Autor/in: K.Biesgen

Umgang mit Betäubungsmitteln

Das Betäubungsmittelgesetz regelt den Verkehr mit Betäubungsmitteln (BTM).
BTM sind Substanzen mit hohem Suchtpotenzial.
BTMs müssen gesondert.

  • In einem Betäubungsmittelschrank aufbewahrt werden,
  • unter Verschluss,
  • muss gegen unbefugte Entnahme gesichert sein.

Es besteht eine Dokumentationspflicht!
BTM erst vor Einnahme ausgeben/ aus der Verpackung nehmen.
BTM dürfen NICHT in Vorgriff bestellt werden!

Dokumentationsbuch muss enthalten:   Das Buch muss 3 Jahre aufbewahrt werden!

  • Eingang
  • Patientenname
  • verschreibender Arzt
  • Zeit der Abgabe (Entnahme)
  • Rückkontrolle (Bestand zählen)
  • Datum
  • Unterschrift


BTM-Rezept:

Aufbewahrung (bei Arzt & Apotheke) 3 Jahre nach Ausstellung

  • Rezept ist gelb und dreifacher Ausdruck
    • Teil I› bleibt beim Arzt
    • Teil II› in die Apotheke
    • Teil III› zur Abrechnung

zur Kasse oder über Patient (Privat) zur Kasse

Wichtig zum BTM-Rezept:

Unterschrift des Arztes (persönlich & leserlich) im Notfall auf normales (rosa) Rezept. Das ist aber dann nur 1 Tag gültig und das BTM-Rezept muss nachgereicht werden 7 Tage nach Ausstellung darf es beliefert werden Arzt darf NICHT willkürliche Menge verordnen nur mind. 30 Tage und mit einem A kennzeichnen.

BTM-Rezept enthält:

  • Name, Vorname des Patienten
  • Anschrift des Patienten
  • Geburtsdatum des Patienten
  • Ausstellungsdatum
  • Name, Berufsbezeichnung des Arztes
  • Anschrift, Telefonnummer des Arztes
  • Medikament: – Darreichungsform (Tabletten, Ampullen, Pflaster …)

– Gewichtsmenge pro abgeteilte Arzneiform
z. B.    › MST 10 (zehn) mg Tbl. Oder
› Durogesic 25 mg/h – Stückzahl 500 Tabletten.

  1. Gebrauchsanweisung oder gemäß schriftlicher Anweisung

Vernichtung von BTM:

  • müssen unter 2 Zeugen vernichtet werden
    • Gegenzeichnen 6 dokumentieren mit Datum
  • oder an die Apotheke zurück (Gegenzeichnen, Dokumentieren, Datum, Unterschrift)
Weitere Quellen zum Umgang mit Betäubungsmitteln
Umgang mit Betäubungsmitteln

Zum Umgang mit Betäubungsmitteln der ambulanten Palliativversorgung
Standard „Umgang mit Betäubungsmitteln“

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