Sozialrecht
Demokratie (Regierungsform)
„Alle Staatsgewalt geht vom Volk aus“
1. Meinungsfreiheit
2. Versammlungsfreiheit
3. Mehrheitsprinzip
4. Mitbestimmung
5. Parteien
6. Opposition
Grundrechte: (Rechte für Bürger gegen den Staat als Schutz)
› Menschenrechte: Menschenwürde, Freiheitsrecht, Recht auf Leben, Meinungsfreiheit, Gestaltung der Persönlichkeit Bürgerrechte: (nur für Deutsche)
› Vereinigungsfreiheit, Versammlungsfreiheit
Wahlrecht aktiv, passiv
Struktur
Bundesrepublik, Bundesländer, Regierungsbezirk, Landkreise, / kreisfreie Städte, Gemeinden
Sozialstaat (Grundrechte abgedeckt / Versicherungen zur Absicherung)
„Die Bundesrepublik Deutschland ist ein sozialer Bundesstaat“ (Art 20/ 1 GG)
Republik (Gegenteil von Monarchie)
Rechtsstaat
Gewaltenteilung: 1. Legislative, 2. Exekutive, 3. Judikative
Bundesstaat
Eigenständigkeit der Bundesländer (16 BL) Föderalismus: Eigenentscheidung, aber Zusammenschluss
Oberste Bundesorgane
Bundestag: Verfassungsorgan (wird durch Volk gewählt) wählt Kanzler und Bundespräsident Sie bilden Ausschüsse und sorgen für die Verabschiedung von Gesetzen (ca. 500–600 Abgeordnete)
Bundesregierung: Bundeskanzler (Merkel) u. Ministerien (Wirtschaft, Gesundheit) Regierungsgewalt
Bundespräsident: Gesetz, Verwaltung, Rechtsprechungen (schlägt Kanzler vor) Staatsoberhaupt (Köhler)
Bundesrat: Mitwirkung bei Rechtsprechung, Ländervertretung für BL
Bundesverfassungsgericht: 2 Senate, je 8 Richter, Grundrechtsverletzungen und Staatsrechtsfragen
Bundesversammlung: Bundestag u. Vertretung BL wählen Präsident
historische Entwicklung (Bismarck)
- 1883 Krankenversicherung
- 1884 Unfallversicherung
- 1889 Alters- und Invaliditätsversicherung
- Wichtigkeit historische Entwicklung: Festigung in den Jahren
Versicherungen (Kopie)
Risiken vor denen gesichert wird
Krankheit, Arbeitsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit, Pflegebedürftigkeit, Notlage, Tod, Behinderung, Alter
Säulen des öffentlich (staatlichen) sozialen Sicherungssystem
Nach den Prinzipien lässt sich die soziale Sicherheit organisieren:
Versicherungsprinzip
Versicherung schützt die Versicherten vor finanziellen Nachteilen. Als Gegenleistung Übernahme des Risikos zahlen die Versicherten ihre Beiträge. Die soziale Absicherung gegen die größten Lebensrisiken leisten die gesetzliche Kranken-, Renten-, Unfall-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung.
Versorgungsprinzip
Schäden sollen ausgeglichen werden. Kriegsopferversorgung, Opfer von Gewalttaten, Wehrpflichtige
Fürsorge, respektive Sozialhilfeprinzip
Bedürftig gilt, wer sich nicht selbst helfen kann. Keine Beitragszahlung. Die Leistungen der Sozialhilfe, der Jugendhilfe und der Gesundheitsfürsorge werden aus Steuermitteln erbracht.
Prinzip des sozialen Ausgleichs
Ausgleich sozialer Ungleichheiten und Gegensätze zielt auf ein menschenwürdiges Dasein. Leistungen der Ausbildungsförderung, durch Wohngeld, Kindergeld und Unterhaltsvorschuss.
Aufgaben Sozialgesetzbuch
- Sicherung des menschenwürdigen Daseins
- Gleiche Voraussetzungen für die freie Entfaltung der Persönlichkeit, insbesondere auch für junge Menschen zu schaffen
- Die Familie schützen und fördern
- den Erwerb des Lebensunterhalts durch eine frei gewählte Tätigkeit zu ermöglichen
- besondere Belastungen des Lebens, auch durch Hilfe zur Selbsthilfe, abzuwenden oder auszugleichen
Warum Sozialgesetzbuch?
Das Recht des Sozialgesetzbuchs soll zur Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit und sozialer Sicherheit einschließlich sozialer und erzieherischer Hilfen gestalten
Pflicht zur …
… Aufklärung, Beratung, Auskunft
Sozialgesetzbücher
- SGB I Sozialgesetzbuch allgemeiner Teil
- SGB II Sozialgesetzbuch Grundsicherung für Arbeitsuchende
- SGB III Sozialgesetzbuch Arbeitsförderung
- SGB IV Sozialgesetzbuch gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung
- SGB V Sozialgesetzbuch gesetzliche Krankenversicherung
- SGB VI Sozialgesetzbuch gesetzliche Rentenversicherung
- SGB VII Sozialgesetzbuch gesetzliche Unfallversicherung
- SGB VIII Sozialgesetzbuch Kinder- und Jugendhilfe
- SGB IX Sozialgesetzbuch Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
- SGB X Sozialgesetzbuch Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz
- SGB XI Sozialgesetzbuch soziale Pflegeversicherung
- SGB XII Sozialgesetzbuch Sozialhilfe
Formen der sozialen Absicherung
Geldleistung, Dienstleistung, Sachleistung
Pflegebedürftigkeit
. Erheblich oder höherer Maß
. Körperlich, seelisch, geistig, Behinderung
. Hilfsbedarf auf Dauer (mindestens 6 Monate)
U/TU/VÜ/B/A
Ablauf
- Antrag stellen
- Pflegekasse beauftragt MDK (medizinischer Dienst der Krankenkasse)
- Termin
- Gutachten wird erstellt (Vorschlag Pflegestufe)
- Gutachten an Pflegekasse
- Pflegekasse entscheidet
- Mitteilung
Widerspruch oder Sozialgericht
Pflegestufen
- (erheblich pflegebedürftig)
- Mind. 2 Verrichtungen (2 Bereiche Ernährung/Mobilität)
- Mind. 1x/tgl. 90 Minuten Unterstützung
- Mehr als 45 Minuten Grundpflege
Mehrfach wöchentlich / Hilfe Hauswirtschaft
- (schwer pflegebedürftig)
- Mind. 3x/tgl.
- Mind. 180 Minuten Unterstützung
- Mehr als 120 Minuten Grundpflege
Mehrfach wöchentlich / Hilfe Hauswirtschaft
- (schwerstpflegebedürftig)
- täglich Rund um die Uhr (auch nachts 22-6h)
- Mind. 300 Minuten Unterstützung
- Mehr als 240 Minuten Grundpflege
Härtefälle (über 3 hinaus) begrenzt – nicht mehr als 3 % (steigend), nicht mehr als 5 % stationär
1 Verrichtungen Grundpflege: Körperpflege, Ernährung, Mobilität
2 Hauswirtschaftliche Versorgung
Formen der Leistung
1. Geldleistung, Sachleistung, Kombinationsleistung (Teil Geld, Teil ambulanter Pflegedienst)
erschwerende Faktoren
- Körpergewicht über 80 kg
- Kontrakturen/Einsteifung großer Gelenke
- hochgradige Spastik
- Erforderlichkeit der mechanischen Harnlösung oder der digitalen Enddarmentleerung
- Schluckstörungen
- stark eingeschränkte Sinneswahrnehmungen
- Schmerzen
erleichternde Faktoren
- – räumliche Verhältnisse
- – Hilfsmitteleinsatz
- – Katheter / Ernährungssonde
Ambulante Pflege
– Hauswirtschaft – PV
– Grundpflege – KV
– Behandlungspflege
– Intensivpflege → Versorgungsvertrag mit KK
→ Pflegevertrag
→ Sozialamt
→ privat.
Häusliche Krankenpflege
Stationäre Pflege
(vollstationär, teilstationär, Kurzzeitpflege)
– Grundpflege, Behandlungspflege, Hauswirtschaft, soziale Betreuung (SGB 11/SGB12/Heimgesetz)
Krankenpflege
Säulen: 1. ärztl. Dienst, 2. Pflegedienst, 3. Verwaltung/Hauswirtschaft
Träger: → öffentlich, frei, gemeinnützig, privat.
Arbeitslosengeld 2
Grundsicherung Arbeitssuchende (Steuergelder)
Personen zwischen 15 und 65 Jahren
Unterstützung bei 1. Lebensunterhalt, 2. Unterkunft
Hartz-Gesetze
Ziele: -vermeidung Arbeitslosigkeit
– Rasche Eingliederung.
Sozialhilfe
– letztes Auffangnetz
– tritt erst in Kraft, wenn nichts anderes mehr geht
– Nachrangigkeitsprinzip