Autor/in: Fibula

Arzneimittellehre

Definition:
Das Arzneimittel (auch Heilmittel, Medikament, Pharmakon oder Präparat genannt) wird zu diagnostischen Zwecken und zur Behandlung von Krankheiten verwendet. Es wird aus natürlichen Grundstoffen oder synthetischen und ggf. (pharmazeutisch) speziell zubereiteten Wirksubstanzen hergestellt.

Definitionen einiger Begriffe aus der Pharmakologie:

Wirkungsstärke:

Maß für die Konzentration eines Arzneistoffes, die zur Erreichung einer bestimmten Wirkung erforderlich ist
(Regel: je größer die Wirkstärke, desto geringer die Dosis)

Pharmakologie:

Lehre von den Wechselwirkungen zwischen einer Substanz und dem Körper.

Pharmakokinetik:

Was macht der Körper mit dem Arzneistoff?
(Aufnahme und Abbau des Medikaments im Körper)

Pharmakodynamik:

Was macht der Arzneistoff mit dem Körper?


Klinische Pharmakologie:

Bereits bekannte Arzneistoffe werden am Menschen untersucht.

Toxikologie:

Lehre von den schädlichen Eigenschaften bestimmter Stoffe.

Schema, wie ein oral eingenommenes Medikament im Körper wirkt:

1. Einnahme des Medikaments
2. Liberation (Auflösung der Wirkstoffe)
3. Adsorption (Aufnahme der Wirkstoffe ins Blut)
4. Distribution (Verteilung der Wirkstoffe in die verschiedenen Organe)
5. Metabolisierung (Zerstörung der Wirkstoffe hauptsächlich in der Leber)
6. Elimination (Ausscheidung der Arzneistoffe über Leber, Galle, Stuhl respektive über Niere und Harn)

Das Arzneimittelgesetz (AMG)

Das Arzneimittelgesetz von 1986 gibt Auskunft über die Eigenschaften, die Arzneimittel aufweisen müssen, um in Deutschland in Verkehr gebracht werden zu dürfen. Das AMG gilt für Menschen genauso wie für Tiere, wobei für Tiere, die der Lebensmittelgewinnung dienen, besondere Vorschriften gelten.
In § 1 heißt es dazu:
Arzneimittel müssen Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit aufweisen, was selbstverständlich für Arzneimittel für Mensch und Tier gleichermaßen gelten muss.

Weitere Quellen zur Arzneimittellehre
Arzneimittellehre

Medikamentenlehre
Arzneimittellehre

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