Autor: Kurs A 01/04
der Fachschule für Altenpflege in Friedenweiler |
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Religiöse Menschen in der Pflege
Unterrichtsprojekt "Interkulturalität" in der Pro Seniore
Altenpflegeschule; Kurs A0104
In den Unterrichtsfächern Religion/Ethik und Deutsch erarbeiteten
wir uns Wissen über die großen Weltreligionen, das für
die Pflege wichtig ist. Wir besuchten Moslems, Christen, Juden
und Buddhisten in ihren religiösen Stätten in Freiburg
und interviewten die jeweiligen Fachleute zu den relevanten Themen.
In Info-Mappen fassten wir die wesentlichen Informationen zu den
großen Religionen (und den Bedürfnissen ihrer Anhänger)
zusammen. Eine solche Infomappe sollte in den Einrichtungen ständig
verfügbar sein, um dem Pflegepersonal das wichtigste Know-How
(and Know-Why ) "auf einen Blick" zu präsentieren.
Im Deutschunterricht entstand anschließend der Text für
diese Internet-Seite, redaktionell überarbeitet vom Dozenten
des Projektes, Dr. Michael Kalff .
Warum sind Menschen religiös?
Jeder Mensch braucht etwas, an das er glauben kann, das sein Bedürfnis
nach dem Sinn des Lebens und nach ethischer Orientierung befriedigt.
Wir alle brauchen Werte und Normen, die unserem Leben Richtung
geben und dabei helfen, unseren Platz in der Gesellschaft zu finden.
In jedem von uns steckt auch das Streben nach Glück und Geborgenheit,
für Viele ist Religion ein Weg dazu.
Jede Kultur hat sich ihre eigene Interpretation von Wahrheit und
Wirklichkeit erschaffen, darauf beruhen Sitten, Regeln und Bräuche,
so sind auch die fünf großen Weltreligionen mit ihren
Interpretations- und Begründungssystemen entstanden.
In jeder dieser Religionen gibt es Aspekte, auf die man in der
Pflege achten muss.
Folgende Punkte sollten beim Eintrittsgespräch mit jedem
Bewohner geklärt werden.
- Bedürfnisse im Bezug auf Ernährung
- Bedürfnisse bezüglich Körperpflege
- Bedürfnisse bezüglich religiöser Praxis
- Einrichtung des Zimmers ( ob z.B. Möbel umgestellt werden
müssen zum Zweck der religiösen Ausübung oder
ob das Kreuz aus dem Zimmer entfernt werden soll)
- Besondere Feiertage
- Religiöse Betreuung - wer soll ggf. verständigt und
um Betreuung gebeten werden?
Christentum
Das Christentum ist die Religion der Anhänger von Jesus Christus,
den sie als Sohn Gottes verehren und der ihnen durch seine Lehre
einen Weg zu Gott eröffnet hat. Durch die Taufe werden Christen
zu Nachfolgern Jesu. Seinen Lehren zu folgen, führt zu eigener
Erlösung
Christen glauben an die Auferstehung nach dem Tod (jüngstes
Gericht) in neuer, nicht vorstellbarer Seinsweise. Wichtigste Lehre
des Christentums ist das Prinzip der Nächstenliebe.
Besonderheiten in der Pflege:
- Christen feiern am 25.12. "Weihnachten", d.h. die
Geburt von Jesus Christus,
- am Karfreitag den Tod von Jesus Christus,
- an Ostern seine Auferstehung,
- an Pfingsten, dass Jesus seinen Jüngern erschienen
ist.
- Der Sonntag gilt als "Tag des Herrn", er wird mit
Arbeitsruhe und einem Gottesdienst gefeiert.
- Die Fastenzeit dauert 40 Tage (Aschermittwoch bis
Karfreitag). Während dieser Zeit wird häufig auf Genüsse
wie Alkohol, Nikotin oder Süßigkeiten verzichtet. Die
Fastenzeit dient der Neuorientierung und Besinnung der Christen.
- Der Karfreitag ist der bedeutendste protestantische
Feiertag. Der Gläubige möchte an diesem Tag in Form von
Gebeten mit Gott in Zwiesprache treten. Viele Christen essen am
Freitag kein Fleisch, ganz besonders am Karfreitag.
Weitere Regeln beim Essen, bei Medikamenten oder medizinischen
Eingriffen sind nicht zu beachten.
(Quelle: "Pflege von Schwerstkranken und Sterbenden: Religiöse Bedürfnisse müssen berücksichtigt werden", Marc
Kegreiß , Pflegezeitschrift 4/2001, S. 240-244).
Islam
Der Islam entstammt den gleichen Ursprüngen
wie das Judentum und Christentum. Das Alte und das neue Testament
(also die jüdische Thora und die christliche Bibel) gelten
als authentische Offenbarungen Gottes, Jesus als ein Prophet (aber
nicht als Gottessohn!). Nach islamischer Überzeugung ist Mohammed
der letzte Prophet, der die letztgültige Offenbarung Gottes
erhielt - den Koran. "Islam" bedeutet "Frieden" und " Djihad " die
andauernde persönliche Anstrengung, ein rechtschaffenes und
gottgefälliges Leben zu führen. Hauptidee des Islam ist
der "Gehorsam gegen Gott". "Heiliger Wochentag" im Islam ist der
Freitag, an dem das Mittagsgebet eine zentrale Stellung hat.
Die fünf Hauptpflichten eines Muslims sind:
- Allah ist der eine, einzige Gott, Mohamed ist sein
Gesandter.
- 5 mal täglich nach Mekka beten und jeweils davor
eine rituelle Reinigung durchführen
- Armensteuer
- Fasten im Monat Ramadan
- Ein mal im Leben nach Mekka reisen, zum zentralen
Heiligtum, der Kabaa.
Ernährung
Hier muss eine besondere Feinabstimmung mit dem bzw. der Patient/in,
getroffen werden. Allgemein ist weder Schweinefleisch noch Alkohol
erlaubt.
Ausscheiden
Allgemein gilt: der Intimbereich einer moslemischen Frau, darf
auch nur von einer Frau gesehen bzw. behandelt werden. Ebenso ist
es beim moslemischen Mann, er darf nur einem anderen Mann betreut
werden. Der Intimbereich kann je nach Tradition den ganzen Körper
außer Gesicht und Händen bei der Frau und umfassen,
und bei Mann von den Oberschenkeln über den Körperstamm
bis zu den Oberarmen reichen.
Bewegen
Wenn die Einrichtung über einen Gebetsraum für Muslime
verfügt, muss einem/einer Moslem/Muslime die Aufsuchung des
Raumes, zu den Gebetszeiten ermöglicht werden.
Ein moslemische/r Heimbewohner/in sollte auf Wunsch auch die Möglichkeit
erhalten, nach Mekka zu pilgern, sofern dies gesundheitlich vertretbar
ist.
Schlaf/Ruhe
In den meisten Einrichtungen gibt es bestimmte Bettgehzeiten,
die sich allerdings nicht immer mit dem letzten Gebet der Muslime
(nach Sonnenuntergang) decken. Deswegen muss hier auch eine Regelung
getroffen werden, wie der/die Bewohner/in, diese Gebetszeit einhalten
kann. Wichtig ist auch, dass beim Gebet Ruhe gegeben ist.
Kleiden
Bei Frauen ist das Tragen eines Kopftuches ein wichtiger Bestandteil
des Glaubens. Ebenso darf Ihre Kleidung nicht körperbetonend
sein und muss so geschnitten sein, dass keine Haut (bis zu den
Fußknöcheln und bis zu den Handgelenken) sichtbar ist.
Bei den Männern dürfen nur der Unterarm, und die Waden
zum Vorschein kommen. Diese Angaben sind besonders für Betreuer,
die vom Staat für den Kleiderkauf beantragt wurden, wichtig.
Hygiene
Sollten muslimische Frauen oder Männer beim Waschen auf Hilfe
angewiesen sein, dürfen hier die Frauen nur von Frauen und
Männer nur von Männern gewaschen werden.
Bei beiden Geschlechtern muss der Schamhaarbereich, wie auch die
Achselbehaarung stets entfernt werden. Traditionell wird "fließendes
Wasser" zur Reinigung verwendet, kein "stehendes".
Da vor jeder Gebetszeit (bis zu 5 täglich) eine Reinigung
erfolgen muss, sind bei hilfebedürftigen Muslimen das Gesicht,
die Ohren, die Hände bis zum Ellebogen und die Füße
zu waschen.
Auch Vor jeder Mahlzeit muss einem Moslem/einer Muslima die Möglichkeit
gegeben werden, sich die Hände zu waschen.
Kommunikation
Wenn es hier sprachliche Probleme geben sollte, muss bereits im
Vorfeld abgeklärt worden sein, ab auch Betreuungspersonal
mit den gleichen Sprachkenntnissen in der Einrichtung tätig
sind. Die Zusammenführung von Moslems in der Einrichtung kann
ebenfalls von Vorteil sein.
Sinn/Glaube
Der Glaube nimmt bei Moslems einen ganz besonders hohen Stellenwert
ein. Gerade im Alter kann diese Bedeutung nochmals steigen. Einem
gläubigen Bewohner sollte, so weit es eben möglich ist,
das Leben nach seinen Glaubensvorstellungen ermöglicht werden:
Gebetszeiten achten, kein Kreuz oder christliche Bildnisse im
Zimmer, Essens -und Hygieneregeln respektieren.
Buddhismus
Im Buddhismus gibt es keinen Gott, was diese Religion von anderen
unterscheidet. Es gibt aber trotzdem ethische Regeln für ein "rechtschaffenes
Leben". Um nicht mehr wiedergeboren werden zu müssen,
strebt man nach der Verwirklichung der offenen Weite des Geistes,
nach der "Erleuchtung". Das Ziel ist es, das begrenzte Ego zu überwinden.
Die Mittel dazu sind Meditation, Philosophie und rechtschaffenes
Verhalten im Alltag.
Waschen und kleiden
Die Füße gelten als Gegenstück des Kopfes und
werden in Asien oft als unrein bezeichnet.
Deshalb möchten Buddhisten, falls sie eine Buddhastatue oder
ein Bildnis des Buddhas im Zimmer haben nicht so schlafen, das
sie mit den Füssen darauf zeigen.
Buddhisten der östlichen Länder legen Wert auf gleichgeschlechtliche
Pflege (weibliche BW werden von weiblichen Pflegepersonal gepflegt,
bei Männer von männlichen Pflegepersonal)
Im westlichen Buddhismus ist das nicht so strikt, aber es sollte
vorher mit dem BW abgesprochen werden.
Essen und trinken
Grundsätzlich wird im Buddhismus geraten, nicht übermassig
viel zu essen, da dies Trägheit und Faulheit hervorrufen kann
und der Gesundheit schade. Einige Buddhisten meiden Fleisch, Alkohol,
manche auch Knoblauch und Zwiebeln. Auf keinen Fall darf ein Tier
unmittelbar für eine Mahlzeit getötet werden. Es sollte
von den Pflegenden geklärt werden, was der jeweilige Buddhist
an speziellen Wünschen im Bezug auf Essen und Trinken hat.
Sinn finden
Dem BW sollte es ermöglicht werden, seine Religion nach eigenem
Ermessen und eigenen Bedürfnissen ausführen zu können,
z.B. das Zimmer nach seinen Wünschen einzurichten. Dazu kann
ein kleiner "Altar" gehören, vor dem Der BW seine Meditation
durchführen kann und auf dem er Buddhastatuen aufstellen kann.
Allgemeines
Buddhisten sehen es nicht gerne, wenn Tiere getötet werden(
z.B. nach Möglichkeit keine Insekten töten in Gegenwart
von Buddhisten, sondern fangen und ins Freie setzen).
Judentum
Das Judentum betont das Leben hier auf dieser Erde sehr stark - es
soll so geführt werden, wie Gott es in der Thora (die als "Altes
Testament" auch in der christlichen Bibel enthalten ist) vorgegeben
hat. Viele Juden glauben an eine Auferstehung und ein Leben nach
dem Tode. Während im Christentum die Liebe Gottes zu
den Menschen im Mittelpunkt steht, betonen die Juden die Gerechtigkeit
Gottes , des einen und einzigen Gottes. Juden glauben also
nicht an den "lieben Gott", der ihnen ihre Fehler vergibt, wenn
sie ihn nur darum bitten, sondern an den "richtenden Gott", der
die Fehler des Menschen (Sünden) mit dessen guten Taten verrechnet.
Das Judentum kennt zwar keine unterschiedlichen Konfessionen,
jedoch sind die Unterschiede zwischen orthodoxen und liberalen
Juden enorm, weshalb die Frage nach den individuellen religiösen
Bedürfnissen besonderes Gewicht gewinnt.
Für Juden ist es oft auch während eines Krankenhausaufenthaltes üblich,
im Kreise ihrer Familie gepflegt zu werden und zu sterben. Bei
orthodoxen Juden ist die Familie dazu verpflichtet, die Grundpflege
und die Ernährung eines Kranken zu übernehmen.
Dem Juden sind tägliche Gebete vorgeschrieben. Der Sabbat (
Freitag- bis Samstagabend ) ist heilig, jegliche Arbeit (auch Zubereitung
von Speisen) sowie die Verwendung bestimmter Energien ist verboten,
weshalb ein streng gläubiger Jude unter Umständen die
Notrufglocke im Krankenhaus oder Altenheim nicht verwendet und
gehäuft spontan nach ihm geschaut werden sollte. Dringende
medizinische Maßnahmen sind zulässig.
Einem (orthodoxen) Juden darf nie die Hoffnung auf
Gesundung genommen werden. Passive Sterbehilfe ist verboten.
Waschen und Kleiden
Frauen
- dürfen nicht von Männern gewaschen werden
- dürfen nie ohne Kleidung liegen oder stehen
- benötigen immer eine Kopfbedeckung, ersatzweise
eine Perücke
Männer
- dürfen von beiden Geschlechtern gewaschen werden
- dürfen nie ohne Kleidung liegen oder stehen
- tragen immer eine Kopfbedeckung ( Kippa )
auch nachts und bettlägerige Juden
- rasieren sich nie nass, sondern nur trocken
Bettlägerigen Juden muss öfter das Hände waschen
angeboten werden, mindestens vor jeder Mahlzeit und nach dem Aufstehen,
da es eine rituelle Bedeutung hat. Während des Sabbats darf
keine Körperpflege durchgeführt werden.
Essen und Trinken
Das Judentum kennt überaus komplexe Vorschriften für
rechtschaffene Ernährung, das "koschere" Essen: Juden
- essen und verbrauchen kein Blut,
- essen bestimmte Teile von Tieren nicht,
- dürfen nur Fleisch vom Stier, Schaf, Ziege,
Widder, Hirsch, Rehbock, Antilopen, Bisons und Bergziegen essen,
außerdem Fleisch von Geflügel und Fisch ( Keine Meeresfrüchte
).
- Das Tier muss auf vorgeschriebene Weise geschlachtet
werden ( geschächtet ),
- Fleisch, das gebraten wird, muss vorher und nachher
gespült werden,
- Insekten, Würmer und Reptilien dürfen nicht
gegessen werden,
- Eier und Milch eines verstorbenen Tieres dürfen
nicht verzehrt werden,
- Käse der nicht in Überwachung eines Rabbiners
steht ist verboten,
- Fleisch- und Milchprodukte dürfen nicht zusammen
zubereitet oder verzehrt werden, besonderes Koch- und Essgeschirr
ist für "fleischiges" und "milchiges" erforderlich,
- Fleisch und Fisch dürfen nicht zusammen gegessen
werden,
- Wein und andere Getränke aus Trauben sind verboten,
- Fisch mit Fasern und Schuppen darf gegessen werden,
- Fleisch, das lebendigen Tieren entnommen wird, darf
nicht gegessen werden,
- zu bestimmten Feiertagen gibt es bestimmte Speisen,
z.B. zum Passa Fest ungesäuertes Brot.
Sich beschäftigen
- Besuch einer Synagoge organisieren
- Jüdische Kulturvereine einladen
- Mithilfe beim Organisieren von jüdischen Festen
( Schawuot , Chanukka , Passa - Fest, Rosch - Haschana )
Ruhen und Schlafen
- Abendgebet berücksichtigen
- Duftlampen mit entspr. Düften anbieten
- Zimmer nach Wünsch und Bedürfnissen des
jüdischen Bewohners gestalten (z.B. unbedingt Kreuz entfernen).
Quellen:
- Pflege Heute, Urban und Fischer
- Die Pflege des Menschen, Mechthild Seel
- Pflegezeitschrift 4/2001
Tod und Sterben
Die Religion ist für viele Menschen das Fundament ihrer Lebensgestaltung.
Für Schwerkranke und Sterbende gewinnt häufig der Wunsch,
Frieden mit seinem Schöpfer oder einer spirituellen Macht
zu schließen, an Bedeutung. Manchmal ist das Bedürfnis
sich mit Gott und den Menschen auszusöhnen, stärker als
die Sorge vor Siechtum, Schmerz und Unannehmlichkeiten. Der Wunsch,
eine religiöse Handlung zu vollziehen, ist wichtiger als gewaschen
zu werden oder Medikamente einzunehmen.
Nachdem in Deutschland ein in der Verfassung verankertes Grundrecht
auf freie Wahl der Religion und ungestörte Religionsausübung
gilt, muss dem Patienten auch, und gerade, in der Pflegesituation
Gelegenheit dazu gegeben werden. Das Pflegepersonal trägt
hier eine große Verantwortung, denn oftmals benötigt
ein Patient bei der Glaubensausübung gewisse Hilfe.
Pflege ist nicht nur Hilfestellung bei der Erfüllung physischer
Grundbedürfnisse, sondern geht auf den ganzen Menschen mit
seinen seelischen, psychischen uns spirituellen Bedürfnissen
ein. Hier ein kleiner Überblick für den Umgang
mit Sterbenden und Verstorbenen der verschiedenen Konfessionen:
Evangelische Christen
Hilfreiche Handlungen für den Sterbenden
Liegt ein Patient im Sterben, sollten die Angehörigen, und
falls es der Sterbende möchte, ein Priester informiert werden.
Auf Wunsch sollten dem Sterbenden Hilfsmittel zum Gebet, eine Bibel
oder ein evangelisches Gesangbuch, gereicht werden. Kann der Patient
nicht selber lesen, können ihm Texte, Lieder und Gebete vorgelesen
werden, zum Beispiel Psalm 23, das Lied "So nimm den meine Hände",
das Glaubensbekenntnis oder das Vaterunser.
Umgang mit Verstorbenen
Beim Umgang mit Verstorbenen gibt es keine Besonderheiten zu beachten.
Angehörige sollten jedoch im Sterbezimmer Abschied nehmen
können, evtl. kann auch mit dem Priester eine Andacht abgehalten
werden.
Römisch-katholische Christen
Hilfreiche Handlungen für den Sterbenden
Prinzipiell gelten die gleichen Hilfestellungen wie bei den evangelischen
Patienten. Dem Sterbenden kann die Bibel oder das Gesangbuch "Gotteslob" gereicht
werden. Auch Rosenkränze, Medaillons mit Abbildungen vom Pabst,
der Jungfrau Maria oder von Heiligen werden gern genommen. Auf
Wunsch sollte ein Kruzifix aufgestellt werden. Krankensalbungen
sollten ermöglicht werden.
Umgang mit Verstorbenen
Beim Umgang mit Verstorbenen gibt es keine wesentlichen Abweichungen
zu der evangelischen Kirche. Sofern es möglich ist sollte
im Sterbezimmer eine Kerze angezündet werden, sie ist ein
Symbol für den Glauben an die Auferstehung. Vielfach wünschen
Angehörige, dass dem Leichnam die Hände wie zum Gebet
gefaltet werden und ihm ein Kruzifix oder ein Rosenkranz in die
Hand gegeben wird.
Juden
Hilfreich Handlungen für den Sterbenden
Neben der Information der Angehörigen und auf Wunsch eines
Rabbiners sollte Sterbenden eine jüdische Bibel (Thora) gereicht
werden, so sie es denn wollen. Einem Juden darf niemals die Hoffnung
auf Gesundung genommen werden, da jeder Jude, so lange er kann,
leben und damit Gott dienen soll. Demzufolge sind Maßnahmen,
die das Leben verkürzen, nicht erlaubt, auch keine passive
Sterbehilfe. Die Rettung menschlichen Lebens hebt alle Gebote und
Verbote des jüdischen Glaubens auf.
Umgang mit Verstorbenen
Acht Minuten nach dem Eintritt des Todes wird eine Daunenfeder
auf Nase und Mund gelegt. Der Sohn des oder der Verstorbenen bzw.
ein nächster männlicher Angehöriger verschließt
Augen und Mund, danach lässt man den Verstorbenen circa 30
Minuten allein.
Orthodoxe Juden beauftragen eine eigene Gesellschaft, die Chewra
Kadischah, übersetzt "heilige Gemeinschaft", mit der Versorgung
des Verstorbenen. Andernfalls übernimmt diese Aufgabe das
Pflegepersonal. Dabei werden die Hände des Verstorbenen entlang
des Rumpfes ausgestreckt, er wird gewaschen und mit einem weißen
Hemd bekleidet. Der Körper wird mit einem weißen Tuch
bedeckt und das Bett so gestellt, dass die Beine in Richtung Tür
zeigen. In Kopfhöhe des Leichnams wird auf dem Nachttisch
eine Kerze angezündet
Islam
Hilfreiche Handlungen für den Sterbenden
Liegt ein moslemischer Patient im Sterben, sollen die Angehörigen
und ein islamischer Seelsorger gerufen werden. Der sterbende Moslem
hebt den Finger zum Himmel und spricht das Sterbegebet (
Shahada ) und das islamische Glaubensbekenntnis. Wenn der Patient
den Finger nicht selbst heben kann, übernehmen das Angehörige
oder andere Muslime. Sollte kein Moslem beim Sterbenden sein, dürfen
dies auch Andersgläubige. Der Sterbende darf nicht durstig
sterben, es sollte ihm ständig zu trinken angeboten werden.
Außerdem wird er so gedreht, dass er in Richtung Mekka blickt,
also in südöstliche Richtung. Die Augen werden bereits
vor dem Ableben langsam geschlossen und dabei ein Gebet gesprochen.
Umgang mit dem Verstorbenen
Nach dem Tod wird der Leichnam mit fliesendem Wasser gewaschen.
Diese spirituelle Handlung kann nur der Imam oder ein anderer,
darin unterwiesener Moslem durchführen. Ist dies nicht möglich,
wird der Leichnam versorgt und im Nachhinein spirituell gereinigt.
Die Versorgung eines Verstorbenen islamischen Glaubens durch Andersgläubige
ist für die Angehörigen sehr schwierig zu akzeptieren
und erfordert daher viel Fingerspitzengefühl. Auf jeden Fall
sollte sie immer von männlichen Pflegekräften durchgeführt
werden. Bei der Versorgung ist zu beachten, dass die Hände
stets an die Seiten des Leichnams gelegt werden. Der Leichnam wird
in weiße Laken gehüllt und dann auf die rechte Seite
gelagert.
Buddhismus
Hilfreiche Handlungen für Sterbende
Buddhisten wünschen sich, frühzeitig über den bevorstehenden
Tod informiert zu werden, damit sie sich besser vorbereiten können.
Sie stehen in der Regel dem Tod mit einer Gelassenheit gegenüber,
von der wir viel lernen können.
Sterbende werden auf die rechte Seite gedreht, da Buddha so gestorben
ist. In manchen buddhistischen Richtungen bevorzugen Sterbende
aber die Meditationsstellung, zumindest eine gewisse aufrechte
Körperhaltung.
Umgang mit Verstobenen
Nach Eintritt des Todes soll der Leichnam 45 Minuten lang nicht
berührt werden. Angehörige und Mitglieder der buddhistischen
Gemeinschaft bleiben beim Toten und meditieren. Der buddhistische
Glauben sagt, das 68 Stunden nach Eintritt des Todes das Bewusstsein
des Verstorbenen wieder erwacht und der sogenannte Bado-Zustand
beginnt. In dieser siebenwöchigen Zeit lesen die Angehörigen
aus dem tibetischen Totenbuch , das als Anleitung für den
Verstorbenen dient, durch den Bardo-Zustand hindurch in eine gute
Wiedergeburt zu finden.
Quellen: "Religiöse Bedürfnisse müssen berücksichtigt
werden" von Marc Kegreiß Pflegezeitschrift 4/2001
Die Pflege des Menschen, Mechthild Seel
Autor:
der Fachschule für Altenpflege in Friedenweiler |
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