Umgang mit Betäubungsmitteln
Das Betäubungsmittelgesetz regelt den Verkehr mit Betäubungsmitteln (BTM).
BTM sind Substanzen mit hohem Suchtpotenzial.
BTM müssen gesondert.
- In einem Betäubungsmittelschrank aufbewahrt werden,
- unter Verschluss,
- muss gegen unbefugte Entnahme gesichert sein.
Es besteht eine Dokumentationspflicht!
BTM erst vor Einnahme ausgeben/ aus der Packung nehmen.
BTM dürfen NICHT in Vorgriff bestellt werden!
Dokumentationsbuch muss enthalten: Das Buch muss 3 Jahre aufbewahrt werden.
- Eingang
- Patientenname
- verschreibender Arzt
- Zeit der Abgabe (Entnahme)
- Rückkontrolle (Bestand zählen)
- Datum
- Unterschrift
Inhaltsverzeichnis
BTM-Rezept: Aufbewahrung (bei Arzt & Apotheke) 3 Jahre nach Ausstellung
- Rezept ist gelb und dreifacher Ausdruck
- Teil I› bleibt beim Arzt
- Teil II› in die Apotheke
- Teil III› zur Abrechnung
⇒zur Kasse oder
⇒über Patient (Privat) zur Kasse
Wichtig zum BTM-Rezept:
- Unterschrift des Arztes (persönlich & leserlich)
- im Notfall auf normales (rosa) Rezept,
das ist aber dann nur 1 Tag gültig und
das BTM-Rezept muss nachgereicht werden
- 7 Tage nach Ausstellung darf es beliefert werden
- Arzt darf NICHT willkürliche Menge verordnen
nur mind. 30 Tage und
mit einem A kennzeichnen
BTM-Rezept enthält:
- Name, Vorname des Patienten
- Anschrift des Patienten
- Geburtsdatum des Patienten
- Ausstellungsdatum
- Name, Berufsbezeichnung des Arztes
- Anschrift, Telefonnummer des Arztes
- Medikament: – Darreichungsform (Tabletten, Ampullen, Pflaster …)
- Gewichtsmenge pro abgeteilte Arzneiform z. B.› MST 10 (zehn) mg Tablette oder› Durogesic 25 mg/h – Stückzahl 500 Tabletten.
- Gebrauchsanweisung oder gemäß schriftlicher Anweisung
Vernichtung von BTM:
müssen unter 2 Zeugen vernichtet werden
Gegenzeichnen 6 dokumentieren mit Datum
oder an die Apotheke zurück (Gegenzeichnen, Dokumentieren, Datum, Unterschrift)
Weitere Quellen zum Umgang mit Betäubungsmitteln
Standard „Umgang mit Betäubungsmitteln“
Richtiger Umgang mit BTM