Autor/in: Cordula

Allgemeine Hygiene

Namentlich ist zu melden ist …

… der Krankheitsverdacht, die Erkrankung sowie der Tod an

  • a) Botulismus
  • b) Cholera
  • c) Diphtherie
  • d) humaner spongiformer Enzephalopathie, außer familiär-hereditärer Formen
  • e) akuter Virushepatitis
  • f) enteropathischem hämolytisch-urämischem Syndrom (HUS)
  • g) virusbedingtem hämorrhagischen Fieber
  • h) Masern
  • i) Meningokokken-Meningitis oder -Sepsis
  • j) Milzbrand
  • k) Poliomyelitis (als Verdacht gilt jede akute schlaffe Lähmung, außer wenn traumatisch bedingt)
  • l) Pest
  • m) Tollwut
  • n) Typhus abdominalis/Paratyphus


sowie die Erkrankung und der Tod an einer behandlungsbedürftigen Tuberkulose, auch wenn ein bakteriologischer Nachweis nicht vorliegt,

… der Verdacht auf und die Erkrankung an einer mikrobiell bedingten Lebensmittelvergiftung oder an einer akuten infektiösen Gastroenteritis, wenn

a) eine Person betroffen ist, die eine Tätigkeit im Sinne des § 42 Abs. 1 (Mitarbeiter von Küchen etc.) ausübt,

b) zwei oder mehr gleichartige Erkrankungen auftreten, bei denen ein epidemischer Zusammenhang wahrscheinlich ist oder vermutet wird,

… der Verdacht einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung,

… die Verletzung eines Menschen durch ein Tollwut krankes, -verdächtiges oder -ansteckungsverdächtiges Tier sowie die Berührung eines solchen Tieres oder Tierkörpers,

… soweit nicht nach den Nummern 1 bis 4 meldepflichtig, das Auftreten

a) einer bedrohlichen Krankheit oder

b) von zwei oder mehr gleichartigen Erkrankungen, bei denen ein epidemischer Zusammenhang wahrscheinlich ist oder vermutet wird, wenn dies auf eine schwerwiegende Gefahr für die Allgemeinheit hinweist und Krankheitserreger als Ursache in Betracht kommen, die nicht in § 7 genannt sind.

Nicht namentlich ist bei folgenden Krankheitserregern der direkte oder indirekte Nachweis zu melden:

1. Treponema pallidum

2. HIV

3. Echinococcus sp.

4. Plasmodium sp.

5. Rubellavirus; Meldepflicht nur bei konnatalen Infektionen

6. Toxoplasma gondii; Meldepflicht nur bei konnatalen Infektionen.

  • Gesundheitsamt entscheidet, was in nationale Statistik einfließt
  • Sinn: auf epidemiologische Veränderungen entsprechend reagieren zu können
  • In der Regel hat der Arzt oder das Labor die Meldepflicht!

Eintrittspforten

Ort: Haut
Physiologische: Haut: perkutan
Künstliche: durch Injektion, Wunde, Instrumente

Ort: Respirationstrakt
Physiologische: Tröpfcheninfektion
Künstliche: durch Intubation, Bronchoskopie, Instrumente

Ort: Gastrointestinaltrakt
Physiologische: durch Nahrungsmittel
Künstliche: durch Sonden, Endoskopie, Instrumente

Ort: Uro-Genital-Trakt
Physiologische: durch Koitus
Künstliche: Katheter, Endoskopie, Instrumente

Ort: Plazenta
Physiologische: während der Gravidität     (Schwangerschaft)

Ort: Konjunktiva
Physiologische: durch Kontaktinfektionen
Künstliche: durch Diagnostik, kontaminierte Salben oder Tropfen, Instrumente

Infektionswege:

  • Kontaktinfektion (Direktübertragung durch Händeschütteln, Küssen, Kratzen, Beißen …)

z. B.: Herpes Simplex, labialis, Candidasis

  • Tröpfcheninfektion (durch Abhusten, Anniesen, Ansprechen)

z. B.: Tuberkulose, Influenza, Varizellen

  • Übertragung durch Geräte oder Lebensmittel (durch Instrumente, Geräte, Kleidung, Lebensmittel)

z. B.: Wundinfektionen, Parasitose, Botulismus

  • Hämatogene Übertragung (durch Blutkontakte: Kanülen, Stich, offene Wunde, Transfusionen, Transplantationen)

z. B.: Lues, Virushepatitis B, AIDS

  • Schmierinfektion

Endogene Infektion

  • Patient ist selbst Infektionsherd/Quelle

Exogene Infektion

  • Infektion durch die „Umgebung“

Infektionsquellen:

  • Mensch zu Mensch (Hände!)
  • Kontaminierte Gegenstände

Reservoir für Keime (Beispiele):

Pseudomonas aeruginosa:

  • Luft.-Befeuchter
  • Sanitäre Anlagen
  • Wasser

Staphylokokken:

  • Patienten/Mitarbeiter
  • Keimträger
  • Staubpartikel

Prophylaktische Maßnahmen:

  • Sterilisationsverfahren
  • Physikal. + chem. Desinfektionsmaßnahmen
  • Händehygiene
  • Personelle Übertragung
  • Patienten – Isolation
  • Impfprophylaxe
  • Antibiotika

Eintrittspforte:

Natürlich (Körperöffnungen)

  • Mund, Nase
  • Harnröhre

Unnatürlich:

  • Punktion
  • Katheter anlagen
  • OP

Austrittspforten:

Wunden/ Tracheostoma Eiter
Blut Positive Kultur
Pneumonie Infiltrat- und Sputum Befund
Harnwegsinfektionen Urin
Gastroenteritis Symptome länger als 2 d. positive Kultur
Verbrennungen Eiter
Sonstiges Hepatitis, Peritonitis

Symptome:

  • Respirator. Erkrankungen (V. a. bei Beatmungen)
  • Wunde
  • Hepatitis
  • Gastroenteritis
  • ZVK; DK Pfeil Rechts Sepsis
  • Verbrennung

Arbeitsblatt: Infektionsschutzgesetz, KH-Infektionen, Infektionsrisiko durch Gegenstände

allgemeine hygiene - Pflege Wissen
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