Verschreibungspflichten
Frei verkäufliche Arzneimittel:
Zur Selbstbedienung z.B. Hustenbonbons, Teedrogen, Erkältungsbäder
Apothekenpflichtig:
AM sind nicht frei verkäuflich, beratungspflichtig, z.B. Acetylsalicylsäure (Aspirin, ASS- ratiopharm) Einheitliche Abgabepreise, kein Mehrverbrauch durch Sonderangebote.
Verschreibungspflichtig:
- nur auf Rezept vom Arzt !
- Kassenrezept, Privatrezept
- Substanzen mit einer potentiellen Gefährlichkeit für den Patienten
BTM Verordnung:
- Betäubungsmittel
- BTMG (Betäubungsmittelgesetz)
- Sonderfall der rezeptpflichtigen Verschreibungsverordnung
- Gewisses Suchtpotential
- Darf nur vom Arzt verordnet werden
- 3- teiliges Formular was unter Verschluss ist für: Arzt, Krankenkasse, Apotheke
- Krankenkasse muss das Formular 10 Jahre aufbewahren
- Ein- und Ausgang wird dokumentiert (Heim)
- Aufbewahrung im Giftschrank unter Verschluss !
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