Autor/in: B. Pafel

Verschreibungsformen

Frei verkäufliche Arzneimittel:

Zur Selbstbedienung, z. B. Hustenbonbons, Teedrogen, Erkältungsbäder

Apothekenpflichtig:

AM sind nicht frei verkäuflich, beratungspflichtig, z. B. Acetylsalicylsäure (Aspirin, ASS-Ratiopharm) einheitliche Abgabepreise, kein Mehrverbrauch durch Sonderangebote.

Verschreibungspflichtig:

  • Nur auf Rezept vom Arzt!
  • Kassenrezept, Privatrezept
  • Substanzen mit einer potenziellen Gefährlichkeit für den Patienten

BTM Verordnung:

  • Betäubungsmittel
  • BTMG (Betäubungsmittelgesetz)
  • Sonderfall der rezeptpflichtigen Verschreibungsverordnung
  • Gewisses Suchtpotenzial
  • Darf nur vom Arzt verordnet werden
  • 3- teiliges Formular, was unter Verschluss ist für: Arzt, Krankenkasse, Apotheke
  • Krankenkasse muss das Formular 10 Jahre aufbewahren
  • Ein- und Ausgang wird dokumentiert (Heim)
  • Aufbewahrung im Giftschrank unter Verschluss!
Weitere Quellen zu Verschreibungsformen
Verschreibungsformen

Apothekenpflichtige und verschreibungspflichtige Medikamente
Wann ist ein Rezept eine Verschreibung?

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