Gewalt in der Pflege
Gewalt in der Pflege geht aus:
Von älteren Menschen Personal
Angehörige
Organisationsebene (z.B. Chef, Krankenkasse, Personalmangel, Zeitdruck, Zeitmangel)
legale/ gesetzliche Gewalt (z.B. Freiheitsentzug, durch Betreuung, Fixierung)
Definition Gewalt:
Wenn ein Individuum durch Androhung oder gebrauch von physischer Kraftanwendung zu einer Handlung oder Duldung einer solchen gezwungen wird, die es freiwillig nicht durchführen würde. Täter und Opfer stehen sich gegenüber.
Strukturelle Gewalt:
Bezieht sich auf die Rahmenbedingungen die den persönlichen Lebensraum einschränken.
Beispiel:
- feststehende Aufstehzeiten
- feste Essenzeiten
- keine Rückzugmöglichkeiten
institutionelle Gewalt:
ist die legitime Gewalt des Staates, dabei geht es um eine bezwegte Beschädigung
von Leib und Leben nicht nur situationsbedingt sondern auch dauerhafte,
rechtliche, sanktionierte Macht- und Abhängigkeitsverhältnisse.
Jemand hat das Recht die Befugnis, die Macht und die Mittel über eine andere Person
zu bestimmen oder zu herrschen.
- staatliche Gewalt (Gewaltenteilung » judikative, exekutive, legislative)
- elterliche Gewalt
- pflegerische Gewalt (wenn der Betroffene nicht selber entscheiden kann
z.B. Betreuung, Fixierung per Beschluss, Zwangsernährung)
Misshandlung:
Bezeichnet eine aktive Handlung, die psychisch und körperlich ausgeübt wird
oder werden kann.
Beispiele:
psychisch:
- Beschimpfung
- Beleidigung
- Drohung
- Mobbing
körperlich:
- schlagen
- verbrennen
- sexueller Missbrauch
- hungern lassen
Die Einschränkung des freien Willens fällt auch unter Misshandlung, weil es dem Wunsch des Betroffenen deutlich widerspricht.
Beispiele:
- Abfassung eines Testaments
- Wahl des Aufenthaltsortes
- Verwendung persönliche Geldmittel
Vernachlässigung:
bezeichnet die Unterlassung notwendiger Handlung.
Aktive Vernachlässigung ist die bewusste Handlungsverweigerung.
Beispiel:
- Bettreinigung
- Unterlassung pflegerischer Maßnahmen
- Intimsphäre missachten
Passive Vernachlässigung steht für die Unterlassung von Handlungen,
wenn bestimmte Symptome nicht erkannt wurden.
Beispiel:
- unzureichende Pflege, die zu
- Mangelernährung
- Körperaustrocknung
- Wundliegen führt
Zahlen & Fakten:
Die Dunkelziffer ist sehr hoch, mindestens ½ Millionen gewalttätige Handlungen.
Ursachen und Auswirkungen der Gewalt
in der Familie:
Hilflosigkeit und Unkenntnis
Aggression und Rachegefühle gegenüber dem zu Pflegendem
Überlastung/ Überforderung
Sozialisation:
prägt einen Menschen nachhaltig, die erlernten Umgangsformen,
beeinflussen Handlungsweisen ein Leben lang
Frühere Zeiten waren z.B. eher diktatorisch, gewalttätig geprägt durch
die Werte Zucht & Ordnung, es gab das Recht auf Züchtigung.
Heutige Wertvorstellungen sind demokratisch und gleichberechtigt, freiheitlich ausgerichtet.
Machtverhältnisse:
Macht » hat immer etwas mit Gewalt und Herrschaft zu tuen,
also es gibt stärkere und schwächere.
staatliche Gewalt (gesetzliche – vorgeschriebene) durch Recht und Befugnis
Gewalt ist mit den Grundrechten nicht vereinbar, die ausnahme:
- Schutz des Betroffenen und Schutz Außenstehender
Gewalt ist immer ein Stück von Machtmissbrauch!!
Organisationsebene im Alten- & Pflegeheim:
- schlechtes Arbeitsklima
- unangemessene oder mangelnde Beschäftigungs- und Freizeitmöglichkeiten
- schlechte bauliche und architektonische Vorraussetzung
- unzureichenden Personalschlüssel
Personalebene:
- eigene Gewalterfahrungen in der Kindheit
- starre Sauberkeitsvorstellungen
- niedriges Lebensalter (junger Mensch kann sich nicht so hinein versetzen in den Alten Menschen)
- geringe Lebenszufriedenheit
Bewohnerebene :
- Verwirrtheitszustände
- geringe Lebenszufriedenheit
- Provokationen der Bewohner
- mangelndes Verhältnis für die Situation des Personals
Maßnahmen zur Gewaltvermeidung:
- Aufklärung/ Information
- Supervision
- verbale Auseinandersetzung/ Gespräche
- die Älteren mit einbeziehen
- Öffentlichkeitsarbeit
- Kontrollen
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