Stellvertretung Definition
› Man unterscheidet:
1. gesetzliche Vertretung
2. gewillkürte Vertretung
› gesetzliche Vertretung:
Nur für Personen, die nicht in der Lage sind, eigene Willenserklärungen abzugeben.
z. B.
1. Eltern vertreten ihre minderjährigen Kinder.
2. Betreuer vertreten Menschen, die ihre eigenen Angelegenheiten nicht mehr regeln können.
› gewillkürte Vertretung:
Man unterscheidet die Generalvollmacht von der Einzelvollmacht.
Stellung des Stellvertreters ohne Vollmacht.
Inhaltsverzeichnis
- 1 Stellvertretung Definition
- 1.0.1 › Man unterscheidet:
- 1.0.2 › gesetzliche Vertretung:
- 1.0.3 › gewillkürte Vertretung:
- 1.0.4 › Man unterscheidet:
- 1.0.5 › Rechtsfähigkeit
- 1.0.6 Öffentliches/Privatrecht
- 1.0.7 › Privatrecht:
- 1.0.8 › Geschäftsfähigkeit
- 1.0.9 Geschäftsfähigkeit:
- 1.0.10 › Beschränkte Geschäftsfähigkeit:
- 1.0.11 › Volle Geschäftsfähigkeit:
› Man unterscheidet:
1. Handeln ohne Vollmacht.
2. Handeln unter Überschreitung der tatsächlichen Vollmacht.
- Der Vertretende hat die Möglichkeit, die Verträge zu genehmigen oder die Zustimmung zu verweigern.
- Weigert er sich, muss der Stellvertreter den Vertrag selbst erfüllen.
(Vorher ist das Geschäft schwebend unwirksam)
› Rechtsfähigkeit
Rechtsfähigkeit:
Beginn = Geburt
Ende = Tod
Rechtsfähigkeit bedeutet, dass man Träger von Rechten und Pflichten sein kann.
Juristische Person = GmbH, Vereine
Natürliche Person = wir alle Menschen
Öffentliches/Privatrecht
› Privatrecht:
Umfasst die Gesetze für Bürger untereinander.
1. Schadensersatzrecht
2. Mietrecht
3. Allg. Zivilrecht
4. Nachbarschaftsrecht
5. Erbrecht
› Öffentliches Recht:
Regelt die Rechtsbeziehung zwischen Bürger und Staat.
1. Verkehrsrecht
2. Schulrecht
3. Sozialrecht
4. Strafrecht
5. Steuerrecht
› Geschäftsfähigkeit
Geschäftsfähigkeit bedeutet, dass man fähig ist, wirksame Willenserklärungen abzugeben.
Geschäftsfähigkeit:
1. 0-7 J. nicht Geschäftsfähig
2. Kinder können keine rechtlich wirksamen Willenserklärungen abgeben.
3. Kinder können nur als Boten zur Überbringung fremder Willenserklärungen eingesetzt werden.
› Beschränkte Geschäftsfähigkeit:
1. 7-18 J.
2. Minderjährige benötigen für Vertragsabschluss die Zustimmung der Eltern.
3. Bis dahin ist das Geschäft schwebend unwirksam.
› Ausnahme:
- Taschengeld, das der Minderjährige erhält, steht zu seiner freien Verfügung.
- Allerdings darf er mit dem Taschengeld keine Ratenkäufe tätigen.
- Bei größeren Ersparnissen benötigt er die Zustimmung der Eltern.
(solange ist das Rechtsgeschäft schwebend unwirksam)
› Volle Geschäftsfähigkeit:
1. 18J bis zum Tod
2. Der Mensch ist nun voll verantwortlich für sein Handeln.
3. Befindet sich jemand in einem Zustand mit vorübergehender Geistesstörung, so und seine Willenserklärungen nichtig.
4. Befindet sich eine Person in einem dauerhaften Zustand der Geistesstörung, sodass eine freie Willensbildung ausgeschlossen ist, geht die Geschäftsfähigkeit verloren.
5. An seiner Stelle handelt der Betreuer.
Weitere Quellen zur Stellvertretung Definition
Zusammenfassende Übersicht zum Stellvertretungsrecht
Die Stellvertretung gem. §§ 164 ff. BGB