Angehörigenarbeit
- Einleitung:
- Wie gestaltet sich die Arbeit mit den Angehörigen in den meisten deutschen Altenpflegeheimen?
- Welche Probleme haben Angehörige, die ihre Verwandten in einem Pflegeheim unterbringen müssen?
- Welche Besonderheiten ergeben sich beim Umgang mit Angehörigen in der ambulanten Pflege?
- Wie könnte sich Ihrer Meinung nach die Arbeit mit Angehörigen in beiden Bereichen gestalten?
- Welche Bedeutung hat die Angehörigenarbeit in Ihrer Altenpflegeeinrichtung? Beschreiben Sie das Verhältnis zwischen Angehörigen und Pflegepersonal!
- Entscheiden Sie sich für eine der zwei Aussagen, und begründen Sie Ihre Entscheidung unter dem Aspekt der Qualitätssicherung in der Pflege!
a) Angehörigenarbeit – nur zusätzliche Arbeit, eine notwendige Pflicht und Belastung
b) Angehörigenarbeit – eine Notwendigkeit für ein modernes, innovativ ausgerichtetes Dienstleistungsunternehmen.
Einleitung:
Von den unter 60-Jährigen sind 0,5 % pflegebedürftig, von den 60-80-Jährigen 5 %, von den über 80-Jährigen jedoch 20 %. Die Zahl der (also vorwiegend alten) Pflegebedürftigen wird mit 1,7 bis 2,5 Millionen angegeben. Für das Jahr 2030 werden 2,9 Millionen Pflegebedürftige prognostiziert. Neben diesen Menschen, die der Hilfe von Fachpersonal bedürfen, stehen Angehörige, die – gewollt oder ungewollt – in den Pflegeprozess involviert sind.
Wenn in dieser Arbeit über Angehörige gesprochen wird, muss zunächst geklärt werden, welche Personen als Angehörige bezeichnet werden. Von der rechtlichen Seite her (nach § 11 Abs. 1 Nr. 1 StGB) versteht man unter, Angehörige‘ die Verwandten und Verschwägerten auf- und absteigender Linie, Adoptiv- und Pflegeeltern und -kinder, Ehegatten und deren Geschwister, Verlobte, Geschwister und deren Ehegatten.
Wissenschaftler unterscheiden zwischen primären Bezugspersonen (Ehegatten, Tochter, Sohn, Schwiegertochter, Schwiegersohn, andere Verwandte) und andere vertraute Personen wie gute Freunde. Sekundäre Bezugspersonen sind Familienmitglieder der primären Bezugspersonen (z. B. Nachbarn, einfache Bekannte etc.). Einer Studie aus dem Jahr 1994 zufolge existieren bei 50 % der Patienten feste Bezugspersonen, für die eine Angehörigenarbeit und Beratung angeboten werden kann.
Nun soll hier zunächst dargestellt werden, welche Bezugsgruppen überhaupt mit den Bewohnern, respektive Pflegebedürftigen, in Kontakt kommen, wer also von dieser Frage betroffen ist:
- Angehörige des Bewohners
- Mitarbeiter der Einrichtung
- Mitbewohner und deren Angehörige
- Heimleitung als Vertreter des Trägers
Kommt also ein pflegebedürftiger Mensch ins Heim, hat er, seine Angehörigen und die anderen oben genannten Personengruppen Kontakt miteinander. Diese Konstellation kann sowohl zu Konflikten führen als auch zu einem effektiven und produktiven Miteinander, das allen Beteiligten nützt.
Über die Bearbeitung einzelner Fragen zum Thema Angehörigenarbeit soll letztlich die Frage geklärt werden, ob Angehörige den Pflegeprozess fördern oder stören.
Wie gestaltet sich die Arbeit mit den Angehörigen in den meisten deutschen Altenpflegeheimen?
Eine klare Antwort auf die Frage, wie sich Angehörigenarbeit in den meisten deutschen Altenheimen gestaltet, lässt sich nur schwer geben. Zu groß sind die Unterschiede. Natürlich gibt es viele Ideen, Bücher, die die Möglichkeiten beschreiben, Wissenschaftler, die die Zusammenarbeit genau untersuchen und so weiter. Es gibt aber in der Regel keine festgeschriebenen Leitfäden für die Einbindung von Angehörigen in den Pflegeprozess. Auch in Qualitätsmanagement-Handbüchern ist von einer systematisch durchdachten, Angehörigenarbeit häufig nur sehr wenig zu finden.
Jede Altenpflegeeinrichtung hat mit Angehörigen zu tun. Deshalb kann auch der Umgang mit Angehörigen nicht vorhanden sein. Entscheidend ist die Frage, wie geplant oder organisiert dieser Umgang geschieht. Ein strukturelles Konzept fällt häufig Zeit- oder Geldknappheit zum Opfer. Es muss aber festgehalten werden, dass sich die wenigsten Einrichtungen völlig ignorant dem Thema Angehörigen-Betreuung gegenüberstellen.
Bei einigen Einrichtungen ist die Angehörigenarbeit stärker ausgeprägt, bei anderen weniger. Dennoch dürfte allen Pflegeanbietern klar sein: Angehörigenarbeit ist etwas anderes als die zufällige Begegnung zwischen Pflegepersonal und Angehörigen. Der Begriff meint Arbeit für, an und mit Angehörigen. Häufig findet man in den Pflegeeinrichtungen:
- Ausrichtung von Festen wie jahreszeitlichen Feiern, Geburtstage und Jubiläen
- Tage der offenen Tür
- Einrichtung einer öffentlichen Cafeteria oder einer anderen Begegnungsstätte
- Herausgabe von Broschüren
- Informations- und Diskussionsveranstaltungen (regelmäßige, unregelmäßige)
- Befragungen von Angehörigen, Bewohnern
- Einrichtung von Angehörigen Sprechzeiten auf den Wohnbereichen oder bei den verschiedenen Leitungskräften
- Initiierung und Unterstützung von Angehörigen Beiräten
- Einrichtung von Angehörigengruppen mit und ohne Beteiligung von Mitarbeitern
- Maßnahmen der Einbeziehung von Angehörigen in Pflege- und Betreuungstätigkeiten
- Eingehen auf Wünsche, Kritik, Anregungen und Anfragen von Angehörigen
Angehörigenarbeit heißt einerseits, dass die Angehörigen (ein) Ziel der Arbeit der Einrichtungsmitarbeiter sind: sie arbeiten für sie und „an“ ihnen. Andererseits arbeiten die Mitarbeiter mit ihnen: ungleiches Wissen, ungleiche Tätigkeiten, ungleiche Rollen, aber gleichrangig und partnerschaftlich und einander unterstützend.
Welche Probleme haben Angehörige, die ihre Verwandten in einem Pflegeheim unterbringen müssen?
Geht ein Familienmitglied ins Heim, gerät zunächst das gesamte Familiengefüge aus- oder durcheinander. In den meisten Fällen besteht viel Angst aufseiten der zukünftigen Bewohner („Das wird jetzt die Endstation sein. Wie es wohl weitergehen wird?“) und bei den Angehörigen („War es die richtige Entscheidung, was, wenn er sich dort nicht wohlfühlt?“). Diese Ängste ziehen mit ins Heim ein.
Viele Angehörige haben vor der Heimaufnahme ihre Alten oft bis zur Selbstaufgabe versorgt. Sie taten das unter anderem aus dem noch immer bestehenden gesellschaftlichen Bewusstsein heraus, dass man seine Eltern nicht in ein Altenheim abschieben darf. Ist dieses schlechte Gewissen gerechtfertigt? Wenn hinter der Unterbringung in einem Altenheim nur der Wunsch steckt, mehr Freizeit genießen zu können, Ruhe zu haben oder sich einfach nicht anstrengen zu müssen, dann sollte schon das schlechte Gewissen zuschlagen.
Nur tut es das eben gerade bei Menschen mit derartigen Beweggründen häufig nicht. In der Regel steht hinter dem Umzug ins Heim die Unmöglichkeit, als Angehöriger rund um die Uhr für den alten Menschen da zu sein. Verschärfend kommt hier das schlechte Image der Altenheime hinzu. Es spielt aber auch eine entscheidende Rolle, wie eng die Beziehung zu dem oder der Pflegebedürftigen lebenslang gewesen ist, wie schwer die Erkrankung ist und wie die eigenen wirtschaftlichen und räumlichen Gegebenheiten sind.
Haben Angehörige einen Mitmenschen – oft ein Elternteil – vor dem Umzug ins Heim gepflegt, haben sie den kontinuierlichen „Verfall“ der Person mitbekommen, die sie über Jahrzehnte hinweg als die starken tragenden Säulen des eigenen Lebens wahrgenommen haben. Die Kombination von eigenen, leise spürbar werdenden Abbauprozessen in Verbindung mit der Pflege der schon stark „Abgebauten“, lässt Ängste aufkommen um die eigene körperliche und geistige Situation (und Zukunft).
Ein weiterer Aspekt ist die Angst vor der Ohnmacht, die mit einer Unterbringung im Heim verbunden ist. Schnell kann ein Angehöriger das Gefühl bekommen, der Einfluss auf den Umgang mit einem geliebten Menschen würde abgegeben. Das Wohl und Wehe in fremde Hände gelegt, denen es mehr um Pflichterfüllung als um das körperliche und vor allem auch seelische Wohlbefinden des alten Menschen geht.
Die Problematik mit dem „schlechten Gewissen“ endet auch nicht mit der Entscheidung der Unterbringung im Heim oder dem tatsächlichen Umzug. Bei Besuchen im Heim bekommen Angehörige auf unterschwellige Weise dieses Gefühl bestätigt – oder glauben, es bestätigt zu finden. So trifft jede Klage der Alten, welcher Art sie auch immer sei, jedes Unwohlsein, jede gesundheitliche Veränderung, jeder Streit mit den Mitbewohnern usw. auf den Boden des schlechten Gewissens und signalisiert: Daran bin ich, Angehöriger, Schuld, bei mir hat die Mutter/der Vater nicht geklagt, bei mir ging es ihr/ihm gut, bei mir hatte sie/er sich nicht mit fremden Menschen herumzuärgern und zusammenzuleben.
So wird der Versuch gemacht, das eigene vermeintliche Versagen durch Kritik an der Institution zu kompensieren: Sorge du, Institution (Pflegerin, Pfleger) dafür, dass meine Mutter/mein Vater keinen Grund zum Klagen hat, dass es ihr/ihm gut geht, dass sie/er gesund bleibt oder wird, dass sie/er nicht mit fremden Menschen zusammenleben muss. Tu das alles, damit es mir, dem Angehörigen, mit meinem schlechten Gewissen besser geht.
Vor dem Hintergrund des schlechten Gewissens kann es jedoch genauso „katastrophal“ sein, wenn die Mutter oder der Vater weniger klagt, als zu Hause, gesundheitlich aufblüht, die Mitbewohner als Bereicherung des Lebens empfindet. So können die Angehörigen das Gefühl bekommen, während der eigenverantwortlichen Betreuung versagt zu haben oder die primäre Stellung im Leben der Alten verlieren. Auch dieses, leider seltenere Phänomen würde dann den Vertretern des Altenheims angelastet werden. Hier können ähnliche Reaktionen hervortreten, die bei Eltern zu beobachten sind, wenn ihre Kinder größer werden und neben die Eltern andere wesentliche Bezugspersonen treten.
Welche Besonderheiten ergeben sich beim Umgang mit Angehörigen in der ambulanten Pflege?
Die Altenpflegerin/der Altenpfleger ist ein „fremder“, außenstehender Mensch, der im Rahmen der ambulanten Pflege immer wieder in die Privatsphäre des Alten und der Familienmitglieder und in die Intimsphäre des Alten eindringt. Diese – natürlich notwendige – Verletzung des persönlichen Schutzraumes kann Ablehnung und Misstrauen auslösen. Deshalb ist es für alle Beteiligten wichtig, dass ein positives Zusammenspiel aller direkt oder indirekt am Pflegeprozess betroffenen Menschen entsteht. Dies setzt natürlich auch eine intensive Angehörigenarbeit voraus.
Angehörige verfügen – hauptsächlich zu Beginn der Pflegebedürftigkeit des Alten – in den seltensten Fällen über medizinisches und pflegerisches Wissen. Deshalb sollte das ambulante Pflegepersonal auch stark beratend und anleitend tätig sein. Das kann auch dabei helfen, Hemmschwellen zu überwinden, die vorhanden sein können, wenn Angehörige pflegerische Aufgaben übernehmen sollen. Selbst wenn Angehörige nur wenig an dem pflegerischen Prozess beteiligt sind, sollten sie intensiv involviert werden, allein schon, um das Verständnis für die Handlungen des Pflegepersonals zu stärken. So ergeben sich bei der ambulanten Pflege insbesondere folgende Punkte, die die Pflegerin/der Pfleger gegenüber Angehörigen ansprechen oder durchführen sollte:
- Beratung von medizinischen und pflegerischen Notwendigkeiten bestimmter Maßnahmen
- Beratung zu unterstützenden Maßnahmen (Ernährung)
- Beratung der Prophylaxen (Sturz)
- Anleitung zu pflegerischen Maßnahmen
- Anleitung zu therapeutischen Maßnahmen (Insulininjektion)
- Anleitung zu diagnostischen Maßnahmen (BZ-Kontrolle)
- Teilweise/volle Übernahme von pflegerischen, therapeutischen und diagnostischen Maßnahmen
- Aufklärung über Inhalte der Gesundheitsreform, Kosten, Rezeptgebühren, Verordnungen
- Aufklärung über Prophylaxen
- Aufklärung über aktuelle Situation in Gesundheit (Grippeschutzimpfung)
- Aufklärung über Wirkungsweise von Arzneimittel
- Aufklärung über Symptome von bestimmten Erkrankungen
- Terminabsprache / Urlaubsbetreuung / Verhinderungspflege
- Allgemeine gemeinschaftliche Mitarbeit / Kommunikation
Nachdem ambulante Pflege logischerweise keine „Rund-um-die-Uhr-Betreuung“ ist, ist das Pflegepersonal auf Feedback der Angehörigen angewiesen. Gab es in dem Zeitraum, in dem kein Fachpersonal beim Pflegebedürftigen war, irgendwelche besonderen Vorkommnisse? Hat ein Angehöriger etwas beobachtet, was nicht üblich für den Zustand oder das normale Verhalten des Alten war? Diese Informationen sind mitunter essenziell. Voraussetzung, dass Angehörige in dieser Weise gut mit dem Pflegepersonal kooperieren, ist aber ein Verständnis für die Notwendigkeit dieser Beobachtungen und Rückmeldungen und vor allem eine günstige Vertrauensbasis und Glaubwürdigkeit zwischen den Beteiligten.
Der deutsche Wissenschaftler und Soziologe Niklas Luhmann bezeichnete Vertrauen als eine „riskante Vorleistung“, die in der Vergangenheit erworben wurde und als Mechanismus zur „Reduktion von sozialer Komplexität“ zur Strukturierung der Zukunft eingesetzt werden kann. Vertrauen beruht auf Glaubwürdigkeit, also der (historischen) Erfahrung im Umgang mit Personen/Organisationen, dass sie relevante Verbindlichkeiten (Zusagen, Handlungen), die sie in Aussicht gestellt haben, auch adäquat einlösen. Vertrauen setzt dessen Reflexarisierung bereits voraus, das heißt, man vertraut darauf, dass man Vertrauen schenken kann.
Ein wesentlicher psychologischer Punkt dabei ist, dass der Pflegebedürftige und die Angehörigen gleichermaßen wissen, mit wem sie es zu tun haben. Das bedeutet vordergründig, dass die „Chemie“ zwischen Dienstleister (Pflegedienst und Pflegepersonal) und den Dienst-
Leistungsempfängern (Pflegeperson und Angehörige) stimmen muss. Kein Mensch kommt mit allen Mitmenschen gleich gut aus. Idealerweise wird bei der Einsatzplanung der Kräfte (aufgrund des Feedbacks, das die Pflegedienstleitung von den Dienstleistungsempfängern erhält) darauf Rücksicht genommen. Das impliziert natürlich auch, dass das Personal, das einen Pflegebedürftigen betreut, nicht ständig wechseln sollte. Nur ein stetiges Zusammen-
arbeiten, kann der Nährboden für ein vertrauensvolles Miteinander sein.
Wie könnte sich Ihrer Meinung nach die Arbeit mit Angehörigen in beiden Bereichen gestalten?
Die Einbeziehung der Angehörigen in das Handeln der Heime ist gesetzlich vorgeschrieben. Gemäß den „Gemeinsamen Grundsätzen und Maßstäben zur Qualität und Qualitätssicherung einschließlich des Verfahrens der Durchführung von Qualitätsprüfungen nach § 80 SGB XI in vollstationären Einrichtungen“ vom 7. März 1996 soll:
› der Umzug in die Einrichtung mit dem zukünftigen Bewohner und seinen Angehörigen vorbereitet werden
› die Pflegeplanung unter Einbezug der Informationen der Angehörigen durchgeführt werden; das Ergebnis der Überprüfung durch den MDK ist mit den an der Pflege und Versorgung Beteiligten und dem Bewohner, auf Wunsch des Bewohners unter Beteiligung der ihm nahe stehenden Personen, zu erörtern und zu dokumentieren
› die vollstationäre Pflegeeinrichtung (…) den Kontakt des Bewohners zu den ihm nahe stehenden Personen insgesamt fördern.
Dieses sind die gesetzlichen Mindestanforderungen; sie sind vielen Heimbetreibern und -Mitarbeitern nicht bekannt oder nicht bewusst.
In Gesprächen der Mitarbeiter mit den Angehörigen und Bewohnern kann so etwas wie eine persönliche Beziehung entstehen, erstes Vertrauen aufgebaut werden. Informationen über die Bedingungen und Möglichkeiten des Heimlebens und über die finanziellen Fragen vermitteln neben dem „was?“ auch ein „wie?“: Wie wird in dieser Einrichtung mit Bewohnern und Angehörigen umgegangen? Werden sie ernst genommen, als Kunden und gleichberechtigt und gleichrangig betrachtet? Die ersten Gespräche in der Hausverwaltung, mit Heimleitung und Pflegedienstleitung entscheiden darüber, wie sicher oder wie verunsichert Bewohner und Angehörige auf dem Wohnbereich eintreffen.
Eine besondere Brisanz erhält die Situation bei Dementen. Diese erkennen ihre Erkrankung und demzufolge auch ihre Einschränkung und ihren Hilfebedarf nicht und reagieren oft aggressiv oder mit starkem Rückzug gegenüber ihren Angehörigen und den Mitarbeitern. Erhalten Tochter oder Sohn die gesetzliche Betreuung, z. B. in finanziellen Angelegenheiten des Pflegebedürftigen, fühlen sich die Kranken häufig bevormundet und in ihrem Misstrauen bestätigt. Unverständnis aufseiten der Angehörigen gegenüber dem Verhalten von Vater und Mutter wird gefördert durch mangelnde Kenntnisse über die Krankheit, z. B. Alzheimer Krankheit. Deswegen zieht sich häufig auch die Familie zurück, was wiederum den Bewohner in seinen negativen Gefühlen bestätigt. Dem kann und muss durch eine gute Angehörigenarbeit entgegengewirkt werden.
Angehörige sind keine homogene Masse. Sie agieren, reagieren unterschiedlich. Deshalb muss die Angehörigenarbeit in beiden Bereichen – stationäre und ambulante Pflege – den unterschiedlichen Bedürfnissen und Angehörigen-Typen angepasst werden. Die Pflegewissenschaft unterscheidet in diesem Zusammenhang zwischen delegierenden und pflegenden Angehörigen.
Delegierende Angehörige‘ sehen das Heim als Service-Einrichtung und sich selbst in einer Überwachungs- und Bewertungsfunktion. Die, pflegenden Angehörigen‘ unterteilen sich in drei Untergruppen:
› Distanzierende Angehörige: Sie beschäftigen sich weniger mit den Pflegebedürftigen selbst, sondern kümmern sich vorwiegend um die hauswirtschaftliche Zusatzversorgung.
› Aktiv pflegende Angehörige: Sie haben Pflegebedürftige bereits in der häuslichen Umgebung gepflegt oder tun dies immer noch. Sie verfügen bereits über Erfahrungen und Wissen rund um das Pflegen.
› Psycho-sozial stabilisierende Angehörige: Sie konzentrieren sich vorwiegend auf die psychische Betreuung ihres Familienmitgliedes.
Für den Umgang mit delegierenden Angehörigen von Angehörigen sind folgende Angebote besonders wichtig und geeignet:
› Informationen über die Arbeitsinhalte der Mitarbeiter in der Pflege und der Einrichtung insgesamt. Diese können in Einzelgesprächen oder innerhalb von Veranstaltungen des Pflegedienstes/des Hauses gegeben werden. Veranstaltungen mit mehreren Angehörigen haben den Vorteil, dass sich andere Angehörige etwa Vorwürfen gegen die Pflegekräfte mit ihrer Meinung entgegenstellen: „Das meine ich aber gar nicht. Ich habe den Eindruck, dass die Pflegenden harte Arbeit leisten: sie bringen meine Mutter häufig zur Toilette, bringen das Bett immer wieder in Ordnung, müssen sie manchmal mehr als einmal am Tag ganz waschen, sie trösten, wenn es ihr schlecht geht, bieten Ansprache und Aufmunterung.
Ich bin sehr zufrieden und froh, dass meine Mutter hier eine so gute Betreuung erhält.“ Gruppenveranstaltungen bergen aber auch die Gefahr, dass sich unzufriedene Angehörige gegensätzlich ‚hochschaukeln‘ respektive eher „neutral“ eingestellte „anstacheln“. Die Veranstaltungen müssen deshalb gut vorbereitet und von kommunikativ versierten und in der Moderation erfahrenen Mitarbeitern geleitet werden.
› Einladung der Angehörigen zur aktiven Teilnahme an der Pflegeplanung für ihr Familienmitglied (mit Einverständnis des Pflegebedürftigen). So sehen, hören, erfahren sie die Arbeit der Pflegekräfte und bemerken, dass diese mit viel nicht unmittelbar sichtbarer „Arbeit“ verbunden ist, welche sich nachher positiv am alten Menschen auswirkt.
› Bei stationären Einrichtungen: Führungen durchs Haus mit allen seinen Bereichen. Der Besuch der Küche wird aus Hygiene rechtlichen Gründen schwierig, man kann aber „hineinsehen“ und die Hauswirtschaftsleitung befragen lassen und im Übrigen auf Bereiche wie die Wäscherei ausweichen. Die Führungen sollten möglichst regelmäßig in den Kernarbeitszeiten durchgeführt werden. Auch die Dokumentation als Video ist denkbar. Die Filme könnten beispielsweise auf Wohnbereichs- oder Hausweiten Angehörigen treffen vorgeführt werden.
Sich distanzierenden Angehörigen können folgende Angebote gemacht werden:
› Information über die hauswirtschaftliche Versorgung: Wenn die Wäsche fremdvergeben ist und vom Vertragsunternehmen Schrank fertig zurückgebracht wird, haben die Mitarbeiter des Heimes beispielsweise nur bei notwendiger Anziehhilfe überhaupt die Chance, einen Schaden zu bemerken und zu monieren. Sie trifft hier für Mängel keine Schuld, das wissen viele Angehörige aber gar nicht. Auch kann interessant sein, wo eingekauft wird, wo – bei externer Zulieferung – das Essen zubereitet wird etc.
- Informationen über die Pflegesatzentwicklungen und andere finanzielle Bedingungen und von wem diese bestimmt werden
- Informationen zum Krankheitsbild, z. B. lässt ein stärkerer Diabetes oft keinen („normalen“) Kuchen zu
- Aufklärung über die pflegerischen und betreuerischen Arbeitsabläufe
- Einladung, sich z. B. an der Pflegeplanung zu beteiligen (mit Einverständnis des Bewohners), um
- die Arbeit der Pflegekräfte zu verdeutlichen
- eine Arbeits- und Verständnisgrundlage zwischen Angehörigen und Mitarbeitern zu schaffen
- Interesse bei den Angehörigen für die Belange und Probleme ihres Familienmitgliedes zu fördern
› Aufforderung, an Veranstaltungen, wie dem Sommerfest oder der Weihnachtsfeier, des Pflegeanbieters zusammen mit dem Familienmitglied teilzunehmen: bei diesen Gelegenheiten gibt es meistens ein Programm seitens der Einrichtung, der Angehörige „muss“ sich nicht permanent mit dem Hilfsbedürftigen unterhalten, das Programm liefert Gesprächsstoff, die Hemmschwelle wird insgesamt abgesenkt
› Behutsame Aufklärung über die Bedürfnisse des Pflegebedürftigen in Bezug auf seine Erkrankung und die dafür notwendigen Pflegemaßnahmen durch die Mitarbeiter
› Ermunterung und Aufforderung, z. B. mit dem Familienmitglied einen Spaziergang zu machen oder ihn zu einer Lesung zu begleiten
Diese Angebote können teilweise in Gruppenveranstaltungen, teilweise als Einzelgespräche gemacht werden.
Aktiv pflegende Angehörige: Ihnen kann die Einrichtung anbieten:
› Bestätigung, dass die Pflege und Verantwortung der Angehörigen in der Vergangenheit und jetzt durch die Mitarbeiter grundsätzlich anerkannt wird
› Erfahrung, dass sie nicht alles wissen, können und tun müssen, damit sie wichtig für ihr Familienmitglied sind und von den Mitarbeitern anerkannt werden
› Aufklärung über das Krankheitsbild ihres Familienmitgliedes und den damit einher
gehenden körperlichen, geistigen und seelischen Veränderungen
› Anleitung in pflegerischen Tätigkeiten. Diese muss in verständlicher Form und wiederholt stattfinden. Eine „Instruktion“ kann man geschickt in einem „Frau Schmidt, könnten Sie mir wohl helfen, Ihren Mann zu betten?“ und in einer „Nebenbei-Information“ verkleiden, etwa: „Wir wenden ihn alle zwei Stunden von Rücken in Links oder Rechtsseitenlage. Nehmen diese und jene Hilfsmittel in dieser und jener Weise hinzu, damit sich kein Druckgeschwür bildet …“
Eine Anleitung kann häufig besser in einem netten, entspannten Gespräch und „verpackt“ angenommen werden, als wenn die Pflegekraft sagen würde: „Frau Schmidt, wir finden das ja sehr freundlich, dass Sie Ihren Mann jeden Tag waschen. Aber achten Sie bitte darauf, dass … sonst müssen wir nämlich immer noch hinterher …“ Auch hier kommt also der Gesprächsführung eine besondere Bedeutung zu.
› Möglichkeit, über ihre Gedanken und Sorgen und über ihre Wünsche an die Mitarbeiter in Einzelgesprächen mit den Pflegekräften zu sprechen und sich in Gruppengesprächen auszutauschen – diese Gruppen können nur mit Angehörigen besetzt sein oder gemischt: Angehörige – Personal.
Der Gruppe der Psycho-sozial stabilisierenden Angehörigen kann der Pflegedienst anbieten:
› logistische Unterstützung bei ihren Vorhaben (Räume, Sachmittel oder Transportmöglichkeiten zur Verfügung stellen)
› psychische Unterstützung: Gesprächsangebote, um sich die Belastungen von der Seele reden zu können. Diese Gespräche können spontan oder geplant, mit Mitarbeitern oder anderen Angehörigen, einzeln oder in Gruppen geführt werden. Gleich gesinnte Angehörige können sich auch zeitweilig gegenseitig in der Betreuung vertreten.
Angehörige können selten eindeutig einer dieser Gruppen zugeordnet werden – in der Realität sind die Grenzen untereinander fließend. Angehörige tendieren zu bestimmten Zeiten mehr zu einem beispielsweise distanzierenden Verhalten, mal zu einem Psychosozial stabilisierenden. Ihr Verhalten ist veränderlich, genau wie die Bewohner in ihrem Verhalten veränderlich sind – je nach Lebensphase, Tagesform und momentaner Befindlichkeit. Die Kategorisierung von Angehörigen ist ein Hilfsmittel für die Mitarbeiter, damit diese hinter den Handlungen verborgenen Motive besser erkennen sowie das Verhalten besser einordnen, nachvollziehen und darauf besser reagieren können.
Weitere Möglichkeiten der Einbindung von Angehörigen sind zum Beispiel:
- Allgemeine Informationsveranstaltungen
- Die Etablierung eines Angehörigen Beirates
- Gemeinsame Feste
- Tage der offenen Tür
- Etablierung eines Feedback- oder Beschwerdemanagements
Welche Bedeutung hat die Angehörigenarbeit in Ihrer Altenpflegeeinrichtung? Beschreiben Sie das Verhältnis zwischen Angehörigen und Pflegepersonal!
Das betreute Wohnen S. Ohnsorge versucht sehr gezielt, Angehörige in den Pflegeprozess mit einzubinden. Sie werden animiert, selbst immer wieder Betreuungs- und Pflegeaufgaben durchzuführen. Viele Angehörige machen von dieser Möglichkeit gebrauch und kommen häufig und regelmäßig. In dieser Zeit helfen sie unter anderem dem Pflegebedürftigen bei der Nahrungsaufnahme oder beim Waschen.
Es ist in der Einrichtung auch bedeutungsvoll, dass die Angehörigen über den Pflegeprozess weitreichend informiert werden. Es steht allen Angehörigen die Möglichkeit offen, sich die pflegerischen Maßnahmen genau zeigen und erklären zu lassen. Je besser die Angehörigen informiert sind, was wann wie mit ihrem Familienmitglied geschieht, desto größer wird auch das gegenseitige Verständnis. Dazu gehört dann natürlich auch, dass die Angehörigen den Pflegekräften berichtet können und sollen, welche Vorlieben (z. B. beim Essen) der Pflegebedürftige hat. Dazu muss ein offenes Gespräch über Probleme möglich sein. Ernste Konflikte lassen sich am besten vermeiden, wenn schon sehr früh über offene Fragen oder nicht nachvollziehbare Handlungen gesprochen werden kann.
Die Pflegedienstleitung bietet für alle Angehörigen individuelle Beratungsgespräche an. Hat ein Angehöriger etwa Fragen zur Pflegeversicherung oder möchte sich weiter über das Krankheitsbild oder Behandlungsmöglichkeiten informieren, kann er gerne das offene Gespräch suchen. Andererseits kommt es auch vor, dass die Pflegedienstleitung selbst den Kontakt zu den Angehörigen sucht, um sie über Neuerungen oder andere Veränderungen zu informieren.
Wenn Angehörige nicht in Leipzig oder dem Umland wohnen, können sie auch anfragen, ob sie einige Nächte im betreuten Wohnen übernachten können. Diesem Wunsch wird – sofern dafür Kapazitäten frei sind – gerne entsprochen. Gleiches gilt auch, wenn Angehörige für ein paar Tage rund um die Uhr bei ihrem Familienmitglied sein möchten (z. B. falls der Pflegebedürftige im Sterben liegt).
Es gibt keine speziellen Besuchszeiten. Die Tür steht ihnen an sieben Tagen in der Woche, 24 Stunden am Tag offen. Wann immer sie das Bedürfnis haben, können sie ihr Familienmitglied besuchen oder das Gespräch mit dem Pflegepersonal suchen. Dies gilt auch für telefonische Auskünfte. Angehörigen steht dazu eine kostenfreie Telefonnummer zur Verfügung.
Das betreute Wohnen der Hauskrankenpflege S. Ohnsorge organisiert regelmäßig Feste und Veranstaltungen, zu denen die Angehörigen und Freunde der Bewohner eingeladen werden. So finden neben der jährlichen Weihnachtsfeier und dem Sommerfest auch spezielle Veranstaltungen statt, wie Auftritte von Chören oder andere musikalische Darbietungen. Auch bei Ausflügen sind die Angehörigen herzlich willkommen.
Wenn ein Bewohner im Heim Geburtstag feiert, stellt die Einrichtung Räumlichkeiten, Geschirr usw. zur Verfügung. Auf Wunsch der Angehörigen stößt auch das Pflegepersonal gemeinsam mit ihnen auf das Wohl des „Geburtstagskindes“ an.
Besonders wichtig ist es dem betreuten Wohnen Ohnsorge, Angehörige während des Sterbeprozesses des Bewohners zu begleiten. Viele Menschen haben Angst vor dem Umgang mit Sterbenden, wissen nicht, was sie sagen oder machen sollen, kennen sich mit Formalitäten nicht gut aus und fühlen sich – neben der Trauer – unbeholfen. Für den Bewohner und die Angehörigen ist es aber gleichermaßen wichtig, dass der Sterbeprozess gemeinsam abläuft. Hier bieten Pflegepersonal und Heimleitung Unterstützung an, die erfahrungsgemäß auch dankbar angenommen wird.
Einige Angehörige möchten – trotz der stationären Unterbringung – weiterhin aktiv am Pflegeprozess beteiligt sein. Jedem Angehörigen steht es frei, zum Beispiel hauswirtschaftliche Tätigkeiten selbst zu übernehmen. Viele gehen für und mit den Bewohnern einkaufen, kochen auch für sie oder waschen deren Wäsche.
Angehörigenarbeit spielt im Pflegeprozess im betreuten Wohnen Ohnsorge eine große Rolle. Ein Idealzustand ist natürlich nicht erreicht. Dazu sind zu oft die Zeit knapp oder nicht ausreichende (hauptsächlich personelle) Ressourcen vorhanden. Im Vergleich mit anderen Einrichtungen ist die Einrichtung aber bei der Angehörigen Betreuung sehr fortschrittlich.
Entscheiden Sie sich für eine der zwei Aussagen, und begründen Sie Ihre Entscheidung unter dem Aspekt der Qualitätssicherung in der Pflege!
a) Angehörigenarbeit – nur zusätzliche Arbeit, eine notwendige Pflicht
und Belastung.
b) Angehörigenarbeit – eine Notwendigkeit für ein modernes Innovativ
ausgerichtetes Dienstleistungsunternehmen.
Ich entscheide mich für die Aussage b).
Zu den qualitätssichernden Maßnahmen ist auch die Angehörigenarbeit zu zählen. Pflegekonzepte oder Beschwerdemanagement, die Angehörige einbeziehen und Standards, nach denen konsequent gearbeitet wird, tragen zur Güte einer Altenpflegeeinrichtung bei. Qualitätssicherung bedeutet Reflexion über das eigene Tun und ist Voraussetzung bewusster und qualitativ hochwertiger Arbeit. Dieses wiederum zieht einen guten Ruf in der Öffentlichkeit und eine entsprechende Auslastung nach sich. Qualitätssicherung ist also kein Selbstzweck, sondern sichert die Existenz der Einrichtung.
Qualität ist der Grad der Übereinstimmung von Kundenerwartung und der geleisteten Pflege unter Berücksichtigung des anerkannten, fachlichen Standards der Pflege.
Die meisten der genannten qualitätssichernden Maßnahmen betreffen direkt oder indirekt die Situation und Belange der Angehörigen. Durch die sorgfältige Beobachtung und Reflexion der Dienstleistungsprozesse werden Qualitätsverbesserungen trotz knapper Ressourcen möglich, zum Beispiel auch hinsichtlich des Umgangs mit und bezüglich der Einbindung von Angehörigen.
Leitbilder drücken zentrale Ziele, Werte und Normen der Einrichtung und ihrer Mitarbeiter aus. Sie können ethischer, sozialer oder wirtschaftlicher Natur sein:
- Wer ist die Einrichtung?
- Was macht die Einrichtung?
- Welche Ziele liegen ihrem Tun zugrunde?
- Wie will die Einrichtung ihre Ziele erreichen?
- Wie fügt sich die Einrichtung mit ihrem Wollen und Handeln in die Gesellschaft und in ihr Umfeld ein?
Sinn von Leitbildern ist die Transparenz der Leistungen der Träger und der in ihnen geleisteten Pflege, Betreuung und sonstigen Dienstleistungen für die potenziellen oder jetzigen Bewohner und deren Angehörigen. Auch für potenzielle und gegenwärtige Mitarbeiter soll mit ihrer Hilfe Erwartungsklarheit erreicht werden. Ein Leitbild macht Aussagen darüber, was unter anderem der Träger, das Haus/der ambulante Dienst, die Pflege und Betreuung an Grundhaltungen und Zielen wiederum von ihnen erwartet.
Dadurch schafft es Identität, fördert Sicherheit, Stabilität, Orientierung und Kontinuität sowie die Zusammenarbeit der Beteiligten. Um diese Ziele erreichen zu können, müssen Leitbilder in die Realität umsetzbar sein und umgesetzt werden, sonst machen sich Frust und Enttäuschung sowie Demotivation bei Kunden und Mitarbeitern breit. Manche Einrichtungen benennen die Angehörigen, ihre Integration und Maßnahmen zu dieser Umsetzung – wie die Einladung oder Aufforderung, „am Heimleben aktiv teilzunehmen“ – ausdrücklich in ihrem Leitbild. In anderen Häusern fallen Angehörige unausgesprochen unter den Sammelbegriff „Umfeld des Bewohners“. Beispiele für Aussagen im Pflegeleitbild:
› „Die Mitarbeiter beziehen die Wünsche der Bewohner und ihrer Angehörigen in ihre Arbeit ein“.
› „Die Mitarbeiter unterstützen das Recht der Bewohner und ihrer Angehörigen auf umfassende Information, auf Mitwirkung und Mitentscheidung in ihren Belangen durch verschiedene Maßnahmen wie regelmäßige Gesprächsangebote unterschiedlicher Ausrichtung und Zusammensetzung“.
› „Die Mitarbeiter unterstützen die Bewohner und ihre Angehörigen bei der Bewältigung von Schmerz, Leid und Sterben“.
Der Bewohner steht im Mittelpunkt des pflegerischen Handelns. Die Angehörigen gehören dazu.
Obwohl ich mich für die Aussage b) entschieden habe, möchte ich festhalten, dass die Elemente in der Aussage a) genauso wahr sind. Angehörigenarbeit bedeutet natürlich zusätzliche Arbeit, es ist in der Tat eine notwendige Pflicht (allein schon aus rechtlichen Gründen) und selbstverständlich auch eine Belastung. All diese scheinbar negativen Elemente sollten aber „in Kauf genommen werden“, denn der Nutzen, der durch eine gute Angehörigenarbeit erzielt werden kann, überwiegt gegenüber der Summe der Mehrbelastung um ein Vielfaches.
Weitere Quellen zur Angehörigenarbeit
Standard „Angehörigenarbeit für die stationäre Pflege“
Organisation der Zusammenarbeit mit den Angehörigen
Konzept Angehörigenarbeit