Rentensystem in Deutschland inklusive Sozialversicherungen
Rentenversicherung VI
Wer ist Träger der Rentenversicherung?
Rentenversicherungsträger, deutsche Rentenversicherung, Sonderanstalten, Knappschaft, landwirtschaftliche Alterskassen, Seekasse, Bundesbahn
Wer trägt die Beiträge?
Arbeitnehmer / Arbeitgeber.
Unfall nur Arbeitgeber
Inhaltsverzeichnis
- 1 Rentensystem in Deutschland inklusive Sozialversicherungen
- 1.1 Rentenversicherung VI
- 1.2 Wer ist Träger der Rentenversicherung?
- 1.3 Wer trägt die Beiträge?
- 1.4 Welche Renten gibt es?
Welche Renten gibt es?
Eigene Renten:
Altersrenten
Renten wegen geminderten Erwerbsfähigkeit
5 Versicherungsjahre; davon in den letzten 5 Jahren vor Eintritt des Versicherungsfalls mind. 3 Jahre Versicherungszeit Hinterbliebenenrenten: muss 5 J/60Monate erfüllt haben innerhalb der EU
Witwen- und Witwerrenten
große – 60 %
ein minderjähriges Kind oder
das 45 Lebensjahr vollendet -1 Tag vor dem 45. Geburtstag oder Erwerbsgemindert.
Kleine – 25 %
2000Euro v erdienst, davon 25 %, also durch 4 = 500Euro
Kind ist behindert und über 18 Jahre dann gibt es immer die große!
Halb- und Vollwaisenrenten
zurzeit bis zum 27. Lebensjahr, Schule/ Lehre ab dem 18 Lebensjahr wird das Gehalt mit angerechnet
drei Voraussetzungen für die Hinterbliebenenrente:
- Antrag stellen
- Tod des Versicherten
- Wartezeit muss erfüllt sein – 60Monate/ 5 Jahre
Pflegeversicherung XI
1,7 % = AG / AN je 0,85 %
Ambulante
selbst beschaffende Pflegekraft:
Pflegestufe I 205Euro
Pflegestufe II 410Euro
Pflegestufe III 665Euro
Stationäre
Pflegestufe I 205Euro
Pflegestufe II 410Euro
Pflegestufe III 665Euro
Pflegesachleistung:
Pflegestufe I 384Euro
Pflegestufe II 921Euro
Pflegestufe III 1432Euro
Kurzzeitpflege/ Verhinderungspflege
Pflegekassen sind bei den KK angesiedelt
Einnahmen und Ausgaben müssen getrennt aufgeführt werden / Eigenen Hausstand
Unfallversicherung VII
Wer ist der Träger?
Berufsgenossenschaft
Wer zahlt die Beiträge?
Arbeitgeber voll
Berufsgenossenschaft prüft erst den Fall, ob sie Leistung verpflichtet ist, vorher gibt es, das Geld von der Krankenkasse, tritt in Vorleistungen, Versicherte steht nie ohne Leistungsschutz da!
Versicherungsfall:
- Arbeitnehmer
- Schüler, Kitakinder
- Blutspender
- wenn ich Pflegepersonal bin
- Ersthelfer
- Berufskrankheiten – Berufskrankenkatalog
- Arbeitsunfall – Wegeunfall
Krankenversicherung V
› setzen Beiträge selbst fest
Krankenkasse
gesetzliche KK, KK für Berufsstätten
KK leisten fast alles, was man fürs tägliche Leben benötigt!
- Krankenhaus
- ärztliche Behandlung
- Medikamente
- Zahnärztliche Behandlung
wenn KK was ablehnt
- bei der KK Widerspruch einlegen
- klagen beim Sozialgericht
- Berufung beim Landessozialgericht
- Revision beim Bundessozialgericht
- letzte Station: Europäischer Gerichtshof
Zwischen den Rechtsprechungen hat man immer 1 Monat Zeit!
Sozialversicherung
Fall: Oma hat 3000 Euro – kommt ins Pflegeheim, hat ein Eigenheim, der Sohn ist Zahnarzt
2600Euro kann sie behalten
400Euro bekommt das Sozialamt
Heim bezahlen:
- Rente volle Höhe
- Pflegegeld volle Höhe
- Sozialamt zahlt den Rest + Taschengeld
Eigenheim kann vermietet werden, Sozialamt wird es aber verkaufen
Sohn muss zahlen nach BGB, wenn er dazu fähig ist /nicht selbst in die Sozialhilfe reinrutscht
Allgemein
Fall: noch nie gearbeitet, über 30 Jahre, Eltern nicht Unterhaltsberechtigt, will Zähne gemacht bekommen, da sie gelb sind
Sozial?
Arbeitsfähig = nicht arbeiten = keine Leistung.
Krankenkasse stellt nur notwendige Mittel zur Verfügung
Es gibt ein soziales Netzwerk,
Deutschland ist ein sozialer-demokratischer Bundesstaat ist im Grundgesetz so verankert.