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Historische Entwicklung der Sozialversicherungen:
- Ankündigung d. Bismarkschen Sozialgesetze
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1881 |
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1883 |
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1884 |
- Renten und Ivaliditätsversicherung
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1889 |
- Einführung d. Soz.-Vers. Gesetzte
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1911 |
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1927 |
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1995 |
» 4 Grundsätze der Sozialhilfe :
1. Grundsatz: Wahrung der Menschenwürde
- Der Sozialhilfeempfänger soll mögl. nicht an seinem Äußeren
erkennbar sein.
- Die Sozialhilfe ist eine Geldleistung. ( zu Beginn d. Monats
)
- Der Umgang mit Geld soll nicht verlernt werden.
(AUSNAHME: Das Lohnabstandsgebot)
» 2. Grundsatz: Nachrang und Selbsthilfe
- Wer sich selbst helfen kann oder Hilfe von Verwandten sowie Anderen
bekommt, hat keinen Anspruch auf Sozialhilfe.
- Einkommen muß voll eingesetzt werden, zur Vermeidung /Verringerung
der Notlage
- Vermögen muß oberhalb des Schonvermögens verwendet
werden
- Einsatz der Arbeitskraft
Unzumutbar für:
Alte , Behinderte, Kranke, Mütter m. kl. Kindern
- Der Hilfebedürftige ist verpfl. Unterhaltsansprüche
gegen Verwandte oder Leistungsansprüche gegen Sozialleistungsträgern
notfalls gerichtlich durchzusetzen.
» 3. Grundsatz: Einzelfallgrundsatz
- Grundsätzl. wird Sozialhilfe in Pauschalen gewährt
( z.B. Kleiderpauschale)
- das Gesetz sieht vor das Abweichungen notwendig sind, wenn d.
Einzelfall d. gebietet.
» 4. Grundsatz: Bedarfsdeckungsgrundsatz
- Ziel der Sozialhilfe ist die Beseitigung gegenwärtiger Notlagen
zu vermeiden.
- maßgebend ist die tatsächl. Situation.
- Bei Verzögerung von Ansprüchen gegen Dritte
(z.B. Arbeitsamt, Unterhalt) zahlt d. Sozialamt auch
- In d. Regel keine Leistungen für d. Vergangenheit.
» AUSNAHME:
Übernahme v. Mietschulden, wenn Obdachlosigkeit
dadurch vermieden werden kann
» Einsatz von Einkommen:
Einkommen das zur Vermeidung/Verringerung der Notlage eingesetzt
werden muß.
5) Arbeitslohn
6) Leistungen der Sozialversicherungen.
7) Miet/Pachteinnahmen
8) Unterhaltsgeld
9) Kindergeld
» Nichtangerechnetes Einkommen:
1) Erziehungsgeld
2) Blindengeld
3) Schmerzensgeld
4) Leistungen an Opfer d. Nationalsozialismus
5) Leistungen nach BSHG
Bereinigung des Einkommens:
» ABZUG VON:
1) Steuern
2) Sozialversicherungsbeitrage
3) Private- Zusatzversicherung
4) KFZ-Haftpflichtversichung
5) Gebäudebrandversicherung
6) Haftpflichtversicherung
7) Hausratsversicherung
8) Werbungskosten
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