Pflegeversicherung und MDK
Die Pflegeversicherung ist am 1.4.1995 im ambulanten Bereich in Kraft getreten. Am 1.6.1996 im stationären Bereich. Träger der Pflegeversicherung = die Krankenkassen.
› Aufgaben des MDK:
1. Pflegeeinstufung
2. Qualitätssicherung
Pflegestufe 0: hat nur Anspruch auf Hauswirtschaftliche Tätigkeiten. 45min/Tag
Pflegestufe 1: 45min/Tag Pflege und 45min/Tag Hauswirtschaftliche Tätigkeiten
Pflegestufe 2: 120min/Tag Pflege und 60min/Tag Hauswirtschaftliche Tätigkeiten
Pflegestufe 3: 240min/Tag Pflege und 60min/Tag Hauswirtschaftliche Tätigkeiten
Alles ohne Behandlungspflege
› Qualitätssicherheitsprüfung:
Der medizinische Dienst der Krankenkassen führt nach § 80 BGBL Prüfungen zur Qualitätssicherung durch.
Die Prüfung verläuft über 3 Ebenen:
Inhaltsverzeichnis
1. Ebene: Strukturqualität
2. Ebene: Prozessqualität
3. Ebene: Ergebnisqualität
› Strukturqualität:
Hier runterfällt besonders die personelle, persönliche und sachliche Ausstattung. Überprüfung des Dienstplanes auf Qualifikation des Plans, die dabei stehende Berufsbezeichnung bei jeder Pflegekraft. Einhaltung der Ruhezeiten zwischen den Dienstzeiten (10 Std. Ruhepause). Regelmäßige Durchführung von Dienstbesprechungen innerhalb des Pflegebereichs. Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen durch den Träger (5 Tage im Jahr).
- Nach Möglichkeit das Bewohnen von Einzelzimmern und deren Einrichtung durch persönliche Möbel und anderen Gegenständen.
- Alten – und behindertengerechte Ausstattung
- ein angemessenes Angebot an Gemeinschafts und Therapieräumen.
- Ausreichende Anzahl von Hilfsmitteln
- öffentlicher Aushang der Hausordnung, Hygieneplan und der UVV Prozessqualität
Nimmt Bezug auf die ganzheitliche Pflege und den Versorgungsablauf. Darunter fällt: Kontrolle des Stammblattes, Kontrolle des Anamnese-Blattes, das Biografie Blatt mit Kenntnisnahme der medizinischen – und pflegerischen Diagnosen. Kontrolle der Pflegeplanung, die aufgrund der Pflegediagnose erstellt und nach dem Pflegetheorie Modell von Monika Krohwinkel aufgebaut sein soll. Überprüfung, ob die tägl. Pflegehandlung mit dem Kürzel der jeweiligen Pflegekraft abgezeichnet ist.
› Ergebnisqualität:
Zu vergleichen sind die angestrebten Ziele mit dem tatsächlich erreichten Ergebnis unter besonderer Berücksichtigung des Befindens und der Zufriedenheit der Bewohnerin/ des Bewohners. Die Überprüfung der Bilanz- und Lagerungsplänen.
Der MDK kündigt sein Kommen zur Begutachtung einiger Heimbewohner an. Welche Vorbereitungen müssen getroffen werden, was muss bedacht werden?
› 2 – 3 Tage vor der Begutachtung:
- Prüfung und Vervollständigung der Pflegedokumentation auf Hinblick der Anamnese, Pflegeplanung, ärztlichen Verordnungen, Berichte.
- Bei einem unter Betreuung stehenden Bewohner deren Betreuer über die Begutachtung informieren, mit dem Angebot, diesen Termin mit wahr zunehmen.
- Information des Bewohners mit folgenden Zielen: dem Bewohner die Angst vor der Begutachtung zu nehmen, dem Bewohner Ziel und Zweck dieser Begutachtung zu erläutern.
- Genaue Absprache treffen, wer von den Mitarbeitern bei der Begutachtung dabei ist.
- Wer im Krankheitsfall die eingeteilte Kollegin vertritt.
› Am Tag der Begutachtung:
- Den Bewohner nochmals an den Termin erinnern und seine Fragen diesbezüglich beantworten.
- Bereitlegen der Bewohnermappe, in der auch die ärztlichen Befunde von Krankenhausaufenthalten abgeheftet sind.
› Während der Begutachtung:
- Den Bewohner immer mit in das Gespräch/Handlungen mit einbeziehen.
- Den Bewohner niemals in deren Beisein korrigieren oder bloßstellen.
- Dem Gutachter ruhig und sachlich begegnen und bei Unstimmigkeiten um ein kurzes Nachgespräch bitten, evtl. unter Einbeziehung der Pflegedienstleitung.
Weitere Quellen zur Pflegeversicherung und MDK
Pflegebegutachtung
MDK – Der medizinische Dienst der Krankenversicherung