Euthanasie und Freitod
Hausarbeit für Philosophie und Ethik
Gliederung
1. Einleitung
2. Definition von Euthanasie/Sterbehilfe/Freitod.
3. Bedeutung von Euthanasie im Dritten Reich.
4. Problematik von Sterbehilfe.
5. Eigene Meinung.
Einleitung
Inhaltsverzeichnis
- 1 Euthanasie und Freitod
- 1.1 Fragen über Fragen beschäftigen sich mit dieser Differenzierung.
- 1.1.1 Aber was sind die Kriterien für das Menschenbild?
- 1.1.2 Es gibt die unterschiedlichsten Menschenbilder:
- 1.1.3 1. das naturwissenschaftliche Menschenbild
- 1.1.4 2. das materialistisch (utilitaristische) Menschenbild
- 1.1.5 3. das (sozial) – traditionelle Menschenbild
- 1.1.6 4. das christlich-religiöse Menschenbild
- 1.1.7 Aber wann und wie lange ist jemand ein Mensch?
- 1.2 2. Definitionen von Euthanasie, Sterbehilfe und Freitod.
- 1.3 3. Bedeutung der Euthanasie im Dritten Reich.
- 1.4 5. Problematik der Sterbehilfe.
- 1.5 6. Eigene Meinung.
Im wahrsten Sinne des Wortes packt uns eine unheimliche Wut, eine melancholische Traurigkeit und Scham, wenn wir als nachfolgende Generation an die Umsetzung des Begriffes Euthanasie denken. Fassungslos vergegenwärtigen wir uns, das Volk der Dichter und Denker, das Volk, das viele und aber viele wie Goethe und Beethoven hervorgebracht hat und auch die scheußlichsten und barbarischsten Antimenschen zu verantworten hat.
Was angesichts dieser Gräueltaten für uns der Mensch ist und war? Wie alle ethischen Fragen hängt insbesondere die Frage der Euthanasie stark vom Menschenbild eines jedem dieses Volkes ab. Es gibt wohl kaum einen, der daran zweifelt, dass man einen Menschen nicht töten darf. Aber es bestehen erhebliche Differenzen, was denn nun der Mensch ist und sei.
Fragen über Fragen beschäftigen sich mit dieser Differenzierung.
Ist der Mensch eine biologische Maschine oder ein Geschöpf Gottes?
Ist eine befruchtete Eizelle bereits menschliches Leben?
Ist man Mensch, wenn man einen Gehirntumor hat, oder an eine Herz-Lungen-Maschine angeschlossen ist?
Ist ein Säugling oder ein Erwachsener ohne Gehirnfunktionen noch ein Mensch?
Von unserem Menschenbild hängt sogar ab, wann ein Mensch tot ist und was Sterben bedeutet!
Aus den einzelnen Menschenbildern leiten sich Rechte und Pflichten von Ärzten und Pflegepersonal ab, aus ihnen geht die Rechtsordnung hervor, genauso wie die Rechte und Pflichten der Patienten und Angehörigen.
Aber was sind die Kriterien für das Menschenbild?
Es gibt die unterschiedlichsten Menschenbilder:
1. das naturwissenschaftliche Menschenbild
Der Mensch ist wie Pflanze und Tier denselben Naturgesetzen unterworfen
Der Mensch hat eine besondere Stellung aufgrund seines evolutions geschichtlichen Gehirns
Der Mensch ist erst ein Mensch, wenn man annimmt, dass dort, wo keine Gehirntätigkeit ist, auch kein Bewusstsein vorhanden ist und somit keine Seele.
Das heißt zusammenfassend:
Alles, was unter die oben genannten Kriterien fällt, wird einem Tier oder einer Pflanze gleichgesetzt und darf als solche auch behandelt werden.
2. das materialistisch (utilitaristische) Menschenbild
Der Mensch ist geistesgeschichtlichen Grundlagen unterworfen, die nach rationalistischer Betrachtungsweise rigoros angewendet werden
Der Mensch wird nach seinem sozialen Nutzwert beurteilt
Der Wert des menschlichen Lebens wird an der zu erwartenden Qualität des Lebens gemessen
Die heißt zusammenfassend:
Der Mensch ist ersetzbar, soweit er keinen allgemeinen Nutzen für seine Umwelt hat.
3. das (sozial) – traditionelle Menschenbild
Ein Mensch ist, was vom Mensch geboren ist.
Der Mensch wird nach dem Selektionsprinzip überleben (nur der „Stärkere“ (besser angepasste) überlebt)
Der Mensch ist aufgrund oder wegen seines technischen Fortschritts an die Stelle der Natur getreten
Der Mensch wird nicht mit den heutigen Grenzfällen konfrontiert, da es die Apparate – Medizin gibt
Das heißt zusammenfassend:
Jedes menschliche Leben ist heilig und dementsprechend im ärztlichen Heilauftrag um
jeden Preis zu erhalten.
Nach dem Selektionsprinzip werden nur die Stärksten überleben.
4. das christlich-religiöse Menschenbild
Der Mensch wird aufgrund der Ansichten Gottes und Jesus Christus in das traditionelle Bibelbild aufgenommen.
Dem Menschen wurde von Gott das Leben geschenkt.
Das heißt zusammenfassend:
Dem Menschen steht nicht das Recht zu, über Leben und Tod zu entscheiden. Jedes Leben ist gottgewollt, Hoffnungslosigkeit gibt es nicht, denn Gott kümmert sich um jeden einzelnen, deshalb kann niemand sterben wollen. Stellen all diese Menschenbilder den Wert des menschlichen Lebens dar? Oder könnte der Wert eines Menschen nach den möglichen Kriterien z. B. sozialer Nutzwert, Intelligenz oder physische Stärke bemessen werden?
Im Kontext der Euthanasie Diskussion hört man immer wieder den Ausdruck „Tötung lebensunwerten Lebens“. Dies lässt den Rückschluss zu, dass die Frage nicht allein vom Menschenbild abhängt, sondern auch vom Wert, den man dem einzelnen Individuum beimisst. Durch die nationalsozialistische Ideologie ist die Bewertung menschlichen Lebens bereits entscheidend vorbelastet.
Aber wann und wie lange ist jemand ein Mensch?
Es gibt selbst in der heutigen Zeit einige Themen, die an die Euthanasie grenzen oder sogar schon sind, nur wir widerlegen diesen Aspekt mit der Gesetzlichkeit und internationalen Notwendigkeit. Wie Beispiel die Abtreibung (streng genommen auch schon eine Frage der Euthanasie), oder der Hirntod (umstrittener Selbsterhaltungstrieb). Es gibt aber auch die Position, dass das Sterben ein Prozess der Euthanasie ist, wo es keine scharfe Trennlinie zwischen Leben und Tod gibt. Man darf dem Menschen auch in dieser Phase das Menschsein nicht absprechen und muss ihn dem entsprechend behandeln.
2. Definitionen von Euthanasie, Sterbehilfe und Freitod.
– Definition der Euthanasie:
Beschrieben wird ursprünglich in den Büchern, ein sanftes, möglichst schmerzfreies Sterben und der natürliche Tod des Menschen.
Den Begriff findet man sogar bereits in der griechisch – römischen Antike, wo man ihn auch damals schon als schmerzlosen sowie schnellen Tod ohne jegliche Einwirkung anderer bezeichnet. Im Laufe der Jahrhunderte änderte sich der Inhalt des Begriffes, besonders drastisch in der NS-Zeit, sodass darunter ein wahlloses Morden aller nicht erwünschter Menschen verstanden wurde.
Die Frage nach dem natürlichen Tod wurde erst gar nicht mehr gestellt. Auch in der „modernen“ Euthanasie Bewegung geht es weder um ein sanftes Sterben, noch um einen natürlichen Tod! Man unterscheidet zwischen aktiver und passiver Euthanasie, dabei geht es eigentlich um eine Begriffsverwirrung. Die Unklarheit des Begriffes führt immer zur Verwirrung und zu einer bedingten Zustimmung zur Euthanasie. Damit wird aber auch dem Morden Tür und Tor geöffnet, wie gerade in Deutschland die Vergangenheit gezeigt hat.
Früher verstand man unter passiver Euthanasie, einen Menschen möglichst sanft und schmerzfrei sterben zu lassen, ohne dabei in den Sterbeprozess einzugreifen und den Menschen bis zu seinem natürlichen Tod zu begleiten. Die Euthanasie Befürworter unserer Zeit verstehen unter passiver Euthanasie etwas ganz anderes. Die sogenannte aktive und passive Euthanasie wird hingegen von der echten Sterbebegleitung unterschieden. Denn dabei wird der Tod eines Menschen herbeigeführt und nicht erwartet.
Definition der Sterbehilfe:
Man versteht darunter eine Maßnahme zur Erleichterung des Sterbens bei todkranken Menschen. Alle Hilfen, um die Schmerzen und Qualen zu lindern und das Unterlassen von Leidverlängerung, dies bedeutete ist ethisch und ärztlich geboten, wenn der Mensch sich bereits unabwendbar im Sterbeprozess befindet. Überdies ist es zulässig, eine indirekte Todes beschleunigende Nebenwirkung von notwendigen Schmerzmedikamenten und weitgehendsten Verzicht auf lebenserhaltende Maßnahmen in Kauf zu nehmen und diesen Menschen bis zu seinem Ende zu begleiten.
Dies aber nur, wenn es dem erklärten Patientenwillen entspricht. Das Unterlassen von Therapiemaßnahmen wird oft als passive Sterbehilfe bezeichnet, obwohl damit auch ein Abbruch von lebensverlängernden Maßnahmen gemeint sein kann. Damit ist nicht gemeint, auf Verlangen des Menschen seine Tötung z. B. durch eine Giftspritze zu fördern. Dies ist verboten und wird als Mord geahndet.
Definition des Freitod (Suizid):
In der Sprache finden wir die unterschiedlichsten Begriffe, z. B. im Amtsdeutsch. Dort wird von der Selbsttötung gesprochen, in einem Lexikon älteren Datums findet man die Erklärung: absichtliche Vernichtung des eigenen Lebens. In der Umgangssprache hält sich bis heute das negativ besetzte Wort: Selbstmord. Aus wissenschaftlicher Darstellung spricht man objektiv gesehen von Suizid.
In der schöngeistigen Beschreibung stammt der Begriff: Freitod. Aber all diese Begriffe meinen nur einen einzigen Zustand, d. h. ein Zwischenstadium zwischen Entscheiden und Ausführen. Schon in der Antike war die Selbsttötung eine Gegenwart, mit der gelebt wurde. Es gibt eine lange Liste großer Persönlichkeiten, die zu diesem Menschenkreis zählen, z. B. Nero, Hemingway.
Eine Statistik aus dem Jahre 1997 spricht von einer 12.256 starken Personengruppe, wobei es nach allgemeiner Ansicht eine hohe Dunkelziffer gibt. Denn egal, ob Freitod oder Selbstmord, nicht selten ist dieser gut verschleiert und wird als Autounfall, versehentlicher Medikamentenmissbrauch u.s.w. deklariert. Und was erstaunlich ist, Deutschland liegt laut Statistik erst im mittleren Feld der Selbsttötungen.
Aber für Außenstehende wird die Selbsttötung häufig nur als die einfachste Lösung gesehen, um Probleme aus dem Weg zu gehen – als der leichteste Weg, als Flucht eben. Dennoch könnte es sein, dass zu so einer Entscheidung vielleicht sogar mehr Mut gehört, als zu jeder anderen. Warum sich Menschen das Leben nehmen, dafür gibt es sicher triftige Gründe. Auch wenn gerne das Wort Freitod verwendet wird, so fühlen sich viele, die dies tun, eher von den Umständen dazu gezwungen.
Diese Menschen finden aus allen möglichen Gründen zu dieser Entscheidung, wie niemanden zur Last fallen, durch Verlust geliebter Menschen, durch Vereinsamung, oder sogar als Selbstbestrafung. Aber auch schwere unheilbare Krankheiten, berufliche und finanzielle Notlagen lassen Menschen zu dieser letzten Konsequenz greifen.
3. Bedeutung der Euthanasie im Dritten Reich.
Die ideologischen Hintergründe des neuzeitlichen Vernichtungsdenkens sind im sozialdarwinistischen Denkmodell zu suchen. Der Sozialdarwinismus übertrug seine Lehre von der natürlichen Auslese, die sogenannte „Selektionstheorie“ auf menschliche Gesellschaften. Damit war durch den Sozialdarwinismus in den Augen der Nationalsozialisten im Dritten Reich eine Rechtfertigung für die Ideologie, die das Töten Schwächerer rechtfertigte. Die Euthanasie war vermutlich von Anfang an geplant. Kurz nach Machtübernahme wurden die Pflegesätze für psychisch Kranke drastisch erhöht, was die ohnehin schlechte Situation der Kranken noch verschlimmerte.
Nach der Machtübernahme der NSDAP 1933 wurden sogenannte „Asoziale“ z. B. Ausländer, Vorbestrafte, Rauschgiftsüchtige, Prostituierte, Landstreicher (Arbeitsscheue), Sonderlinge, psychisch Kranke und Behinderte, also „Gemeinschaftsunfähige“, also all diejenigen, die nicht dem arischen Ideal entsprachen, in bestimmten Anstalten zusammengezogen. Ab 1938, mit dem Euthanasie Befehl ermächtigte Hitler deren Verlegung in die Konzentrationslager, mit dem klaren Gedanken zur Vernichtung.
Es wurde angenommen, dass die Gene (Keimplasma) verantwortlich für alle Krankheiten und psychischen Anomalien seien. Hitler selbst sagte, der Gedanke sei ihm unerträglich, dass ein Kriegsverletzter ohne Bett sei, weil dieses ein Geisteskranker belege (Enzyklopädie d. Nationalsozialismus S. 245) Für Akzeptanz in der Bevölkerung wurde durch Propagandamittel, z. B. Erlösung durch Euthanasie, gesorgt.
Man bezeichnete die Vernichtung „lebensunwerten Lebens“ als Gnadentod und meinte dabei allerdings Euthanasie. Die Angehörigen wurden mit Briefen informiert, in denen ihnen frei erfundene Todesursachen mitgeteilt wurden. Doch durch Pannen wurde die Bevölkerung unruhig und nach Protesten von Geistlichen beider Konfessionen führte dies dazu, dass Hitler die Aktion „offiziell“ am 24. August 1941 stoppen ließ. Was keineswegs das Ende der Euthanasie war. Man konzentrierte sich vermehrt auf Kinder und Jugendliche, mit dem Ziel alle „Gemeinschaftsunfähigen“ aus dem Volkskörper zu entfernen.
Insgesamt fielen der Euthanasie-Aktion der Nazis bis Ende 1941 etwa 130.000 Menschen zum Opfer. Dennoch ging das Morden im Geheimen weiter, unter dem Codenamen „14 f 13“ wurden in den Konzentrationslagern in besonderen Abteilungen nochmals mehr als 30.000 Menschen „vernichtet“. Viele Menschen verbinden mit dem Begriff Euthanasie immer noch den Völkermord im Dritten Reich.
5. Problematik der Sterbehilfe.
Als Erstes fragt man sich:
Wer darf entscheiden? Oder auf wem liegt die Last der Entscheidung? Und es folgen Fragen über Fragen! Bei verschiedenen Menschen muss unterschieden werden zwischen einem echten Todeswunsch und eine vorübergehende seelische Phase.
Aber wer befindet darüber?
- Dürfen Angehörige, Ärzte, Pflegepersonal entscheiden, falls der Mensch nicht entscheidungsfähig ist?
- Muss oder darf der Arzt sich dem Willen des Menschen oder der Angehörigen beugen?
- Kann er lebensverlängernde Maßnahmen verweigern?
- Kann er dem Wunsch auf Nichtbehandlung folgen?
- Sollte man einen dazu nicht mehr fähigen Menschen beim „Selbstmord“ helfen dürfen?
- Wer legt die Grenzen der Wissenschaft fest? Wann dürfen technische Möglichkeiten, nicht mehr angewendet werden?
- Ist Sterbehilfe mit der Würde des Menschen noch vereinbar?
- Oder umgekehrt, ist es mit der Menschenwürde vereinbar, einen Menschen gegen seinen Willen am Leben zu erhalten?
- Was ist menschenwürdiges Leben?
- Wie sollte das ärztliche und medizinische Personal handeln: im Sinne der Nächstenliebe, der Ehrfurcht vor dem Leben oder eines verbindlichen Verfahrensschemas?
- Warum sollte das Vertrauen der anvertrauten Menschen enttäuscht werden, nur um sich gerichtlicher Konsequenzen zu beugen?
- Wäre die Legalisierung aktiver Sterbehilfe ein erster Schritt auf dem Weg, an dessen Ende keine Ehrfurcht vor dem menschlichen Leben mehr besteht?
- Gibt es ein Selbstbestimmungsrecht im Leben wie im Sterben?
- Gibt es Gesetze oder Rechte auf die Pflicht zum Weiterleben?
- Sollte man dem Menschen die Freiheit schenken und die Verantwortung für sein Leben?
- Hat gerade der sterbende Mensch die Verantwortung und Gewissensentscheidung für Art und Zeitpunkt seines Todes?
Aber stolpert man über die Frage, ob man dieses Tabu überhaupt zum Thema machen! Nein, denn bevor man überhaupt richtig über Euthanasie oder Sterbehilfe entscheiden kann, sollte man sich fragen, ist eine öffentliche Diskussion überhaupt notwendig?
6. Eigene Meinung.
Es ist schwierig, beim Thema Sterbehilfe eine Lösung zu finden. Einerseits ist es vernünftig, z. B. Schwerkranke, für die es keine Möglichkeit mehr gibt, geheilt zu werden, nicht mit allen Mitteln am Leben zu erhalten, denn es ist menschenunwürdig, einen Menschen unter Schmerzen am Leben zu erhalten.
Auf der anderen Seite stehen die vielen Fragen, die vor einer solchen Entscheidung beantwortet werden müssen:
Fragen nach der Person, dem Zeitpunkt, der Art und Vorgehensweise.
Wann und bei wem soll Sterbehilfe geleistet werden?
Sterbehilfe sollte nur bei Menschen geleistet werden, die selbst entscheiden können, dass sie ihr Leben so nicht weiterleben wollen. Dabei ist aber darauf zu achten, dass der Mensch seine Entscheidung nicht trifft, weil er sich gerade in einer tiefen Depression befindet und zurzeit keinen Sinn mehr am Weiterleben sieht.
Alles beginnt mit der Auffassung, dass es Lebensumstände gibt, die als nicht mehr lebenswert zu betrachten sind.
R. Spaemann ist überzeugt, es gibt Dinge, die nicht öffentlich diskutiert werden müssen. Wer trotzdem Sterbehilfe praktiziert, könnte seine Menschlichkeit am besten dadurch beweisen, dass eher das Risiko einer Strafe eingehe, als Tabus zu brechen, die die Grundlage der Menschlichkeit erschüttern könnten.
Es gibt natürlich auch Gegner dieser Theorie, z. B. E. Tugend, der unbedingt für eine öffentliche Diskussion ist, um die Unterschiede im Denken und Handeln zu Papier zu bringen.
Man kann dieses Thema natürlich auch „tot diskutieren“, aber sollte man es auch tun?
Meiner Meinung nach nicht, da das Sterben nicht einfach eine Endphase ist, sondern eine besondere Form des Lebens. Es ist wichtiger, die Menschlichkeit bis in den Tod zu praktizieren, als das Sterben zu einem Verlust von Vitalfunktionen und Zwang zu Apparatemedizin zu deklarieren.
Die kirchlichen Bücher sprechen sogar davon: „Wenn das ganze Leben von Gott in die Verantwortung eines Menschen gestellt ist, dann gilt diese Verantwortung auch für die letzte Phase seines Lebens, ja sie gilt erst recht für den eigentlichen Ernstfall seines Lebens, wenn es ans Sterben geht.“
Die Frage nach der Art und den Umständen menschenwürdigen Sterbens darf allerdings nie allein auf die Frage nach der aktiven Sterbehilfe (Euthanasie) reduziert werden.
Bei der Frage, wie Sterbehilfe geleistet werden sollte, gibt es nicht nur eine Möglichkeit:
– Die indirekte Sterbehilfe, sie erlaubt als einziges die Form eines menschenwürdigen Sterbens. Denn hierbei kann der Arzt dem Sterbenden eine so hohe Dosis schmerzlindernder Mittel verabreichen, dass das Sterben oder die Verkürzung des Lebens in Kauf genommen wird.
– Die passive Sterbehilfe, sie beinhaltet, dass der Mensch noch eine gewisse Zeit lebt, bis er stirbt. In dieser Zeit ist es ihm möglich, menschenwürdig zu leben und zu sterben. Durch die schmerzlindernden Mittel hat er die Gelegenheit, sich mit allen Perspektiven seines Lebens auseinanderzusetzen.
– Die aktive Sterbehilfe, sie ist direkte Tötung und darf keinem Arzt und Pflegepersonal zugemutet und erlaubt werden.
Die Kritik, es gebe keinen Unterschied zwischen aktiver und indirekter Sterbehilfe, da bei beiden dem Menschen eine tödliche Spritze gegeben wird, ist zurückzuweisen.
Es gibt sehr wohl einen Unterschied:
Während bei der aktiven Sterbehilfe Menschen die Giftspritze gegeben wird, obwohl diese mithilfe von Schmerzmitteln noch ein schmerzfreies begrenztes Leben führen könnten, ist dies bei der indirekten Sterbehilfe nicht der Fall.
Hier werden Menschen schmerzlindernde Mittel verabreicht, um ihre Schmerzen zu beseitigen. Erst, wenn für die Beseitigung der Schmerzen eine zu hohe Dosis gebraucht wird, zieht der Arzt und das Pflegepersonal die indirekte Sterbehilfe. D. h. die Verabreichung einer hohen Dosis mit dem Tod als „Nebenfolge“ in Erwägung, da sonst ein schmerzfreies Leben nicht mehr gewährleistet ist.
Jedoch hat R. Spaemann recht, wenn er fordert, dass wir bessere Medikamente zur Schmerzbekämpfung benötigen.
Denn ein schmerzfreies Leben wird wohl von dem Großteil der Bevölkerung als lebenswert empfunden werden.
Eine öffentliche Diskussion zum Thema Sterbehilfe ist dennoch nötig, denn die ganze Bevölkerung muss wissen, was Euthanasie/Sterbehilfe heißt, um Vorurteile abbauen zu können und Lösungen zu finden, mit der die meisten Menschen zufrieden sind.
So könnte z. B. die Zahl derer vermindert werden, die glauben, dass die öffentliche Euthanasie – Debatte und die eventuelle Legalisierung der Sterbehilfe uns auf eine „schiefe Ebene“ führt, die dann wie im Dritten Reich endet.
In einem Gesetz sollte es nur um Sterbehilfe bei Schwerkranken, jedoch nie um Sterbehilfe bei körperlich und geistig Behinderten oder bei missgebildeten Menschen gehen. In diesen Fällen kann niemand entscheiden, ob das Leben für diesen Menschen lebenswert oder nicht lebenswert ist.
Auch muss sichergestellt werden, dass das die Inanspruchnahme der Sterbehilfe, vor allen für kranke und alte Menschen, nur eine Möglichkeit darstellt und nie zu einer gesellschaftlichen Pflicht wird, wie es einige befürchten.
Zurzeit bestehen nur die Möglichkeiten einer Patientenverfügung (Patiententestament) diese garantiert dem Patienten eine Behandlung nach seinem Willen, wenn er nicht mehr in der Lage ist, seiner Absicht zur weiteren Behandlung Ausdruck zu verleihen.
Der Arzt und das Pflegepersonal sind somit an diese Verfügung gebunden und darf ihr nicht zuwider handeln.
Eine Lösung des Problems der Sterbehilfe, mit dem die meisten zufrieden sind, ist jedoch schwierig. Vielleicht ist der Kurs, den Tugendhat oder Spaemann vorschlägt, der richtige Weg dahin!
Quellen:
„Menschenwürdig Sterben“, W. Jens/H. Kling, Hamburg 1995
„Hospiz – Der andere Weg zum Sterben“, C. Bruns, Altenpflege, 1995
„Euthanasie im NS – Staat“, E. Klee, Taschenbuch 1985
„Selbsttötung, Freitod, Selbstmord“ Gedanken von H. Kohl,
„Menschenbild, Anthropologie, Werteproblem“
„Sterben und das Sterben“
„Kunst des Alterns“ Arbeiten von Prof. Dr. W. Toman
„Euthanasie: Guter Tod und Sterbehilfe“ von I. Rathsmannn-Sponsel und R. Sponsel, Erlangen
„Euthanasie ‚schöner Tod‘?“ Von O. Witzel, Gedanken vom 2001
„Der gute Tod“, der Spiegel, München 1999
„Euthanasie: Sind alle Menschen Personen?“ M. Frensch, Buch
„Wir dürfen das Tabu nicht aufgeben“ Die Euthanasie Zeit – Kontroverse, R. Spaemann, Buch
„Ärztliche Pflicht – ein Leben in Würde sichern“, von U. Benzenhöfer, Zeit-Fragen.de
„Praktische Ethik“ von P. Singer
„Die überarbeitete Bibel in heutiger Zeit“ von R. Meier Kronshagen, München
Weitere Quellen zu Euthanasie und Freitod
Beihilfe zur Selbsttötung: Terminologische Grundlagen
Sterbehilfe
Breiter Konsens: Warum Suizidbeihilfe in der Schweiz normal ist
Assistierter Suizid und Sterbehilfe – Was ist in Deutschland erlaubt?