Eingliederung behinderter Menschen
Gliederung
1. Behinderung – Was ist das?
a. Sozialrechtliche Definition
b. Definition nach der WHO
c. Arten von Behinderung
d. Ursachen von Behinderung
e. Folgen von Behinderung
2. Medizinische Rehabilitation.
a. Was ist medizinische Rehabilitation
b. Leistungen
c. Träger
Inhaltsverzeichnis
- 1 Eingliederung behinderter Menschen
3. Bildung, Beruf und Arbeit
a. Integration
b. Integrationsmöglichkeiten
c. Rehabilitationsträger
d. Leistungen
e. Leistungen an Arbeitgeber
4. Finanzielle Sicherung.
a. Leistungen nach dem SGB IX § 5
b. Leistungen zur beruflichen Eingliederung von behinderten Menschen
c. Steuerermäßigung
Anhang
a. Leistungen zur beruflichen Eingliederung von behinderten Menschen
b. Quellennachweis
Es wird mir sicherlich nicht gelingen, an dieser Stelle den Begriff „Behinderung“ in allen seinen Dimensionen vollständig zu definieren. Jedoch möchte ich zwei verschiedene Definitionen erwähnen. Die einzelnen Definitionen für das Wort „Behinderung“ sind im internationalen Rahmen sehr verschieden. Auch im nationalen Rahmen gibt es die vielfältigsten Ansätze zur Definition des Begriffs „Behinderung“. Behinderung ist aber auch ein Prozessbegriff, da eine Behinderung verschwinden kann, z. B. durch eine gelungene Operation oder durch entsprechende pädagogische Förderung.
Es kann aber auch durch einen Unfall zu einer Behinderung kommen oder bei fortschreitenden Erkrankungen oder unzureichender Förderung, die Behinderung schwerwiegender werden. Ein Mensch mit Behinderungen ist jedoch nicht in allen Bereichen des sozialen Lebens gleich behindert. In seiner Familie kann er mit entsprechender Akzeptanz und Einfühlungsvermögen ein Leben ohne jede Behinderung führen, jedoch in Schule oder Beruf behindert werden. Selbst in einzelnen Lebenssituationen kann die Behinderung eine mehr oder weniger große Rolle spielen.
1. Behinderung – Was ist das?
a. Sozialrechtliche Definition
Im bundesdeutschen Recht wird die Behinderung im Sozialgesetzbuch IX (dort: § 2 Abs. 1), so festgelegt:
„Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Sie sind von Behinderung bedroht, wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist.“
b. Definition nach der WHO
Die WHO geht bei Behinderung immer von drei Begriffen aus:
- Schädigung (impaerment)
- = Mängel oder Abnormitäten der anatomischen, psychischen oder physiologischen Funktionen und Strukturen des Körpers
- Beeinträchtigung (disability)
- = Funktionsbeeinträchtigung oder –Mängel aufgrund von Schädigungen, die typische Alltagssituationen behindern oder unmöglich machen
- Behinderung (Handicap)
- = Nachteile einer Person aus einer Schädigung oder Beeinträchtigung
c. Arten der Behinderung
- Geistige Behinderung
- Hörschädigung (Gehörlosigkeit + Schwerhörigkeit)
- Körperbehinderung
- Lernbehinderung
- Mehrfachbehinderung
- Schwerbehinderung
- Schwerstbehinderung
- Sehschädigung (Blindheit + Sehbehinderung)
- Sprachbehinderung
- Verhaltensstörung
d. Ursachen von Behinderungen
Erworbene Behinderungen
- durch perinatale (während der Geburt) entstandene Schäden
- durch Krankheiten
- durch körperliche Schädigungen, z. B. Gewalteinwirkung, Unfall
- durch Alterungsprozesse
Angeborene Behinderungen
- durch Vererbung respektive chromosomal bedingt
- durch pränatale (vor der Geburt entstandene) Schädigungen
e. Folgen von Behinderung
- Sonderschulbedürftigkeit
- Hilflosigkeit
- Wohnbehinderung
- Rehabilitationsbedürftigkeit
2. Medizinische Rehabilitation.
a. Was ist medizinische Rehabilitation
Unter medizinischer Rehabilitation (kurz: Reha) versteht man die Wiederherstellung von körperlichen Funktionen, Organfunktionen und von Gesundheit und gesellschaftlicher Teilhabe mit physiotherapeutischen Maßnahmen, Ergotherapie, übenden Verfahren, Mitteln der psychologischen Medizin und Anleitung zur Selbstaktivierung.
b. Leistungen
Die medizinischen Leistungen zur Rehabilitation umfassen u. a. die ärztliche Behandlung, die medikamentöse und orthopädische Versorgung, Krankengymnastik, Sprach-, Beschäftigungs- und Arbeitstherapie sowie die Ausbildung im Gebrauch von Hilfsmitteln.
c. Träger
- Krankenversicherung
- Rentenversicherung
- Unfallversicherung
… sofern ein entsprechender Versicherungsschutz besteht.
3. Bildung, Beruf und Arbeit
Integration
- Integration soll bewirken, Erwerbsfähigkeit behinderter Menschen entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit zu erhalten, zu verbessern, herzustellen oder wieder herzustellen.
- Die Teilhabe am Arbeitsleben soll möglichst auf Dauer gesichert werden, insbesondere durch wohnortnahe und in Teilzeit nutzbare Angebote
Integrationsmöglichkeiten
- Behindertenwerkstätten
- Spezielle Kindertageseinrichtungen
- Spezielle Behindertenschulen und – Bildungseinrichtungen
- Gemeinsames Lernen, Arbeiten und Zusammenleben behinderter und nicht behinderter Menschen
c. Rehabilitationsträger:
- Berufsbildungswerke, Berufsförderungswerke, vergleichbare Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation
Leistungen
- Leistungen zur Beratung und Vermittlung
- Trainingsmaßnahmen und Mobilitätshilfen
- Berufsvorbereitung, Grundausbildung, Berufsausbildung, Weiterbildung und Fortbildung
- Überbrückungsgeld
- Sonstige Förderungen
Leistungen an Arbeitgeber:
- Ausbildungszuschüsse
- Eingliederungszuschüsse
- Arbeitshilfen (Hilfsmittel)
- Teilweise oder volle Kostenerstattung für befristete Probebeschäftigung
4. Finanzielle Sicherung.
Leistungen nach dem SGB IX § 5
- Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
- Unterhalts sichernde oder ergänzende Leistungen
- Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft
Leistungen zur beruflichen Eingliederung von behinderten Menschen
Siehe Anhang
Steuerermäßigung
Jeder behinderte Arbeitnehmer, Unternehmer oder Freiberufler kann zum Ausgleich von behinderungsbedingten Mehraufwendungen, Steuerermäßigungen in der Einkommens- und Lohnsteuer geltend machen.
Anhang
a. Leistungen zur beruflichen Eingliederung von behinderten Menschen
Name: Leistungen zur Förderung der Arbeitsaufnahme
Leistungsträger: Agentur für Arbeit
Wer ist berechtigt: alle Arbeitnehmer
Art der Leistung: Bewerbungskosten, Reisekosten, Arbeitsausrüstung, Überbrückungsbeihilfe, Überbrückungsgeld, Trennungsbeihilfe,
Fahrkosten, Familienheimfahrten, Umzugskosten
Name: Leistungen zur beruflichen Rehabilitation (Erhaltung oder Erlangung eines Ausbildung- oder Arbeitsplatzes)
Leistungsträger: Agentur für Arbeit.
Berufsbildungswerke
Berufsförderungswerke
Sonstige Rehabilitationsträger
Wer ist berechtigt: alle Arbeitnehmer
Art der Leistung: Reisekosten, Beförderungsmittel, Führerschein, Hilfsmittel, technische Arbeitshilfen, Verdienstausfall,
Wohnkosten
Name: Leistungen zur beruflichen Rehabilitation
(Bildungsmaßnahmen)
Leistungsträger: Agentur für Arbeit.
Sonstige Rehabilitationsträger
Wer ist berechtigt: alle Arbeitnehmer
Art der Leistung: Ausbildungsgeld, Übergangsgeld, Maßnahme kosten, Fernunterrichtsgebühren, Lernmittel, Arbeitskleidung, Unterkunft und Verpflegung, Reisekosten, Haushaltshilfe, Krankenversicherung, andere Leistungen
Name: Leistungen zur Förderung der beruflichen Bildung
Leistungsträger: Agentur für Arbeit
Wer ist berechtigt: alle Arbeitnehmer
Art der Leistung: Unterhaltsgeld, Lehrgangsgebühren, Lehrmittel, Fahrkosten, Arbeitskleidung, Unterkunft, Verpflegung, Kinderbetreuungskosten,
Name: Technische Arbeitshilfen
Leistungsträger: Hauptfürsorgestelle
(§ 19 SchwvAV)
Wer ist berechtigt: Schwerbehinderte
Art der Leistung: Erst- und Ersatzbeschaffung (wenn sie nicht in Eigentum des Arbeitgebers übergehen), Wartung, Instandhaltung, Ausbildung im Gebrauch
Name: Kraftfahrzeughilfen
Leistungsträger: Rehabilitationsträger
Hauptfürsorgestelle
Wer ist berechtigt: Schwerbehinderte
Art der Leistung: 1. Beschaffung eines Kfz
2. Behinderungsbedingte Zusatzausstattung
3. Fahrerlaubnis Zuschüsse
4. Reparaturkosten, Taxi
Name: Gründung und Erhaltung einer selbstständigen beruflichen Existenz
Leistungsträger: Hauptfürsorgestelle
Wer ist berechtigt: Schwerbehinderte
Art der Leistung: Sicherstellung des Lebensunterhaltes
Name: Wohnungshilfen
Leistungsträger: Hauptfürsorgestelle
Wer ist berechtigt: Schwerbehinderte
Art der Leistung:
Zuschüsse
Zinszuschüsse
Darlehen
Beschaffung von behinderungsgerechtem Wohnraum
Anpassung von Wohnraum an behinderungsbedingte Bedürfnisse
Umzug
Name: Erhaltung der Arbeitskraft
Leistungsträger: Hauptfürsorgestelle
Wer ist berechtigt: Schwerbehinderte
Art der Leistung: Erhöhte Aufwendungen
Besondere Einrichtungen
Name: Maßnahmen zur Erhaltung und Erweiterung beruflicher Kenntnisse und Fertigkeiten
Leistungsträger: Hauptfürsorgestelle
Wer ist berechtigt: Schwerbehinderte
Art der Leistung: Erhöhte Aufwendungen
Name: Leistungen in besonderen behinderungsbedingten Lebenslagen
Leistungsträger: Hauptfürsorgestelle
Wer ist berechtigt: Schwerbehinderte
Art der Leistung: Zuschüsse
Darlehen
Begleitende Hilfen
b. Quellennachweis
Literaturverzeichnis: Baumgartner, Kirstein, Möllmann: „Häusliche Pflege heute“,
Verlag Urban & Fischer in München/Jena, 1. Auflage 2003
Seite 8
Köther, Gnamm: Altenpflege in Ausbildung und Praxis,
Verlag Georg Thieme in Stuttgart, 4. Auflage 2000
Seite 144 f
Köther: Altenpflege – Zeitgemäß und Zukunftsweisend,
Verlag Georg Thieme in Stuttgart, 1. Auflage 2005
Seite 616 ff
Internetverzeichnis: http://www.arbeitsagentur.de, 26.05.2006 (ca. 18.30 Uhr)
http://www.behinderung.org, 26.05.2006 (ca. 18.30 Uhr)
http://www.wikipedia.de, 26.05.2006 (ca. 18.30 Uhr)
http://www.verdi-bub.de, Datei SGB_9_1.pdf, 26.05.2006
(ca. 18.30 Uhr)
http://www.bgw-online.de, 26.05.2006 (ca. 18.30 Uhr)
Weitere Quellen zur Eingliederung behinderter Menschen
berufliche Eingliederung behinderter Menschen
Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen
Recht der Eingliederungshilfe – Änderungen durch das Bundesteilhabegesetz
Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen