren von Wohngemeinschaften mit Betreuung sind meist kleinere Organisationen, unter anderem ambulante Dienste, Angehörigen initiativen oder sonstige Vereine. Pflege- und Betreuungskräfte kommen überwiegend aus ambulanten Diensten. Die Trennung zwischen Anbieter von Betreuungsleistungen und Eigentümer oder Vermieter der Wohnung ist bei den betreuten Wohngemeinschaften größtenteils stringenter als bei den KDA-Hausgemeinschaften. Diese werden vorwiegend von erfahrenen Trägern von Altenpflegeeinrichtungen organisiert. WG’s mit Betreuung benötigen manchmal Jahre, bis sie von den Behörden toleriert werden und sie ihr Leistungsspektrum mit diesen abgestimmt haben (Kremer-Preiß, U./Stolarz, H., 2003: Wohngemeinschaften mit Betreuung – Eine Ergänzung zum KDA Hausgemeinschaftskonzept? In: Pro Alter, H. 2, S. 6 ff.).

Der Bewohner einer betreuten WG hat den Status eines Mieters, der sich nach seiner Wahl Betreuungs- und Serviceleistungen hinzukauft. Damit verbunden ist auch, dass die betreute WG keine heim gesetzlichen Anforderungen an die Wohnraumgestaltung und den Personaleinsatz erfüllen muss.

Bei diesem Betreuungskonzept geht es weniger um (vordergründige) Pflegequalität wie bei einer Heimversorgung, sondern eher hin zu mehr Dezentralisierung und Normalität. Zentrales und konstruktives Merkmal des Wohnpflegegruppen-Konzeptes ist das Wahlrecht. Wie in der normalen Wohnung bestimmen hier die Wohngemeinschaftsbewohner (respektive Angehörige oder gesetzliche Betreuer), wer Pflege und Betreuung bereitstellt, wie diese strukturiert sein soll, mit wem die Wohnung geteilt wird, wie die Wohnung ausgestattet wird, was gegessen und getrunken wird. Ambulant betreute WG’s stärken damit nach Auffassung vieler Befürworter deutlich die Kundenrolle, weil die Bewohner die Personalauswahl, die Pflegeabläufe und Pflegepriorität sowie die Alltagsgestaltung wählen und nach individuellen – respektive in der Gemeinschaft abgestimmten Bedürfnissen selbst bestimmen können (Pawletko, K.-W., 2002: Ambulant betreute Wohngemeinschaften für demenziell erkrankte Menschen, Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ((Hrsg.)), Berlin).

Entwicklung in Zahlen

Im Rahmen einer Projektarbeit hat das KDA eine Recherche durchgeführt. Man geht heute von ungefähr 130 bestehender Projekte aus, in denen ca. 1.000 hilfe- und pflegebedürftige ältere Menschen leben, schwerpunktmäßig in den Regionen Berlin (60), Braunschweig (8) und Bielefeld (30). Die meisten entstanden Anfang bis Mitte der 90er-Jahre. Ein weiterer Anstieg wird prognostiziert. Auf dem internationalen Kongress des Wohlfahrtswerks Baden-Württemberg „Dienstleistungen für Senioren in Europa zwischen Basisversorgung und Luxusartikel“ im Herbst 2002 war das Fazit der Experten aus verschiedenen europäischen Ländern: „Das klassische Pflegeheim ist ein Auslaufmodell, der Trend zu kleinen betreuten Wohneinheiten für Ältere wird sich verstärken“ (Forum Sozialstation aktuell vom 25.09.2002). Auch die Wohnungswirtschaft interessiert sich zunehmend für solche Konzepte, weil sie die Möglichkeit bieten, bewährte ältere Mieter auch bei Hilfe- und Pflegebedarf in ihrer vertrauten Wohnumgebung zu halten.

Der Bedarf wird sehr unterschiedlich eingeschätzt. Einige gehen von 2 bis 5 % derjenigen aus, die ansonsten in ein Pflegeheim gehen würden. Andere sehen es als Ziel an, in jedem Stadtteil solche betreuten WG’s anzubieten (Narten, R./Stolarz, H., 2000: Neue Wohnmodelle für das Alter – Dokumentation des Expertenworkshops am 11./12. Juni 1997 in Bonn-Oberkassel, Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ((Hrsg.)), Bonn).

Betreuungskonzepte

•  Zielgruppenorientiert: Manche Projekte wenden sich expliziert an schwer pflegebedürftige und vor allem gerontopsychiatrisch Erkrankte und stellen eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung sicher. Andere wenden sich an weniger Hilfebedürftige, die aufgrund von psychischen Problemen nicht mehr allein in ihren Wohnungen leben zu können. Diese Bewohner regeln ihren Haushalt weitgehend selbstständig, sie erhalten nur stundenweise pflegerische und hauswirtschaftliche Unterstützung. Überdies nehmen manche nur ältere Menschen auf, wieder andere setzen auf ein Zusammenleben der Generationen (→ 1, S. 138, ff.).

•  Personal organisatorisch: Es gibt ambulante WG’s, bei denen die älteren Menschen sich gemeinsam eine Betreuungskraft anstellen, die meist kontinuierlich tagsüber zur Verfügung steht. Grund- und behandlungspflegerische Verrichtungen werden von selbst ausgewählten externen ambulanten Diensten erbracht und abgerechnet. Daneben gibt es WG’s mit ausschließlicher Versorgung durch ambulante Pflegedienste. Hier übernehmen die präsenten Kräfte sowohl die hauswirtschaftliche als auch die pflegerische Versorgung. Es wird sich am tatsächlichen Pflegebedarf der einzelnen Mitbewohner orientiert, in einen Topf geworfen und von der Summe die ambulante Pflege „eingekauft“.

Einzelne Projekte setzen auf die Selbstregulierungskräfte der Gruppen, während andere eine bewusste Lenkung durch sozialpädagogische Betreuung planen. Auch ist die Intensität des Zusammenlebens unterschiedlich. Während Einzelne von einem dauerhaften Zusammenleben in einem Haushalt ausgehen, sind andere offen für Bewohner, die von vorneherein nur kurzfristig dort versorgt werden möchten. Manche Projekte haben die Pflegegruppen über das ganze Stadtgebiet verteilt, manche zentral und quartiersbezogen.

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