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Arbeitstherapie
» Gesetzesgrundlagen:
» Bei psychisch kranken Menschen besteht die höchste
Arbeitslosigkeit.
Gründe dafür sind (von Seiten des Arbeitgebers)
- Ängste im Umgang mit der Erkrankung
- Ausfallzeiten des psychisch Erkrankten und deren Dauer
- Verhalten des psychisch Erkrankten
» Recht auf Arbeit
» Förderung von Arbeit, Arbeitstherapie
und Rehabilitation
» Gesetzliche Leistungsträger (=Kostenträger)
sind:
- Unfallversicherung
- Bundesanstalt für Arbeit
- Sozialhilfe
- Krankenversicherung
- Rentenversicherung
» Hilfen für die Wiedereingliederung:
1. Berufsbildungs- und Berufsförderungswerke
für Betroffene, die erstmalig
eine Berufsausbildung
anstreben´
unterschiedliche Fachkräfte stehen als Helfer zur Verfügung
Ziel:
• gesellschaftliche und berufliche Rehabilitation
• Berufsabschluss

freier Arbeitsmarkt
» in der Psychiatrie dann wichtig,
wenn psych. Erkrankte
eine Berufsausbildung abbrechen
(z.B. Studienabgänger
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Betroffene haben bereits eine Berufsausbildung
Ziel:
Umschulung
( Chance
auf dem Arbeitsmarkt)

verkürzte Ausbildungszeit
(meist 2 Jahre)

Fachkräfte

Internatsunterbringung,
Tagesstrukturierung |
beides
sind überregionale Einrichtungen !!!
2. Werkstatt für Behinderte (WfB) (regionale Einrichtung)
» besonderer Arbeitsmarkt
» nicht alle WfB's verfügen über
spezielle Einrichtungen für psychisch Erkrankte
- arbeiten oftmals mit geistig behinderten zusammen
- psychisch Erkrankte empfinden die Zusammenarbeit zunächst als
entwertend,
später als Aufwertung, da sie der "Stärkere" sind
» Ziel / Aufgabe:
Die Betroffenen auf dem freien Arbeitsmarkt zu rehabilitieren
» Voraussetzungen für die Aufnahme:
- mindestmass an Kontaktfähigkeit
• müssen nicht körperlich gepflegt werden
3. Zuverdienstfirmen
» Arbeitslosenprojekt
» Installation durch Angehörige für
psychisch Erkrankte
» In der Regel arbeiten dort psychisch Erkrankte,
die auf dem freien Arbeitsmarkt nicht mehr gefördert werden
können
4. begleitende Hilfe am Arbeitsplatz / im Arbeitsleben
» nur für Schwertsbehinderte und psychisch
Erkrankte, die bereits einen Arbeitsplatz haben
» wird von Hauptfürsorgestellen (z.B.
LWL) durchgeführt
Diese Hilfen werden erbracht, wenn Aussicht auf dauerhafte Beschäftigung
und Rehabilitation besteht !!!
Abgrenzung zwischen Beschäftigungstherapie (BT) und Arbeitstherapie
(AT):
Beschäftigungstherapie (BT)
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Arbeitstherapie (AT)
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- liegt zeitlich
vor der AT
- Pflichtteilnahme
- keine festgelegten Aufgaben
sinnvolle Betätigung
- Kreativität
- Hobby (Entwicklung)
- Training von
» Durchhaltevermögen
» Konzentration
» Tagesstruktur
» sozialer Kompetenzen
(Gruppengeschehen)
• Frustrationstoleranz
• Ziele:
» spielt für die berufliche
Situation
keine Rolle
» wird besonders bei akut psychisch
Erkrankten angesetzt
» Ablenkung von akuten Symptomen
» Selbstwertsteigerung
» Spaß und Freude zu entwickeln
» Förderung von Kommunikation
und
Eigeninitiative
» nicht gewinn- und
produktorientierend
• Aufgaben BT-therapeuten:
» Förderung von alltagspraktischen
Fähigkeiten
» Anleitung / Durchführung
von
Freizeitbeschäftigung
» Computertraining
» Training von sozialen Kompetenzen |
- freiwillig
- Produktfertigung
- Weiterführung, Steigerung und
Erweiterung
- Bezahlung
• Ziele:
» zentrale Rolle bei
Rehabilitation
» verbindet man traditionell mit
der
stationären Aufnahme
» seit 1822 in der Literatur erwähnt
» dient zur Stabilisierung
» Förderung spezieller Fähigkeiten
» dient zur Zeitverkürzung
(Zeit, in der Pat. untätig ist)
» Verbesserung von vorhandenen
Defiziten
» Steigerung von Selbstachtung /
Selbstvertrauen
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» Aufbau einer Arbeitstherapie:
- Eingangs- und Verlaufsmotivation
- Absprachen mit der AT treffen
- Einsichtsförderung: AT zwischen den
Berufsgruppen
- Anmeldungsprocedere
- Patienten begleiten "Informationstermin"
- Informationen über den Patienten geben
Ziel:
- Grundfähigkeiten, Kontakt soll gefördert
werden
- Selbstwertsteigerung
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