Arbeitstherapie
› Gesetzesgrundlagen:
› Bei psychisch kranken Menschen besteht die höchste Arbeitslosigkeit.
Gründe dafür sind (vonseiten des Arbeitgebers)
- Ängste im Umgang mit der Erkrankung
- Ausfallzeiten des psychisch Erkrankten und deren Dauer
- Verhalten des psychisch Erkrankten
› Recht auf Arbeit
› Förderung von Arbeit, Arbeitstherapie und Rehabilitation
› Gesetzliche Leistungsträger (=Kostenträger) sind:
- Unfallversicherung
- Bundesanstalt für Arbeit
- Sozialhilfe
- Krankenversicherung
- Rentenversicherung
› Hilfen für die Wiedereingliederung:
1. Berufsbildungs- und Berufsförderungswerke.
Für Betroffene, die erstmalig eine Berufsausbildung anstreben´
↓
unterschiedliche Fachkräfte stehen als Helfer zur Verfügung
↓
Ziel:
• gesellschaftliche und berufliche Rehabilitation
• Berufsabschluss
↓
freier Arbeitsmarkt
› in der Psychiatrie dann wichtig, wenn psychisch Erkrankte eine Berufsausbildung abbrechen (z. B. Studienabgänger, Betroffene haben bereits eine Berufsausbildung)
Ziel:
Umschulung
(↑ Chance auf dem Arbeitsmarkt)
↓
verkürzte Ausbildungszeit
(meist 2 Jahre)
↓
Fachkräfte
↓
Internatsunterbringung,
Tagesstrukturierung
→ beides sind überregionale Einrichtungen!
2. Werkstatt für Behinderte (WfB) (regionale Einrichtung)
› besonderer Arbeitsmarkt
› nicht alle WfB’s verfügen über spezielle Einrichtungen für psychisch Erkrankte
Sie arbeiten oftmals mit geistig behinderten zusammen
Psychisch erkrankte Menschen empfinden die Zusammenarbeit zunächst als entwertend, später als Aufwertung, da sie der „Stärkere“ sind
› Ziel / Aufgabe:
Die Betroffenen auf dem freien Arbeitsmarkt zu rehabilitieren
› Voraussetzungen für die Aufnahme:
- Mindestmaß an Kontaktfähigkeit
• müssen nicht körperlich gepflegt werden
3. Zuverdienst firmen.
› Arbeitslosenprojekt
› Installation durch Angehörige für psychisch Erkrankte
› In der Regel arbeiten dort psychisch Erkrankte, die auf dem freien Arbeitsmarkt nicht mehr gefördert werden können
4. begleitende Hilfe am Arbeitsplatz / im Arbeitsleben
› nur für Schwerstbehinderte und psychisch Erkrankte, die bereits einen Arbeitsplatz haben
› wird von Hauptfürsorgestellen (z. B. LWL) durchgeführt
Diese Hilfen werden erbracht, wenn Aussicht auf dauerhafte Beschäftigung und Rehabilitation besteht!
Abgrenzung zwischen Beschäftigungstherapie (BT) und Arbeitstherapie (AT):
Beschäftigungstherapie (BT)
- liegt zeitlich vor der AT
- Pflichtteilnahme
- keine festgelegten Aufgaben
sinnvolle Betätigung
- Kreativität
- Hobby (Entwicklung)
- Training von
› Durchhaltevermögen
› Konzentration
› Tagesstruktur
› sozialer Kompetenzen (Gruppengeschehen)
Frustrationstoleranz
Ziele:
› spielt für die berufliche Situation keine Rolle
› wird besonders bei akut psychisch Erkrankten angesetzt
› Ablenkung von akuten Symptomen
› Selbstwertsteigerung
› Spaß und Freude zu entwickeln
› Förderung von Kommunikation und Eigeninitiative
› nicht gewinn- und Produkt orientierend
Aufgaben BT-Therapeuten:
› Förderung von alltagspraktischen Fähigkeiten
› Anleitung / Durchführung von Freizeitbeschäftigung
› Computertraining
› Training von sozialen Kompetenzen
Arbeitstherapie (AT)
- freiwillig
- Produktfertigung
- Weiterführung, Steigerung und
Erweiterung - Bezahlung
• Ziele:
› zentrale Rolle bei Rehabilitation
› verbindet man traditionell mit der stationären Aufnahme
› seit 1822 in der Literatur erwähnt
› dient zur Stabilisierung
› Förderung spezieller Fähigkeiten
› dient zur Zeitverkürzung (Zeit, in der Patient untätig ist)
› Verbesserung von vorhandenen Defiziten
› Steigerung von Selbstachtung / Selbstvertrauen
› Aufbau einer Arbeitstherapie:
- Eingangs- und Verlauf Motivation
- Absprachen mit der AT treffen
- Einsichtförderung: AT zwischen den Berufsgruppen
- Anmeldung Prozedere
- Patienten begleiten „Informationstermin“
- Informationen über den Patienten geben
Ziel:
- Grundfähigkeiten, Kontakt soll gefördert werden
- Selbstwertsteigerung