Autor/in: MRM

Berufskundeklausur

1.) Nennen Sie die sechs Aufgabengebiete des Altenpflegeberufs. Nennen und erläutern Sie je ein Beispiel aus den einzelnen Aufgabengebieten.

– Beratung alter Menschen und deren Angehörigen: Alte Menschen werden beraten, in welcher Form sie von wem Unterstützung bekommen können, um ihr weiteres Leben mit evtl. Einschränkungen weiterleben können.
– Kontaktpflege: Der Kontakt zu anderen Berufsgruppen in sozialen Bereich
– Betreuung: Betreuung alter Menschen bei körperlicher, geistiger und seelische Behinderung
– Körperlich Pflege und rehabilitierenden Unterstützung: allgemeine Pflege, Pflege bei bestimmten Erkrankungen
– Unterstützung bei Verlusterfahrung und Sterbebegleitung: Menschen zu unterstützen, bei Verlust von Angehörigen und beim Sterben begleiten und ihre Rechte wahren
– Mithilfe bei Ausbildung von Altenpfleger / innen: Durch Fort- und Weiterbildung neue Altenpfleger nach den neuesten wissenschaftlichen Kenntnissen ausbilden.

Inhaltsverzeichnis


2.) Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBVA) nennt bei den o.g. Aufgabengebieten zwei wichtige Tätigkeiten, welche alle Aufgaben des begleiten sollte. Nennen und erläutern sie diese beiden Tätigkeiten.

Zum einen sollten diese Aufgabengebiete, von der Pflegeplanung begleitet werden, d. h., dass alle Pflegeprozesse in eine Pflegeplanung übernommen werden müssen, anhand derer sich alle am Pflegeprozess beteiligten Personen an dieser Pflegeplanung beteiligen können. Zum anderen ist die Reflexion der eigenen beruflichen Rolle von großer Bedeutung, um Veränderungen im eigenen Verhalten zu erkennen, die sich negativ auf die Pflege alter Menschen auswirken.

3.) Altenpflege ist ein sozialpflegerischer Beruf. Grenzen Sie den Beruf der Altenpflege gegenüber der Krankenpflege und der Sozialarbeit ab. (Denken Sie an Aufgabenschwerpunkte und Qualifikation).

– Krankenpflege dient zum größten Teil der Wiederherstellung nach Krankheiten. Die Krankenpflege unterstützt medizinische Verordnungen im pflegerischen Bereich. Der Krankenpflege fehlt in diesem Bereich die soziale und psychologische Ausbildung.
Die Sozialarbeit beschäftigt sich nur mit der sozialen und psychologischen Betreuung von Menschen und schließt somit den ganzen pflegerischen Bereich aus.
Die Altenpflege lehrt in der Ausbildung 50 % Pflege und 50 % soziale und psychologische Betreuung. Somit können exam. Altenpfleger in Berufen der sozialen und der pflegerischen Arbeit tätig werden.

4.) Die Altenpflegeausbildung unterscheidet sich noch immer je nach Bundesland. Worin unterscheiden sich die Ausbildungen untereinander. Nennen Sie vier Merkmale, an denen man die Unterschiede erkennen kann.

  • Unterschiedlich geregelt sind z. B. die Anforderungen für den Zugang zur Ausbildung und die Dauer der Ausbildung. Sie liegt zwischen zwei und drei Jahren Gesamtdauer. Ebenfalls Unterschiede gibt es in den zuständigen Ministerien sowie in der Finanzierung der Schule und der Ausbildungsvergütung.

5.) Nennen Sie fünf Arbeitsfelder der Altenpflege und erläutern Sie kurz deren Schwerpunkte.(außer Altenheim, Pflegeheim und Sozialstation)

  • Gerontopsychiatrie: Betreuung von alten Menschen mit gerontopsychiatrischen Erkrankungen
  • Beratungsstätte für Senioren: Alte Menschen bei der Lebensgestaltung unterstützen und Lebenshilfe geben Medizinischer
  • Dienst: Einstufung in Pflegegruppen im Auftrag von den Pflegekassen
  • Betreutes Wohnen: Als Unterstützung und Notfall in Altenwohnanlagen
  • Geriatrisches Krankenhaus: Unterstützung bei rehabilitierenden Maßnahmen nach z. B. Apoplex

6.) Nennen Sie die beiden wichtigsten Berufsverbände für Pflegeberufe

  • Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe = DBfK
  • Deutscher Verband für Altenpflege = DBVA

7.) Nennen Sie den Unterschied zwischen einem Berufsverband und einer Gewerkschaft

  • Berufsverbände vertreten ausschließlich die Interessen des im Berufsverband genannten Beruf, d. h. dass der DBfKnur für die Interessen der in Pflegeberufen Beschäftigten eintritt.
    Gewerkschaften vertreten die Interessen von Arbeitnehmern, die in einer speziellen Gewerkschaft organisiert sind. Die Arbeitnehmer müssen nicht in ein und demselben Beruf beschäftigt sein. Z. B. vertritt die ÖTV die Interessen der im öffentlichen Dienst Beschäftigten.

8.) Nennen und erläutern Sie kurz, welche Aufgaben / Ziele (mind. 3) ein Berufsverband hat.

  • Die Berufsverbände treten für die beruflichen Interessen ihrer Mitglieder ein, in Gesprächen mit Ministerien der Länder und des Bundes, im Gespräch mit der Regierung, in der Öffentlichkeit und gegenüber der Fachwelt
  • Beratung und Information: Man kann mit kompetenten KollegInnen seine beruflichen und fachlichen Fragen besprechen.
  • Bei rechtlichen Auseinandersetzungen hilft der Berufsverband mit Rechtsbeistand

9.) Schreiben Sie nachfolgende Organisationen, die in der Altenarbeit eine wichtige Bedeutung haben, aus.

  • DGGG: Deutsche Gesellschaft für Gerontologie und Geriatrie
  • DZA: Deutsches Zentrum für Altenhilfe
  • DV: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge
  • KDA: Kuratorium Deutsche Altenhilfe „Wilhelmine-Lübke-Stiftung“

10.) Erläutern Sie den Unterschied zwischen Fortbildung und Weiterbildung

  • Fortbildung gibt neue Erkenntnisse über andere Themen als das Erlernte
  • Weiterbildung baut auf einer vorhandenen Ausbildung auf und dient als Erweiterung seiner Qualifikationen

11.) Nennen Sie je drei „typische“ Beispiele für Fortbildung und Weiterbildung

  • Fortbildung: Umgang mit PEG-Sonde, Bobath, Validation
  • Weiterbildung: Pflegedienstleitung, Heimleitung, Studium

12.) Nennen Sie die Hauptaufgabenbereiche der Fort-/Weiterbildung

  • Ausgleich von Ausbildungsdefiziten
  • Anpassung der Mitarbeiterqualifikation an Veränderungen im Arbeitsfeld
  • Ausweitung der Aufgabenbereiche der Pflegekraft
  • Qualifizierung von nicht examinierten
  • Weiterbildung von Fach- und Führungskräfte

13.) Erläutern Sie anhand eines Beispiels aus der Pflegepraxis, da

Professionalitätsmerkmal der stellvertretenden Deutung von Frau Entzian

  • bei einem Bewohner mit zustand nach Apoplex, stelle ich als Fachkraft fest welche pflegerischen Maßnahmen notwendig sind um eine rehabilitierende Förderpflege im Einklang mit dem gesamten Team und der Angehörigen durchführen zu können.

14.) In der Bundesrepublik sind die einzelnen Ausbildungen der Altenpflege untereinander

(in den verschiedenen Bundesländern) nicht anerkannt. Stimmt diese Aussage?
Begründen Sie ihre Aussage.

  • Nein, diese Aussage stimmt nicht. Die verschiedenen Ausbildungen in den Bundesländern sind staatlich anerkannt und somit werden alle in der Bundesrepublik Deutschland ausgebildeten, mit einem Examen abgeschlossenen Altenpfleger gleich behandelt.

15.) Beantworten Sie kurz nachfolgende Fragen zum Bildungsurlaubsgesetz

Wer hat Anspruch auf Bildungsurlaub? Alle Arbeitnehmer mit dem Schwerpunkt ihrer Berufstätigkeit in dem jeweiligen Bundesland
Welche Anspruchsdauer besteht in der Regel? Entweder 5 Kalendertagen / Jahr oder 10 Kalendertagen in zwei Jahren.
Erläutern Sie den Begriff der „singulären“ Tagesveranstaltungen im Kontext des Bildungsurlaubsgesetzes. Diese eintägigen Bildungsveranstaltungen fallen nicht unter das Bildungsurlaubsgesetz, d. h. sie sind ausgeschlossen.

Existiert in Rheinland-Pfalz ein Bildungsurlaubsgesetz? Ja

16.) Nennen Sie bitte die Institutionen, in denen alle Wohlfahrtsverbände zusammengeschlossen sind.

Bundesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtsverbände

Weitere Quellen Berufskunde Klausur Altenpflege
Berufskunde Klausur Altenpflege

Examensfragen
Berufsethik und Berufskunde – Geschichte der Pflege

Diesen Beitrag teilen auf...

Twitter Facebook