Autor/in: Hannes

Eingliederung behinderter Menschen

Gliederung

1. Behinderung – Was ist das?

a. Sozialrechtliche Definition
b. Definition nach der WHO
c. Arten von Behinderung
d. Ursachen von Behinderung
e. Folgen von Behinderung

2. Medizinische Rehabilitation.

a. Was ist medizinische Rehabilitation
b. Leistungen
c. Träger


3. Bildung, Beruf und Arbeit

a. Integration
b. Integrationsmöglichkeiten
c. Rehabilitationsträger
d. Leistungen
e. Leistungen an Arbeitgeber

4. Finanzielle Sicherung.

a. Leistungen nach dem SGB IX § 5
b. Leistungen zur beruflichen Eingliederung von behinderten Menschen
c. Steuerermäßigung

Anhang

a. Leistungen zur beruflichen Eingliederung von behinderten Menschen
b. Quellennachweis

Es wird mir sicherlich nicht gelingen, an dieser Stelle den Begriff „Behinderung“ in allen seinen Dimensionen vollständig zu definieren. Jedoch möchte ich zwei verschiedene Definitionen erwähnen. Die einzelnen Definitionen für das Wort „Behinderung“ sind im internationalen Rahmen sehr verschieden. Auch im nationalen Rahmen gibt es die vielfältigsten Ansätze zur Definition des Begriffs „Behinderung“. Behinderung ist aber auch ein Prozessbegriff, da eine Behinderung verschwinden kann, z. B. durch eine gelungene Operation oder durch entsprechende pädagogische Förderung.

Es kann aber auch durch einen Unfall zu einer Behinderung kommen oder bei fortschreitenden Erkrankungen oder unzureichender Förderung, die Behinderung schwerwiegender werden. Ein Mensch mit Behinderungen ist jedoch nicht in allen Bereichen des sozialen Lebens gleich behindert. In seiner Familie kann er mit entsprechender Akzeptanz und Einfühlungsvermögen ein Leben ohne jede Behinderung führen, jedoch in Schule oder Beruf behindert werden. Selbst in einzelnen Lebenssituationen kann die Behinderung eine mehr oder weniger große Rolle spielen.

1. Behinderung – Was ist das?

a. Sozialrechtliche Definition

Im bundesdeutschen Recht wird die Behinderung im Sozialgesetzbuch IX (dort: § 2 Abs. 1), so festgelegt:
„Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Sie sind von Behinderung bedroht, wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist.“

b. Definition nach der WHO

Die WHO geht bei Behinderung immer von drei Begriffen aus:

  1. Schädigung (impaerment)
    • = Mängel oder Abnormitäten der anatomischen, psychischen oder physiologischen Funktionen und Strukturen des Körpers
  2. Beeinträchtigung (disability)
    • = Funktionsbeeinträchtigung oder –Mängel aufgrund von Schädigungen, die typische Alltagssituationen behindern oder unmöglich machen
  3. Behinderung (Handicap)
    • = Nachteile einer Person aus einer Schädigung oder Beeinträchtigung

c. Arten der Behinderung

  • Geistige Behinderung
  • Hörschädigung (Gehörlosigkeit + Schwerhörigkeit)
  • Körperbehinderung
  • Lernbehinderung
  • Mehrfachbehinderung
  • Schwerbehinderung
  • Schwerstbehinderung
  • Sehschädigung (Blindheit + Sehbehinderung)
  • Sprachbehinderung
  • Verhaltensstörung

d. Ursachen von Behinderungen

Erworbene Behinderungen

  1. durch perinatale (während der Geburt) entstandene Schäden
  2. durch Krankheiten
  3. durch körperliche Schädigungen, z. B. Gewalteinwirkung, Unfall
  4. durch Alterungsprozesse

Angeborene Behinderungen

  1. durch Vererbung respektive chromosomal bedingt
  2. durch pränatale (vor der Geburt entstandene) Schädigungen

e. Folgen von Behinderung

  1. Sonderschulbedürftigkeit
  2. Hilflosigkeit
  3. Wohnbehinderung
  4. Rehabilitationsbedürftigkeit

2. Medizinische Rehabilitation.

a. Was ist medizinische Rehabilitation

Unter medizinischer Rehabilitation (kurz: Reha) versteht man die Wiederherstellung von körperlichen Funktionen, Organfunktionen und von Gesundheit und gesellschaftlicher Teilhabe mit physiotherapeutischen Maßnahmen, Ergotherapie, übenden Verfahren, Mitteln der psychologischen Medizin und Anleitung zur Selbstaktivierung.

b. Leistungen

Die medizinischen Leistungen zur Rehabilitation umfassen u. a. die ärztliche Behandlung, die medikamentöse und orthopädische Versorgung, Krankengymnastik, Sprach-, Beschäftigungs- und Arbeitstherapie sowie die Ausbildung im Gebrauch von Hilfsmitteln.

c. Träger
  1. Krankenversicherung
  2. Rentenversicherung
  3. Unfallversicherung

… sofern ein entsprechender Versicherungsschutz besteht.

3. Bildung, Beruf und Arbeit

Integration

  • Integration soll bewirken, Erwerbsfähigkeit behinderter Menschen entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit zu erhalten, zu verbessern, herzustellen oder wieder herzustellen.
  • Die Teilhabe am Arbeitsleben soll möglichst auf Dauer gesichert werden, insbesondere durch wohnortnahe und in Teilzeit nutzbare Angebote

Integrationsmöglichkeiten

  • Behindertenwerkstätten
  • Spezielle Kindertageseinrichtungen
  • Spezielle Behindertenschulen und – Bildungseinrichtungen
  • Gemeinsames Lernen, Arbeiten und Zusammenleben behinderter und nicht behinderter Menschen

c. Rehabilitationsträger:

  • Berufsbildungswerke, Berufsförderungswerke, vergleichbare Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation

Leistungen

  • Leistungen zur Beratung und Vermittlung
  • Trainingsmaßnahmen und Mobilitätshilfen
  • Berufsvorbereitung, Grundausbildung, Berufsausbildung, Weiterbildung und Fortbildung
  • Überbrückungsgeld
  • Sonstige Förderungen

Leistungen an Arbeitgeber:

  • Ausbildungszuschüsse
  • Eingliederungszuschüsse
  • Arbeitshilfen (Hilfsmittel)
  • Teilweise oder volle Kostenerstattung für befristete Probebeschäftigung

4. Finanzielle Sicherung.

Leistungen nach dem SGB IX § 5

  • Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
  • Unterhalts sichernde oder ergänzende Leistungen
  • Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft

Leistungen zur beruflichen Eingliederung von behinderten Menschen

Siehe Anhang

Steuerermäßigung

Jeder behinderte Arbeitnehmer, Unternehmer oder Freiberufler kann zum Ausgleich von behinderungsbedingten Mehraufwendungen, Steuerermäßigungen in der Einkommens- und Lohnsteuer geltend machen.

Anhang

a. Leistungen zur beruflichen Eingliederung von behinderten Menschen

Name: Leistungen zur Förderung der Arbeitsaufnahme
Leistungsträger: Agentur für Arbeit
Wer ist berechtigt: alle Arbeitnehmer
Art der Leistung: Bewerbungskosten, Reisekosten, Arbeitsausrüstung, Überbrückungsbeihilfe, Überbrückungsgeld, Trennungsbeihilfe,
Fahrkosten, Familienheimfahrten, Umzugskosten

Name: Leistungen zur beruflichen Rehabilitation (Erhaltung oder Erlangung eines Ausbildung- oder Arbeitsplatzes)
Leistungsträger: Agentur für Arbeit.

Berufsbildungswerke
Berufsförderungswerke
Sonstige Rehabilitationsträger

Wer ist berechtigt: alle Arbeitnehmer
Art der Leistung: Reisekosten, Beförderungsmittel, Führerschein, Hilfsmittel, technische Arbeitshilfen, Verdienstausfall,
Wohnkosten

Name: Leistungen zur beruflichen Rehabilitation
(Bildungsmaßnahmen)
Leistungsträger: Agentur für Arbeit.

Sonstige Rehabilitationsträger
Wer ist berechtigt: alle Arbeitnehmer
Art der Leistung: Ausbildungsgeld, Übergangsgeld, Maßnahme kosten, Fernunterrichtsgebühren, Lernmittel, Arbeitskleidung, Unterkunft und Verpflegung, Reisekosten, Haushaltshilfe, Krankenversicherung, andere Leistungen

Name: Leistungen zur Förderung der beruflichen Bildung
Leistungsträger: Agentur für Arbeit
Wer ist berechtigt: alle Arbeitnehmer
Art der Leistung: Unterhaltsgeld, Lehrgangsgebühren, Lehrmittel, Fahrkosten, Arbeitskleidung, Unterkunft, Verpflegung, Kinderbetreuungskosten,

Name: Technische Arbeitshilfen
Leistungsträger: Hauptfürsorgestelle
(§ 19 SchwvAV)
Wer ist berechtigt: Schwerbehinderte
Art der Leistung: Erst- und Ersatzbeschaffung (wenn sie nicht in Eigentum des Arbeitgebers übergehen), Wartung, Instandhaltung, Ausbildung im Gebrauch

Name: Kraftfahrzeughilfen
Leistungsträger: Rehabilitationsträger

Hauptfürsorgestelle
Wer ist berechtigt: Schwerbehinderte
Art der Leistung: 1. Beschaffung eines Kfz
2. Behinderungsbedingte Zusatzausstattung
3. Fahrerlaubnis Zuschüsse
4. Reparaturkosten, Taxi

Name: Gründung und Erhaltung einer selbstständigen beruflichen Existenz
Leistungsträger: Hauptfürsorgestelle
Wer ist berechtigt: Schwerbehinderte
Art der Leistung: Sicherstellung des Lebensunterhaltes

Name: Wohnungshilfen
Leistungsträger: Hauptfürsorgestelle
Wer ist berechtigt: Schwerbehinderte
Art der Leistung:

Zuschüsse

Zinszuschüsse

Darlehen

Beschaffung von behinderungsgerechtem Wohnraum

Anpassung von Wohnraum an behinderungsbedingte Bedürfnisse

Umzug

Name: Erhaltung der Arbeitskraft
Leistungsträger: Hauptfürsorgestelle
Wer ist berechtigt: Schwerbehinderte
Art der Leistung: Erhöhte Aufwendungen
Besondere Einrichtungen

Name: Maßnahmen zur Erhaltung und Erweiterung beruflicher Kenntnisse und Fertigkeiten
Leistungsträger: Hauptfürsorgestelle
Wer ist berechtigt: Schwerbehinderte
Art der Leistung: Erhöhte Aufwendungen

Name: Leistungen in besonderen behinderungsbedingten Lebenslagen
Leistungsträger: Hauptfürsorgestelle
Wer ist berechtigt: Schwerbehinderte
Art der Leistung: Zuschüsse

Darlehen

Begleitende Hilfen

b. Quellennachweis

Literaturverzeichnis:  Baumgartner, Kirstein, Möllmann: „Häusliche Pflege heute“,
Verlag Urban & Fischer in München/Jena, 1. Auflage 2003
Seite 8

Köther, Gnamm: Altenpflege in Ausbildung und Praxis,
Verlag Georg Thieme in Stuttgart, 4. Auflage 2000
Seite 144 f

Köther: Altenpflege – Zeitgemäß und Zukunftsweisend,
Verlag Georg Thieme in Stuttgart, 1. Auflage 2005
Seite 616 ff

Internetverzeichnis: http://www.arbeitsagentur.de, 26.05.2006 (ca. 18.30 Uhr)

http://www.behinderung.org, 26.05.2006 (ca. 18.30 Uhr)

http://www.wikipedia.de, 26.05.2006 (ca. 18.30 Uhr)

http://www.verdi-bub.de, Datei SGB_9_1.pdf, 26.05.2006
(ca. 18.30 Uhr)

http://www.bgw-online.de, 26.05.2006 (ca. 18.30 Uhr)

Weitere Quellen zur Eingliederung behinderter Menschen
https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/schwerin/bc3bcrgerinnen-und-bc3bcrger/eingliederung-behinderter-menschen

berufliche Eingliederung behinderter Menschen
Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen
Recht der Eingliederungshilfe – Änderungen durch das Bundesteilhabegesetz
Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen

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