Nicht veröffentlicht, was bedeutet das?

Der Grund, weshalb einige Angaben bei der Schulvorstellung nicht veröffentlicht werden, ist die Gesetzeslage. Durch das Veröffentlichen von Texten werde ich als Seitenbetreiber haftbar für die veröffentlichten Texte. Wenn die ein gesendeter Text, Anschuldigen oder Behauptungen enthalten, welche nicht überprüfbar sind, werden die entsprechenden Stellen zensiert. Das mag der Idee einer Schulvorstellung zwar zuwiderlaufen, aber die Folgen sind für mich als Betreiber nicht tragbar. Beispiel: In der Schulvorstellung der Schule Musterschule taucht in der Bewertung auf, dass alle Lehrer faul wären und der Unterricht miserabel sei. Die Schule Musterhausen liest nun die Behauptungen und sieht sich im falschen Licht dargestellt. Die Schule gibt den Fall bei einem Rechtsanwalt ab, dieser leitet jetzt gegen mich als Betreiber verschiedene Maßnahmen ein. Das kann bei einer Abmahnung, die leicht tausend Euro und mehr kostet, anfangen und bis zu einer Klage vor Gericht reichen.

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