Demenzkranke Menschen Pflegen Fragen und Antworten
Frage
Wie definiert der Gesetzgeber den Begriff der Pflegedürftigkeit?
Antwort
Krankheit oder Behinderung +
Mind. 6 Monate und länger andauernd +
Eingeschränkt in Verrichtungen des tgl. Lebens (in erheblichen Maße)
Frage
Was bedeutet dies für den betagten Menschen mit Demenz?
Antwort
Da Demenz nicht zu den Krankheiten oder Behinderungen gehört, die in § 14 Abs.2 SGB XI genannt werden, liegt bei Demenz keine Pflegebedürftigkeit vor.
Inhaltsverzeichnis
- 1 Demenzkranke Menschen Pflegen Fragen und Antworten
- 1.0.1 FrageWie definiert der Gesetzgeber den Begriff der Pflegedürftigkeit?
- 1.0.2 FrageWas bedeutet dies für den betagten Menschen mit Demenz?
- 1.0.3 FrageWer finanziert die soziale Betreuung dementer Menschen im ambulanten oder stationären Bereich?
- 1.0.4 FrageWelche sozialrechtlichen Hilfen oder Rechtskonstrukte sind für die Menschen mit Demenzen möglich?
- 1.0.5 FrageErläutern Sie die Rechtskonstrukte in ihrer jeweiligen Aufgabenstellung
- 1.0.6 FrageWas sollte jeder –schon in jungen Jahren – für den Fall der eigenen Demenz bedenken?
- 1.0.7 FrageWelche –die Grundrechte einschränkenden – Maßnahmen sind bei Menschen mit Demenz denkbar?
- 1.0.8 FrageWer gibt dabei der PFK oder dem Sozialbetreuer wie Rechtssicherheit?
Frage
Wer finanziert die soziale Betreuung dementer Menschen im ambulanten oder stationären Bereich?
Antwort
Stationär:
Bei finanzieller Bedürftigkeit = Sozialhilfe
Bei genug Eigenkapital = Selbstzahler
Ambulant:
§ 39 BSHG bei finanzieller Bedürftigkeit
sonst Selbstzahler
Frage
Welche sozialrechtlichen Hilfen oder Rechtskonstrukte sind für die Menschen mit Demenzen möglich?
Antwort
- Sozialhilfebedürftigkeit
- Pflegebedürftigkeit außerhalb der Demenz
- Gesetzliche Betreuung
Frage
Erläutern Sie die Rechtskonstrukte in ihrer jeweiligen Aufgabenstellung
Antwort
Sozialhilfe:
Ein Dementer hat Anspruch auf Sozialhilfe, wenn er absolut bedürftig ist und seine finanziellen Mittel zum Lebensunterhalt nicht ausreichen
Pflegebedürftigkeit:
Ein Dementer kann außerhalb der Demenz-Krankheit durch andere Krankheiten oder Behinderungen pflegebedürftig werden
Gesetzliche Betreuung
Ein Dementer kann unter gesetzlicher Betreuung stehen, wenn er selbst teilweise oder ganz nicht mehr in der Lage ist, seine persönlichen Angelegenheiten zu regeln.
Frage
Was sollte jeder –schon in jungen Jahren – für den Fall der eigenen Demenz bedenken?
Antwort
Eine umfassende Vorsorgevollmacht erstellen oder wenn dies nicht gewünscht ist oder gekonnt ist, eine Betreuungsverfügung ausstellen.
Außerdem sollte man sich Gedanken machen, ob man eventuell eine Patientenverfügung ausfüllt.
Frage
Welche –die Grundrechte einschränkenden – Maßnahmen sind bei Menschen mit Demenz denkbar?
Antwort
Sedierung
Fixierung
Geschlossene Unterbringung
Gegen die Einsicht des Bewohners
Frage
Wer gibt dabei der PFK oder dem Sozialbetreuer wie Rechtssicherheit?
Antwort
Das Vormundschaftsgericht (Amtsgericht) erteilt einen richterlichen Beschluss für die Sedierung etc. wenn es dem Wohle des Dementen dient
Frage
In welchen Fällen kann von unrechtmäßiger Gewaltausübung gesprochen werden?
Antwort
Bei regelmäßiger Anwendung einer der drei Maßnahmen ohne richterlichen Beschluss. Regelmäßigkeit liegt bei mehr als drei Wiederholungen vor.
Psychische, physische und strukturelle Gewalt.
Weitere Quellen zu Demenzkranke Menschen Pflegen Fragen und Antworten
Die größten rechtlichen Irrtümer in der Pflege von Demenz-Patienten
Rechtliche Fragen bei Demenz