Hygiene in der Pflege
Definition:
Unter Hygiene versteht man die Gesamtheit aller Verfahren und Verhaltensweisen, mit dem Ziel Erkrankungen zu vermeiden und der Gesunderhaltung des Menschen und der Umwelt zu dienen
Krankenhaushygiene dient speziell der Aufrechterhaltung der Gesundheit des Personals, sowie der Förderung der Genesung des Patienten
Krankenhaushygiene beschäftigt sich mit der gesamten Ver- und Entsorgungslogistik eines Krankenhauses (z. Bsp.: Personal, Patienten, Verbrauchsgüter, Pflegeutensilien, Abwasser, Medikamente …)
Hygiene in der Pflege bedeutet Prophylaxe, nicht Therapie.
- Schutz der Beschäftigten: Vermeidung von Infektionen durch Keime, die durch den Patienten (und insbesondere deren Exkreten (Blut) und Sekreten (Sputum, Stuhl, Urin) und Gegenstände, die am Patienten benutzt wurden, auf das Personal übertragbar sind)
- Schutz des Patienten: Vermeidung von Infektionen durch Keime, die über das Personal, Besucher, Mitpatienten direkt oder über Gegenstände auf den Patienten übertragbar sind
Individualhygiene in der Pflege
Haare:
- stellen durch anhaftende Keime ein potenzielles Infektionsrisiko für Patienten dar
- Haare müssen in der Dienstzeit zusammengebunden getragen werden
- In bestimmten Bereichen müssen 1-mal Hauben getragen werden
Fingernägel:
- Kurz getragen werden
- Verletzungsgefahr von Patienten
- Durch Spießen von Schutzhandschuhen
- Ansammlung von Schmutzpartikeln unter den Nägeln
- Kein Nagellack, da evtl. Verunreinigungen nicht erkennbar sind und Nagellack von Desinfektionsmitteln aufgelöst wird
- Brüchiger Nagellack stellt Keimnischen dar
Bekleidungen:
- Darf erst im KH angelegt werden
- Nach Dienstschluss wieder ablegen (Keime werden sonst in privaten Bereich eingeschleust
- Dienstkleidung spätestens nach 2 Tagen wechseln, und bei Verschmutzungen so bald wie möglich
- Nicht selbst waschen, obliegt dem KH
- Kittel, Kasak nicht offen tragen
- Strickjacken und Wolljacken sind nicht erlaubt
Schuhe
- Geschlossenes Schuhwerk oder Schuhe mit hochgezogenen Fersenriemen (vorgeschrieben nach Berufsgenossenschaft)
- Schuhwerk fest am Schuh tragen (bei Nichtbeachtung kein Versicherungsschutz)
- Schuhe öfters desinfizierend abwaschen (mindestens 1. Mal pro Woche)
- Plastiküberschuhe sind unnötig
Schmuck:
- Sollte im KH auf ein Minimum reduziert werden, da erhöhte Infektionsgefahr, Verletzungsgefahr für Patienten und Personal
- Bildung von Keimnischen
- Keine Ringe, Schmuck an den Unterarmen
Hygiene in der Pflege im stationären Bereich
Kanülen Entsorgung
- Nur in spezielle Behälter (Kanülen-Box, Kanister), der verschließbar und Durchstich sicher sein muss
- Kann nach Verschluss in den schwarzen Sack geworfen werden
Toiletten: extra Toiletten für Personal müssen bereitstehen
Händedesinfektion
- Hauptüberträger für Krankheitskeime sind die Hände des Pflegepersonals und des ärztlichen Dienstes
- Deshalb zählt die Händedesinfektion zu den effektivsten und mit den heutigen Mitteln zu den einfachsten Maßnahmen, um Krankenhausinfektionen zu vermeiden
Ziel:
- vorhandene Mikroorganismen der transienten Flora der Handoberfläche sollen abgetötet werden
- Keimreduktion
- Keimübertragung verhindern
- Mittels alkoholischer Handdesinfektionsmittel
Wer: gesamtes Pflegepersonal, Ärzte, Funktionsdienste
Wann?
- Vor jedem Pat-Kontakt, nach jedem Pat-Kontakt
- Nach Kontakt mit kontaminierten Material (Blut, Sekreten …)
- Vor Lebensmittelausgaben
- Vor Richten von Medikamenten (Tropfen, Spritzen …)
- Vor und nach Verbandswechsel
- Vor Dienstbeginn, nach Dienstschluss
- Vor, zwischen und nach den Betten
- Vor dem Richten von Transfusionen
- Händedesinfektion auch beim Anziehen der Handschuhe (undicht), vor und nach
- Nach Toilettenbesuch
Wie
- Seifenfreie, trockene Haut
- 3 ml Händedesinfektionsmittel vom Spender in die Hohlhand geben (Spender mittels Ellenbogen betätigen)
- Desinfektionsmittel überall! Gut verteilen.
- Einwirkzeit beachten (30 Sekunden)
Handpflege: da nur intakte Haut ausreichend Schutz vor eindringenden Keimen bietet, glatte, intakte Haut bietet weniger Halt und Angriffsfläche für Keime
Handwaschung: nur nach sichtbarer Verschmutzung, Seifenreste gründlich abspülen: ERST WASCHEN; DANN DESINFIZIEREN; Einweghandtücher benutzen
Isoliermaßnahmen
- Andere Infektionen siehe Infektionsschutzgesetz
- Sowie abwehrgeschwächte Patienten fast identisch: HIV, Transplantationen …
- Eine Übertragung mit MRSA auf andere Patienten erfolgt vorwiegend als Schmierinfektion über nicht ausreichend desinfizierte Hände und nicht vorschriftsmäßig getragene Schutzkleidung (Brust/Bauchbereich)
Patient:
- Einzelzimmer respektive Gemeinschaftsisolation
- Kennzeichnung des Patientenzimmers
- Bei Transport oder Verlegung frische Bettwäsche und Mundschutz für den Patienten
- Information an das Transport und weiterbehandelnde Personal
- Nasen/Rachenabstriche beim Patienten
- Aufhebung der Isolierung nach 3 negativen Abstrichen
Personal
- Pflegerische Bezugsperson (Personalrotation vermeiden)
- Zimmertüre geschlossen halten
- Überzogene Hygienemaßnahmen abbauen (keine Überschuhe, keine Sohlen Desinfektion)
- Händedesinfektion bei Betreten und Verlassen des Zimmers
- Schutzkittel, respektive Plastikschürze bei direkten Verrichtungen am Patienten
- Handschuhe bei direktem Kontakt und Kontakt mit Wund- und Trachealsekret
Laufende Desinfektion
- Instrumente und Verbrauchsmaterial nur Patientenverbunden verwenden
- Wäschesammler und Abfallsammler im Zimmer
- Tägliche Wisch Desinfektion der Geräte und Flächen im Zimmer mit Bsp.: Melsitt
Schlussdesinfektion
- Wisch Desinfektion aller Geräte und Flächen im Zimmer einschließlich Wände und Schrankinnenräume
- Gardinen abnehmen und desinfizierend waschen
- Sämtliche einmal Materialien, die weder desinfizierbar noch sterilisierbar sind, müssen verworfen werden
Sonstiges
Gesichtsmaske: nicht immer
Geschirr: übliche Entsorgung
Steril gut Entsorgung und Lagerung
Sämtliches Instrumentarium wird nach Gebrauch trocken in die Station bezogene grauen „Utz-Kisten“ abgeworfen
Lagerung
- Steril gut muss vor Feuchtigkeit, Verschmutzung, extremen Temperaturen, mechanischer Beanspruchung und UV-Strahlen geschützt werden
- Lagerflächen müssen glatt, unbeschädigt und desinfizierbar sein
- Keine Bodenlagerung
- Lagerung dem Bedarf anpassen „First-in First-out System.“
Verpackungsart
Verpackungsart | Ungeschützte Lagerung = offen auf Regalen, offen in Sortierkästen |
Einfachverpackung | 24 Stunden |
Zweifachverpackung | 6 Wochen |
Lagerverpackung | 5 Jahre |
Verpackungsart | Geschütze Lagerung = in Schränken, in geschlossenen Schütten |
Einfachverpackung | 6 Wochen |
Zweifachverpackung | 6 Monate |
Lagerverpackung | 5 Jahre |
Umgang mit Steril gut
- Folgende Punkte sind vor dem Öffnen des Steril gutes beachten
- Behandlungsindikator umgeschlagen von hell auf dunkel?
- Verfallsdatum überschritten?
- Feuchtigkeit in die Verpackung eingedrungen (Kondenswasser, Ränder)?
- Verpackung durch eingepacktes Instrument beschädigt (Schere, Pinzette)?
- Risse in der Blisterpackung (Haarrisse), besonders wenn steril gut geknickt gelagert wurde
Öffnen der Steril gut Verpackung
- Erst unmittelbar vor Gebrauch
- Das Steril gut
- Nicht durch die Papierverpackung stoßen
- Nicht sprechen oder husten beim Öffnen
- Nach Peel-Back und Non-Touch-Technik
- Ist das Steril gut zweifach verpackt, so müssen beide Verpackungen vor dem Anreichen geöffnet werden
- Inkrustierte Verunreinigungen dürfen nicht als „sterile Verschmutzung“ gesehen werden, sondern als unsteril
Einteilung der Abfälle:
Gruppe A:
- keine besonderen Anforderungen aus infektionspräventiver oder Umwelt hygienischer Sicht
- Schwarze Säcke: hausmüllähnliche Abfälle, Küchen-, Kantinenabfälle, Gewerbeabfälle, Sperrmüll
- Entsorgung: Hausmüllverbrennung respektive Hausmülldeponie
- Gesamte Wertstofffraktion
- Gelber Sack: Grüner Punkt, Verbundmaterialien, Metall
- Glassammelboxen: Glas (grün, weiß, braun)
- Papiersäcke: Papier, Pappe, Kartonagen
- Entsorgung: zur Verwertung
Gruppe B:
- Aus Infektion präventiver Sicht innerhalb des Krankenhauses besonderer Anforderungen
- Bsp.: Gipsverbände, mit Blut, Sekreten behaftetes Abfälle wie Wundverbände, Einwegartikel einschließlich Spritzen, Kanülen (in Kanülen boxen), Stuhlwindeln
- Schwarzer Sack
- Entsorgung: Hausmüllverbrennung respektive Hausmülldeponie
Gruppe C:
- Interne und externe Entsorgung besondere Ansprüche aus Infektion präventiver Sicht
- Bsp.: Abfälle aufgrund bestimmter meldepflichtiger Krankheiten nach Infektionsschutzgesetz
- Sammlung und Transport in BAM (Baumuster geprüften) (Gelbe?/blaue? Tonne/Gelber Deckel, Aufkleber mit Totenkopf)
- Entsorgung: Sondermüllverbrennung
Gruppe D:
- Interne und externe Entsorgung besondere Anforderungen aus Umwelt, hygienische Sicht
- Bsp: Zytostatika: Labor-, Fotomaterialien, Desinfektionsmitteln, Batterien, Leuchtstoffröhren, Arzneimittelreste (gemäß Abfallplan), chemische Abfälle
- Sammlung und Transport in BAM Behältern (Gelbe Tonne, gelber Deckel, Aufkleber mit komischen Kreisen)
- Entsorgung: Sondermüllverbrennung
Gruppe E
- Aus ethischen Gründen speziell entsorgt
- Bsp.: Körperteile, Organabfälle, gefüllte Blutbeutel
- Sammlung und Transport in BAM Behältern (Blaue Tonne, gelber Deckel ohne Aufkleber)
- Entsorgung: Sondermüllverbrennung
Hygiene in der Pflege relevante Gesetze, Verordnungen und Richtlinien
- Infektionsschutzgesetz (IfsG ): neu ab 1.1.2001 (bis 31.12.2000 Bundesseuchengesetz = BseuchG)
- Krankenhaushygieneverordnung: der Länder (KHG NW) (respektive Ordnung zur Sicherstellung der Hygiene in katholischen Krankenhäuser im Bistum Aachen)
- Unfallverhütungsvorschrift: UVV VBG 103 der Berufsgenossenschaft
- Richtlinien für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention des Robert Koch-Institut (vorm. Bundesgesundheitsamt)
- Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGDG)
Zusammensetzung der Hygienekommission
- Der ärztliche Leiter des Krankenhauses (Vorsitzender der Hygienekommission)
- Der Verwaltungsleiter (Geschäftsführer)
- Ein Krankenhaushygieniker (extern oder intern) (Facharzt für Krankenhaushygiene, Mikrobiologie, Infektiologe)
- Der oder die Hygienebeauftragten Ärzte
- Die Hygienefachkraft
- Die Pflegedienstleitung
- Der Krankenhausapotheker
- Der technische Leiter
- Evtl. die Hauswirtschaftsleitung
- Evtl. ein Krankenhausdesinfektor
- Evtl. ein Mitglied der Personalvertretung
Sterilisations- und Desinfektionsverfahren im Krankenhaus
- Desinfektionen: lebendes oder totes Material in einen Zustand versetzen, in dem es nicht mehr infizieren kann –) Keimarmut
- Sterilisation: bedeutet Abtöten aller Mikroorganismen, einschließlich der Dauerformen (Sporen) –) Keimfreiheit
Art des Verfahrens
Dampfsterilisation (Autoklav)
Anwendungsbereich: thermostabile Materialien, Metall, Textilien, Porzellan, Gummi
Sonstiges: gespannter, gesättigter Dampf
Sicherstes Mittel zur Sterilisation
Heißluftsterilisation
Anwendungsbereich: Glas, Metall, Porzellan, unverpacktes Material
Sonstiges: Bewegte Heißluft
Gassterilisation
Anwendungsbereich: thermolabile Materialien, Kunststoffe etc. (Auslüfteten beachten)
Niedrig Temperatur (Plasma Sterilisation)
Anwendungsbereich: thermolabile und thermostabile Materialien (kein Papier)
Niedrig Temperatur (Plasma Sterilisation)
Anwendungsbereich: Matratzen, Bettzeug, Decken
Hygiene in der Pflege Infektionsschutzgesetz (IfsG)
§ 6 Meldepflichtige Krankheiten
- Namentlich zu melden:
- der Krankheitsverdacht, die Erkrankung sowie der Tod an
- Cholera
- Diphtherie
- Masern
- Milzbrand
- Pest
- Tollwut
- Akuter Virushepatitis
- Typhus
- …
Sowie die Erkrankungen und der Tod an einer behandlungsbedürftigen Tuberkulose, auch wenn ein bakteriologischer Nachweis nicht vorliegt.
- Der Verdacht auf und die Erkrankung an einer mikrobiell bedingten Lebensmittelvergiftung oder an einer akuten infektiösen Gastroenteritis, wenn
- eine Person betroffen ist, die eine Tätigkeit im Sinne des § 42 Abs. 1 ausübt,
- zwei oder mehr gleichartige Erkrankungen auftreten, bei denen ein epidemischer Zusammenhang wahrscheinlich ist oder vermutet wird,
- der Verdacht einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehend gesundheitlichen Schädigung
4. die Verletzung eines Menschen durch ein Tollwut krankes, – verdächtiges oder-ansteckungsverdächtiges Tier sowie die Berührung eines solchen Tieres oder Tierkörpers,
5. soweit nicht nach den Nummern 1 bis 4 meldepflichtig, das Auftreten
- einer bedrohlichen Krankheit oder
- von zwei oder mehr gleichartigen Erkrankungen, bei denen ein epidemischer Zusammenhang wahrscheinlich ist oder vermutet wird,
wenn dies auf eine schwerwiegende Gefahr für die Allgemeinheit hinweist und Krankheitserreger als Ursache in Betracht kommen, die nicht in § 7 genannt sind.
Nosokomiale Infektion
Definition: Eine Infektion mit lokalen oder systemischen Infektionszeichen als Reaktion auf das Vorhandensein von Erregern oder ihrer Toxine, die im zeitlichen Zusammenhang mit einem Krankenhausaufenthalt oder einer ambulanten medizinischen Maßnahme steht, soweit die Infektion nicht bereits vorher bestand.
Oder:
Infektionen, die Patienten während eines stationären Aufenthaltes zusätzlich zu ihrer Grunderkrankung erworben haben
Arten der NKI
- Postoperative Wundinfektion 22,1 %
- Harnwegsinfektion 38,2 %
- Atemwegsinfektionen 15 %
- Sepsis1,7 %
Wege der NKI
- Exogene Infektion: von außen, Pflegepersonal, Ärzte, Gerätschaften
- Endogene Infektionen: von Patienten selbst
- Exogene lassen sich vermeiden
Allgemeines:
- 30 000 Tote im Jahr
- 6 000 000 Infektionen
- 22 000 Patienten pro Jahr
- Blasenkatheter darf nur entfernt werden, wenn er stark verschmutzt oder verstopft ist
- Blasenkatheter sollen, wenn ganz gezogen werden
- Schweigen im OP bedeutungsvoll
Besonders gefährdete Patienten
- Immungeschwächte Patienten
- Kinder und alte Menschen
- Vor größeren OPs
NKI nehmen zu
- Da sich die Technik in den letzten Jahren verfeinert hat
- Immer mehr ältere Patienten operiert werden
- Operationsarten
- Endoskopie: kann man schlechter reinigen
› Leiter von Krankenhäusern und von Einrichtungen für ambulantes Operieren sind verpflichtet. Die vom Robert Koch-Institut nach § 4 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe b festgelegten nosokomialen Infektionen und das Auftreten von Krankheitserregern mit speziellen Resistenzen und Multiresistenten fortlaufend in einer gesonderten Niederschrift aufzuzeichnen und zu bewerten. Die Aufzeichnungen nach Satz 1 sind 10 Jahre aufzubewahren. Dem zuständigen Gesundheitsamt ist auf Verlangen Einsicht in die Aufzeichnungen zu gewähren.
Weitere Quellen Hygiene in der Pflege
Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene e.V.
Kompetenzzentrum Hygiene und Medizinprodukte
Der Verbund für angewandte Hygiene