Autor/in: Markus

Definition von Gewalt

Definition: Einwirkung auf anderen, der dadurch geschädigt wird

Psychische Gewalt, z. B. Beleidigung

Physische Gewalt, z. B. Fixierung, Schlagen

Strukturelle Gewalt, z. B. durch Institutionen-Vormundschaftsgericht

  • Zwangsernährung
  • Jede Organisation übt mehr oder wenige strenge Gewalt aus.
  • Im Altenheim mögen dafür Trickschlösser u. Fixiergurte, aber auch eine einhergehende Struktur wie Badepläne u. die Offenheit der Zimmer sprechen
  • Verbot der privaten Möblierung eines Bewohnerzimmers


Ziel der Gewalt: Macht, die Fähigkeit aufgrund einer sozialen Position über jemand (gegen dessen willen)

Personelle Gewalt, aktive Gewalt: körperliche Misshandlung
– Aktive Gewaltanwendung: körperliche Misshandlungen z. B. kneifen, fixieren, schütteln, kratzen, schlagen, würgen oder sogar töten.

›Psychische Gewalt

z. B. Beleidigen, schimpfen, soziale Misshandlungen

›Soziale Gewalt:

Geld oder andere Gebrauchsgüter vorenthalten

›Passive Gewalt:

– jemand abstellen
– Jede Form von Vernachlässigung, etwa den Bewohner/in stundenlang in Begegnungszone ?abgestellt? Werden

Prävention (Vorbeugung)G.

  • Gewalt gar nicht erst entstehen lassen
  • Strukturelle Verbesserungen
  • Berufliche Zufriedenheit schaffen
  • Klare berufliche Rollendefinitionen
  • Interne u. externe Qualitätssicherungen
  • Supervision
  • Ausbildung u. regelmäßige Weiterbildung zum Thema gewaltfreies Handeln Trainieren

Intervention

(Gewaltspirale unterbrechen)—Zwang, Macht, Gewalt

  • Gespräche führen
  • Abmahnungen
  • Regeln finden
  • Hilfestellung durch Supervision
  • Kündigung im Falle der Wiederholung

Weitere Quellen zur Definetion von Gewalt

Definition von Gewalt

Gewaltprävention in der Pflege
„Aggressionen und Gewalt in der Pflege“
Gewaltformen und die Gewaltspirale

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