Fragen zu den Sozialversicherungen
Rentenversicherung VI
Wer ist Träger der Rentenversicherung?
Rentenversicherungsträger
deutsche Rentenversicherung Sonderanstalten
Knappschaft
Landwirtschaftliche Alterskassen
Seekasse
Bundesbahn
Wer trägt die Beiträge?
AN / AG
Unfall nur AG
Welche Renten gibt es?
Eigene Renten:
- Altersrenten
- Renten wegen geminderten Erwerbsfähigkeit
5 Versicherungsjahre; davon in den letzen 5 Jahren vor Eintritt des Versicherungsfalls mind. 3 Jahre Versicherungszeit
Hinterbliebenen Renten: muß 5 J/60Monate erfüllt haben innerhalb der EU
Witwen- und Witwerrenten
große – 60 %
1 minderjähriges Kind oder
das 45 LJ vollendet -1 Tag vor dem 45. Geb- oder
Erwerbsgemindert
kleine – 25 %
2000Eur verdienst, davon 25 %, also durch 4 = 500Eur
Kind ist behindert und über 18 Jahre dann gibt es immer die große!!
Halb- und Vollwaisenrenten
zurzeit bis zum 27 LJ, Schule/ Lehre ab 18 LJ wird Gehalt mit angerechnet
3 Vorraussetzungen für die Hinterbliebenen Rente:
- Antrag stellen
- Tod des Versicherten
- Wartezeit muß erfüllt sein – 60Monate/ 5 Jahre-
Pflegeversicherung XI
1,7 % = AG / AN je 0,85%
Ambulante Stationäre
selbst beschaffende Pflegekraft:
Pflegestufe I 205Eur 205Eur
Pflegestufe II 410Eur 410Eur
Pflegestufe III 665Eur 665Eur
Pflegesachleistung:
Pflegestufe I 384Eur
Pflegestufe II 921Eur
Pflegestufe III 1432Eur
Kurzzeitpflege/ Verhinderungspflege
Pflegekassen sind bei den KK angesiedelt
Einnahmen und Ausgaben müssen getrennt aufgeführt werden / Eigenen Hasstand
Unfallversicherung VII
Wer ist der Träger?
- Berufsgenossenschaft
Wer zahlt die Beiträge?
- AG voll
Berufsgenossenschaft prüft erst den Fall ob sie Leistungsverpflichtet ist
vorher gibt es das Geld von der KK » tritt in Vorleistungen
Versicherte steht nie ohne Leistungsschutz da!
Versicherungsfall:
- Arbeitnehmer
- Schüler, Kita- Kinder
- Blutspender
- wenn ich Pflegepersonal bin
- Ersthelfer
- Berufskrankheiten – Berufskrankenkatalog
- Arbeitsunfall – Wegeunfall
Krankenversicherung V
» setzen Beiträge selbst fest
Krankenkasse
gesetzliche KK KK für Berufsstätten
KK leisten fast alles was man fürs tägliche Leben benötigt!
- Krankenhaus
- ärztliche Behandlung
- Medikamente
- Zahnärztliche Behandlung
wenn KK was ablehnt
- bei der KK Widerspruch einlegen
- klagen beim Sozialgericht
- Berufung beim Landessozialgericht
- Revision beim Bundessozialgericht
- letzte Station: Europäischer Gerichthof
Zwischen den Rechtssprechungen hat man immer 1 Monat zeit!
Sozialversicherung
Fall: Oma hat 3000Eur – kommt ins Pflegeheim- hat ein Eigenheim- Sohn ist Zahnarzt
2600Eur kann sie behalten
400Eur bekommt das Sozialamt
Heim bezahlen:
- Rente volle Höhe
- Pflegegeld volle Höhe
- Sozialamt zahlt den Rest + Taschengeld
Eigenheim kann vermietet werden, Sozialamt wird es aber verkaufen
Sohn muß zahlen nach BGB, wenn er dazu fähig ist /nicht selber in die Sozialhilfe rein rutscht
Allgemein
Fall: noch nie gearbeitet, über 30 Jahre, Eltern nicht Unterhaltsberechtigt, will Zähne gemacht bekommen, da sie gelb sind
Sozial?
Arbeitsfähig = nicht arbeiten = keine Leistung
Krankenkasse stellt nur Notwendige Mittel zur Verfügung
Es gibt ein soziales Netzwerk,
Deutschland ist ein sozialer- demokratischer Bundesstaat- ist im Grundgesetz so verankert.
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