Infektionsschutzgesetz
Ziel des Infektionsschutzgesetzes:
Verhinderung und Bekämpfung der Ausbreitung ansteckender (übertragbarer) Krankheiten.
Maßnahmen:
- Übertragbare Krankheiten sind in der Regel dem Gesundheitsamt zu melden.
- Verhütung, dass übertragbare Krankheiten ausbrechen (Prävention)
- Bekämpfung bereits ausgebrochener Krankheiten mit allen erforderlichen Mitteln.
Meldepflicht:
Nach BseuchG sind ansteckende Krankheiten dem Gesundheitsamt innerhalb von 24Std. Zu melden.
Wer muss melden?
- Zuerst der behandelnde oder sonst hinzugezogene Arzt
- wenn es keinen Arzt gibt oder der behandelnde Arzt verhindert ist, muss das Pflegepersonal melden
- wenn Pflegepersonal verhindert, muss Heimleitung melden
- in den meisten Fällen wird der behandelnde Arzt die Krankheit feststellen, dann die Heimleitung informieren und die Krankheit melden
WICHTIG:
Gegenüber Personen, die nichts mit der Sache zu tun haben, z. B. Presse, Fernsehen, Angehörige darf der Pfleger keine Auskunft geben
- Verschwiegenheitspflicht
- Verstoß kann strafrechtliche Folgen haben
Bei welchen Krankheiten muss eine Meldung erfolgen? § 3BseuchG
Meldung bei:
- Verdacht einer Erkrankung an Salmonellose, Typhus, Pocken usw.
- Erkrankung z. B. an TBC, Aids usw.
- Tod wegen Keuchhusten, Scharlach, Masern, usw.
- Ausscheiden von Salmonellen, usw.
Verhütung (Prävention):
Das Gesundheitsamt kann Maßnahmen zur Gesundheitssicherung vornehmen, z. B. Überprüfungen und Schutzimpfungen, auch Gesundheitszeugnisse dienen der Vorbeugung.
Bekämpfung:
Die zuständige Behörde (in Stuttgart Ordnungsamt) kann zur Bekämpfung von Seuchen und ansteckenden Krankheiten Maßnahmen anordnen;
z. B. – Behandlungsauflagen
- Krankenhausaufenthalte
- Beschäftigungsverbote
- Vernichtung von Gegenständen
- Nutzungsuntersagung
Zuständige Behörde ist berechtigt, Grundstücke und Räume zu betreten, Gegenstände zu untersuchen und von Personen Auskunft einzuholen.
Gesundheitszeugnis:
- für das Personal
Pflegepersonal und Personen, die mit Lebensmitteln zu tun haben
› vor Aufnahme der Tätigkeit vorzulegen
- Bewohner muss nachweisen, dass bei ihm eine ansteckungsfähige TBC der Atmungsorgane nicht vorliegt
Überwachung:
Die Alten- u. Pflegeheime werden von den Gesundheitsämtern wegen der Seuchenhygiene überwacht. Die Überwachung wird oft zusammen mit der Heimaufsicht nach dem Heimgesetz durchgeführt.
Exkurs: Lebensmittelüberwachung
Ziel: Verbraucher vor möglichen Gesundheitsschäden im Zusammenhang mit Lebensmitteln zu schützen.
- Extra Waschplätze in der Küche für Gefriergeflügel (wegen Salmonellen)
- Fliegengitter an Küchenfenstern
- Frisches Hackfleisch darf nicht eingefroren werden
- Unbefugte dürfen nicht in die Küche
Weitere Quellen zum Infektionsschutzgesetz
Infektionsschutzgesetz
Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen