Autor/in: K.Biesgen

Gewalt in der Pflege

Gewalt

verbale: Beschimpfungen mit Kraftausdrücken
psychische
: Mobbing
körperliche: Schläge

verbale: entspricht nicht der gesellschaftlichen Norm
psychische
: Liebesentzug
körperliche: Vergewaltigung

verbale: zeigt kein Respekt dem anderem gegenüber
psychische
: Telefonterror
körperliche: Folter

psychische: Gerüchte verbreiten
körperliche: geht in die Richtung Misshandlung und Vernachlässigung


Gewalt in der Pflege geht aus:

Von älteren Menschen                         Personal
Angehörige
Organisationsebene (z. B. Chef, Krankenkasse, Personalmangel, Zeitdruck, Zeitmangel)
legale/ gesetzliche Gewalt (z. B. Freiheitsentzug, durch Betreuung, Fixierung)

Definition Gewalt:

Wenn ein Individuum durch Androhung oder Gebrauch von physischer Kraftanwendung zu einer Handlung oder Duldung einer solchen gezwungen wird, die es freiwillig nicht durchführen würde. Täter und Opfer stehen sich gegenüber.

Strukturelle Gewalt:

Bezieht sich auf die Rahmenbedingungen, die den persönlichen Lebensraum einschränken.

Beispiel:

  • feststehende Aufstehzeiten
  • feste Essenszeiten
  • keine Rückzugmöglichkeiten

institutionelle Gewalt:

Ist die legitime Gewalt des Staates, dabei geht es um eine bezweckte Beschädigung von Leib und Leben nicht nur situationsbedingt, sondern auch dauerhafte, rechtliche, sanktionierte Macht- und Abhängigkeitsverhältnisse. Jemand hat das Recht, die Befugnis, die Macht und die Mittel über eine andere Person zu bestimmen oder zu herrschen.

  • Staatliche Gewalt Gewaltenteilung› judikative, exekutive, legislative
  • elterliche Gewalt
  • pflegerische Gewalt (wenn der Betroffene nicht selbst entscheiden kann z. B. Betreuung, Fixierung per Beschluss, Zwangsernährung)

Misshandlung:

Bezeichnet eine aktive Handlung, die psychisch und körperlich ausgeübt wird oder werden kann.

Beispiele:

psychisch:
  • Beschimpfung
  • Beleidigung
  • Drohung
  • Mobbing
körperlich:
  • schlagen
  • verbrennen
  • sexueller Missbrauch
  • hungern lassen

Die Einschränkung des freien Willens fällt auch unter Misshandlung, weil es dem Wunsch des Betroffenen deutlich widerspricht.

Beispiele:

  • Abfassung eines Testaments
  • Wahl des Aufenthaltsortes
  • Verwendung persönliche Geldmittel

Vernachlässigung:

Bezeichnet die Unterlassung notwendiger Handlung. Aktive Vernachlässigung ist die bewusste Handlungsverweigerung.

Beispiel:

  • Bettreinigung
  • Unterlassung pflegerischer Maßnahmen
  • Intimsphäre missachten

Passive Vernachlässigung steht für die Unterlassung von Handlungen,
wenn bestimmte Symptome nicht erkannt wurden.

Beispiel:

  • unzureichende Pflege, die zu
  • Mangelernährung
  • Körperaustrocknung
  • Wundliegen führt

Zahlen & Fakten:
Die Dunkelziffer ist sehr hoch, mindestens ½ Millionen gewalttätige Handlungen.

Ursachen und Auswirkungen der Gewalt

in der Familie:

  • Hilflosigkeit und Unkenntnis
  • Aggression und Rachegefühle gegenüber dem zu Pflegendem
  • Überlastung/ Überforderung

Sozialisation:

  • prägt einen Menschen nachhaltig, die erlernten Umgangsformen, beeinflussen Handlungsweisen ein Leben lang
  • Frühere Zeiten waren z. B. eher diktatorisch, gewalttätig, geprägt durch die Werte Zucht & Ordnung, es gab das Recht auf Züchtigung.
  • Heutige Wertvorstellungen sind demokratisch und gleichberechtigt, freiheitlich ausgerichtet.

Machtverhältnisse:

Macht› hat immer etwas mit Gewalt und Herrschaft zu tun, also es gibt stärkere und schwächere.

Staatliche Gewalt (gesetzliche – vorgeschriebene) durch Recht und Befugnis

Gewalt ist mit den Grundrechten nicht vereinbar, die Ausnahme:
  • Schutz des Betroffenen und Schutz Außenstehender

Gewalt ist immer ein Stück von Machtmissbrauch!

Organisationsebene im Alten- & Pflegeheim:

  • schlechtes Arbeitsklima
  • unangemessene oder mangelnde Beschäftigungs- und Freizeitmöglichkeiten
  • schlechte bauliche und architektonische Voraussetzung
  • unzureichenden Personalschlüssel

Personalebene:

  • eigene Gewalterfahrungen in der Kindheit
  • starre Sauberkeitsvorstellungen
  • niedriges Lebensalter (junger Mensch kann sich nicht so hineinversetzen in den Alten Menschen)
  • geringe Lebenszufriedenheit

Bewohner ebene:

  • Verwirrtheit zustände
  • geringe Lebenszufriedenheit
  • Provokationen der Bewohner
  • mangelndes Verhältnis für die Situation des Personals

Maßnahmen zur Gewaltvermeidung:

  • Aufklärung/ Information
  • Supervision
  • verbale Auseinandersetzung/ Gespräche
  • die Älteren mit einbeziehen
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Kontrollen

Weitere Quellen zur Gewalt in der Pflege
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Gewalt in der Pflege – nach wie vor ein Thema!
Gewalt in der Pflege: „Wir müssen hinschauen!“
Gewaltfreie Pflege

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