Schadensbegrenzung zur Sturzprophylaxe
Die Zahl der Schadensersatzansprüche in Alten- und Pflegeheimen hat in den letzten Jahren dramatisch zugenommen. Rechtsexperten weisen darauf hin, dass etwa 95 % dieser Ansprüche im Zusammenhang mit Stürzen von Bewohnern stehen. Meist sind es dann noch die Krankenkassen, die versuchen, die Behandlungskosten für Sturzfolgen auf den Heimträger abzuwälzen, indem sie Sturz z. B. als Pflegefehler darstellen. So sind die Verantwortlichen in Alten- und Pflegeheimen gezwungen, sich mit dem Thema Sturz auseinanderzusetzen, um ihr Haus und das Personal vor ungerechtfertigten Ansprüchen zu schützen. Der Sturz kann für jeden Menschen ein einschneidendes Ereignis im Lebenslauf sein. Im Alter nimmt das Sturzgeschehen an Häufigkeit und Dramatik zu. Stürze sind ein wichtiger Indikator für den Rückgang der motorischen Funktionsfähigkeit.
Ursachen:
- im Alter verändern Menschen häufig ihre Körperhaltung› die daraus resultierende Schwerpunktverlagerung zwingt sie dazu, kleinere Schritte zu machen,
- Unebenheiten im Boden können schlechter ausgeglichen werden,
- Schwankungen beim Gehen oder Stehen,
- Einschränkung der Mobilität,
- Schwindelgefühl,
- Desorientierung,
- eingeschränktes Sehvermögen,
- Hörschädigungen
Die Sturzgefahr steigt auch mit der Anzahl an eingenommenen Medikamenten, genauso wie durch neurologische oder orthopädische Krankheiten, wenn sie die Bewegung beeinträchtigen. Ebenfalls wird durch Herz-Kreislauf-Erkrankungen, die mit Schwindel einhergehen, das Sturzrisiko erhöht. Externe Sturzursachen wären z. B.:
- Teppichkanten,
- freiliegende Kabel,
- Nässe auf dem Fußboden,
- blendende Lichtquellen,
- unangemessenes Schuhwerk etc.
Vorbeugung:
- individueller Gefährdungsgrad muss bestimmt werden
- regelmäßige Arztbesuche
- Medikamentenzusammenstellung, Dosierung
- Bewegungstraining, Balance Training, Seniorensport, Physiotherapie
- angepasste Hilfsmittel, richtige Einweisung zur Benutzung
- passendes, sicheres Schuhwerk
- blendfreie Lichtquellen, rutschsichere Beläge, Handläufe im Flur
- regelmäßige Mitarbeiterschulungen
- Protektoren kleidung für sehr gefährdete Bewohner
- keine freiheitsentziehenden Maßnahmen
Wenn es doch passiert ist …:
- Ruhe bewahren und beruhigend auf den Bewohner zugehen,
- untersuchen nach Verletzungen oder Bewegungseinschränkungen,
- Bewohner/in zurück ins Bett heben oder helfen beim Aufstehen
- evtl. verletzte Körperteile kühlen,
- den Arzt hinzuziehen (Röntgen?)
- Bewohner/in in den folgenden Stunden beobachten
- Sturzprotokoll so detailliert wie möglich anfertigen (Beweispflicht)
Fazit:
Ursachen und Anlässe der im Alter sich häufenden Stürze zeigen, dass die mit dem Alter zunehmenden funktionellen Einschränkungen und Erkrankungen maßgeblich am Sturzgeschehen beteiligt sind. Bewegungsförderung als Sturzprophylaxe im Alter kann deswegen nicht isoliert auf die Vermeidung von Stürzen zielen, sondern muss wirksam an der Verbesserung der gesamten Lebenssituation des älteren Menschen ansetzen. Hierzu gehören neben der motorischen Aktivierung u. a. auch Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit im Wohnbereich. Es zeigt sich, dass ein maßgeblicher Anteil der Stürze (und der damit verbundenen Folgen) im Alter schon durch vielseitige motorische Förderung verhindert werden kann.
Weitere Quellen zur Sturzprophylaxe
Sturzprophylaxe: Risikofaktoren, Maßnahmen
Tipps gegen Stürze
Sturzprophylaxe – Risikofaktoren, Maßnahmen & Ziele
Sturzprophylaxe: Stürze im Alter vermeiden