Gewalt in der Pflege
Gewalt
verbale: Beschimpfungen mit Kraftausdrücken
psychische: Mobbing
körperliche: Schläge
verbale: entspricht nicht der gesellschaftlichen Norm
psychische: Liebesentzug
körperliche: Vergewaltigung
verbale: zeigt kein Respekt dem anderem gegenüber
psychische: Telefonterror
körperliche: Folter
psychische: Gerüchte verbreiten
körperliche: geht in die Richtung Misshandlung und Vernachlässigung
Inhaltsverzeichnis
Gewalt in der Pflege geht aus:
Von älteren Menschen Personal
Angehörige
Organisationsebene (z. B. Chef, Krankenkasse, Personalmangel, Zeitdruck, Zeitmangel)
legale/ gesetzliche Gewalt (z. B. Freiheitsentzug, durch Betreuung, Fixierung)
Definition Gewalt:
Wenn ein Individuum durch Androhung oder Gebrauch von physischer Kraftanwendung zu einer Handlung oder Duldung einer solchen gezwungen wird, die es freiwillig nicht durchführen würde. Täter und Opfer stehen sich gegenüber.
Strukturelle Gewalt:
Bezieht sich auf die Rahmenbedingungen, die den persönlichen Lebensraum einschränken.
Beispiel:
- feststehende Aufstehzeiten
- feste Essenszeiten
- keine Rückzugmöglichkeiten
institutionelle Gewalt:
Ist die legitime Gewalt des Staates, dabei geht es um eine bezweckte Beschädigung von Leib und Leben nicht nur situationsbedingt, sondern auch dauerhafte, rechtliche, sanktionierte Macht- und Abhängigkeitsverhältnisse. Jemand hat das Recht, die Befugnis, die Macht und die Mittel über eine andere Person zu bestimmen oder zu herrschen.
- Staatliche Gewalt Gewaltenteilung› judikative, exekutive, legislative
- elterliche Gewalt
- pflegerische Gewalt (wenn der Betroffene nicht selbst entscheiden kann z. B. Betreuung, Fixierung per Beschluss, Zwangsernährung)
Misshandlung:
Bezeichnet eine aktive Handlung, die psychisch und körperlich ausgeübt wird oder werden kann.
Beispiele:
psychisch:
- Beschimpfung
- Beleidigung
- Drohung
- Mobbing
körperlich:
- schlagen
- verbrennen
- sexueller Missbrauch
- hungern lassen
Die Einschränkung des freien Willens fällt auch unter Misshandlung, weil es dem Wunsch des Betroffenen deutlich widerspricht.
Beispiele:
- Abfassung eines Testaments
- Wahl des Aufenthaltsortes
- Verwendung persönliche Geldmittel
Vernachlässigung:
Bezeichnet die Unterlassung notwendiger Handlung. Aktive Vernachlässigung ist die bewusste Handlungsverweigerung.
Beispiel:
- Bettreinigung
- Unterlassung pflegerischer Maßnahmen
- Intimsphäre missachten
Passive Vernachlässigung steht für die Unterlassung von Handlungen,
wenn bestimmte Symptome nicht erkannt wurden.
Beispiel:
- unzureichende Pflege, die zu
- Mangelernährung
- Körperaustrocknung
- Wundliegen führt
Zahlen & Fakten:
Die Dunkelziffer ist sehr hoch, mindestens ½ Millionen gewalttätige Handlungen.
Ursachen und Auswirkungen der Gewalt
in der Familie:
- Hilflosigkeit und Unkenntnis
- Aggression und Rachegefühle gegenüber dem zu Pflegendem
- Überlastung/ Überforderung
Sozialisation:
- prägt einen Menschen nachhaltig, die erlernten Umgangsformen, beeinflussen Handlungsweisen ein Leben lang
- Frühere Zeiten waren z. B. eher diktatorisch, gewalttätig, geprägt durch die Werte Zucht & Ordnung, es gab das Recht auf Züchtigung.
- Heutige Wertvorstellungen sind demokratisch und gleichberechtigt, freiheitlich ausgerichtet.
Machtverhältnisse:
Macht› hat immer etwas mit Gewalt und Herrschaft zu tun, also es gibt stärkere und schwächere.
Staatliche Gewalt (gesetzliche – vorgeschriebene) durch Recht und Befugnis
Gewalt ist mit den Grundrechten nicht vereinbar, die Ausnahme:
- Schutz des Betroffenen und Schutz Außenstehender
Gewalt ist immer ein Stück von Machtmissbrauch!
Organisationsebene im Alten- & Pflegeheim:
- schlechtes Arbeitsklima
- unangemessene oder mangelnde Beschäftigungs- und Freizeitmöglichkeiten
- schlechte bauliche und architektonische Voraussetzung
- unzureichenden Personalschlüssel
Personalebene:
- eigene Gewalterfahrungen in der Kindheit
- starre Sauberkeitsvorstellungen
- niedriges Lebensalter (junger Mensch kann sich nicht so hineinversetzen in den Alten Menschen)
- geringe Lebenszufriedenheit
Bewohner ebene:
- Verwirrtheit zustände
- geringe Lebenszufriedenheit
- Provokationen der Bewohner
- mangelndes Verhältnis für die Situation des Personals
Maßnahmen zur Gewaltvermeidung:
- Aufklärung/ Information
- Supervision
- verbale Auseinandersetzung/ Gespräche
- die Älteren mit einbeziehen
- Öffentlichkeitsarbeit
- Kontrollen
Weitere Quellen zur Gewalt in der Pflege
Gewalt in der Pflege – nach wie vor ein Thema!
Gewalt in der Pflege: „Wir müssen hinschauen!“
Gewaltfreie Pflege