Umgang mit Betäubungsmitteln
Das Betäubungsmittelgesetz regelt den Verkehr mit Betäubungsmitteln (BTM).
BTM sind Substanzen mit hohem Suchtpotential.
BTMs müssen gesondert
- in einem Betäubungsmittelschrank aufbewahrt werden,
- unter Verschluss,
- muss gegen unbefugte Entnahme gesichert sein.
Es besteht eine Dokumentationpflicht!
BTM erst vor Einnahme ausgeben/ ausblisten.
BTM dürfen NICHT in vorgriff bestellet werden!!
Dokumentationsbuch muß enthalten: Das Buch muß 3 Jahre aufbewahrt werden!!
- Eingang
- Patientenname
- verschreibender Arzt
- Zeit der Abgabe (Entnahme)
- Rückkontrolle (Bestand zählen)
- Datum
- Unterschrift
BTM- Rezept:
Aufbewahrung (bei Arzt & Apotheke) 3 Jahre nach Ausstellung
- Rezept ist gelb und 3 facher Ausdruck
- Teil I » bleibt beim Arzt
- Teil II » in die Apotheke
- Teil III » zur Abrechnung
Äzur Kasse oder
Ä über Patient (Privat) zur Kasse
Wichtig zum BTM- Rezept:
- Unterschrift des Arztes (persönlich & leserlich)
- im Notfall auf normales (rosa) Rezept,
ist aber dann nur 1 Tag gültig und
das BTM- Rezept muß nachgereicht werden
- 7 Tage nach Ausstellung darf es beliefert werden
- Arzt darf NICHT willkürliche Menge verordnen
nur mind. 30 Tage und
mit einem A kennzeichnen
BTM- Rezept enthält:
- Name, Vorname des Patienten
- Anschrift des Patienten
- Geburtsdatum des Patienten
- Ausstellungsdatum
- Name, Berufsbezeichnung des Arztes
- Anschrift, Telefonnummer des Arztes
- Medikament: – Darreichungsform (Tabletten, Ampullen, Pflaster …)
– Gewichtsmenge pro abgeteilte Arzneiform
z.B. » MST 10 (zehn) mg Tbl oder
» Durogesic 25 mg/h – Stückzahl 500 Tabletten
- Gebrauchsanweisung oder gemäß schriftlicher Anweisung
Vernichtung von BTM:
- müssen unter 2 Zeugen vernichtet werden
- gegenzeichnen 6 dokumentieren mit Datum
- oder an die Apotheke zurück (Gegenzeichnen, Dokumentieren, Datum, Unterschrift)
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