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Mitglied im Pflegenetz
Autor: saramuel
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Vergleich der Ambulanten und Stationären Altenpflege aus sicht pflege bedürftiger Personen

1) Ambulante Pflege  <  >  Stationäre Pflege - vergleichen Sie diese beiden alternativen aus der Sicht pflegebedürftiger alter Menschen.

Zu Hause in den eigenen vier Wänden alt werden, das ist doch wohl der Wunsch jedes Menschen. Der Vorteil des mobilen Pflegedienstes liegt darin, das eine kompetente Mitarbeiter/in, die nach Möglichkeit immer die gleiche ist zu dem Patient kommt und ihm pflegerisch und nach Anweisung des Hausarztes b,ehandlungspflegerisch versorgt damit er ungebunden ist in seiner Selbstbestimmung der ihm vertrauten Umgebung,Gestaltung seines Lebensabends übernehmen kann. Der Nachteil ist nur, wenn die Mitarbeiterin des Pflegedienstes weg ist und es tritt ein Notfall ein, muss ihm den Hausnotruf betätigen und auf Hilfe warten. Stürz er und hatden Notrufdrücker auf dem Nachttisch liegen statt an einer Kette um den Hals kann es bis zum nächsten Tag dauern bis Hilfe kommt, falls ihm kein Nachbar rufen hört und er sonst keine Verwandte hat die nach ihm sehen. Anderseits gibt es viele Ehepaare die den mobilen Pflegedienst in Anspruch nehmen, weil einer der beiden Partner krank oder behindert ist, oder Verwandte die sich bei der Pflege helfen lassen. Diese Menschen bekommen Unterstützung beim Duschen, Baden, beim Lagern, bei der aktivierenden Pflege, bei der Behandlungspflege oder einfach Pflegeberatung und Schulung durch die Pflegekräfte.

Im Altenheim ist man rund um die Uhr versorgt und es gibt viele Anregungen für Freizeitbeschäftigung durch den sozialen Dienst. Es gibt Turnrunden, Malrunden und es werden Feste zu den verschiedenen Jahrezeiten organisiert. Allein zu Hause ist man darauf angewiesen von solchen Aktivitäten zu erfahren. Wohnt er in der dritten Etage ohne Aufzug und benötigt er dazu noch eine Rollstuhl oder kann nicht mehr die Treppen laufen, wird es ein Problem einkaufen oder einfach nur spazieren zu gehen. Dafür kann er aber die Mahlzeiten so zubereiten wie er es ein Leben lang gewohnt war, oder er bestellt die Wirtschafterin des Dienstes und sie machen zusammen die Wohnung sauber. Ist er dazu auch nicht in der Lage, macht sie es alleine, inklusive Einkaufen, Wäsche waschen, bügeln usw. So hat alles seine Vor- und Nachteile, doch hat man es lieber, seine Pflegerin kommt jeden Tag zu ihm oder die Dame vom Besucherdienst um mit ihm zu unterhalten oder mit ihm Karten zu spielen.

Patient in der Ambulante               Bewohner im Altenheim
             Pflege        

Wohnung und Räume

- wohnt er im 3. Stock und kann                       - Personal/ Hilfe vorhanden
   schlecht gehen ist er wie eingesperrt
  (Spazierengehen oder einkaufen
  wird zum Problem)
- oft kein Fahrstuhl vorhanden                           - Fahrstuhl vorhanden

- hat die Selbstbestimmung in einer                    -Umgebungs- und Wohnungswechsel
   ihm vertrauten Umgebung                               - alles neu, alles fremd

-hat mehrere Räume                                         - hat ein Einzelzimmer oder                                
                                                                          Doppelzimmer

- muß sich den Raum mit                                  - Muß sich beim Doppelzimmer das
  keinem Fremden teilen                                     Zimmer teilen

- hat seine Wohnung individuell                         - hat meist nur wenige Möbel von zu                        
  eingerichtet                                                       Hause (Pflegebett, Nachtschrank, 
                                                                          Schrank vom Heim)

- mehr Besuch von Freunden,                           - Besuche werden mit der Zeit weniger
   Familien oder Nachbarn

- sind in der Familie integriert,                           - Kinder kommen nur zu Besuch
  wenn sie im selben Haus wohnen

- man ist alleine, einsam / hat keinen                  - es ist immer einer da, mit dem man    
  zum reden, ist auf sich alleine gestellt,                  sich unterhalten kann oder der hilft 
  muß mit sich alleine fertig werden                       oder nur zuhört

- Bauliche Situation                                          - alles ist Rollstuhl- und 
   z.B. Rollstuhlfahrer, Stolperfallen,                     behindertengerecht gebaut
   Lichtverhältnisse         

Pflegebetten

- Es gibt keine Pflegebetten und                        - Pflegebetten sind vorhanden.
  man muss sich recht und schlecht
  bemühen um rückenschonend
  zu arbeiten.

Hilfsmittel

- Hilfsmittel muss man sich erst                         - Hilfsmittel sind im Altenheim 
   durch endlose Diskussionen mit                       selbstverständlich.
  den Klienten oder deren Angehörigen
  beschaffen, da deren Notwendigkeit
  nicht eingesehen wird.

Aktivitäten

- ist darauf angewiesen von Aktivitäten             - wird vom Heim angeboten
   zu erfahren (z.B. Freigestaltung,                       (backen, spielen, Feste, spazieren
   Aktivitätenhaben meist nur den Fernseher)         gehen, reden)

Mahlzeiten

- kann sich die Mahlzeiten so zubereiten           - es wird in der Großküche gekocht
  wie er es ein Leben lang gewohnt war

- Mahlzeiten werden von Essen auf Räder
  geliefert

- Essenszeiten oder Aufstehzeiten,                   - muß sich an die Zeiten halten
   wie er es wünscht                                          (z.B. Mahlzeiten, Aufstehen)

Selbstverpflegung

- Selbstverpflegung                                          - Verpflegung durchs Personal
  (keiner achtet darauf das gegessen                 - Kontrollen werden durchgeführt
  oder getrunken wird)
                                                                   
- muß auf vieles selbst achten                          - regelt das Personal
  (z.B. das das Badezimmer
  warm ist fürs duschen)

 - große Angst vor Diebstahl                            - keine oder geringe Angst vor 
                                                                         Diebstahl
                                       
- mehr Lebensfreude, wenn man                      - Lebensfreude lässt nach, besonders
   nicht eingeschränkt ist                                     wenn man nicht freiwillig im Heim ist

Patienten Wort

- Patienten Wort ist mehr wert,                          - Bewohner Wort wird vom Personal 
  Personal passt sich an                                        übertrumpft (gleiches Beispiel, aber
 (z.B. Patient ist zur Grundpflege eingeteilt,           die Pflegekraft würde trotzdem  
  beim erscheinen der Pflegekraft ist der                versuchen den Bewohner zu 
  Patient schon angezogen und möchte                  waschen)
  nicht mehr gewaschen werden-
  Pflegekraft akzeptiert es)

- Patient sagt nein, dann heißt es                      - Bewohner sagt nein, dann wird es 
  auch nein (z.B. Flüssigkeitszufuhr)                       überhört (z.B. Flüssigkeitszufuhr)

Medikamente

- muß drauf achten das alle                              - Pflegekraft übernimmt diese Aufgabe
  Medikamente da sind, wenn es nicht
  die Pflegekraft übernimmt

- wenn keine Verordnung                               - wird vom Personal übernommen
   vorhanden ist, muß der Patient                        er muß darauf achten, das noch alles                          
   seine Medikamente selber besorgen,               vorhanden ist, das alles richtig gestellt  
   stellen und auf die vorhandene                         ist und das der Bewohner sie auch 
   Menge achten                                                 einnimmt
 
- meist alle durcheinander in                           - sind im Medikamentenschrank, für 
  einer Schublade oder Kiste                             jeden  Bewohner einzeln sortiert

Hilfe holen

- weiß das es lange dauern kann                      - hat die Sicherheit das schnell Hilfe
   bis Hilfe kommt                                               kommt

                                                                   
                                                                        
Personal

- Frühdienst (Beginn 6.00 Uhr)                        - Frühdienst (Beginn 6.30Uhr)
  früher Spätdienst, Spätdienst                           Spätdienst (Beginn 13.30 Uhr)
  (Beginn unterschiedlich)                                   Nachtdienst (Beginn 20.30 Uhr)

- steht unter Zeitdruck                                     - Zeitdruck ist geringer
  (z.B. Verkehr, Unfall,                                      (z.B. kein Verkehr, Teamarbeit)
   Patient, Notfall)

- man arbeitet alleine                                       - Teamarbeit
- ist alleine auf sich gestellt                               - es ist immer einer da
  (eigenverantwortlich)

Arbeitsaufteilung

- eine Pflegekraft macht alles                          - mehr Personal zur Verfügung
                                                                       (Pflegepersonal, Reinigungspersonal,
                                                                        1€ Kräfte, Küchenpersonal,
                                                                        Beschäftigungs- und Arbeitstherapeut)    

- Bei Apothekenbesuch, Einkauf,                     - man kann sich Zeit nehmen       
   Hauswirtschaft, Bankgeschäfte                      - Apotheke liefert die Medikamente
  muss das Personal übernehmen
- ist man an Zeit gebunden                               - Einkäufe ist alles vorhanden
                                                                        (extra Wünsche kaufen Verwandte,                               
                                                                         Bekannte oder der Bewohner selbst)
                                                                       - Hausarbeiten macht die 
                                                                         Reinigungspersonal
                                                                       - Familienangehörige macht die 
                                                                         Bankgeschäfte    

Übergabe

- es gibt ein Übergabebuch,                             -tägliche Dienstübergaben zum 
  wo alles rein geschrieben wird                        Schichtwechsel
  von den Mitarbeitern /wichtige Dinge            Früh- zum Spätdienst
   werden notfalls per Telefon geregelt             Spät- zum Nachtdienst
                                                                      Nacht- zum Frühdienst

- nicht so guter Informationsfluss                     - besserer Informationsfluss

- 2x im Monat Dienstbesprechung                  - Zwischeninformationen können sofort 
                                                                        weiter gegeben werden

   Aufgabe 3.                                      

Arbeitsorganisation

 Im Altenheim wird im Team gearbeitet und man kann jederzeit eine Kollegin um Hilfe. In der ambulanten Pflege arbeitet man alleine und muss sich gut organisieren und oft improvisieren um seine Tour auf die Reihe zu kriegen.
Im Altenheim teile ich mir die Arbeit so ein, das entweder meine Kollegin oder ich Zeit für die Bewohner hat und mit ihnen über Probleme oder Sorgen reden kann. In der ambulanten Pflege kann ich nur während meiner Tätigkeit mit dem Klienten seine Sorgen oder Anliegen besprechen weil der nächste ja schon auf mich wartet, und mir die Tätigkeiten nach Minuten vorgeschrieben werden. Oft machen Klienten die Tür nicht auf, sind in der Wohnung verstorben oder kommen unerwartet ins Krankenhaus. Dadurch kommt man in noch größeren Zeitdruck weil man sich erst bei den Nachbarn oder Verwandten erkundigen muss was denn mit dem Klienten los ist.

Zusammenarbeit mit Ärzte

ambulante Pflege
Mit den Ärzten muss man sich sehr gut organisieren, das heißt klare Absprachen was Verordnungen, Besonderheiten in der Pflege und Hausbesuche betreffen. Manchmal ist der Umgang mit den Hausärzten schwierig. Die Pflegekraft muss ihre Vorschläge zur pflegerischen Behandlung gegenüber dem Arzt sehr gut begründen.

Altenheim
Hier ist natürlich zu berücksichtigen, dass viele Heimbewohner aufgrund
ihres Gesundheitszustands oft gar nicht mehr in der Lage sind, sich selbst um eine ärzliche Versorgung zu kümmern. Deshalb müssen Pflegekräfte häufig
zwischen Heimbewohner und Arzt vermitteln. Der Arzt ist auf Beobachtungen und auf die Übernahme von Delegationsaufgaben durch die Pflegekräfte angewiesen.
Er braucht neben dem Gespräch mit dem Betroffenen auch den Austausch mit dem Personal, weil mit demenz erkrankten Menschen und mit Schwerkranken eine Kommunikation oft nur noch eingeschränkt möglich ist.

  • Dokumentationssystem

Das Dokumentationssystem gleicht dem wie aus dem Altenheim, ein Unterschied ist nur das sich in der Dokumentationsmappe der ambulanten Pflege ein Leistungsnachweis befindet um mit der Kranken- bzw. Pflegekasse abzurechnen.. Die Dokumentationsmappen bleiben bei dem Patienten Zuhause.Das Dokumentations- und Leistungsnachweisblatt müssen täglich nach der Arbeit von der Pflegekraft abgezeichnet und am Monatsende vom Klienten unterschrieben werden. Dann wird das Leistungsnachweisblatt von der Verwaltung zur Abrechnung an die jeweilige Pflegekasse geschickt.

Noch ein Unterschied ist, das Auf den Durchführungsbögen Leistungskomplexe bzw. Module sind die man abzeichnen muss. Ein Leistungskomplex würde z.B. so aussehen: Modul 18 = Große Grundpflege mit betten und lagern. Im Altenheim muss jede Verrichtung einzeln abgezeichnet werden.

Aufgabe 4)  Wie wird die Pflege finanziert?           

 

Kosten der Pflegedienste

Die Pflegeversicherung ist keine Vollkaskoversicherung, das heißt, sie deckt das Pflegerisiko nicht vollständig sondern nur zum Teil ab. Das heißt, das Budget der Pflegeversicherung, welches dem pflegebedürftigen in der jeweiligen Pflegestufe zusteht, reicht in aller Regel nicht aus, um die notwendigen Leistungen, welche von dem Pflegedienst erbracht werden, vollständig zu bezahlen. Daraus folgt, dass der Differenzbetrag zwischen den Budget der Pflegeversicherung und den tatsächlichen Kosten des Pflegedienstes vom Pflegebedürftigen selbst bezahlt werden muss.

Die Kosten der Pflegedienste setzen sich zusammen :

  • Aus den Kosten für die Pflege und / oder hauswirtschaftliche Versorgung
  • Aus den Investitionskosten des Pflegedienstes ( für Miete, Ausstattung, Kosten für Fahrzeuge )
  • Aus der Hausbesuchspauschale des Pflegedienstes

Leistungen der Pflegekassen.

Die Leistungen der Pflegedienste werden nicht immer einzeln mit der Pflegekasse abgerechnet, sondern zu Leistungskomplexen oder Modulen zusammengefasst und abgerechnet.
Bei Modulen bzw. Leistungskomplexen ( trotz unterschiedlicher Begrifflichkeit das gleiche Prinzip, Leistungskomplex etwas Differenzierter ) werden verschiedene anerkannte Einzelleistungen zu Komplexen / Modulen zusammengefasst und als Komplex / Modulen abgerechnet. Die Komplexe / Module werden mit einer Preispauschale abgerechnet. Diese kann von Dienst zu Dienst unterschiedlich sein.

Sachleistungen

Pflegebedürftige können Sachleistungen von ambulanten Pflegediensten bis zu einem Betrag von monatlich 384,00 € (Stufe I), 921,00 (Stufe II) bzw. 1432,00 € (Stufe III), in Härtefällen 1918,00 € in Anspruch nehmen. Die Pflegedienste rechnen direkt mit der Pflegekasse ab. Ein Härtefall liegt bei einem außergewöhnlich hohen Pflegeaufwand vor, z.B. im Endstadium einer Krebserkrankung.

Geldleistungen

Alternativ werden für die ambulante Pflege durch selbstbeschaffte Pflegepersonen auch Geldleistungen gewährt. Das Pflegegeld beträgt in Stufe I 205 €, in Stufe II 410 € und in Stufe III 665 €. Eine Härtefallregelung gibt es bei Geldleistungen nicht.

Kombination aus Sach- und Geldleistung

Eine weitere Möglichkeit ist die Kombinationsleistung, bei der Kosten für Pflegedienstleistungen abgerechnet werden und der nicht verbrauchte Anteil an der Höchstleistung als Geldleistung geltend gemacht wird. Wird z.B. 80 % des Höchstbetrages der Sachleistung verbraucht, stehen daneben noch 20 % des Höchstbetrages der Geldleistung zur Verfügung.

Verhinderungspflege/Kurzzeitpflege

Dabei werden im Bedarfsfall auch die Kosten für eine Ersatzpflegekraft (Verhinderungspflege durch eine Vertragspflegeeinrichtung bzw. Kurzzeitpflege stationär in einem Pflegeheim) bis zu 4 Wochen jährlich bis zu einem Betrag von 1.432,- €. Leistungsgründe können z.B. Urlaub der Pflegeperson oder eine kurzfristige Verschlechterung der Pflegebedürftigkeit sein.

Pflegehilfsmittel und Maßnahmen zur Wohnumfeldverbesserung

Für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel werden bis 31,- € monatlich übernommen. Technische Hilfsmittel können leihweise zur Verfügung gestellt oder zu 100% erstattet werden. Für die Verbesserung des Wohnumfeldes (z.B. Hebegeräte, Einbau eines behindertengerechten Bades) können bis zu 2.557,- € je Maßnahme bewilligt werden.

Soziale Absicherung der Pflegeperson

Für ehrenamtliche Pflegepersonen werden für die Pflegeperson Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und zur gesetzlichen Unfallversicherung übernommen.

Kosten im Altenheim

 

Leistungen der Pflegeversicherung

Leistungen der Pflegeversicherung werden unabhängig von eigenen finanziellen Mitteln der Senioren gewährt und richten sich nach dem Grad der Hilfe- und Pflegebedürftigkeit. Allerdings ist die Pflegeversicherung keine Vollversicherung. Unter Umständen müssen die pflegebedürftigen Senioren zuzahlen oder, wenn sie dazu nicht in der Lage sind, beim Sozialamt beantragen.

Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung

Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung haben Senioren, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung im täglichen Leben dauerhaft (mindestens sechs Monate) auf Hilfe angewiesen sind.

MDK

Die Pflegestufe pflegebedürftiger Senioren wird vom Medizinische Dienst der jeweiligen Krankenversicherung festgelegt. Um den exakten Hilfe- und Pflegebedarf festzustellen, besucht dazu ein Arzt oder eine Pflegefachkraft den Senioren Haushalt, in dem die pflegebedürftige Person lebt. Der Gutachter muss sich dazu vorher anmelden. In einem etwa einstündigen Gespräch befragt er den Patienten sowie dessen Angehörige nach seinem gesundheitlichen Zustand und seinem Hilfebedarf. Anschließend erarbeitet er auf der Grundlage der Kriterien, die das Pflegeversicherungsgesetz hierfür zugrunde legt, eine Empfehlung zur Einstufung. Die Leistungsentscheidung trifft letztlich die Pflegekasse. Sind die betroffenen Senioren damit nicht einverstanden, können sie dagegen Widerspruch einlegen.

Leistungen bei stationärer Pflege

Für die Unterbringung in einem Pflegeheim zahlt die Pflegekasse bei Stufe I 1023,00 €, bei Stufe II 1279,00 € und bei Stufe III 1432,00 € an das Heim. Härtefälle können bis zu 1688,00 € erhalten.

Autor: saramuel
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