Autor/in: K.Biesgen

Rentensystem in Deutschland inklusive Sozialversicherungen

Rentenversicherung VI

Wer ist Träger der Rentenversicherung?

Rentenversicherungsträger, deutsche Rentenversicherung, Sonderanstalten, Knappschaft, landwirtschaftliche Alterskassen, Seekasse, Bundesbahn

Wer trägt die Beiträge?

Arbeitnehmer / Arbeitgeber.

Unfall nur Arbeitgeber


Welche Renten gibt es?

Eigene Renten:

Altersrenten
Renten wegen geminderten Erwerbsfähigkeit

5 Versicherungsjahre; davon in den letzten 5 Jahren vor Eintritt des Versicherungsfalls mind. 3 Jahre Versicherungszeit Hinterbliebenenrenten: muss 5 J/60Monate erfüllt haben innerhalb der EU

Witwen- und Witwerrenten

große – 60 %
ein minderjähriges Kind oder
das 45 Lebensjahr vollendet -1 Tag vor dem 45. Geburtstag oder Erwerbsgemindert.

Kleine – 25 %
2000Euro v erdienst, davon 25 %, also durch 4 = 500Euro

Kind ist behindert und über 18 Jahre dann gibt es immer die große!

Halb- und Vollwaisenrenten

zurzeit bis zum 27. Lebensjahr, Schule/ Lehre ab dem 18 Lebensjahr wird das Gehalt mit angerechnet

drei Voraussetzungen für die Hinterbliebenenrente:

  • Antrag stellen
  • Tod des Versicherten
  • Wartezeit muss erfüllt sein – 60Monate/ 5 Jahre

Pflegeversicherung XI

1,7 % = AG / AN je 0,85 %

Ambulante
selbst beschaffende Pflegekraft:
Pflegestufe I     205Euro
Pflegestufe II    410Euro
Pflegestufe III   665Euro

Stationäre
Pflegestufe I 205Euro
Pflegestufe II 410Euro
Pflegestufe III 665Euro

Pflegesachleistung:
Pflegestufe I     384Euro
Pflegestufe II    921Euro
Pflegestufe III   1432Euro

Kurzzeitpflege/ Verhinderungspflege

Pflegekassen sind bei den KK angesiedelt
Einnahmen und Ausgaben müssen getrennt aufgeführt werden / Eigenen Hausstand

Unfallversicherung VII

Wer ist der Träger?

Berufsgenossenschaft

Wer zahlt die Beiträge?

Arbeitgeber voll

Berufsgenossenschaft prüft erst den Fall, ob sie Leistung verpflichtet ist, vorher gibt es, das Geld von der Krankenkasse, tritt in Vorleistungen, Versicherte steht nie ohne Leistungsschutz da!

Versicherungsfall:

  • Arbeitnehmer
  • Schüler, Kitakinder
  • Blutspender
  • wenn ich Pflegepersonal bin
  • Ersthelfer
  • Berufskrankheiten – Berufskrankenkatalog
  • Arbeitsunfall – Wegeunfall

Krankenversicherung V

› setzen Beiträge selbst fest

Krankenkasse

gesetzliche KK, KK für Berufsstätten

KK leisten fast alles, was man fürs tägliche Leben benötigt!

  • Krankenhaus
  • ärztliche Behandlung
  • Medikamente
  • Zahnärztliche Behandlung

wenn KK was ablehnt

  • bei der KK Widerspruch einlegen
  • klagen beim Sozialgericht
  • Berufung beim Landessozialgericht
  • Revision beim Bundessozialgericht
  • letzte Station: Europäischer Gerichtshof

Zwischen den Rechtsprechungen hat man immer 1 Monat Zeit!

Sozialversicherung

Fall: Oma hat 3000 Euro – kommt ins Pflegeheim, hat ein Eigenheim, der Sohn ist Zahnarzt

2600Euro kann sie behalten
400Euro bekommt das Sozialamt

Heim bezahlen:

  • Rente volle Höhe
  • Pflegegeld volle Höhe
  • Sozialamt zahlt den Rest + Taschengeld

Eigenheim kann vermietet werden, Sozialamt wird es aber verkaufen
Sohn muss zahlen nach BGB, wenn er dazu fähig ist /nicht selbst in die Sozialhilfe reinrutscht

Allgemein

Fall: noch nie gearbeitet, über 30 Jahre, Eltern nicht Unterhaltsberechtigt, will Zähne gemacht bekommen, da sie gelb sind
Sozial?
Arbeitsfähig = nicht arbeiten = keine Leistung.

Krankenkasse stellt nur notwendige Mittel zur Verfügung

Es gibt ein soziales Netzwerk,
Deutschland ist ein sozialer-demokratischer Bundesstaat ist im Grundgesetz so verankert.

Weitere Quellen zum Rentensystem in Deutschland
Rentensystem in Deutschland

Sozialversicherung (Deutschland)
Sozialversicherung

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