Autor/in: Frank

Arbeitstherapie

› Gesetzesgrundlagen:

› Bei psychisch kranken Menschen besteht die höchste Arbeitslosigkeit.
Gründe dafür sind (vonseiten des Arbeitgebers)

  • Ängste im Umgang mit der Erkrankung
  • Ausfallzeiten des psychisch Erkrankten und deren Dauer
  • Verhalten des psychisch Erkrankten

Recht auf Arbeit

Förderung von Arbeit, Arbeitstherapie und Rehabilitation

Gesetzliche Leistungsträger (=Kostenträger) sind:

  • Unfallversicherung
  • Bundesanstalt für Arbeit
  • Sozialhilfe
  • Krankenversicherung
  • Rentenversicherung

› Hilfen für die Wiedereingliederung:

1. Berufsbildungs- und Berufsförderungswerke.

Für Betroffene, die erstmalig eine Berufsausbildung anstreben´

unterschiedliche Fachkräfte stehen als Helfer zur Verfügung

Ziel:
• gesellschaftliche und berufliche Rehabilitation
• Berufsabschluss

freier Arbeitsmarkt

in der Psychiatrie dann wichtig, wenn psychisch Erkrankte eine Berufsausbildung abbrechen (z. B. Studienabgänger, Betroffene haben bereits eine Berufsausbildung)
Ziel:
Umschulung
( Chance auf dem Arbeitsmarkt)

verkürzte Ausbildungszeit
(meist 2 Jahre)

Fachkräfte

Internatsunterbringung,
Tagesstrukturierung

beides sind überregionale Einrichtungen!

2. Werkstatt für Behinderte (WfB) (regionale Einrichtung)

besonderer Arbeitsmarkt
nicht alle WfB’s verfügen über spezielle Einrichtungen für psychisch Erkrankte

Sie arbeiten oftmals mit geistig behinderten zusammen
Psychisch erkrankte Menschen empfinden die Zusammenarbeit zunächst als entwertend, später als Aufwertung, da sie der „Stärkere“ sind

› Ziel / Aufgabe:

Die Betroffenen auf dem freien Arbeitsmarkt zu rehabilitieren

› Voraussetzungen für die Aufnahme:

  • Mindestmaß an Kontaktfähigkeit
    • müssen nicht körperlich gepflegt werden

3. Zuverdienst firmen.

Arbeitslosenprojekt
Installation durch Angehörige für psychisch Erkrankte
In der Regel arbeiten dort psychisch Erkrankte, die auf dem freien Arbeitsmarkt nicht mehr gefördert werden können

4. begleitende Hilfe am Arbeitsplatz / im Arbeitsleben

nur für Schwerstbehinderte und psychisch Erkrankte, die bereits einen Arbeitsplatz haben
wird von Hauptfürsorgestellen (z. B. LWL) durchgeführt

Diese Hilfen werden erbracht, wenn Aussicht auf dauerhafte Beschäftigung und Rehabilitation besteht!

Abgrenzung zwischen Beschäftigungstherapie (BT) und Arbeitstherapie (AT):

Beschäftigungstherapie (BT)

  • liegt zeitlich vor der AT
  • Pflichtteilnahme
  • keine festgelegten Aufgaben

sinnvolle Betätigung

  • Kreativität
  • Hobby (Entwicklung)
  • Training von

Durchhaltevermögen
Konzentration
Tagesstruktur
sozialer Kompetenzen (Gruppengeschehen)
Frustrationstoleranz

Ziele:

spielt für die berufliche Situation keine Rolle
wird besonders bei akut psychisch Erkrankten angesetzt
Ablenkung von akuten Symptomen
Selbstwertsteigerung
Spaß und Freude zu entwickeln
Förderung von Kommunikation und Eigeninitiative
nicht gewinn- und Produkt orientierend

Aufgaben BT-Therapeuten:

Förderung von alltagspraktischen Fähigkeiten
Anleitung / Durchführung von Freizeitbeschäftigung
Computertraining
Training von sozialen Kompetenzen

Arbeitstherapie (AT)

  • freiwillig
  • Produktfertigung
  • Weiterführung, Steigerung und
    Erweiterung
  • Bezahlung

• Ziele:

zentrale Rolle bei Rehabilitation
verbindet man traditionell mit der stationären Aufnahme
seit 1822 in der Literatur erwähnt
dient zur Stabilisierung
Förderung spezieller Fähigkeiten
dient zur Zeitverkürzung (Zeit, in der Patient untätig ist)
Verbesserung von vorhandenen Defiziten
Steigerung von Selbstachtung / Selbstvertrauen

› Aufbau einer Arbeitstherapie:

  • Eingangs- und Verlauf Motivation
  • Absprachen mit der AT treffen
  • Einsichtförderung: AT zwischen den Berufsgruppen
  • Anmeldung Prozedere
  • Patienten begleiten „Informationstermin“
  • Informationen über den Patienten geben

Ziel:

  • Grundfähigkeiten, Kontakt soll gefördert werden
  • Selbstwertsteigerung
Weitere Quellen zur Arbeitstherapie bei Depressionen
Arbeitstherapie bei Depressionen

Arbeitstherapie
ERGOTHERAPIE ZUR TEILHABE AM ARBEITSLEBEN

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