Autor/in: Kathrin

Umgang mit Betäubungsmitteln

Das Betäubungsmittelgesetz regelt den Verkehr mit Betäubungsmitteln (BTM).
BTM sind Substanzen mit hohem Suchtpotenzial.
BTM müssen gesondert.

  • In einem Betäubungsmittelschrank aufbewahrt werden,
  • unter Verschluss,
  • muss gegen unbefugte Entnahme gesichert sein.

Es besteht eine Dokumentationspflicht!
BTM erst vor Einnahme ausgeben/ aus der Packung nehmen.
BTM dürfen NICHT in Vorgriff bestellt werden!

Dokumentationsbuch muss enthalten: Das Buch muss 3 Jahre aufbewahrt werden.

  1. Eingang
  2. Patientenname
  3. verschreibender Arzt
  4. Zeit der Abgabe (Entnahme)
  5. Rückkontrolle (Bestand zählen)
  6. Datum
  7. Unterschrift


BTM-Rezept:   Aufbewahrung (bei Arzt & Apotheke) 3 Jahre nach Ausstellung

  • Rezept ist gelb und dreifacher Ausdruck
    • Teil I› bleibt beim Arzt
    • Teil II› in die Apotheke
    • Teil III› zur Abrechnung

⇒zur Kasse oder
⇒über Patient (Privat) zur Kasse

Wichtig zum BTM-Rezept:

  • Unterschrift des Arztes (persönlich & leserlich)
  • im Notfall auf normales (rosa) Rezept,

das ist aber dann nur 1 Tag gültig und
das BTM-Rezept muss nachgereicht werden

  • 7 Tage nach Ausstellung darf es beliefert werden
  • Arzt darf NICHT willkürliche Menge verordnen

nur mind. 30 Tage und
mit einem A kennzeichnen

BTM-Rezept enthält:

  1. Name, Vorname des Patienten
  2. Anschrift des Patienten
  3. Geburtsdatum des Patienten
  4. Ausstellungsdatum
  5. Name, Berufsbezeichnung des Arztes
  6. Anschrift, Telefonnummer des Arztes
  7. Medikament: – Darreichungsform (Tabletten, Ampullen, Pflaster …)
  8. Gewichtsmenge pro abgeteilte Arzneiform z. B.› MST 10 (zehn) mg Tablette oder› Durogesic 25 mg/h – Stückzahl 500 Tabletten.
  9. Gebrauchsanweisung oder gemäß schriftlicher Anweisung

Vernichtung von BTM:

müssen unter 2 Zeugen vernichtet werden
Gegenzeichnen 6 dokumentieren mit Datum
oder an die Apotheke zurück (Gegenzeichnen, Dokumentieren, Datum, Unterschrift)

Weitere Quellen zum Umgang mit Betäubungsmitteln
Umgang mit Betäubungsmitteln

Standard „Umgang mit Betäubungsmitteln“
Richtiger Umgang mit BTM

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