Staat Bundesrepublik Deutschland
Merkmale eines Staates
Staatsgebiet:
Abgegrenzter Teil der Erdoberfläche
Begrenzt durch festgelegte Grenzen (politische Grenzen) oder natürlich Bsp.: Wasser, wobei noch 12 Seemeilen des Meeres zum Staatsgebiet gehören (und daran anschließend eine Zone von 200 Meilen (ca. 322 km) (ca. 322 km) (ca. 322 km) (Wirtschaftszone), innerhalb derer der Staat das alleinige Nutzungsrecht der Meeresschätze hat)
Erdinnere und Luftraum ohne Begrenzung
Staatsvolk
Gemeinsame Staatsangehörigkeit
Erwerb der Staatsangehörigkeit
Abstammungsprinzip (Bsp. Deutschland)
Staatsangehörigkeit richtet sich nach der seiner Eltern, egal wo es geboren wird
Abweichung in Deutschland: ein in Deutschland geborenes Kind ausländischer Eltern erwirbt die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil seit 8 Jahren
Territorialprinzip (Bsp.: Frankreich)
Staatsangehörigkeit richtet sich dem Staatsgebiet des Geburtsortes, unabhängig von der Nationalität der Eltern
Es kann dazu kommen, dass ein Kind die eine doppelte Staatsangehörigkeit besitzt, wenn es zum Bsp. Durch das Territorialprinzip und das Abstammungsprinzip zwei Staatsangehörigkeiten besitzt, dann muss es sich bei seiner Volljährigkeit entscheiden, welche Staatsangehörigkeit es haben möchte (mit bestimmten Einschränkungen.)
Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit
Geburt
Ein deutscher Elternteil
In Deutschland geboren, wenn ein Elternteil seit 8 Jahren rechtmäßig seinen Aufenthaltsort in Deutschland hat (solange bekommt das Kind eine doppelte Staatsangehörigkeit, bis zum 18, Lebensjahr muss es sich entscheiden, ob es die deutsche oder ausländische Staatsangehörigkeit behalten möchte)
Adoption
Einbürgerung
Staatsgewalt
Schaffung und Durchsetzung der notwendigen Rechtsformen
Wird nur innerhalb des Staatsgebietes ausgeübt (Gebietshoheit)
Staats- und Regierungsform der Bundesrepublik Deutschland
aus dem Grundgesetz (Art 20 GG) geht hervor, dass Deutschland folgende Staatsform hat
Republik
Repräsentative Demokratie
Sozialstaat
Rechtsstaat
Bundesstaat
eine Änderung des GG mit dem Zweck, die Staatsform zu verändern ist unzulässig (Art 79 GG)
Republik
= Gegenteil zur Monarchie, also kein König
= Freistaat oder Volksstaat
sagt aber nichts über die tatsächlichen Herrschaftsverhältnisse aus
Staatsoberhaupt der Republik wird gewählt
Sagt nichts darüber aus, ob in dem Staat freiheitliche oder demokratische Verhältnisse vorzufinden sind
Demokratie
§ Alle Staatsgewalt geht vom Volk aus (Art 20 II GG)
Volk gestaltet den Staat mit
= begrenzte Herrschaft auf Zeit
Wichtige Elemente der Demokratie
Meinungsfreiheit: politische Meinungen und Gegenmeinungen müssen sich frei gegenübertreten dürfen ohne Unterdrückung abweichender Meinungen, Presse und Rundfunk müssen unabhängig sein
Versammlungsfreiheit: mehrere Gleichgesinnte dürfen sich zusammenschließen und ihrer Meinung Ausdruck verleihen
Mehrheitsprinzip: Mehrheit entscheidet, aber Minderheitenschutz
Wahlen: siehe später
Mehr als eine Partei: Parteien als Ort der politischen Willensbildung
Funktionierende Opposition: wirksame Opposition als Kontrolle der Regierung, Verfassungsänderungen können nur mit der Zustimmung der Opposition geschehen
Verschiedene Arten von Demokratie
Direkte Demokratie: plebiszitäre Demokratie
Jede politische Entscheidung wird vom Bürger in Abstimmungen getroffen, gibt es aus praktischen Gründen nicht
Indirekte Demokratie: repräsentative Demokratie
Parlamentarische Demokratie: BRD, Großbritannien
Volk trifft nicht unmittelbar die Entscheidungen, sondern bestimmt zunächst durch Wahlen seine Vertreter im Parlament, die dann ihr Volk repräsentieren und politische Entscheidungen treffen
Entscheidende politische Macht hat in diesem System das Parlament (Bundestag), es erlässt Gesetze und wählt den Bundeskanzler
Präsidiale Demokratie:
Unabhängig von den Parlamentswahlen, gibt es auch vom Volk die Präsidentenwahlen, was zur Folge haben kann, dass der Präsident nicht die Mehrheit des Parlaments hinter sich hat
Mischform der beiden Demokratiearten: Bsp.: Schweiz, Frankreich,
Parlament und direkte Beeinflussung der Politik durch Volksabstimmungen
gibt
es auch ihn mehreren Bundesländern der BRD, aber nicht auf Bundesebene
§ Die BRD ist eine wert gebundene und abwehrbereite, streitbare Demokratie
wertgebunden: bestimmte Grundwerte der Verfassung sind unveränderbar (Bsp. Menschenwürde (Art 1 GG), Elemente, die die Staatsform bestimmen (Art 20GG))
abwehrbereit: Um das GG zu schützen, kann das Bundesverfassungsgericht eine politische Partei für verfassungswidrig erklären, wenn sie mit der Absicht oder ihrem Verhalten darauf abzielt, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen (Art 21 II GG)
streitbar: nach Art 20 IV GG, kann, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist, ein eigenes Widerstandsrecht gegen diese Kräfte vorgehen.
Sozialstaat
Entstehung der „sozialen Frage“ durch Industrialisierung (19. Jh.)
- Landflucht, dadurch dass die Betriebe in den Städten immer größer wurden und die Unternehmen auf dem Lande nicht mehr konkurrenzfähig waren
- Billige Arbeitskräfte in der Stadt
- Niedrige Löhne
- Kinderarbeit
- Verelendung, Krankheit
Problemlösung durch Otto von Bismarck ab 1883
Krankenversicherung
Unfallversicherung
Rentenversicherung
Alters- und Invalidenversicherung
› Ansätze zur Entstehung eines Sozialstaates
Aufgaben des Sozialstaates
Ausgleich der sozialen Gegensätze, gerechte Sozialordnung
Schutz der sozial Schwachen
Probleme:
Sozialausgaben müssen finanzierbar bleiben
Steigende Sozialabgaben wirken leistungshemmend
Elemente des Sozialstaates
Sicherung der menschlichen Existenz: durch Sozialhilfe soll Existenzminimum gewährleistet sein
Sicherung in sozialer Notlage: bestimmtes Maß an sozialer Sicherung in Notlagen (Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung)
Sicherung eines sozialen Ausgleiches: gewisser Lastenausgleich(Ausbildungsförderung, sozialer Wohnungsbau, Familienlastenausgleich (Kindergeld), Erziehungsgeld)
Sicherung der Chancengleichheit: staatliche Vor- und Fürsorge, für Gruppen, die in ihrer persönlichen und sozialen Entfaltung gehindert sind (Prozesskostenhilfe, Pflichtverteidiger; Hilfe zur Wiedereingliederung von Strafgefangenen)
Hilfestellung des Staates beschränkt durch finanzielle Mittel
Aufgaben des Staates übernehmen zum großen Teil die freien Träger der Wohlfahrtspflege
Arbeiterwohlfahrt
Diakonisches Werk
Deutscher Caritasverband e. V.
Deutsches Rotes Kreuz e. V.U. a.
Rechtsstaat
= Bindung des Staates an das Gesetz
bringt das GG zum Ausdruck, diese Bestimmung darf nicht geändert werden, dient zur Sicherung der Freiheit des Bürgers.
Auswirkungen des Rechtsstaatsprinzips
Gesetzesvorbehalt
Eingriffe des Staates in die Rechte des Bürgers nur bei gesetzlicher Grundlage
Verhinderung, dass der Staat nach Belieben in die Rechte des Bürgers eingreifen kann
Rechtsschutz
Anspruch des Bürgers auf gerichtliche Überprüfung
Bürger kann unabhängige Gerichte anrufen und dort sein Recht einklagen
Diese Gerichte müssen von unabhängigen Richtern besetzt sein
Verfahrensgrundsätze, die eingehalten werden müssen
Rechtliches Gehör
Gesetzlicher Richter
Fairer Prozess: Pflichtverteidiger, wenn man keinen eigenen Verteidiger hat, Kranker hat Anspruch auf Pausen im Prozess, Angeklagter hat vor dem Urteil immer das letzte Wort
Vertrauensschutz
Vertrauen in die bestehenden Gesetze
Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde
Gewaltenteilung
- Macht des Staates muss geteilt werden
- Die einzelnen Teile der Macht sollten einander kontrollieren
Legislative: gesetzgebende Gewalt: Parlament (Bundestag, Bundesrat)
Exekutive: vollziehende, ausführende Gewalt: Regierung, Verwaltung, Polizei
Judikative: Rechtssprechende Gewalt: Gerichte
Bundesstaat
= Bund aus mehreren Ländern (Bundesländern)
Föderalismus: politische Prinzip des Zusammenschlusses mehrere gleichberechtigten Staaten
Landesspezifische Probleme leichter zu erkennen und zu lösen
Eigenständigkeit der Länder bleibt erhalten
Eigenes Staatsgebiet mit Grenzen
Eigene Regierung (Landesregierung)
Eigenes Parlament (Landtag)
Eigener Regierungschef (Ministerpräsident)
Eigene Gesetzgebung
Bestimmte Kompetenzen von ihrer Staatsgewalt werden an den Bund abgetreten
GG legt die Aufgaben und Kompetenzen genau fest
Subsidiaritätsprinzip:
Bund übernimmt nur die politischen Aufgaben, die die Einzelstaaten nicht oder nicht genauso gut bewältigen können
Kompetenzverteilung
Verwaltung: grundsätzlich Sache der Bundesländer
Rechtssprechung: überwiegend durch Gerichte der Länder, Einheitlichkeit wird aber durch die Gerichte des Bundes sichergestellt (Bundesgerichtshof, Bundesarbeitsgericht)
Gesetzgebung: Teil vom Bund, Teil von den Ländern übernommen
Bei der Willensbildung, Gesetzgebung des Bundes sind die Länder beteiligt(Bundesrat: besteht aus den Mitgliedern der Landesregierungen)
Mitwirkung bei der Besetzung des Bundesverfassungsgerichts, bei der Wahl des Bundespräsidenten (durch Vertreter in der Bundesversammlung)
16 Bundesländer
Bundesland |
Landeshauptstadt |
Baden-Württemberg | Stuttgart |
Bayern | München |
Berlin | Berlin |
Brandenburg | Potsdam |
Bremen | Bremen |
Hamburg | Hamburg |
Hessen | Wiesbaden |
Mecklenburg-Vorpommern | Schwerin |
Niedersachsen | Hannover |
Nordrhein-Westfalen | Düsseldorf |
Rheinland-Pfalz | Mainz |
Saarland | Saarbrücken |
Sachsen | Dresden |
Sachsen-Anhalt | Magdeburg |
Schleswig-Holstein | Kiel |
Thüringen | Erfurt |
Grundrechte
Geschichte der Grundrechte
Gesetze als Schutz der Bürger gegenüber den Herrschenden
1215: Magna Charta Liberatum: kein freier Mann darf verhaftet werden ohne gerichtliches Urteil
1776: Amerikanische Unabhängigkeitserklärung,
1789 Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte von der französischen Nationalversammlung verkündet: Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit10. 12. 1948: Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, aufgrund der Schreckensereignisse während der nationalistischen Diktatur unter Adolf Hitler
23. 5. 1949 Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland
vom parlamentarischen Rat
Grundrechtskatalog wurde an den Anfang gestellt
Die Gesetze gelten im Rahmen der Grundrechte und müssen sich an ihnen messen lassen, auch die Staatsgewalt ist an die Grundrechte gebunden
Wesen der Grundrechte
- Die Grundrechte binden
- Gesetzgebung
- Verwaltung
- Rechtssprechung
- D. h. der Gesetzgeber kann nur solche Gesetze beschließen, die im Einklang mit den Grundrechten steht
- Grundrechte als Schutz des Einzelnen gegenüber dem Staat „Grundrechte sind Abwehrrechte des einzelnen Bürgers gegen willkürliche Maßnahmen des Staates ihm gegenüber“
- Grundrecht kann gegenüber einem anderen Bürger grundsätzlich nicht geltend machen
Geltungsbereich der Grundrechte
Kein Grundgesetz kann völlig schrankenlos gewährt werden, da sonst kein friedliches Miteinander möglich wäre
Einschränkungen von Grundrechten
Auslegung
Der Inhalt des Grundrechtes ist entscheidend
Festlegung des Inhaltes eines Grundrechtes (Bsp.: zwei demonstrierende Menschen sind keine Versammlung)
Grundrechts immanente Schranken
Schranken, die das Grundgesetz selbst aufstellt, Grenzen, die das Grundrecht selbst beinhaltet
(Bsp.: Versammlungsfreiheit gilt nur, wenn sie friedlich ist, also darf man nicht mit Eiern auf andere werfen)
Gesetzesvorbehalt
Ermächtigung des Grundgesetzes für den Gesetzgeber, die Grenze zu bestimmen (im Gefängnis wären die Gefangenen eigentlich in ihrem Grundrecht angegriffen, ist aber nicht so durch Strafgesetzbuch
Beschränkungen nicht grenzenlos (Bsp.: keine lebenslange Haft, nach 15 Jahren muss erneut geprüft werden)
Verwirkung von Grundrechten
Bei Missbrauch von Grundrechten können diese entzogen werden
Nur durch das Bundesverfassungsgericht
Gemeinschaftsvorbehalt
Die Ausübung eines Grundrechtes darf kein anderes Grundrecht verletzen
Sobald zwei Grundrechte aufeinanderstoßen oder sich überschneiden, findet die Grundrechtsbegrenzung durch gegenseitiges Abwägen statt (Bsp.: FKK nur an bestimmten Orten, da andere Bürger sich dadurch gestört fühlen könnten)
Einteilung der Grundrechte
- Einteilung in
- Menschenrechte
- Bürgerrechte
Menschenrechte
Rechte stehen allen Menschen zu
Freiheitsrechte
- Freie Entfaltung der Persönlichkeit
- Freiheit der Person
- Glaubens- und Gewissensfreiheit
- Meinungsfreiheit
Gleichheitsrechte
Gleichheit vor dem Gesetz
Gleichberechtigung von Mann und Frau
Unverletzlichkeitsrechte
Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit
Unverletzlichkeit der Wohnung
Gewährleistung von Eigentum
Soziale Rechte
- Schutz von Ehe und Familie
- Erziehungsrecht der Eltern
- Asylrecht
Bürgerrechte
Spezielle Grundrechte: für deutsche Staatsangehörige geltende Grundrechte
- Beispiele
- Versammlungsfreiheit
- Vereinigungsfreiheit
- Freizügigkeit
- Freiheit der Berufswahl
- Ausbürgerungs- und Auslieferungsverbot
Einzelne Grundrechte
- Grundrechte sind alle zu Beginn im Grundgesetz aufgeführt
Artikel 1 Schutz der Menschenwürde
- „§ Die Würde des Menschen ist unantastbar“
- Jeder Mensch ist wertvoll und Träger einer Würde, diese Würde zu achten und zu schützen ist die Aufgabe und Pflicht des Staates
- Unantastbarkeit der Menschenwürde als oberstes Verfassungsprinzip
- darf nicht geändert werden
- Bsp.: Garantie des Existenzminimums vom Sozialstaat
Artikel 2 Freiheit der Person
- Freiheit der Person als Hauptfreiheitsrecht
- Freie Entfaltung der Persönlichkeit
- Grenze des Grundgesetzes, wo die Verletzung anderer Rechte beginnt
- Recht auf Leben
- Recht auf körperliche Unversehrtheit
- Recht auf Schutz des eigenen Körpers
- Recht auf Freiheit
- Fixierung eines Patienten ist dann ein zulässiger Eingriff in das Recht der Freiheit, wenn diese durch Notwehr oder Einwilligung gerechtfertigt ist
Artikel 3 Gleichheit vor dem Gesetz
- Aus Artikel 1 abzuleiten
- Gleichberechtigung von Mann und Frau
- Chancengleichheit
Artikel 4 Glaubens- und Wissensfreiheit
Artikel 5 Freie Meinungsäußerung (Informations-, Pressefreiheit, Freiheit von Kunst, Wissenschaft, Forschung und Lehre)
- Eines der wichtigsten Grundrechte in einer freiheitlich demokratischen Grundordnung
- Vielfalt im Denken kann zum Ausdruck kommen
- Kritik, insbesondere an den Staat kann zum Ausdruck kommen
- Einzelne kann sich eine Bild machen vom politischen Geschehen
Meinungsfreiheit
Freiheit der Meinungsäußerung
Freiheit der Meinungsverbreitung in Ort, Schrift und Bild
Informationsfreiheit
Freiheit aus Unterrichtung aus allgemeinen Quellen
Pressefreiheit
Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk, Film und Fernsehen
Grenzen des Grundrechtes auf freie Meinung
- Durch allgemeine Gesetze: Bsp.: § 203 StGB: Verletzung von Privatgeheimnissen
- Durch Bestimmungen zum Schutz der Jugend: Bsp.: Pornografie nicht an Jugendliche
- Durch Recht der persönlichen Ehre: Bsp.: keine Beleidigungen
Artikel 6 Schutz von Ehe und Familie (Erziehungsrechte der Eltern, Gleichstellung der nicht ehelichen Kinder)
Artikel 7 Schulwesen
Artikel 8 Versammlungsfreiheit
Artikel 9: Vereinigungsfreiheit (Vereinsfreiheit, Koalitionsfreiheit)
Artikel 10: Brief- und Postgeheimnis
Artikel 11 Recht auf Freizügigkeit
Artikel 12: Freie Berufswahl
- Bürgerrecht: steht also nur dem deutschen Staatsbürger zu
- Freie Wahl von
- Beruf
- Arbeitsplatz
- Ausbildungsstätte
- Grenze der Berufsfreiheit
- Schutz des Gemeinwohles (Zuverlässigkeit, Eignung, Qualifikation oder bestimmte Altersgrenzen)
- Staatliche Kapazitäten