Euthanasie und Freitod
Hausarbeit für Philosophie und Ethik
Gliederung
1. Einleitung
2. Definition von Euthanasie/Sterbehilfe/Freitod
3. Bedeutung von Euthanasie im Dritten Reich
4. Problematik von Sterbehilfe
5. Eigene Meinung
Einleitung
Im wahrsten Sinne des Wortes packt uns eine unheimliche Wut, eine
melancholische Traurigkeit und Scham, wenn wir als nachfolgende
Generation an die Umsetzung des Begriffest Euthanasie denken.
Fassungslos vergegenwärtigen wir uns, das Volk der Dichter
und Denker, das Volk das viele und aber viele wie Goethe und Beethoven
hervorgebracht hat und auch die scheußlichsten und barbarischsten
Antimenschen zu verantworten hat, was Angesichts dieser Greultaten
für uns der Mensch ist und war?
Wie alle ethischen Fragen hängt insbesondere die Frage der
Euthanasie stark vom Menschenbild eines jedem dieses Volkes ab.
Es gibt wohl kaum einen, der daran zweifelt, dass man einen Menschen
nicht töten darf.
Aber es bestehen erhebliche Differenzen, was denn nun der Mensch
ist und sei.
Fragen über Fragen beschäftigen sich mit dieser
Differenzierung.
- Ist der Mensch eine biologische Maschine oder ein Geschöpf
Gottes?
- Ist eine befruchtete Eizelle bereits menschliches Leben?
- Ist man Mensch, wenn man einen Gehirntumor hat, oder an eine
Herz-Lungen-Maschine angeschlossen ist?
- Ist ein Säugling oder ein Erwachsener ohne Gehirnfunktionen
noch ein Mensch?
Von unserem Menschenbild hängt sogar ab, wann ein Mensch tot
ist und was Sterben bedeutet!
Aus den einzelnen Menschenbildern leiten sich Rechte und Pflichten
von Ärzten und Pflegepersonal ab, aus ihnen geht die Rechtsordnung
hervor, genauso wie die Rechte und Pflichten der Patienten und
Angehörigen.
Aber was sind die Kriterien für das Menschenbild?
Es gibt die unterschiedlichsten Menschenbilder:
1. das naturwissenschaftliche Menschenbild
- Der Mensch ist wie Pflanze und Tier denselben Naturgesetzen unterworfen
- Der Mensch hat eine besondere Stellung aufgrund seines evolutions
geschichtlichen Gehirns
- Der Mensch ist erst ein Mensch, wenn man annimmt, daß dort,
wo keine Gehirntätigkeit ist, auch kein Bewußtsein vorhanden
ist und somit keine Seele.
Das heißt zusammenfassend:
Alles, was unter die obengenannten Kriterien fällt, wird einem
Tier oder einer Pflanze gleichgesetzt und darf als solche auch
behandelt werden.
2. das materialistisch (utilitaristische) Menschenbild
- Der Mensch ist geistesgeschichtlichen Grundlagen unterworfen,
die nach rationalistischer Betrachtungsweise rigoros angewendet
werden
- Der Mensch wird nach seinem sozialem Nutzwert beurteilt
- Der Wert des menschlichen Lebens wird an der zu erwartenden Qualität
des Lebens gemessen
Die heißt zusammenfassend:
Der Mensch ist ersetzbar, soweit er keinen allgemeinen Nutzen für
seine Umwelt hat.
3. das (sozial) - traditionelle Menschenbild
- Ein Mensch ist, was vom Mensch geboren ist.
- Der Mensch wird nach dem Selektionsprinzip überleben (nur
der“ Stärkere“ (besser Angepaste) überlebt)
- Der Mensch ist aufgrund oder wegen seines technischen Fortschritts
an die Stelle der Natur getreten
- Der Mensch wird nicht mit den heutigen Grenzfällen konfrontiert,
da es die Apparate - Medizin gibt
Das heißt zusammenfassend:
Jedes menschliche Leben ist heilig und dementsprechend im ärztlichem Heilauftrag
um
jeden Preis zu erhalten.
Nach dem Selektionsprinzip, werden nur die Stärksten überleben.
4. das christlich-religiöse Menschenbild
- Der Mensch wird aufgrund der Ansichten Gottes und Jesus Christus’ in
das traditionelle Bibelbild aufgenommen
- Dem Menschen wurde von Gott das Leben geschenkt.
Das heißt zusammenfassend:
Dem Menschen steht nicht das Recht zu, über Leben und Tod
zu entscheiden. Jedes Leben ist gottgewollt, Hoffnungslosigkeit
gibt es nicht, denn Gott kümmert sich um jeden einzelnen,
desshalb kann niemand sterben wollen.
Stellen all diese Menschenbilder den Wert des menschlichen Lebens
dar?
Oder könnte der Wert eines Menschen nach den möglichen Kriterien,
wie z.B. sozialer
Nutzwert, Intelligenz
oder physische Stärke bemessen werden?
Im Zusammenhang mit der Euthanasiediskussion hört man immer wieder den
Ausdruck
„Tötung lebensunwerten Lebens“.
Dies lässt den Rückschluß zu, dass die Frage nicht
allein vom Menschenbild abhängt, sondern auch vom Wert, dem
man dem einzelnen Individuum beimißt.
Durch die nationalsozialistische Ideologie ist die Bewertung menschlichen
Lebens bereits entscheidend vorbelastet.
Aber wann und wie lange ist jemand ein Mensch?
Es gibt selbst in der heutigen Zeit einige Themen die an die Euthanasie
grenzen oder sogar schon sind, nur wir wiederlegen diesen Aspekt
mit der Gesetzlichkeit und internationalen Notwendigkeit.
Wie zum Beispiel die Abtreibung ( strenggenommen auch schon eine
Frage der Euthanasie), oder der Hirntod ( umstrittener Selbsterhaltungstrieb).
Es gibt aber auch die Position, dass das Sterben ein Prozess der
Euthanasie ist, wo es keine scharfe Trennlinie zwischen Leben und
Tod gibt.
Man darf dem Menschen auch in dieser Phase das Menschsein nicht absprechen
und muß
ihn dem entsprechend behandeln.
2.Definitionen von Euthanasie, Sterbehilfe und Freitod
- Definition der Euthanasie:
Beschrieben wird ursprünglich in den Büchern , ein sanftes
möglichst schmerzfreies Sterben und der natürliche Tod
des Menschen.
Den Begriff findet man sogar bereits in der griechisch – römischen
Antike, wo man ihn auch damals schon als schmerzlosen sowie schnellen
Tod ohne jedliche Einwirkung anderer bezeichnet.
Im Laufe der Jahrhunderte änderte sich der Inhalt des Begriffes,
besonders drastisch in der NS-Zeit, so das darunter ein wahlloses
Morden aller nicht erwünschter Menschen verstanden wurde.
Die Frage nach dem natürlichen Tod wurde erst gar nicht mehr
gestellt.
Auch in der „ modernen“ Euthanasiebewegung geht es
weder um ein sanftes Sterben, noch um einen natürlichen Tod!
Man unterscheidet zwischen aktiver und passiver Euthanasie, dabei
geht es eigentlich nur um eine Begriffsverwirrung.
Die Unklarheit des Begriffes führt immer zur Verwirrung und
zu einer bedingten Zustimmung zur Euthanasie. Damit wird aber auch
dem Morden Tür und Tor geöffnet, wie gerade in Deutschland
die Vergangenheit gezeigt hat.
Früher verstand man unter passiver Euthanasie, einen Menschen
möglichst sanft und schmerzfrei sterben zu lassen, ohne dabei
in den Sterbeprozeß einzugreifen und den Menschen bis zu
seinem natürlichen Tod zu begleiten.
Die Euthanasiebefürworter unserer Zeit verstehen unter passiver
Euthanasie etwas ganz anderes.
Die sogenannte aktive und passive Euthanasie wird hingegen von
der echten Sterbebegleitung unterschieden.
Denn dabei wird der Tod eines Menschen herbeigeführt und nicht erwartet.
- Definition der Sterbehilfe:
Man versteht darunter eine Maßnahme zur Erleichterung des
Sterbens bei todkranken Menschen.
Alle Hilfen ,um die Schmerzen und Qualen zu lindern und das Unterlassen
von Leidverlängerung ,dies bedeutete ist ethisch und ärztlich
geboten, wenn der Mensch sich bereits unabwendbar im Sterbeprozeß befindet.
Darüber hinaus ist es zulässig eine indirekte todesbeschleunigende
Nebenwirkung von
notwendigen
Schmerzmedikamenten und weitgehendsten Verzicht auf lebenserhaltende Maßnahmen
in Kauf zu nehmen und diesen Menschen bis zu seinem Ende zu begleiten.
Dies aber nur , wenn es dem erklärten Patientenwillen entspricht.
Das Unterlassen von Therapiemaßnahmen wird oft als passive Sterbehilfe
bezeichnet, obwohl damit auch ein
Abbruch von lebensverlängernden Maßnahmen gemeint sein kann.
Damit ist nicht gemeint, auf Verlangen des Menschen seine Tötung
z.B. durch eine Giftspritze zu fördern.
Dies ist verboten und wird als Mord geahndet.
- Definition des Freitod ( Suizid):
In der Sprache finden wir die unterschiedlichsten Begriffe, wie
z.B. im amtsdeutsch. Dort wird von der Selbsttötung gesprochen,
in einem Lexikon älteren Datums findet man die Erklärung
: absichtliche Vernichtung des eigenen Lebens.
In der Umgangssprache hält sich bis heute das negativ besetzte
Wort : Selbstmord.
Aus wissenschaftlicher Darstellung spricht man objektiv gesehen
von Suizid .
In der schöngeistigen Beschreibung stammt der Begriff: Freitod.
Aber all diese Begriffe meinen nur einen einzigen Zustand, d.h.
ein Zwischenstadium zwischen Entscheiden und Ausführen.
Schon in der Antike war die Selbsttötung eine Gegenwart mit
der gelebt wurde. Es gibt eine lange Liste großer Persönlichkeiten
die zu diesem Menschenkreis zählen, z.B. Nero, Hemmingway.
Eine Statistik aus dem Jahre 1997 spricht von einer 12256 starken
Personengruppe, wobei es nach allgemeiner Ansicht eine hohe Dunkelziffer
gibt.
Denn egal, ob Freitod oder Selbstmord, nicht selten ist dieser
gut verschleiert und wird als Autounfall, versehentlicher Medikamentenmissbrauch
u.s.w. deklariert.
Und was erstaunlich ist, Deutschland liegt laut Statistik erst
im mittleren Feld der Selbsttötungen.
Aber für Außenstehende wird die Selbsttötung häufig
nur als die einfachste Lösung gesehen, um Probleme aus dem
Weg zu gehen – als der leichteste Weg, als Flucht eben.
Dennoch könnte es sein, dass zu so einer Entscheidung vielleicht
sogar mehr Mut gehört, als zu jeder anderen.
Warum sich Menschen das Leben nehmen, dafür gibt es sicher
triftige Gründe. Auch wenn gerne das Wort Freitod verwendet
wird, so fühlen sich viele die dies tun, eher von den Umständen
dazu gezwungen.
Diese Menschen finden aus allen möglichen Gründen zu
dieser Entscheidung, wie z.B. niemanden zur Last fallen, durch
Verlust geliebter Menschen, durch Vereinsamung, oder sogar als
Selbstbestrafung.
Aber auch Schwere unheilbare Krankheiten, berufliche und finanzielle
Notlagen lassen Menschen zu dieser letzen Konsequenz greifen..
3. Bedeutung der Euthanasie im Dritten Reich
Die ideologischen Hintergründe des neuzeitlichen Vernichtungsdenkens
sind im sozialdarwinistischen Denkmodell zu suchen.
Der Sozialdarwinismus übertrug seine Lehre von der natürlichen
Auslese, die sogenannte „Selektionstheorie“ auf menschliche
Gesellschaften.
Damit war durch den Sozialdarwinismus in den Augen der Nationalsozialisten
im Dritten Reich eine Rechtfertigung für die Ideologie, die
das Töten Schwächerer rechtfertigte.
Die Euthanasie war vermutlich von Anfang an geplant. Kurz nach
Machtübernahme wurden die Pflegesätze für psychisch
Kranke drastisch erhöht, was die ohnehin schlechte Situation
der Kranken noch verschlimmerte.
Nach der Machtübernahme der NSDAP 1933 wurden sogenannte „Asoziale“ z.
B. Ausländer, Vorbestrafte, Rauschgiftsüchtige, Prostituierte,
Landstreicher(Arbeitsscheue), Sonderlinge, psychisch Kranke und
Behinderte, also „Gemeinschaftsunfähige“, also
all diejenigen die nicht dem arischen Ideal entsprachen, in bestimmten
Anstalten zusammengezogen.
Ab 1938, mit dem Euthanasiebefehl ermächtigte Hitler deren
Verlegung in die Konzentrationslager mit dem klaren Gedanken zur
Vernichtung.
Es wurde angenommen, dass die Gene (Keimplasma) verantwortlich
für alle Krankheiten und psychischen Anomalien seien.
Hitler selbst sagte, der Gedanke sei ihm unerträglich, dass
ein Kriegsverletzter ohne Bett sei, weil dieses ein Geisteskranker
belege (Enzyklopädie d. Nationalsozialismus S. 245)
Für Akzeptanz in der Bevölkerung wurde durch Propagandamittel,
wie z. B. Erlösung durch Euthanasie, gesorgt.
Man bezeichnete die Vernichtung „lebensunwerten Lebens“ als
Gnadentod.......und meinte dabei allerdings Euthanasie.
Die Angehörigen wurden mit Briefen informiert, in denen ihnen
frei erfundene Todesursachen mitgeteilt wurden. Doch durch Pannen
wurde die Bevölkerung unruhig und nach Protesten von Geistlichen
beider Konfessionen führte dies dazu, das Hitler die Aktion „offiziell“ am
24. August 1941 stoppen ließ. Was keineswegs das Ende der
Euthanasie war.
Man konzentrierte sich vermehrt auf Kinder und Jugendliche, mit
dem Ziel alle „Gemeinschaftsunfähigen“ aus dem
Volkskörper zu entfernen.
Insgesamt fielen der Euthanasie-Aktion der Nazis bis Ende 1941
etwa 130.000 Menschen zum Opfer. Dennoch ging das Morden im Geheimen
weiter, unter dem Codenamen „14 f 13“ wurden in den
Konzentrationslagern in besonderen Abteilungen nochmals mehr als
30.000 Menschen „vernichtet“.
Viele Menschen verbinden mit den Begriff Euthanasie immer noch
den Völkermord im Dritten Reich.
5. Problematik der Sterbehilfe
Als erstes fragt man sich:
Wer darf entscheiden? Oder auf wem liegt die Last der Entscheidung?
Und es folgen Fragen über Fragen!
Bei verschiedenen Menschen muß unterschieden werden zwischen
einem echten Todeswunsch und eine vorübergehende seelische
Phase.
Aber wer befindet darüber?
- Dürfen Angehörige, Ärzte, Pflegepersonal entscheiden,
falls der Mensch nicht entscheidungsfähig ist?
- Muß oder darf der Arzt sich dem Willen des Menschen oder
der Angehörigen beugen?
- Kann er lebensverlängernde Maßnahmen verweigern?
- Kann er dem Wunsch auf Nichtbehandlung folgen?
- Sollte man einen dazu nicht mehr fähigen Menschen beim „Selbstmord“ helfen
dürfen?
- Wer legt die Grenzen der Wissenschaft fest? Wann dürfen
technische Möglichkeiten, nicht mehr angewendet werden?
- Ist Sterbehilfe mit der Würde des Menschen noch vereinbar?
- Oder umgekehrt, ist es mit der Menschenwürde vereinbar,
einen Menschen gegen seinen Willen am Leben zu erhalten?
- Was ist menschenwürdiges Leben?
- Wie sollte das ärztliche und medizinische Personal handeln:
im Sinne der Nächstenliebe, der Erfurcht vor dem Leben oder
eines verbindlichen Verfahrensschemas?
- Warum sollte das Vertrauen der anvertrauten Menschen enttäuscht
werden, nur um sich gerichtlicher Konsequenzen zubeugen?
- Wäre die Legalisierung aktiver Sterbehilfe ein erster Schritt
auf dem Weg, an dessen Ende keine Ehrfurcht vor dem menschlichen
Leben mehr besteht?
- Gibt es ein Selbstbestimmungsrecht im Leben wie im Sterben?
- Gibt es Gesetze oder Rechte auf die Pflicht zum Weiterleben ?
- Sollte man dem Menschen die Freiheit schenken und die Verantwortung
für sein Leben?
- Hat gerade der sterbende Mensch die Verantwortung und Gewissensentscheidung
für Art und Zeitpunkt seines Todes ?
Aber stolpert man über die Frage, ob man dieses Tabu überhaupt zum
Thema machen!?
Nein, denn bevor man überhaupt richtig über Euthanasie oder Sterbehilfe
entscheiden kann,
sollte man sich fragen, ist eine öffentliche Diskussion überhaupt
notwendig?
6. Eigene Meinung
Es ist schwierig, beim Thema Sterbehilfe eine Lösung zu finden.
Einerseits ist es vernünftig, z. B. Schwerkranke, für
die es keine Möglichkeit mehr gibt, geheilt zu werden, nicht
mit allen Mitteln am Leben zu erhalten, denn es ist menschenunwürdig,
einen Menschen unter Schmerzen am Leben zu erhalten.
Auf der anderen Seite stehen die vielen Fragen, die vor einer solchen
Entscheidung beantwortet werden müssen:
Fragen nach der Person, dem Zeitpunkt, der Art und Vorgehensweise.
Wann und bei wem soll Sterbehilfe geleistet werden?
Sterbehilfe sollte nur bei Menschen geleistet werden, die selbst
entscheiden können, dass sie ihr Leben so nicht weiterleben
wollen. Dabei ist aber darauf zu achten, das der Mensch seine Entscheidung
nicht trifft, weil er sich gerade in einer tiefen Depression befindet
und zur Zeit keinen Sinn mehr am Weiterleben sieht.
Alles beginnt mit der Auffassung, dass es Lebensumstände gibt,
die als nicht mehr lebenswert zu betrachten sind.
R. Spaemann ist der Meinung, es gibt Dinge, die nicht öffentlich
diskutiert werden müssen. Wer trotzdem Sterbehilfe praktiziert,
könnte seine Menschlichkeit am besten dadurch beweisen, dass
eher das Risiko einer Strafe eingehe, als Tabus zu brechen, die
die Grundlage der Menschlichkeit erschüttern könnten.
Es gibt natürlich auch Gegner dieser Theorie, wie z. B. E.
Tugend, der unbedingt für eine öffentlich Diskussion
ist, um die Unterschiede im Denken und Handeln zu Papier zu bringen.
Man kann dieses Thema natürlich auch „tot diskutieren“,
aber sollte man es auch tun?
Meiner Meinung nach nicht, da das Sterben nicht einfach eine Endphase
ist, sondern eine besondere Form des Lebens .Es ist wichtiger die
Menschlichkeit bis in den Tod zu praktizieren, als das Sterben
zu einem Verlust von Vitalfunktionen und Zwang zu Apparatemedizin
zu deklarieren.
Die kirchlichen Bücher sprechen sogar davon: „ Wenn
das ganze Leben von Gott in die Verantwortung eines Menschen gestellt
ist, dann gilt diese Verantwortung auch für die letzte Phase
seines Lebens, ja sie gilt erst recht für den eigentlichen
Ernstfall seines Lebens, wenn es ans Sterben geht.“
Die Frage nach der Art und den Umständen menschenwürdigen
Sterbens darf allerdings nie allein auf die Frage nach der aktiven
Sterbehilfe (Euthanasie) reduziert werden.
Bei der Frage, wie Sterbehilfe geleistet werden sollte, gibt es
nicht nur eine Möglichkeit:
- Die indirekte Sterbehilfe, sie erlaubt als einziges die Form
einen menschwürdigen Sterbens. Denn hierbei kann der Arzt
dem Sterbenden eine so hohe Dosis schmerzlindernder Mittel verabreichen,
dass das Sterben oder die Verkürzung des Lebens in Kauf genommen
wird.
- Die passive Sterbehilfe, sie beinhaltet, dass der Mensch noch
eine gewisse Zeit lebt, bis er stirbt. In dieser Zeit ist es ihm
möglich menschenwürdig zu leben und zu sterben. Durch
die schmerzlindernden Mittel hat er die Gelegenheit sich mit allen
Perspektiven seines Lebens auseinander zu setzen.
- Die aktive Sterbehilfe, sie ist direkte Tötung und darf
keinem Arzt und Pflegepersonal zugemutet und erlaubt werden.
Die Kritik, es gebe keinen Unterschied zwischen aktiver und indirekter
Sterbehilfe, da bei beiden dem Menschen eine tödliche Spritze
gegeben wird, ist zurückzuweisen.
Es gibt sehr wohl einen Unterschied:
Während bei der aktiven Sterbehilfe Menschen die Giftspritze
gegeben wird, obwohl diese mit Hilfe von Schmerzmitteln noch ein
schmerzfreies begrenztes Leben führen könnten, ist dies
bei der indirekten Sterbehilfe nicht der Fall.
Hier werden Menschen schmerzlindernde Mittel verabreicht, um ihre
Schmerzen zu beseitigen. Erst, wenn für die Beseitigung der
Schmerzen eine zu hohe Dosis gebraucht wird, zieht der Arzt und
das Pflegepersonal die indirekte Sterbehilfe, d. h. die Verabreichung
einer hohen Dosis mit dem Tod als „Nebenfolge“ in Erwägung,
da sonst ein schmerzfreies Leben nicht mehr gewährleistet
ist.
Jedoch hat R. Spaemann recht, wenn er fordert, dass wir bessere
Medikamente zur Schmerzbekämpfung brauchen.
Denn ein schmerzfreies Leben wird wohl von dem Großteil der
Bevölkerung als lebenswert empfunden werden.
Eine öffentlich Diskussion zum Thema Sterbehilfe ist dennoch
nötig, denn die ganze Bevölkerung muss wissen, was Euthanasie/Sterbehilfe
heißt, um Vorurteile abbauen zu können und Lösungen
zu finden, mit der die meisten Menschen zufrieden sind.
So könnte z. B. die Zahl derer vermindert werden, die glauben,
dass die öffentliche Euthanasie – Debatte und die eventuelle
Legalisierung der Sterbehilfe uns auf eine „schiefe Ebene“ führt,
die dann wie im Dritten Reich endet.
In einem Gesetz sollte es nur um Sterbehilfe bei Schwerkranken,
jedoch nie um Sterbehilfe bei körperlich und geistig Behinderten
oder bei missgebildeten Menschen gehen. In diesen Fällen kann
niemand entscheiden, ob das Leben für diesen Menschen lebenswert
oder nicht lebenswert ist.
Auch muß sichergestellt werden, dass das die Inanspruchnahme
der Sterbehilfe, vor allen für kranke und alte Menschen,
nur eine Möglichkeit darstellt und nie zu einer gesellschaftlichen
Pflicht wird, wie es einige befürchten.
Zur Zeit bestehen nur die Möglichkeiten einer Patientenverfügung
( Patiententestament) diese garantiert dem Patienten eine Behandlung
nach seinem Willen, wenn er nicht mehr in der Lage ist, seiner
Absicht zur weiteren Behandlung Ausdruck zu verleihen.
Der Arzt und das Pflegepersonal ist somit an diese Verfügung
gebunden und darf ihr nicht zuwider handeln.
Eine Lösung des Problems der Sterbehilfe, mit dem die meisten
zufrieden sind, ist jedoch schwierig. Vielleicht ist der Kurs den
Tugendhat oder Spaemann vorschlägt, der richtige Weg dahin!!!????
Quellen:
„Menschenwürdig Sterben“, W. Jens/H. Kling,
Hamburg 1995
„
Hospiz – Der andere Weg zum Sterben“, C. Bruns, Altenpflege,
1995
„Euthanasie im NS – Staat“, E. Klee, Taschenbuch
1985
„ Selbsttötung, Freitod, Selbstmord“ Gedanken
von H. Kohl,
„Menschenbild, Anthropologie, Werteproblem“
„
Sterben und das Sterben“
„
Kunst des Alterns“ Arbeiten von Prof. Dr. W. Toman
„Euthanasie: Guter Tod und Sterbehilfe“ von I. Rathsmannn-Sponsel
und R. Sponsel, Erlangen
„Euthanasie „schöner Tod“?“ von O.
Witzel, Gedanken vom 2001
„ Der gute Tod“, Der Spiegel, München 1999
„ Euthanasie: Sind alle Menschen Personen?“ M. Frensch,
Buch
„ Wir dürfen das Tabu nicht aufgeben“ Die Euthanasie
Zeit – Kontroverse, R. Spaemann, Buch
„ Ärztliche Pflicht – ein Leben in Würde
sichern“, von U. Benzenhöfer, Zeit-Fragen.de
„ Praktische Ethik“ von P. Singer
„Die überarbeitete Bibel in heutiger Zeit“ von
R. Meier Kronshagen, München
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