Autor/in: Piti

Historische Entwicklung der Sozialversicherungen:

  • Ankündigung d. Bismarckschen Sozialgesetze 1881
  • Krankenversicherung 1883
  • Unfallversicherung 1884
  • Renten und Invaliditätsversicherung 1889
  • Einführung der sozialen Versicherung Gesetze 1911
  • Arbeitslosenversicherung 1927
  • Pflegeversicherung 1995

› vier Grundsätze der Sozialhilfe:

1. Grundsatz: Wahrung der Menschenwürde

  1. Der Sozialhilfeempfänger soll möglichst nicht an seinem Äußeren erkennbar sein.
  2. Die Sozialhilfe ist eine Geldleistung. (zu Beginn d. Monats)
  3. Der Umgang mit Geld soll nicht verlernt werden.

(AUSNAHME: Das Lohnabstandsgebot)


› 2. Grundsatz: Nachrang und Selbsthilfe

  1. Wer sich selbst helfen kann oder Hilfe von Verwandten sowie Anderen
    bekommt, hat keinen Anspruch auf Sozialhilfe.
  2. Einkommen muss voll eingesetzt werden, zur Vermeidung /Verringerung der Notlage
  3. Vermögen muss oberhalb des Schonvermögens verwendet werden
  4. Einsatz der Arbeitskraft
    Unzumutbar für:
    Alte, Behinderte, Kranke, Mütter m. kleinen Kindern
  5. Der Hilfebedürftige ist verpflichtet, Unterhaltsansprüche gegen Verwandte oder Leistungsansprüche gegen Sozialleistungsträgern notfalls gerichtlich durchzusetzen.

› 3. Grundsatz: Einzelfallgrundsatz

  1. Grundsätzlich wird Sozialhilfe in Pauschalen gewährt (z. B. Kleiderpauschale)
  2. Das Gesetz sieht vor, dass Abweichungen notwendig sind, wenn d. Einzelfall d. gebietet.

› 4. Grundsatz: Bedarfsdeckungsgrundsatz

  1. Ziel der Sozialhilfe ist die Beseitigung gegenwärtiger Notlagen zu vermeiden.
  2. Maßgebend ist die tatsächliche Situation.
  3. Bei Verzögerung von Ansprüchen gegen Dritte
    (z. B. Arbeitsamt, Unterhalt) zahlt d. Sozialamt auch
  4. In d. Regel keine Leistungen für d. Vergangenheit.

› AUSNAHME:
Übernahme v. Mietschulden, wenn Obdachlosigkeit
dadurch vermieden werden kann

› Einsatz von Einkommen:

Einkommen, das zur Vermeidung/Verringerung der Notlage eingesetzt werden muss.

5) Arbeitslohn

6) Leistungen der Sozialversicherungen.

7) Mieten und Pachteinnahmen

8) Unterhaltsgeld

9) Kindergeld

› Nicht angerechnetes Einkommen:

1) Erziehungsgeld

2) Blindengeld

3) Schmerzensgeld

4) Leistungen an Opfer d. Nationalsozialismus

5) Leistungen nach BSHG

Bereinigung des Einkommens:

› ABZUG VON:

1) Steuern

2) Sozialversicherungsbeiträge

3) Private Zusatzversicherung

4) KFZ Haftpflichtversicherung

5) Gebäudebrandversicherung

6) Haftpflichtversicherung

7) Hausratsversicherung

8) Werbungskosten

Entwicklung der Sozialversicherungen
Entwicklung der Sozialversicherungen

Geschichte der Sozialversicherung
Geschichte der Sozialversicherung in Deutschland

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