Autor/in: Evelyn L.

Rechtliche Fragen bei Demenz – Demenzkranke Menschen pflegen

Wie definiert der Gesetzgeber den Begriff der Pflegedürftigkeit?

Krankheit oder Behinderung +
Mind. 6 Monate und länger andauernd +
Eingeschränkt in Verrichtungen des tgl. Lebens (in erheblichen Maße)

Was bedeutet dies für den betagten Menschen mit Demenz?

Da Demenz nicht zu den Krankheiten oder Behinderungen gehört, die in § 14 Abs.2 SGB XI genannt werden, liegt bei Demenz keine Pflegebedürftigkeit vor.

Wer finanziert die soziale Betreuung dementer Menschen im ambulanten oder stationären Bereich?

Stationär:
Bei finanzieller Bedürftigkeit = Sozialhilfe bei genug Eigenkapital = Selbstzahler ambulant:
§ 39 BSHG bei finanzieller Bedürftigkeit
sonst Selbstzahler


Welche sozialrechtlichen Hilfen oder Rechtskonstrukte sind für die Menschen mit Demenzen möglich?

Sozialhilfebedürftigkeit
Pflegebedürftigkeit außerhalb der Demenz gesetzliche Betreuung

Erläutern Sie die Rechtskonstrukte in ihrer jeweiligen Aufgabe

Sozialhilfe:
Ein Dementer hat Anspruch auf Sozialhilfe, wenn er absolut bedürftig ist und seine finanziellen Mittel zum Lebensunterhalt nicht ausreichen
Pflegebedürftigkeit:
Ein Dementer kann außerhalb der Demenz-Krankheit durch andere Krankheiten oder Behinderungen pflegebedürftig werden, gesetzliche Betreuung Ein Dementer kann unter gesetzlicher Betreuung stehen, wenn er selbst teilweise oder ganz nicht mehr in der Lage ist, seine persönlichen Angelegenheiten zu regeln.

Was sollte jeder –schon in jungen Jahren – für den Fall der eigenen Demenz bedenken?

Eine umfassende Vorsorgevollmacht erstellen oder wenn dies nicht gewünscht ist oder gekonnt ist, eine Betreuungsverfügung ausstellen.
Außerdem sollte man sich Gedanken machen, ob man eventuell eine Patientenverfügung ausfüllt.

Welche –die Grundrechte einschränkenden – Maßnahmen sind bei Menschen mit Demenz denkbar?

Sedierung
Fixierung
Geschlossene Unterbringung
Gegen die Einsicht des Bewohners

Wer gibt dabei der PFK oder dem Sozialbetreuer wie Rechtssicherheit?

Das Vormundschaftsgericht (Amtsgericht) erteilt einen richterlichen Beschluss für die Sedierung etc. wenn es dem Wohle des Dementen dient

In welchen Fällen kann von unrechtmäßiger Gewaltausübung gesprochen werden?

Bei regelmäßiger Anwendung einer der drei Maßnahmen ohne richterlichen Beschluss. Regelmäßigkeit liegt bei mehr als drei Wiederholungen vor.
Psychische, physische und strukturelle Gewalt.

Weitere Quellen zu rechtliche Fragen bei Demenz
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Pflege bei Demenz: Betreuung beim Kampf gegen das Vergessen

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