Hautschutz in der Pflege
In der Krankenpflege ist nicht nur auf die gepflegte Haut der
Patienten zu achten, auch die eigene Haut muss geschützt werden.
Durch häufiges waschen und desinfizieren der Hände, sowie
tragen von Einmalhandschuhen wird der natürliche Schutz angegriffen
und Keime haben ihren freien Lauf. Wie ernst man die Handpflege
nehmen sollte, sieht man daran, dass 94% aller entzündlichen
Hautveränderungen an den Händen auftreten.
Haut ist nicht einfach nur Haut, die da ist und unseren Körper
umschlingt, vielmehr ist sie ein lebenswichtiges Organ, welches
wichtige Funktionen übernimmt. Die Haut schützt uns vor
Fremdstoffen und Mikroorganismen und sorgt für eine angenehme
Temperatur im Körper, indem sie Schweiß zur Kühlung
absondert. Sie ist ein Speicher für Wasser, Fette, Kohlenhydrate
und Salze, ein saurer Schutzfilm tötet Krankheitserreger.
Auch als Sinnesorgan dient unsere Haut. Erröten oder Erblassen
zeigt im Zusammenhang mit z.B. peinlichen Situationen, dass auch
die Psyche mit an den Fäden zieht.
Arbeiten an einem feuchten Arbeitsplatz, benutzen von waschaktiven
Substanzen oder Desinfektionsmitteln, sowie tragen von Einmalhandschuhen
und mechanische Beanspruchung schädigen die Haut. Bei längerem
Wasserkontakt quillt die Hornschicht und die Barrierefunktion ist
beeinträchtigt. Dadurch nimmt die Reißfestigkeit ab
und Gefahrstoffe können eindringen. Starkes schrubben und
Desinfektionsmittel verstärken den Abbau der Schutzschicht
und entziehen der Haut Flüssigkeit.
Hautschutz ist nicht nur ein privater Anwendungsbereich, sondern
ist auch gesetzlich vorgeschrieben - in Berufen, die unsere Haut
beanspruchen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, einen Hautschutzplan
zu erstellen, um Fehler in der Handpflege zu vermeiden. Ebenso
müssen die Hautschutzmittel gestellt werden. Ziel der beruflichen
Handpflege ist, Hautveränderungen und Allergien vorzubeugen,
sowie die Stärkung der Barrierefunktion.
d.h.
- Hautreinigung
- Desinfektion
- Hautpflege
"So gründlich wie nötig - so schonend wie möglich."
In erster Linie sollen durch die Hautreinigung anhaftende, schädigende
und irritative Stoffe entfernt werden. Zugleich wird jedoch der
Wasser-Lipid-Mantel angegriffen. Daher sollte ein mildes, unter
dem pH-Wert 6,5 liegendes Reinigungsmittel benutzt werden.
Nicht nur dem Arbeitgeber liegt es am Herzen, sparsam mit der
Seife umzugehen, auch die Haut freut sich. Das Reinigungsmittel
sollte mit wenig Wasser auf die Haut verteilt werden, danach gründlich
abspülen.
Übertriebenes Waschverhalten oder eine zu hohe Wassertemperatur
schädigen die Barrierefunktion und auch beim abtrocknen ist
auf weiche Einmalhandtücher zu achten. Besondere Beachtung
haben die Fingerzwischenräume, dort entstehen die ersten Hautveränderungen.
Durch ständige Berührungen mit Fremdobjekten ist die
Haut mit Keimen kontaminiert. Richtig angewandt ist die Händedesinfektion
eine optimale Schutzoption und nicht mehr wegzudenken. Die meist
alkoholischen Präparate wirken innerhalb von 30 Sekunden,
bringen aber den Nachteil der Austrocknung mit sich, da rückfettende
Komponenten gelöst werden. Daher sollte auf ein schonendes
Desinfektionsmittel geachtet werden.
Um die Haut zu regenerieren, werden nach dem waschen und desinfizieren
aufbauende Handschutzmittel auf die Haut getragen. Es gibt kein
universell einsetzbares Hautschutzpräparat, daher sollte man
auf praktische Erfahrung zurückgreifen. Hautpflege sollte
so oft wie möglich betrieben werden, im Beruf oder Hausarbeit.
Es empfiehlt sich aufeinander abgestimmte Hautschutzmittel zu
benutzen, hierbei ist der Arbeitgeber gefragt, da er gesetzlich
dazu verpflichtet ist den Hautschutz zu gewährleisten. Die
Creme sollte die Haut bei der physiologischen Funktion erhalten
helfen und keinen störenden Fettfilm entstehen lassen. Potentielle
Allergieerzeuger wie Duftstoffe oder Kräuterextrakte sind
meist nutzlos, mehr sollte auf eine schnell einziehende und gut
verteilbare Creme geachtet werden.
Am Waschplatz sollte ein Hautschutzplan hängen, der gezielt
die richtige Durchführung der Hautpflege erklärt. Angaben über
welchen Hautschutz, wann, wo und wie oft, sollten gut lesbar sein.
Hauterkrankungen können zur Berufsunfähigkeit führen.
Fazit ist daher, Prävention, Mitarbeiterinformation und ggf.
ist eine Schulung angebracht und erfolgsversprechend.
Hautschutzplan, Spendesysteme, Einmalhandtücher, Pflegepräparate
sind unbedingt erforderlich. Sollten Hautveränderungen sichtbar
sein, sofort einen Termin beim Arzt vereinbaren.
Quelle: Maria Müller
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