Definition von Gewalt
Definition: Einwirkung auf anderen, der dadurch geschädigt wird
› Psychische Gewalt, z. B. Beleidigung
› Physische Gewalt, z. B. Fixierung, Schlagen
› Strukturelle Gewalt, z. B. durch Institutionen-Vormundschaftsgericht
- Zwangsernährung
- Jede Organisation übt mehr oder wenige strenge Gewalt aus.
- Im Altenheim mögen dafür Trickschlösser u. Fixiergurte, aber auch eine einhergehende Struktur wie Badepläne u. die Offenheit der Zimmer sprechen
- Verbot der privaten Möblierung eines Bewohnerzimmers
Ziel der Gewalt: Macht, die Fähigkeit aufgrund einer sozialen Position über jemand (gegen dessen willen)
Personelle Gewalt, aktive Gewalt: körperliche Misshandlung
– Aktive Gewaltanwendung: körperliche Misshandlungen z. B. kneifen, fixieren, schütteln, kratzen, schlagen, würgen oder sogar töten.
›Psychische Gewalt
z. B. Beleidigen, schimpfen, soziale Misshandlungen
›Soziale Gewalt:
Geld oder andere Gebrauchsgüter vorenthalten
›Passive Gewalt:
– jemand abstellen
– Jede Form von Vernachlässigung, etwa den Bewohner/in stundenlang in Begegnungszone ?abgestellt? Werden
Prävention (Vorbeugung)G.
- Gewalt gar nicht erst entstehen lassen
- Strukturelle Verbesserungen
- Berufliche Zufriedenheit schaffen
- Klare berufliche Rollendefinitionen
- Interne u. externe Qualitätssicherungen
- Supervision
- Ausbildung u. regelmäßige Weiterbildung zum Thema gewaltfreies Handeln Trainieren
Intervention
(Gewaltspirale unterbrechen)—Zwang, Macht, Gewalt
- Gespräche führen
- Abmahnungen
- Regeln finden
- Hilfestellung durch Supervision
- Kündigung im Falle der Wiederholung
Weitere Quellen zur Definetion von Gewalt
Gewaltprävention in der Pflege
„Aggressionen und Gewalt in der Pflege“
Gewaltformen und die Gewaltspirale