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Mitglied im Pflegenetz
Autor: Hannes
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-Eingliederung Behinderter Menschen-

Gliederung

1. Behinderung – Was ist das?

            a. Sozialrechtliche Definition
            b. Definition nach der WHO
            c. Arten von Behinderung
            d. Ursachen von Behinderung
            e. Folgen von Behinderung

2. Medizinische Rehabilitation

            a. Was ist medizinische Rehabilitation
            b. Leistungen
            c. Träger

3. Bildung, Beruf und Abeit

            a. Integration
            b. Integrationsmöglichkeiten
            c. Rehabilitationsträger
            d. Leistungen
            e. Leistungen an Arbeitgeber

4. Finanzielle Sicherung

            a. Leistungen nach dem SGB IX § 5
            b. Leistungen zur beruflichen Eingliederung von behinderten Menschen
            c. Steuerermäßigung

Anhang

            a. Leistungen zur beruflichen Eingliederung von Behinderten Menschen
            b. Quellennachweis

Es wird mir sicherlich nicht gelingen, an dieser Stelle den Begriff "Behinderung" in allen seinen Dimensionen vollständig zu definieren. Jedoch möchte ich 2 verschiedene Definitionen erwähnen.
Die einzelnen Definitionen für das Wort „Behinderung“ sind im internationalen Rahmen sehr verschieden. Auch im nationalen Rahmen gibt es die vielfältigsten Ansätze zur Definition des Begriffs "Behinderung".
Behinderung ist aber auch ein Prozeßbegriff, da eine Behinderung verschwinden kann, z.B. durch eine gelungene Operation oder durch entsprechende pädagogische Förderung. Es kann aber auch durch einen Unfall zu einer Behinderung kommen oder bei fortschreitenden Erkrankungen oder unzureichender Förderung, die Behinderung schwerwiegender werden. Ein Mensch mit Behinderungen ist jedoch nicht in allen Bereichen des sozialen Lebens gleich behindert. In seiner Familie kann er mit entsprechender Akzeptanz und Einfühlungsvermögen ein Leben ohne jede Behinderung führen, jedoch in Schule oder Beruf behindert werden. Selbst in einzelnen Lebenssituationen kann die Behinderung eine mehr oder weniger große Rolle spielen.

1. Behinderung – Was ist das?

a. Sozialrechtliche Definition

Im bundesdeutschen Recht wird die Behinderung im Sozialgesetzbuch IX (dort: § 2 Abs. 1), so festgelegt:
„Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Sie sind von Behinderung bedroht, wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist.“

b. Definition nach der WHO

Die WHO geht bei Behinderung immer von drei Begriffen aus:

  1. Schädigung (impaerment)
    • = Mängel oder Abnormitäten der anatomischen, psychischen oder physiologischen Funktionen und Strukturen des Körpers
  2. Beeinträchtigung (disability)
    • = Funktionsbeeinträchtigung oder –mängel aufgrund von Schädigungen, die typische Alltagssituationen behindern oder unmöglich machen
  3. Behinderung (Handicap)
    • = Nachteile einer Person aus einer Schädigung oder Beeinträchtigung

c. Arten der Behinderung

  • Geistige Behinderung
  • Hörschädigung (Gehörlosigkeit + Schwerhörigkeit)
  • Körperbehinderung
  • Lernbehinderung
  • Mehrfachbehinderung
  • Schwerbehinderung
  • Schwerstbehinderung
  • Sehschädigung (Blindheit + Sehbehinderung)
  • Sprachbehinderung
  • Verhaltensstörung

d. Ursachen von Behinderungen

 

Erworbene Behinderungen

  1. durch perinatale (während der Geburt) entstandene Schäden
  2. durch Krankheiten
  3. durch körperliche Schädigungen, z.b. Gewalteinwirkung, Unfall
  4. durch Alterungsprozesse

Angeborene Behinderungen

  1. durch Vererbung bzw. chromosomal bedingt
  2. durch pränatale (vor der Geburt entstandene) Schädigungen

e. Folgen von Behinderung

  1. Sonderschulbedürftigkeit
  2. Hilflosigkeit
  3. Wohnbehinderung
  4. Rahabilitationsbedürftigkeit

2. Medizinische Rehabilitation

 

a. Was ist medizinische Rehabilitation

Unter medizinischer Rehabilitation (kurz: Reha) versteht man die Wiederherstellung von körperlichen Funktionen, Organfunktionen und von Gesundheit und gesellschaftlicher Teilhabe mit physiotherapeutischen Maßnahmen, Ergotherapie, übenden Verfahren, Mitteln der psychologischen Medizin und Anleitung zur Selbstaktivierung.

b. Leistungen

Die medizinischen Leistungen zur Rehabilitationen umfassen u. a die ärztliche Behandlung, die medikamentöse und orthopädische Versorgung, Krankengymnastik, Sprach-, Beschäftigungs- und Arbeitstherapie sowie die Ausbildung im Gebrauch von Hilfsmitteln.

c. Träger
  1. Krankenversicherung
  2. Rentenversicherung
  3. Unfallversicherung

... sofern ein entsprechender Versicherungsschutz besteht.

3. Bildung, Beruf und Arbeit

Integration

  • Integration soll bewirken, Erwerbsfähigkeit behinderter Menschen entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit zu erhalten, zu verbessern, herzustellen bzw. wieder herzustellen.
  • Die Teilhabe am Arbeitsleben soll möglichst auf Dauer gesichert werden, insbesondere durch wohnortnahe und in Teilzeit nutzbare Angebote

Integrationsmöglichkeiten

  • Behindertenwerkstätten
  • Spezielle Kindertageseinrichungen
  • Spezielle Behindertenschulen und – bildungseinrichtungen
  • Gemeinsames Lernen, Arbeiten und Zusammenleben behinderter und nichbehinderter Menschen

c.   Rehabilitationsträger:

  • Berufsbildungswerke, Berufsförderungswerke, vergleichbare Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation

Leistungen

  • Leistungen zur Beratung und Vermittlung
  • Trainingsmaßnahmen und Mobilitätshilfen
  • Berufsvorbereitung, Grundausbildung, Berufsausbildung, Weiterbildung und Fortbildung
  • Überbrückungsgeld
  • Sonstige Förderungen

Leistungen an Arbeitgeber:

  • Ausbildungszuschüsse
  • Eingliederungszuschüsse
  • Arbeitshilfen (Hilfsmittel)
  • Teilweise oder volle Kostenerstattung für befristete Probebeschäftigung

4. Finanzielle Sicherung

Leistungen nach dem SGB IX § 5

  • Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
  • Unterhaltssichernde oder ergänzende Leistungen
  • Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft

Leistungen zur beruflichen Eingliederung von behinderten Menschen

Siehe Anhang

Steuerermäßigung

Jeder behinderte Arbeitnehmer, Unternehmer oder Freiberufler kann zum Ausgleich von behinderungsbedingten Mehraufwendungen, Steuerermäßigungen in der Einkommens- und Lohnsteuer geltend machen.

Anhang

a. Leistungen zur beruflichen Eingliederung von behinderten Menschen

Name

Leistungsträger

Wer ist berechtigt

Art der Leistung

Leistungen zur Förderung der Arbeitsaufnahme

Agentur für Arbeit

Alle Arbeitnehmer

  • Bewerbungskosten
  • Reisekosten
  • Arbeitsausrüstung
  • Überbrückungsbeihilfe
  • Überbrückungsgeld
  • Trennungsbeihilfe
  • Fahrkosten
  • Familienheimfahrten
  • Umzugskosten

Leistungen zur berufl. Rehabilitation (Erhaltung oder Erlangung eines Ausbildung- oder Arbeitsplatzes

Agentur für Arbeit

Berufsbildungswerke

Berufsförderungswerke

Sonstige Rehabilitationsträger

Alle Arbeitnehmer

  • Reisekosten
  • Beförderungsmittel
  • Führerschein
  • Hilfsmittel
  • Technische Arbeitshilfen
  • Verdienstausfall
  • Wohnkosten

Leistungen zur berufl. Rehabilitation
(Bildungsmaßnahmen)

Agentur für Arbeit

Sonstige Rehabilitationsträger

Alle Arbeitnehmer

  • Ausbildungsgeld
  • Übergangsgeld
  • Maßnahmekosten
  • Fernunterichtsgebühren
  • Lernmittel
  • Arbeitskleidung
  • Unterkunft und Verpflegung
  • Reisekosten
  • Haushaltshilfe
  • Krankenversicherung
  • Andere Leistungen

Leistungen zur Förderung der beruflischen Bildung

Agentur für Arbeit

Alle Arbeitnehmer

  • Unterhaltsgeld
  • Lehrgangsgebühren
  • Lehrmittel
  • Fahrkosten
  • Arbeitskleidung
  • Unterkunft
  • Verpflegung
  • Kinderbetreuungskosten

Technische Arbeitshilfen

Hauptfürsorgestelle
(§ 19 SchwvAV)

Schwerbehinderte

  • Erst- und Ersatzbeschaffung (Wenn sie nicht in Eigentum des Arbeitgebers übergehen)
  • Wartung
  • Instandhaltung
  • Ausbildung im Gebrauch

Kraftfahrzeughilfen

Rehabilitationsträger

Hauptfürsorgestelle

Schwerbehinderte

  • 1. Beschaffung eines KFZ
    2. Behinderungsbedingte Zusatzausstattung
    3. Fahrerlaubniszu-schüsse
    4. Reperaturkosten, Taxi

Gründung und Erhaltung einer selbstständigen beruflichen Existenz

Hauptfürsorgestelle

Schwerbehinderte

  • Sicherstellung des Lebensunterhaltes

Wohnungshilfen

Hauptfürsorgestelle

Schwerbehinderte

  • Zuschüsse
    • Zinszuschüsse
    • Darlehen
  • Beschaffung von behinderungsgerechtem Wohnraum
  • Anpassung von Wohnraum an behinderungsbedingte Bedürfnisse
  • Umzug

Erhaltung der Arbeitskraft

Hauptfürsorgestelle

Schwerbehinderte

  • Erhöhte Aufwendungen
    Besondere Einrichtungen

Maßnahmen zur Erhaltung und Erweiterung beruflicher Kenntnisse und Fertigkeiten

Hauptfürsorgestelle

Schwerbehinderte

  • Erhöhte Aufwendungn

Leistungen in besonderen behinderungsbedingten Lebenslagen

Hauptfürsorgestelle

Schwerbehinderte

  • Zuschüsse
  • Darlehen
  • Begleitende Hilfen

b. Quellennachweis

Literaturverzeichnis:              Baumgartner, Kirstein, Möllmann: „Häusliche Pflege heute“,
                                                  Verlag Urban & Fischer in München/Jena, 1. Auflage 2003
                                                  Seite 8

                                                  Köther, Gnamm: Altenpflege in Ausbildung und Praxis,
                                                  Verlag Georg Thieme in Stuttgart, 4. Auflage 2000
                                                  Seite 144 f

                                                  Köther: Altenpflege – Zeitgemäß und Zukunftsweisend,
                                                  Verlag Georg Thieme in Stuttgart, 1. Auflage 2005
                                                  Seite 616 ff

Internetverzeichnis:               http://www.arbeitsagentur.de, 26.05.2006 (ca. 18.30 Uhr)
                                                 
                                                  http://www.behinderung.org, 26.05.2006 (ca. 18.30 Uhr)
                                                 
                                                  http://www.wikipedia.de, 26.05.2006 (ca. 18.30 Uhr)
                                                 
                                                  http://www.verdi-bub.de, Datei SGB_9_1.pdf, 26.05.2006
                                                  (ca. 18.30 Uhr)
                                                 
                                                  http://www.bgw-online.de, 26.05.2006 (ca. 18.30 Uhr)

Autor: Hannes
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