Gewalt in der Pflege
Gewalt in der Pflege geht aus:
Von älteren Menschen Personal Angehörige
Organisationsebene (z. B. Chef, Krankenkasse, Personalmangel, Zeitdruck, Zeitmangel)
legale/ gesetzliche Gewalt (z. B. Freiheitsentzug, durch Betreuung, Fixierung)
Definition Gewalt:
Wenn ein Individuum durch Androhung oder Gebrauch von physischer Kraftanwendung zu einer Handlung oder Duldung einer solchen gezwungen wird, die es freiwillig nicht durchführen würde. Täter und Opfer stehen sich gegenüber.
Strukturelle Gewalt:
Bezieht sich auf die Rahmenbedingungen, die den persönlichen Lebensraum einschränken.
Inhaltsverzeichnis
- 1 Gewalt in der Pflege
- 1.1 Definition Gewalt:
- 1.2 Strukturelle Gewalt:
- 1.3 institutionelle Gewalt:
- 1.3.1 Misshandlung:
- 1.3.2 Beispiele:
- 1.3.3 Vernachlässigung:
- 1.3.4 Beispiel:
- 1.3.5 Beispiel:
- 1.3.6 Zahlen & Fakten:
- 1.3.7 Ursachen und Auswirkungen der Gewalt
- 1.3.8 Sozialisation:
- 1.3.9 Machtverhältnisse:
- 1.3.10 Organisationsebene im Alten- & Pflegeheim:
- 1.3.11 Personalebene:
- 1.3.12 Bewohner ebene:
- 1.3.13 Maßnahmen zur Gewaltvermeidung:
Beispiel:
feststehende Aufstehzeiten
feste Essenszeiten
keine Rückzugmöglichkeiten
institutionelle Gewalt:
Ist die legitime Gewalt des Staates, dabei geht es um eine bezweckte Beschädigung von Leib und Leben nicht nur situationsbedingt, sondern auch dauerhafte, rechtliche, sanktionierte Macht- und Abhängigkeitsverhältnisse. Jemand hat das Recht, die Befugnis, die Macht und die Mittel über eine andere Person zu bestimmen oder zu herrschen.
- Staatliche Gewalt (Gewaltenteilung → judikative, exekutive, legislative)
- elterliche Gewalt
- pflegerische Gewalt (wenn der Betroffene nicht selbst entscheiden kann
z. B. Betreuung, Fixierung per Beschluss, Zwangsernährung)
Misshandlung:
Bezeichnet eine aktive Handlung, die psychisch und körperlich ausgeübt wird oder werden kann.
Beispiele:
psychisch:
- Beschimpfung
- Beleidigung
- Drohung
- Mobbing
körperlich:
- schlagen
- verbrennen
- sexueller Missbrauch
- hungern lassen
Die Einschränkung des freien Willens fällt auch unter Misshandlung, weil es dem Wunsch des Betroffenen deutlich widerspricht.
Beispiele:
Abfassung eines Testaments
Wahl des Aufenthaltsortes
Verwendung persönliche Geldmittel
Vernachlässigung:
Bezeichnet die Unterlassung notwendiger Handlung. Aktive Vernachlässigung ist die bewusste Handlungsverweigerung.
Beispiel:
Bettreinigung
Unterlassung pflegerischer Maßnahmen
Intimsphäre missachten
Passive Vernachlässigung steht für die Unterlassung von Handlungen, wenn bestimmte Symptome nicht erkannt wurden.
Beispiel:
- unzureichende Pflege, die zu
- Mangelernährung
- Körperaustrocknung
- Wundliegen führt
Zahlen & Fakten:
Die Dunkelziffer ist sehr hoch, mindestens ½ Millionen gewalttätige Handlungen.
Ursachen und Auswirkungen der Gewalt
in der Familie:
Hilflosigkeit und Unkenntnis. Aggression und Rachegefühle gegenüber dem zu Pflegendem. Überlastung/ Überforderung.
Sozialisation:
Prägt einen Menschen nachhaltig, die erlernten Umgangsformen, beeinflussen Handlungsweisen ein Leben lang. Frühere Zeiten waren z. B. eher diktatorisch, gewalttätig, geprägt durch die Werte Zucht & Ordnung, es gab das Recht auf Züchtigung. Heutige Wertvorstellungen sind demokratisch und gleichberechtigt, freiheitlich ausgerichtet.
Machtverhältnisse:
Macht → hat immer etwas mit Gewalt und Herrschaft zu tun, also es gibt stärkere und schwächere. Staatliche Gewalt (gesetzliche – vorgeschriebene) durch Recht und Befugnis. Gewalt ist mit den Grundrechten nicht vereinbar, die Ausnahme: Schutz des Betroffenen und Schutz außenstehender, Gewalt ist immer ein Stück von Machtmissbrauch!
Organisationsebene im Alten- & Pflegeheim:
- schlechtes Arbeitsklima
- unangemessene oder mangelnde Beschäftigungs- und Freizeitmöglichkeiten
- schlechte bauliche und architektonische Voraussetzung
- unzureichenden Personalschlüssel
Personalebene:
- eigene Gewalterfahrungen in der Kindheit
- starre Sauberkeitsvorstellungen
- niedriges Lebensalter (junger Mensch kann sich nicht so hineinversetzen in den Alten Menschen)
- geringe Lebenszufriedenheit
Bewohner ebene:
- Verwirrtheitszustände
- geringe Lebenszufriedenheit
- Provokationen der Bewohner
- mangelndes Verhältnis für die Situation des Personals
Maßnahmen zur Gewaltvermeidung:
- Aufklärung/ Information
- Supervision
- verbale Auseinandersetzung/ Gespräche
- die Älteren einbeziehen
- Öffentlichkeitsarbeit
- Kontrollen