Hospiz
› Die Begleitung Sterbender
Weit über die körperliche Pflege und die Linderung der Schmerzen hinaus ist die liebevolle Zuwendung, seelische Unterstützung und auch die Hilfe bei der Auseinandersetzung mit Sinnfragen. Viele Sterbende haben großes Bedürfnis auf die Rückschau ihres Lebens. Wir können sie dabei unterstützen, indem wir Erinnerungen wachrufen. Wenn es Erinnerungen an gute Zeiten sind, wird es dem Sterbenden helfen, sein Leben als sinnvoll und erfüllt anzusehen. Manchmal sind es aber auch Erinnerungen an schwere Zeiten. Dies kann Gelegenheit geben, endlich Frieden mit diesen Erinnerungen zu machen. Zur Rückschau auf das Leben des Sterbenden gehört auch die Auseinandersetzung mit den nicht gelebten Anteilen. Nicht ergriffene Chancen, nicht erfüllte Wünsche und Entscheidungen, die viele andere Dinge ausgeschlossen haben, gehören unvermeidlich zum Leben. Viele Menschen entwickeln an ihrem Lebensende große Angst, ihr Leben sei unnütz gewesen. Hier können wir Anregungen auf gute Zeiten geben. Der heute eher altmodische Segen, den der Sterbende den Weiterlebenden erteilt, ist die letzte Bestätigung, dass die gemeinsam gelebte Zeit gut war und alles, was nicht gut war, vergeben ist.
Inhaltsverzeichnis
- 1 Hospiz
- 1.1 Das Recht auf den heutigen Tag
- 1.2 Das Recht auf den eigenen Tod
- 1.3 Das Recht zu sein, wie man ist
- 1.4 Bedürfnisse des Körpers
- 1.5 Bedürfnisse nach Sicherheit
- 1.6 Bedürfnisse nach Liebe
- 1.6.1 Bedürfnisse nach Achtung
- 1.6.2 Bedürfnisse der Selbstverwirklichung
- 1.6.3 › Das stationäre Hospiz
- 1.6.4 › Das ambulante Hospiz
- 1.6.5 › Die Patientenverfügung
- 1.6.6 Die Berücksichtigung der Patientenverfügung muss jedoch erst drei Voraussetzungen erfüllen:
- 1.6.7 › Das Projekt der KASA
- 1.6.8 › Anhang
- 1.6.9 › Quellen
Zugleich ist der Segen ein befreiender Akt, der besagt, dass alles, was die Weiterlebenden tun, für gutgeheißen wird. Sich die gegenseitige Liebe auf diesem Weg zu geben, hilft vielen Menschen leichter zu sterben. Eine einfache Maßnahme, die Sterbenden hilft, ist das Vorlesen. Dies kann aus jedem Buch, welches dem Sterbenden vertraut und lieb ist, geschehen. Die Stimme und die vertrauten Worte helfen, Schmerz und Unruhe zu lindern. Wir sollten darauf achten, dass wir Sterbenden viele Hinweise zur Orientierung von Ort, Person, Zeit und Geschehen geben.
Auch wenn der Sterbende nicht mehr sprechen kann, sollte das Gespräch fortgesetzt werden. Körperkontakt ist eine Möglichkeit, dem Sterbenden weiterhin Liebe zu vermitteln. Angesichts des bevorstehenden Todes sollten Ängste, etwas Falsches oder Lächerliches zu tun, nur eine kleine Rolle spielen. Auch wenn ein Sterbender im Koma liegt, sollten wir ihm die Dinge, die uns wichtig erscheinen, sagen. Die Begleitung eines Sterbenden muss nicht bedeuten, dass wir nur noch für ernste Dinge und vorweggenommene Trauer Platz hätten. Viele Menschen entwickeln in ihrer letzten Lebensphase tiefen Sinn für Humor. Hier ist es gut, sich anstecken zu lassen und nicht permanent mit einer „Grabessmiene“ herumzulaufen.
› Was brauchen Sterbende?
Was Sterbende benötigen, wird unterschieden zwischen Bedürfnissen und Wünschen, die je nach Mensch individuell sind und in bestimmten Situationen des Lebens besonders an Gewicht erhalten. Um genauer zu sein, sind die meisten der Bedürfnisse Rechte, die sich aus der Würde des Menschen ableiten lassen.
Rechte:
› Das Recht auf den heutigen Tag
› Das Recht auf den eigenen Tod
› Das Recht zu sein, wie man ist
Bedürfnisse:
› Bedürfnisse des Körpers
› Bedürfnisse nach Sicherheit
› Bedürfnisse nach Liebe
› Bedürfnisse nach Achtung
› Bedürfnisse nach Selbstverwirklichung
Das Recht auf den heutigen Tag
Jeder Tag und jede Stunde sollte gerade im Angesicht des Sterbens als Geschenk erlebt oder als Aufgabe begriffen werden, da es die letzte Möglichkeit für ein gutes Wort, einen liebevollen Blick oder für eine nötige Hilfe sein kann. Darum darf nichts, worum der Sterbende bittet oder was er benötigt, verweigert werden. Dies bedeutet für uns z. B. keinem Gespräch aus dem Weg zu gehen, wenn der Sterbende dies wünscht. Für beide, den Sterbenden und seinen Begleiter, gilt es so zu leben, als ob das Ende jederzeit eintreten könnte.
Das Recht auf den eigenen Tod
In vielen Institutionen ist es schon schwer, sein eigenes Leben zu führen, erst recht, wenn man behindert und auf Hilfe angewiesen ist. Allzu häufig werden sterbende Menschen gestört. Einerseits durch notwendige Pflegemaßnahmen, andererseits auch manchmal, weil Pflegemaßnahmen verrichtet werden, die das Personal beruhigen, dem Sterbenden aber nur wenig nutzen. Unter vielen Pflegekräften gibt es klare Vorstellungen, wie ein Mensch zu sterben hat: sanft und ruhig einzuschlafen. Kämpft ein Mensch dagegen bis zu seinem Tod, muss etwas getan werden: Schmerzmittel und Beruhigungsmittel werden verabreicht, die Türen verschlossen, damit Schreien und Stöhnen nicht gehört werden. Diese Art des Sterbens belastet das Empfinden der Pflegekräfte und Bewohner stark. Hier stößt oft das Recht des Sterbenden an seine Grenzen.
Das Recht zu sein, wie man ist
Viele Worte und Handlungen, die für uns unverständlich bleiben, haben für den Sterbenden eine große Bedeutung. Es handelt sich um Lebensäußerungen, die wir akzeptieren, aber auch ertragen müssen. Es steht keinem zu, einen alten oder sterbenden Menschen zu erziehen. Nur wenn das Verhalten eines Menschen das Leben der übrigen in unerträglicher Weise beeinflusst, dürfen ihm Grenzen gesetzt werden.
Bedürfnisse des Körpers
Dies umfasst vorrangig die Schmerzlinderung durch Medikamente und Lagerungen. Außerdem gehören notwendige Hilfen, wie Hilfe bei der Nahrungsaufnahme, Hilfe bei der Ausscheidung, die Hilfe zur Pflege und die Hilfe der äußeren Aktivitäten und Anregung der Sinne dazu. Falls der sterbende Ruhe wünscht, sollte dies auf jeden Fall gewährleistet sein.
Bedürfnisse nach Sicherheit
Dies ist besonders wichtig für Sterbende. Sie verlassen sich auf die Menschen in ihrer Umgebung. Sie möchten am vertrauten Ort -ob im Heim oder zu Hause sterben. Ebenso beruhigend ist für sie die Sicherheit, dass wenn nötig, wichtige Menschen angerufen werden. Wir erleichtern Sterbenden das Leben, indem wir ihnen das Gefühl geben, nicht allein gelassen zu werden. Eine gelegentliche Umarmung oder Berührung vermittelt dem sterbenden Vertrauen am Ende nicht fallen gelassen zu werden.
Bedürfnisse nach Liebe
Dieses Bedürfnis umfasst einen sehr großen Bereich. Dazu gehören vorrangig erfahrbare Zeichen der Liebe durch zärtliche Berührung und durch Wärme im Blick und in der Sprache. Liebe kann in diesem Sinn nicht erzwungen, sondern nur gegeben werden. Jeder Sterbende hat ein Recht darauf, dass Menschen, die er lieb hat, bei ihm bleiben dürfen. Dies darf auf keinen Fall verhindert werden. Zu diesen Menschen gehören nicht nur Angehörige, sondern auch andere Bewohner, zu denen der Sterbende eine Beziehung aufgebaut hat. Wir sollten uns hierbei überlegen, wie wichtig uns der im Sterben liegende Mensch ist und ihn das bei Pflegemaßnahmen spüren lassen. Denn jeder Mensch hat ein Gefühl dafür, ob er als Last oder als wertvoller Mensch angesehen wird.
Bedürfnisse nach Achtung
Jeder Mensch hat das Recht, auch Achtung, das auf jeden Fall zu erfüllen ist. Der sterbende Mensch verliert unter Umständen die Achtung vor sich selbst, was für ihn ein Problem darstellen kann. Darum ist es besonders wichtig, den Menschen zu achten, dass er für seine Selbstachtung wieder gestärkt wird. Als Ausdruck von Achtung gilt zunächst die regelmäßige Anrede mit Namen und das Reden mit und nicht über den Sterbenden. Achtung vor dem Menschen heißt auch, sich für ihn, für seine Geschichte zu interessieren und sich die Zeit für ein Gespräch zu nehmen.
Bedürfnisse der Selbstverwirklichung
Viele Sterbende setzen sich mit dem Sinn ihres Lebens und des Sterbens auseinander. Sie versuchen, eine für sie gemäße Art des Sterbens zu finden. Dabei sollten sie beachten: In vielen Fällen kommt es hauptsächlich darauf an, nicht zu stören und nicht ständig in Auseinandersetzung, die der Sterbende leistet, einzugreifen. Andererseits können wir als Gesprächspartner in Anspruch genommen werden. Wir bekommen dabei seine Lebensgeschichte, Ängste erzählt und klare Fragen gestellt. Dabei kommt es nicht auf Antworten, sondern auf unser Dasein an. Bei alledem geht es darum, dass der Begleiter das, was er leisten kann, auch wirklich leistet.
› Das stationäre Hospiz
Die Einrichtungen im stationären Hospiz orientieren sich an dem Konzept des wohl berühmtesten Hospizes, St. Christophers in London, das seinen Namen der Krankenschwester, Sozialarbeiterin und Ärztin Dr. Saunders verdankt. Deren Ziel war es, einen Raum zu schaffen, in dem Sterbende und Schwerkranke während ihrer letzten Lebenswochen ärztlich und pflegerisch gut versorgt, möglichst ohne Schmerzen, zusammen mit Angehörigen leben konnten. Diese Menschen sollten noch einmal die Chance bekommen, ihre Wünsche und Gewohnheiten auszuleben. Sie knüpfte an die mittelalterliche Tradition mancher Ordensgemeinschaften an, die für Pilger und Menschen, die unterwegs waren, an besonders gefährlichen Stellen Häuser errichteten. Alle Hospiz Gründungen in Europa orientieren sich an diesem Konzept.
Im stationären Hospiz werden schwer kranke und sterbende Menschen aufgenommen, die aus dem Krankenhaus entlassen werden, etwa weil sie austherapiert sind, oder weil sie keine lebensverlängernden Maßnahmen wünschen. Es werden Patienten aufgenommen, die keine Angehörigen mehr haben, oder bei denen ein Sterben zu Hause, aus welchen Gründen auch immer, nicht möglich ist. Die wichtigste ärztliche Maßnahme für diese Patienten ist die PALLIATIVE MEDIZIN, eine Medizin, die Schmerzen lindert und Maßnahmen zur Erleichterung anwendet. An Kliniken und Krankenhäusern sind oft palliative Abteilungen angeschlossen. Hier werden die Patienten so lange mit schmerzlindernden Maßnahmen behandelt, bis sie stabil sind. Ein bleiben bis zum Sterben ist aufgrund der Konzeption auf diesen Stationen allerdings nicht möglich, im Gegensatz zum Hospiz.
› Das ambulante Hospiz
In Deutschland liegt der Schwerpunkt der Hospizarbeit im ambulanten Bereich, d. h. verschiedene Träger organisieren einen ambulanten Hospizdienst. Ihm gehören hauptamtliche Fachkräfte und ehrenamtliche Helfer und Helferinnen an. Viele Menschen möchten am liebsten zu Hause sterben, aber oft fühlen sich die Angehörigen damit überfordert. Hier will der ambulante Hospizdienst unterstützen. Fachkräfte sorgen für die fachlich richtige Pflege und Begleitung. Ehrenamtliche HelferInnen unterstützen die Angehörigen, wo immer dies nötig ist. Sie übernehmen Hausarbeit, das Kochen oder Einkaufen, oder auch die Betreuung von Kindern, damit die Angehörigen sich ganz auf den Sterbenden konzentrieren können. Sie sitzen am Bett, oder übernehmen eine Nachtwache, damit die Angehörigen sich erholen können. Die Ehrenamtlichen HelferInnen werden in speziellen Kursen auf diese Arbeit vorbereitet. Auch nach Ende der Kurse treffen sie sich regelmäßig, um ihre Ängste und Erfahrungen auszutauschen. Ärzte und Pflegekräfte sorgen für Schmerzfreiheit und eine 100 % fachliche Versorgung, die Leiden lindert, ohne sie zu verlängern. In der ambulanten Hospizarbeit ist die Begleitung der Angehörigen besonders wichtig. Ihnen gilt die Aufmerksamkeit und Zuwendung der Hospizhelfer auch über den Tod des geliebten Menschen hinaus.
› Die Patientenverfügung
Viele Menschen machen sich Sorgen und Gedanken über die letzte Phase ihres Lebens. Sie stellen sich Fragen wie:
› Wie wird es mit mir zu Ende gehen?
› Werde ich zu Hause sterben können?
› Oder doch im Krankenhaus?
› Oder gar auf der Straße?
› Werde ich allein sein?
› Oder werden die Menschen, die mir lieb sind, bei mir sein?
› Werde ich Schmerzen haben?
› Werde ich ohne Bewusstsein nur noch vor mich hindämmern?
Es sind schwere Fragen, aber es ist gut sich mit ihnen auseinander zusetzen. Denn zu einem verantwortlichen Leben gehört auch das Bedenken des Todes und das Annehmen der eigenen Sterblichkeit. Jeder Mensch hat das grundgesetzlich geschützte Recht auf körperliche Unversehrtheit. Daraus folgt, dass der Patient, solange er entscheidungsfähig ist, selbst bestimmt, welche ärztlichen Maßnahmen er gestattet oder ablehnt. Natürlich muss ein Arzt seinen Patienten vorher über die Folgen aufklären. Auch wenn der Arzt anderer Meinung ist, hat er den Wunsch des Patienten zu respektieren. Schwieriger wird es, wenn der Patient nicht mehr selbst über sich entscheiden kann, etwa weil er verwirrt oder bewusstlos ist. Dann müssen für ihn die gesetzlichen Vertreter eine Entscheidung treffen. Sie müssen sich nach dem mutmaßlichen Willen des Patienten richten. Mithilfe einer Patientenverfügung können wir schon jetzt die Anwendung medizinischer Verfahren und damit die Qualität der letzten Lebensphase mitbestimmen. Falls wir in eine Situation geraten, in der wir nicht mehr selbst bestimmen können, ist die von uns verfasste Patientenverfügung von dem Arzt als wichtige Entscheidungshilfe zu berücksichtigen.
Die Berücksichtigung der Patientenverfügung muss jedoch erst drei Voraussetzungen erfüllen:
1. Ich bin nicht mehr einwilligungsfähig.
2. meine lebensbedrohende Krankheit wird in absehbarer Zeit zum Tod führen
3. die Frage, ob auf eine mögliche Behandlung verzichtet, oder eine begonnene Behandlung beendet werden soll
Es sollte in einem solchen Fall keine Unklarheiten über unsere Wünsche geben. Der in der Patientenverfügung geäußerte Wille kann jederzeit, auch formlos, wieder rückgängig gemacht werden. Es empfiehlt sich, die Patientenverfügung in regelmäßigen Zeitabständen zu überprüfen und immer wieder mit Datum und Unterschrift zu versehen. Der Inhalt der Patientenverfügung kann individuell verfasst werden, z. B. keine lebensverlängernden Maßnahmen. Es darf jedoch nicht verlangt werden, dass mich ein Arzt bei einer lebensbedrohenden Krankheit tötet (aktive Sterbehilfe).
› Das Projekt der KASA
KASA= Koordinations- und Ansprechstelle für Dienste der Sterbebegleitung und Angehörigen-Betreuung
Die KASA ist eine Maßnahme, die der Verbesserung der Sterbebegleitung beitragen und die Hospizdienste unterstützen will. Die meisten Menschen wünschen sich in der häuslichen Umgebung, begleitet von den Menschen, die ihnen nahe stehen, zu sterben. Da es jedoch an der notwendigen Voraussetzungen der häuslichen Sterbebegleitung mangelt, sei es in medizinischer, pflegerischer oder psychosozialer Art, haben sich in den letzten Jahren vielerorts in Hessen Hospizdienste gegründet oder befinden sich noch in der Gründungsphase.
Daraufhin wurde die KASA 1997 in Anregung des Landes Hessen und der Arbeitsgemeinschaft für Gesundheitserziehung eingerichtet. Im Team der KASA arbeiten eine Ärztin, eine Krankenschwester und eine Psychologin. Sie haben sich zur Aufgabe gemacht, ambulante Hospizdienste zu beraten, Hilfestellungen zu geben und Informationen und Fortbildungsangebote für ehrenamtliche Helfer anzubieten. Ein weiteres Ziel der KASA ist es, dazu beizutragen, dass Menschen ihre letzten Lebenstage bei bestmöglicher medizinisch-pflegerischer Versorgung und psychosozialer Betreuung verbringen können und auch die Trauernden nicht allein zu lassen. In einem zweijährigen Projekt hat das Jahre andauernde, vom Land Hessen finanzierte Forschungsprojekt der KASA die Kooperationsstrukturen zwischen Krankenhäusern und Hospizdiensten zur Verbesserung der Begleitung Sterbender erforscht und dokumentiert.
› Schlusswort
Die Ausarbeitung des Referates zum Thema Hospiz hat uns sehr viel Spaß gemacht. Auch wenn die Suche nach Literatur anfangs kleinere Schwierigkeiten gemacht hat, da wir zwischendurch im Praktikum waren. Dennoch haben wir unserer Meinung nach die wichtigsten Punkte zu diesem Thema ausarbeiten können. Uns hat das Ausarbeiten auch etwas geholfen, manche Situationen in der Praxis besser zu verstehen und besser damit umgehen zu können. Um wirklich ehrlich zu sein, sind wir sehr glücklich darüber, dass wir unser Referat fertiggestellt und gehalten haben, da es einen großen Druck auf uns ausgeübt hat, weil dies nicht die einzige schriftliche Aufgabe war, die wir zu bewältigen hatten.
Abschließend möchten wir noch sagen, dass es schade war, dass Sie, Frau Schmidt, den Vortrag dieses Referates und damit auch die von uns eingebauten Effekte nicht miterleben konnten.
› Anhang
Erfahrungsbericht eines Seelsorgers
Geschichte „Der Tod und der Gänsehirt“
› Quellen
› Sterben -eine Zeit des Lebens
Handbuch der Hospizbewegung
Helmuth Beutel/ Daniela Tausch
› Würdig leben bis zum letzten Augenblick
Gustava Everding/Angelika Westrich
› Sterbenden Freund sein
Richard Lamerton
› Sterbenden nahe sein
Daniela Tausch
› Betreuung von Sterbenden
Barney G. Glaser
› Begleitung lindert Leiden
Heike Goebel
› Sterben, Tod, Trauer
Stephanie Reuter
› Leben hat seine Zeit – Sterben hat seine Zeit
Udo
Weitere Quellen zum Hospiz
Im Hospiz oder zu Hause sterben?
Hospizhilfe
Hospiz