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Die Ambulante Pflege
Fachseminar für Altenpflege St. Franziskus
Abgabedatum: 11.10.2002
Inhaltsverzeichnis
1. Träger und Zielsetzung
2. Leistungen
3. Die Mitarbeiter der ambulanten Pflege
4. Der Pflegevertrag
5. Dokumentationssystem
6. Dienst und Tourenpläne
7. Häusliche Pflegebedingungen
7.1. Gute Pflegebedingungen
7.2. Schlechte Pflegebedingungen
8. Kontakte zu Angehörigen und Ärzten
9. Unterschied Altenheim – Ambulante Pflege
Quellenverzeichnis
1. Träger und Zielsetzung
Zuhause leben bei Alter und Krankheit, solange wie möglich
in den eigenen vier Wänden bleiben. Damit das gelingt, bietet
die Caritas – Betriebsführungs – und Trägergesellschaft
Münster mbH ( abgekürzt CBM ) vielfältige Unterstützung
an. Eine Säule des pflegerischen Angebotes der Gesellschaft
ist der ambulanter Pflegedienst.
- Caritas – das bedeutet tätige Nächstenliebe
- Caritas – das ist Lebens- und Wesensäußerung
der katholischen Kirche
- Caritas – dieser Begriff weckt vielfältige Assoziationen:
Soziales Engagement, ehrenamtliche und professionelle Arbeit, Spenden
sammeln – Spenden verteilen, Not lindern,....
Die CBM ist ein Dienstleistungs und Wirtschaftsunternehmen mit dem
besonderen Auftrag, hilfsbedürftigen Menschen bei der Bewältigung
ihres Alltags zu Seite zu stehen. Ziel der Ambulanten Pflege ist
es die individuelle Pflege, Unterstützung, Beratung , Begleitung,
Förderung der Hilfsbedürftigen und ihrer Angehörige
zu Hause.
Für die Mitarbeitenden lautet der Auftrag, die Lebensbedingungen
und Umstände für die Hilfesuchenden menschenwürdig
zu gestalten.
Selbstbestimmung, Sicherheit und Geborgenheit in einer vertrauten
Umgebung mit vertrauten Menschen, die Gestaltung der eigenen Lebenssituation
nach individuellen Bedürfnissen – dank ambulanter Pflege
können sich Pflegebedürftige, kranke und behinderte Menschen
sich diesen Wunsch erfüllen.
Die Nachfrage nach ambulanter Pflege steigt, und damit steigt auch
der Wunsch nach flexiblen und individuellen Einsätze
2. Leistungen
Die Leistungen werden in der häuslichen Umgebung des Patienten
erbracht und differenzieren sich in:
Unterstützung bzw. volle Übernahme der Körperpflege,
beim Ankleiden und bei der Einnahme der Mahlzeiten. Hilfe beim Ausscheiden
und Mobilisation. Ziel ist es Fähigkeiten und Selbstständigkeit
der Patienten zu erhalten und zu fördern, sowie deren Lebensqualität
zu steigern.
Hilfe bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten wie einkaufen ,
zubereiten von Speisen, und reinigen der Wohnung,
Begleitung bei Behördengängen oder Arztbesuche
Mitarbeit bei ärztlicher Diagnostik und Therapie ( Behandlungspflege
) z.B. Durchführung von Injektionen, Verbänden, Medikamente
verabreichen bzw. überwachen, Vitalzeichenkontrollen, Blutzuckerkontrollen,
Stomapflege, Pflege von Sonden und Kathetern, Prophylaktische Maßnahmen
usw.
Angebot einer Rufbereitschaft zur ständigen Erreichbarkeit
für die Patienten, insbesondere Nachts.
Begleitung in der Sterbephase, Pflegeberatungen gem. § 37 Absatz
3 SGB XI
Schulung von pflegenden Angehörigen, Vermittlung von weiterführenden
Hilfen: Seelsorger, Krankengymnasten, Ergotherapeuten, Beratungsdienste,
gerontopsychiatrischer Fachpflege, Fachärzten usw.
3. Die Mitarbeiter der ambulanten Pflege
Die Mitarbeiterteams der ambulanten Pflege setzen sich aus Pflegefachkräften
der Alten – und Krankenpflege, Pflegehelfer/innen mit einjähriger
Ausbildung sowie Pflegemitarbeiter/innen zusammen. Alle Dienste zeichnen
sich durch einen hohen Anteil an Pflegefachkräften aus. Diesen
sind bestimmten Aufgaben vorbehalten, z.B. die Einschätzung
der Pflegesituation, die Erhebung des Pflegebedarfs, die Pflegeplanung
und die regelmäßige Evaluation der durchgeführten
Maßnahmen, die Durchführung von Schulungen in häuslicher
Pflege und die Anleitung von Angehörigen. Hauswirtschaftliche
Tätigkeiten werden meist von einem Pflegemitarbeiter übernommen.
Voraussetzung eines Mitarbeiters in der ambulanten Pflege ist ein
Führerschein der Klasse 3 da ein Dienstfahrzeug gestellt wird
um die Patienten anfahren zu können.
Die Pflegeorganisation basiert auf dem Bezugspflegesystem, das heißt
jedem Mitarbeiter ist eine bestimmte Anzahl von Patienten zugeordnet,
die er/sie regelmäßig versorgt. So wird eine hohe Kontinuität
in der pflegerischen Beziehung gewährleistet.
Bei der CBM gibt es zwei Pflegeteams die in Team Nord und Team Süd
aufgeteilt sind, das heißt im nördlichen Teil Münsters
ist der Team Nord eingesetzt und im südlichen Teil Münsters
der Team Süd. Beide Teams haben eine Regionalleitung, die praktisch
die Funktion einer Pflegedienstleitung haben. Außerdem gibt
es bei der CBM schließlich eine Leiterin der Ambulanten Pflege.
Im 14 tägigem Rhythmus findet eine Teamsitzung statt. In der
Teamsitzung werden die Touren , aktuelle Situationen und Probleme
der Patienten, Dienstplanung und Neuzugänge besprochen.
4. Pflegevertrag
Grundsätzlich muss eine Verordnung vom Arzt zur häuslichen
Krankenpflege vorliegen und bei der Krankenkasse ( bzw Pflegekasse,
sofern der Patient in eine Pflegestufe ist ) genehmigt werden.
» Der Pflegevertrag wird folgendes geregelt:
§ 1 Allgemeines
§ 2 Leistungsumfang
§ 3 Vergütungsregelung und Abrechnung mit Sozialleistungsträgern
§ 4 Vergütungsregelung und Abrechnung mit Leistungsnehmer/in
§ 5 Leistungserbringung
§ 6 Mitwirkungspflichten
§ 7 (Pflege) Hilfsmittel
§ 8 Haftung
§ 9 Datenschutz und Schweigepflicht
§ 10 Beendigung/Kündigung des Vertrages
§ 11 Informationen in Notfällen
§ 12 Besondere Vereinbarungen
§ 13 Vertragsaushändigung/Unterschriften
Der Pflegevertrag wird vor Einsetzen der Pflegetätigkeit zwischen
ambulantem Dienst und Patient oder Betreuer geschlossen. Der Pflegevertrag
enthält die Personalien des Patienten und Leistungsumfang. Im
Pflegevertrag ist geregelt welchen Anteil der Kosten von der Pflegekasse
bzw. Krankenkasse übernommen werden. Ist der Patient nicht in
einer Pflegestufe muss der Patient die Pflegeleistungen selbst bezahlen.
Sofern sich die Pflegeleistungen verändern, weil z.B. sich
der Gesundheitszustand des Patienten verschlechtert hat, wird eine
neue Leistungsvereinbarung geschlossen.
Im Anhang des Pflegevertrages ist eine Beschreibung der Leistungskomplexe,
so kann der Patient gegebenenfalls nachprüfen welche Leistungen
erbracht wurden und welche abgerechnet werden.
Außerdem im Anhang des Pflegevertrages befindet sich ein Mietvertrag über
eventuelle vermietete Hilfsmittel, eine Zustimmungserklärung
nach den Datenschutzbestimmungen damit das Pflegepersonal berechtigt
ist, Informationen an z.B. einen Arzt weiterzugeben. Zuletzt ist
ein Vertrag über Aushändigung der Wohnungsschlüssel
an dem Pflegevertrag.
5. Dokumentationssystem
Das Dokumentationssystem gleicht dem wie aus dem Altenheim, ein
Unterschied ist nur das sich in der Dokumentationsmappe der ambulanten
Pflege ein Leistungsnachweis befindet um mit der Kranken- bzw. Pflegekasse
abzurechnen.. Dieser Leistungsnachweis muss am Ende eines jeden Monats
vom Patienten und Pflegekraft unterzeichnet werden. Die Dokumentationsmappen
bleiben bei dem Patienten Zuhause.
Noch ein Unterschied ist, das Auf den Durchführungsbögen
Leistungskomplexe bzw. Module sind die man abzeichnen muss. Ein Leistungskomplex
würde z.B. so aussehen: Modul 18 = Große Grundpflege mit
betten und lagern. Im Altenheim muss jede Verrichtung einzeln abgezeichnet
werden.
6. Dienst und Tourenpläne
Die Dienstpläne sind identisch mit denen aus den Altenheimen.
Unterschiedlich sind nur die Dienstzeiten. In der ambulanten Pflege
hat man sehr viele Teildienste. Jede Woche abwechselnd haben die
Pflegefachkräfte zusätzlich Nachtbereitschaft .Was neues
sind die Tourenpläne. Auf dem Tourenplan stehen links die Patienten
mit Anschrift und Telefonnummer, daneben welchen Wochentag wir den
Patienten besuchen sollen und rechts stehen die Minuten welche man
für die einzelnen Patienten zur Verfügung hat. Zum Ende
der Tour muss man die Tourenzeit aufschreiben. Ist die Ist-Zeit höher
als die Soll-Zeit muss eine Begründung auf der Rückseite
des Tourenplanes erfolgen. Jede Woche erfolgt ein neuer Tourenplan.
7. Häusliche Pflegebedingungen
Die Wohnungen in denen die Patienten gepflegt werden, weisen erhebliche
Unterschiede auf, mit den die Pflegenden zurecht kommen müssen
7.1. Gute Pflegebedingungen
In der ambulanten Pflege muss man Pflegebedingungen gut einschätzen
und in Absprache mit dem Patienten gute Pflegevoraussetzungen anstreben.
Gute Voraussetzungen sind z.B.
- Der Patient ist mit der ambulanten Pflege einverstanden
- Die Pflegeperson respektiert dem Patienten und seine gewohnte
Umgebung
- Angehörige sind kooperativ
- Wenn der Patient in einem gepflegten Haushalt lebt
- Wäsche die man zur Pflege benötigt, genügend vorhanden
und regelmäßig gereinigt wird.
- Pflegemittel und Hilfsmittel werden mit dem Patienten ausgewählt
und sind genügend vorhanden
- Pflegebereich in der Wohnung wird mit dem Patienten gemeinsam
eingerichtet.
- Pflegeutensilien werden übersichtlich und für alle zugänglich
weggeräumt.
- Wohnanpassung bei Bedarf wie z.B. eine Sitzerhöhung für
die Toilette
- Haustiere werden ordentlich versorgt und haben tolerierbaren Kontakt
zum Patienten, Mensch und Tier haben eigene Bereiche. Pflegebedürftigkeit
ist kein Grund ein Tier abzuschaffen.
7.2. Schlechte Pflegebedingungen
Es gibt die unterschiedlichsten Gründe für schlechte Pflegebedingungen.
Man sollte keine negative Wertung vornehmen sondern ein offenes Gespräch
und gute Pflegebedingungen anstreben. Die Pflegequalität kann
beeinträchtigt werden bei:
- Hilfsbedürftiger hat keine Einsicht über die Notwendigkeit
der ambulanten Pflege
- Hilfsbedürftiger sieht nicht ein das die Pflege beeinträchtigt
ist.
- Haushalt des Patienten ist ungepflegt.
- Angehörige sind unkooperativ
- Wäsche die zur Pflege benötigt wird, kaum vorhanden
ist
- Keine Pflegemittel, kein Desinfektionsmittel, keine Hilfsmittel
- Wenn kein Ordnungssystem vorhanden ist, muss sich die Pflegekraft
immer wieder neu orientieren.
- Wenn Hilfsmittel nur besorgt werden, wenn sie von der Pflegekasse
oder Krankenkasse übernommen werden
- Haushalt nicht den heutigen Standard entspricht: z.B. Keine Badewanne
oder Dusche, kein Warmwasser usw.
- Haustiere und Zubehör schlecht gepflegt werden, sich aber
im engen Kontakt zum Patienten befinden.
8. Kontakte zu Angehörigen und Ärzten
Angehörige sind oft in ihrer Situation überfordert und
sehr belastet, deshalb sind entlastende Gespräche wichtig. Bei
hoher Belastung sollte man die Angehörigen beraten und Entlastung
von der Pflege vermitteln z.B. Tagespflege. Wichtig ist auch das
man den Angehörigen mitteilt, das sie sehr wichtig sind und
ihre Pflege und Betreuung zum Wohlbefinden des Patienten beitragen.
Mit den Ärzten muss man sich sehr gut organisieren, das heißt
klare Absprachen was Verordnungen, Besonderheiten in der Pflege und
Hausbesuche betreffen. Manchmal ist der Umgang mit den Hausärzten
schwierig. Die Pflegekraft muss ihre Vorschläge zur pflegerischen
Behandlung gegenüber dem Arzt sehr gut begründen. Der Arzt
akzeptiert es nicht immer, aber der Arzt muss manchmal zugeben, das
die Pflegekraft den Patienten einfach besser kennt.
9. Unterschied Altenheim – Ambulante Pflege
Während meines Einsatzes habe ich sehr viele unterschiede zwischen
dem Altenheim und der ambulanten Pflege festgestellt:
In der ambulanten Pflege arbeite man alleine, das heißt eigenverantwortlich.
Während im Altenheim man sich im Team absprechen muss. Übergaben
finden nach jeder Schicht im Altenheim statt, während es in
der ambulanten Pflege nur alle 14 Tage eine Dienstbesprechung gibt
und wichtige Dinge notfalls per Telefon geregelt werden. Der Informationsfluß im
Altenheim läuft im Gegensatz zur ambulanten Pflege einfach besser.
Im Altenheim findet man selbst etwas Entlastung, wenn man z.B. immer
einen schwierigen Bewohner pflegt kann man den auch mal abgeben.
In der ambulanten Pflege gibt es diese Möglichkeit kaum. Noch
ein wichtiger Unterschied: Im Altenheim bekomme ich ein professionelles
Feedback und da ist eine soziale Kontrolle. Nichts von dem ist in
der ambulanten Pflege zu finden, da man ständig alleine arbeitet.
In der ambulanten Pflege müssen die Pflegekräfte vieles
improvisieren und sich vorher gut organisieren, nicht immer sind
Hilfsmittel und Pflegeutensilien vorhanden, während im Altenheim
eigentlich alles was man zur Pflege benötigt vorhanden ist.
Im Altenheim ist alles Rollstuhl- und behindertengerecht. Bei den
Patienten Zuhause in der ambulanten Pflege ist es oft viel zu eng,
zu kleine Badezimmer, zu hohe Duscheinstiege, Treppen , eben überall
Hindernisse.
Die Beziehung zu den Patienten in der ambulanten Pflege ist distanzierter,
weil man nur für kurze Zeit bei ihm ist. Es ist nicht so das
man nicht gerne etwas mehr Zeit für die Patienten hätte,
aber der Zeitdruck ist größer, weil den Pflegekräften
die Zeit vorgegeben wird wie lange man sich bei den einzelnen Patienten
aufhalten darf und der nächste Patient wartet auch schon.
Im Altenheim ist das anders. Da kann ich mir meine Arbeit selbst
einteilen und ich habe auch mehr Zeit für die Bewohner. Wenn
ein Bewohner etwas auf dem Herzen hat, hat er jederzeit einen Ansprechpartner
und wenn ich etwas mehr Zeit für einen Bewohner brauche, weil
er vielleicht ein Gespräch sucht kann ich etwas arbeit an einem
Kollegen abgeben.
Vorteil bei der ambulanten Pflege ist man bekommt sehr viel mehr
von der Biographie des Patienten mit. Im Altenheim ist es oft so
das Angehörige wenige persönliche Dinge mitbringen.
In der ambulanten Pflege bekommt man auch mit den Problemen der
Angehörigen zu tun oder Konflikte zwischen Angehörigen
und Patienten. Manchmal habe ich das Gefühl man bekommt zuviel
von den Problemen der Angehörigen mit, oder man ist mittendrin.
Im Altenheim beschäftigt man sich ausschließlich mit den
Problemen des Bewohners, mit den Problemen der Angehörigen nur
in Verbindung mit dem Bewohner.
Abschließend kann ich sagen das der Einsatz in der ambulanten
Pflege eine Erfahrung Wert war. Ich konnte sehr viele verschiedene
Menschen und ihr Milieu kennen lernen. Wenn ich diese Menschen Zuhause
besucht habe hatte ich so ein bisschen das Gefühl diese Menschen
nur zu besuchen. Der Umgang mit den Patienten an sich hat mir gefallen
aber mir fehlte der etwas engere Kontakt zu den Patienten. Bisher
hat mir der Einsatz im Altenheim besser gefallen.
Quellenverzeichnis
Die Unternehmungsfassung der Caritas – Betriebsführungs – und
Trägergesellschaft Münster mbH
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