Das Arzneimittelgesetz schreibt vor
1. Kennzeichnung der äußeren Packung mit:
- Chargennummer (CH.B) » für den Fall der Reklamation
- Wirkstoff / Menge z.B. Acetylsalizylsäure
- Normpackungsgrößen: N1, N2, N3
- Name und Anschrift des Herstellers
- Haltbarkeitsdatum
- Registriernummer/ Zulassungsnummer
- Handelsname / Produktname
- Darreichungsform (Tabletten, Dragees, Brausetabletten)
2. Packungsbeilage:
- Hersteller
- Name des Arzneimittels
- Wirkstoffe
- Weitere Bestandteile
- Anwendungsgebiete ( Indikationsgebiet)
- Gegenanzeigen ( Kontraindikation)
- Nebenwirkungen
- toxische Nebenwirkungen (Dosisabhängig)
- allergische Nebenwirkungen (beruht auf Abwehrmechanismen des Körpers)
- sekundäre Nebenwirkungen ( unerwünschte Wirkung neben der Wirkung z. B. die physiologische Vernichtung der Darmbakterien bei einer Antibiotikatherapie)
- Wechselwirkungen -> Interaktionen mit anderen Mitteln
- Art und Dauer der Anwendung
- Antidot -> Gegenmaßnahmen / Gegenmittel
- Allg. Warnhinweise
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