Pharmakologie
› Definition: Arzneimittellehre; ist die Lehre von der Wirkung der Arzneistoffe am gesunden oder kranken Organismus
› Toxikologie: Lehre von den Vergiftungen und Giften
› Arzneistoffe: sind Wirkstoffe, die zur Vorbeugung (Impfstoffe, Vitamine), Linderung, Heilung oder Erkennung (Kontrastmittel) von Erkrankungen dienen können
› Arzneimittel: Medikament, Pharmakon (Plural: Pharmaka) ist eine zur Anwendung bei Menschen oder Tieren bestimmte Zubereitungsform von Arzneistoffen, z. B. Tabletten, Säfte, Tropfen, Salben, …
› Hauptwirkung: alle Wirkungen eines Arzneistoffes, die ein Krankheitsbild objektiv und subjektiv verbessern
› Nebenwirkung: alle unerwünschten Wirkungen, die ein Arzneistoff hervorrufen kann
› Wechselwirkung: sind Reaktionen zwischen Arzneistoffen untereinander oder diesen und pharmazeutischen Grund- und Hilfsstoffen oder zwischen Arzneistoffen und Nahrungsmittel
› Applikationsformen:
– parenteral: i.v., i.m., s.c., Arzneiform: Ampullen, Infusionen, Injektionen
– oral: durch den Mund Arzneiform: Tabletten, Dragees, Saft, Tropfen
– lokal: auf die Haut Arzneiform: Pflaster mit Arzneistoffen, Salben, Creme, Pasten, Puder, Tinkturen
auf die Schleimhaut Arzneiform: nasal, vaginal
auf die Bronchien Arzneiform: Aerosole, Inhalate