Verschreibungsformen
Frei verkäufliche Arzneimittel:
Zur Selbstbedienung, z. B. Hustenbonbons, Teedrogen, Erkältungsbäder
Apothekenpflichtig:
AM sind nicht frei verkäuflich, beratungspflichtig, z. B. Acetylsalicylsäure (Aspirin, ASS-Ratiopharm) einheitliche Abgabepreise, kein Mehrverbrauch durch Sonderangebote.
Verschreibungspflichtig:
- Nur auf Rezept vom Arzt!
- Kassenrezept, Privatrezept
- Substanzen mit einer potenziellen Gefährlichkeit für den Patienten
BTM Verordnung:
- Betäubungsmittel
- BTMG (Betäubungsmittelgesetz)
- Sonderfall der rezeptpflichtigen Verschreibungsverordnung
- Gewisses Suchtpotenzial
- Darf nur vom Arzt verordnet werden
- 3- teiliges Formular, was unter Verschluss ist für: Arzt, Krankenkasse, Apotheke
- Krankenkasse muss das Formular 10 Jahre aufbewahren
- Ein- und Ausgang wird dokumentiert (Heim)
- Aufbewahrung im Giftschrank unter Verschluss!
Weitere Quellen zu Verschreibungsformen
Apothekenpflichtige und verschreibungspflichtige Medikamente
Wann ist ein Rezept eine Verschreibung?