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Mitglied im Pflegenetz
Autor: Cordula
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Allgemeine Hygiene


Namentlich ist zu melden ist…


… der Krankheitsverdacht, die Erkrankung sowie der Tod an

a) Botulismus

b) Cholera

c) Diphtherie

d) humaner spongiformer Enzephalopathie, außer familiär-hereditärer Formen

e) akuter Virushepatitis

f) enteropathischem hämolytisch-urämischem Syndrom (HUS)

g) virusbedingtem hämorrhagischen Fieber

h) Masern

i) Meningokokken-Meningitis oder -Sepsis

j) Milzbrand

k) Poliomyelitis (als Verdacht gilt jede akute schlaffe Lähmung, außer wenn traumatisch bedingt)

l) Pest

m) Tollwut

n) Typhus abdominalis/Paratyphus

sowie die Erkrankung und der Tod an einer behandlungsbedürftigen Tuberkulose, auch wenn ein bakteriologischer Nachweis nicht vorliegt,

… der Verdacht auf und die Erkrankung an einer mikrobiell bedingten Lebensmittelvergiftung oder an einer akuten infektiösen Gastroenteritis, wenn

a) eine Person betroffen ist, die eine Tätigkeit im Sinne des § 42 Abs. 1 (Mitarbeiter von Küchen etc.) ausübt,

b) zwei oder mehr gleichartige Erkrankungen auftreten, bei denen ein epidemischer Zusammenhang wahrscheinlich ist oder vermutet wird,

… der Verdacht einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung,

… die Verletzung eines Menschen durch ein tollwutkrankes , -verdächtiges oder -ansteckungsverdächtiges Tier sowie die Berührung eines solchen Tieres oder Tierkörpers,

… soweit nicht nach den Nummern 1 bis 4 meldepflichtig, das Auftreten

a) einer bedrohlichen Krankheit oder

b) von zwei oder mehr gleichartigen Erkrankungen, bei denen ein epidemischer Zusammenhang wahrscheinlich ist oder vermutet wird, wenn dies auf eine schwerwiegende Gefahr für die Allgemeinheit hinweist und Krankheitserreger als Ursache in Betracht kommen, die nicht in § 7 genannt sind.

Nichtnamentlich ist bei folgenden Krankheitserregern der direkte oder indirekte Nachweis zu melden:

1. Treponema pallidum

2. HIV

3. Echinococcus sp.

4. Plasmodium sp.

5. Rubellavirus; Meldepflicht nur bei konnatalen Infektionen

6. Toxoplasma gondii; Meldepflicht nur bei konnatalen Infektionen

  • Gesundheitsamt entscheidet was in nationale Statistik einfließt
  • Sinn: auf epidemiologische Veränderungen entsprechend reagieren zu können
  • In der Regel, hat der Arzt oder das Labor die Meldepflicht!

Eintrittspforten


Ort

Physiologische

Künstliche

Haut

Haut: perkutan

durch Injektion, Wunde, Instrumente

Respirationstrakt

Tröpfcheninfektion

durch Intubation, Bronchoskopie, Instrumente

Gastrointestinaltrakt

durch Nahrungsmittel

durch Sonden, Endoskopie, Instrumente

Uro-Genital-Trakt

durch Koitus

Katheter, Endodkopie, Instrumente

Plazenta

während der Gravidität     (Schwangerschaft)

Konjunktiva

durch Kontaktinfektionen

durch Diagnostik, kontaminierte Salben oder Trofen, Instrumente


Infektionswege:

  • Kontaktinfektion (Direktübertragung durch Händeschütteln, Küssen, Kratzen, Beißen…)

z.B.: Herpes simplex, labialis, Candidasis

  • Tröpfcheninfektion (durch Abhusten, Anniesen, Ansprechen)

z.B.: Tuberkulose, Influenza, Varizellen

  • Übertragung durch Geräte oder Lebensmittel (durch Instrumente, Geräte, Kleindung, Lebensmittel)

z.B.: Wundinfektionen, Parasitose, Botulismus

  • Hämatogene Übertragung (durch Blutkontakte: Kanülenstich, offene Wunde, Transfusionen, Transplantationen)

z.B.: Lues, Virushepatitis B, AIDS

  • Schmierinfektion (steht in keinem Buch mehr *staun*)

Endogene Infektion

Exogene Infektion

Patient ist selbst Infektionsherd/Quelle

Infektion durch die „Umgebung“


Infektionsquellen:

Mensch zu Mensch (Hände!)
Kontamiernierte Gegenstände

Reservoir für Keime (Beispiele):


Pseudomonas aeruginosa:

  • Luft.-Befeuchter
  • Sanitäre Anlagen
  • Wasser

Staphylokokken :

  • Patienten/Mitarbeiter
  • Keimträger
  • Staubpartikel

Prophylaktische Massnahmen:

  • Sterilisationsverfahren
  • Physikal . + chem. Desinfektionsmaßnahmen
  • Händehygiene
  • Personelle Übertragung
  • Patienten - Isolation
  • Impfprophylaxe
  • Antibiotika

Eintrittspforte:


Natürlich (Körperöffnungen)

  • Mund, Nase
  • Harnröhre

Unnatürlich:

  • Punktion
  • Katheteranlagen
  • OP

Austrittspforten:


Wunden/ Tracheostoma

Eiter

Blut

Positive Kultur

Pneumonie

Infiltrat-   und Sputumbefund

Harnwegsinfektionen

Urin

Gastroenteritis

Symptome länger als 2 d. positive Kultur

Verbrennungen

Eiter

Sonstiges

Hepatitis, Peritonitis


Symptome:

  • Respirator. Erkrankungen (V. a. bei Beatmungen)
  • Wunde
  • Hepatitis
  • Gastroenteritis
  • ZVK;DK Pfeil Rechts Sepsis
  • Verbrennung

Arbeitsblatt: Infektionsschutzgesetz, KH-Infektionen, Infektionsrisiko durch Gegenstände

Autor: Cordula
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