Umgang mit Betäubungsmitteln
Das Betäubungsmittelgesetz regelt den Verkehr mit Betäubungsmitteln (BTM).
BTM sind Substanzen mit hohem Suchtpotenzial.
BTMs müssen gesondert.
- In einem Betäubungsmittelschrank aufbewahrt werden,
- unter Verschluss,
- muss gegen unbefugte Entnahme gesichert sein.
Es besteht eine Dokumentationspflicht!
BTM erst vor Einnahme ausgeben/ aus der Verpackung nehmen.
BTM dürfen NICHT in Vorgriff bestellt werden!
Dokumentationsbuch muss enthalten: Das Buch muss 3 Jahre aufbewahrt werden!
- Eingang
- Patientenname
- verschreibender Arzt
- Zeit der Abgabe (Entnahme)
- Rückkontrolle (Bestand zählen)
- Datum
- Unterschrift
Inhaltsverzeichnis
BTM-Rezept:
Aufbewahrung (bei Arzt & Apotheke) 3 Jahre nach Ausstellung
- Rezept ist gelb und dreifacher Ausdruck
- Teil I› bleibt beim Arzt
- Teil II› in die Apotheke
- Teil III› zur Abrechnung
zur Kasse oder über Patient (Privat) zur Kasse
Wichtig zum BTM-Rezept:
Unterschrift des Arztes (persönlich & leserlich) im Notfall auf normales (rosa) Rezept. Das ist aber dann nur 1 Tag gültig und das BTM-Rezept muss nachgereicht werden 7 Tage nach Ausstellung darf es beliefert werden Arzt darf NICHT willkürliche Menge verordnen nur mind. 30 Tage und mit einem A kennzeichnen.
BTM-Rezept enthält:
- Name, Vorname des Patienten
- Anschrift des Patienten
- Geburtsdatum des Patienten
- Ausstellungsdatum
- Name, Berufsbezeichnung des Arztes
- Anschrift, Telefonnummer des Arztes
- Medikament: – Darreichungsform (Tabletten, Ampullen, Pflaster …)
– Gewichtsmenge pro abgeteilte Arzneiform
z. B. › MST 10 (zehn) mg Tbl. Oder
› Durogesic 25 mg/h – Stückzahl 500 Tabletten.
- Gebrauchsanweisung oder gemäß schriftlicher Anweisung
Vernichtung von BTM:
- müssen unter 2 Zeugen vernichtet werden
- Gegenzeichnen 6 dokumentieren mit Datum
- oder an die Apotheke zurück (Gegenzeichnen, Dokumentieren, Datum, Unterschrift)
Weitere Quellen zum Umgang mit Betäubungsmitteln
Zum Umgang mit Betäubungsmitteln der ambulanten Palliativversorgung
Standard „Umgang mit Betäubungsmitteln“