Berufskundeklausur
1.) Nennen Sie die sechs Aufgabengebiete des Altenpflegeberufs.
Nennen und erläutern Sie je ein Beispiel aus den einzelnen
Aufgabengebiete.
- Beratung alter Menschen und deren Angehörigen: Alte Menschen werden
beraten, inwelcher Form sie von wemUnterstützung bekommen können,
um ihr weiteres Leben mit evtl. Einschränkungen weiterleben können.
- Kontaktpflege: Der Kontakt zu anderen Berufsgruppen in sozialen Bereich
- Betreuung: Betreuung alter Menschen bei körperlicher, geistiger
und seelische Behinderung
- Körperlich Pflege und rehabilitierenden Unterstützung: allgemeine
Pflege, Pflege bei bestimmten Erkrankungen
- Unterstützung bei Verlusterfahrung und Sterbebegleitung: Menschen
zu unterstützen, bei Verlust von Angehörigen und beim Sterben
begleiten und ihre Rechte wahren
- Mithilfe bei Ausbildung von Altenpfleger / innen: Durch Fort- und Weiterbildung
neue Altenpfleger nach den neuesten wissenschaftlichen Kenntnissen ausbilden.
2.) Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe
(DBVA) nennt bei den o.g. Aufgabengebieten zwei wichtige Tätigkeiten
welche alle Aufgaben des begleiten sollte. Nennen und erläutern
sie diese beiden Tätigkeiten.
Zum einem sollten diese Aufgabengebiete, von der Pflegeplanung begleitet
werden, d.h., dass alle Pflegeprozesse in eine Pflegeplanung übernommen
werden müssen, anhand derer sich alle am Pflegeprozess beteiligten
Personen an dieser Pflegeplanung beteiligen können. Zum anderen
ist die Reflexion der eigenen beruflichen Rolle von grosser Bedeutung
um Veränderungen im eigenen Verhalten zu erkennen, die sich negativ
auf die Pflege alter Menschen auswirken.
3.) Altenpflege ist ein sozialpflegerischer Beruf. Grenzen
Sie den Beruf der Altenpflege gegenüber der Krankenpflege
und der Sozialarbeit ab. (Denken Sie an Aufgabenschwerpunkte
und Qualifikation).
- Krankenpflege dient zum größten Teil der Wiederherstellung
nach Krankheiten. Die Krankenpflege unterstützt medizinische Verordnungen
im pflegerischen Bereich. Der Krankenpflege fehlt in diesem Bereich die
soziale und psychologische Ausbildung.
Die Sozialarbeit beschäftigt sich nur mit der sozialen und psychologischen
Betreuung von Menschen und schließt somit den ganzen pflegerischen
Bereich aus.
Die Altenpflege lehrt in der Ausbildung 50% Pflege und 50% soziale und
psychologische Betreuung. Somit können exam. Altenpfleger in Berufen
der sozialen und der pflegerischen Arbeit tätig werden.
4.) Die Altenpflegeausbildung unterscheidet sich noch
immer je nach Bundesland. Worin unterscheiden sich die Ausbildungen
untereinander. Nennen Sie vier Merkmale an denen man die unterschiede
erkennen kann.
- Unterschiedlich geregelt sind z.B. die Anforderungen für den Zugang
zur Ausbildung und die Dauer der Ausbildung. Sie liegt zwischen zwei
und drei JahrenGesamtdauer. Ebenfalls Unterschiede gibt es in denzuständigen
Ministerien, sowie in der Finanzierungder Schule und der Ausbildungsvergütung.
5.) Nennen Sie fünf Arbeitsfelder der Altenpflege und
erläutern Sie kurz deren Schwerpunkte.(außer Altenheim,
Pflegeheim und Sozialstation)
- Gerontopsychatrie: Betreuung von alten Menschen mit geronto-psychatrischen
Erkrankungen
- Beratungsstätte für Senioren: Alte Menschen bei der Lebensgestaltung
unterstützen und Lebenshilfe geben- Medizinischer
- Dienst: Einstufung in Pflegegruppen im Auftrag von den
Pflegekassen
- Betreutes Wohnen: Als Unterstützung und Notfall in Altenwohnanlagen
- Geriatrisches Krankenhaus: Unterstützung bei rehabilitierenden
Maßnahmen nach z.B. Apoplex
6.) Nennen Sie die beiden wichtigsten Berufsverbände
für Pflegeberufe
- Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe = DBfK
- Deutscher Verband für Altenpflege = DBVA
7.) Nennen Sie den Unterschied zwischen einem Berufsverband und
einer Gewerkschaft
- Berufsverbände vertreten ausschließlich die Interessen des
im Berufsverband genannten Beruf, d.h. das der DBfKnur für die Interessen
der in Pflegeberufen Beschäftigten eintritt.
Gewerkschaften vertreten die Interessen von Arbeitnehmern die in einer
speziellen Gewerkschaft organisiertsind. Die Arbeitnehmer müssen
nicht in ein und demselben Beruf beschäftigt sein. Z.B vertritt
die ÖTV dieInteressen der im öffentlichen Dienst Beschäftigten.
8.) Nennen und erläutern Sie kurz welche Aufgaben
/ Ziele (mind. 3) ein Berufsverband hat.
- Die Berufsverbände treten für die beruflichen Interessen
ihrer Mitglieder ein, in Gesprächen mit Ministerien der Länder
und des Bundes, im Gespräch mit der Regierung, in der Öffentlichkeit
und gegenüber der Fachwelt
- Beratung und Information: Man kann mit kompetenten KollegInnen seine
beruflichen und fachlichen Fragen besprechen.
- Bei rechtlichen Auseinandersetzungen hilft der Berufsverband mit Rechtsbeistand
9.) Schreiben Sie nachfolgende Organisationen die In der Altenarbeit
eine wichtige Bedeutung haben aus.
- DGGG: Deutsche Gesellschaft für Gerontologie und Geriatrie
- DZA: Deutsches Zentrum für Altenhilfe
- DV: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge
- KDA: Kuratorium Deutsche Altenhilfe " Wilhelmine-Lübke-Stiftung"
10.) Erläutern Sie den Unterschied zwischen Fortbildung
und Weiterbildung
- Fortbildung gibt neue Erkenntnisse über andere Themen als das
Erlernte
- Weiterbildung baut auf einer vorhandenen Ausbildung auf und dient als
Erweiterung seiner Qualifikationen
11.) Nennen Sie je drei "typische" Beispiele
für Fortbildung und Weiterbildung
- Fortbildung: Umgang mit PEG-Sonde, Bobath, Validation
- Weiterbildung:Pflegedienstleitung, Heimleitung, Studium
12.) Nennen Sie die Hauptaufgabenbereiche der Fort-/Weiterbildung
- Ausgleich von Ausbildungsdefiziten
- Anpassung der Mitarbeiterqualifikation an Veränderungen
im Arbeitsfeld
- Ausweitung der Aufgabenbereiche der Apf
- Qualifizierung von Nichtexaminierten
- Weiterbildung von Fach- und Führungskräfte
13.) Erläutern Sie anhand eines Beispiels aus der
Pflegepraxis das
Professionalitätsmerkmal der stellvertretenden Deutung von Frau
Entzian
- bei einem Bewohner mit Z.n Apoplex stelle ich als Fachkraft fest welche
pflegerischen Maßnahmen notwendig sind um eine rehabilitierende
Förderpflege im Einklang mit dem gesamten Team und der Angehörigen
durchführen zu können.
14.) In der Bundesrepublik sind die einzelnen Ausbildungen
der Altenpflege untereinander
(in den verschiedenen Bundesländern) nicht anerkannt. Stimmt
diese Aussage?
Begründen Sie ihre Aussage.
- Nein, diese Aussage stimmt nicht. Die Verschiedenen Ausbildungen in
den Bundesländern sind staatlich anerkannt und somit werden alle
in der Bundesrepublik Deutschland ausgebildeten mit einem Examen abgeschlossenen
Altenpfleger gleich behandelt
15.) Beantworten Sie kurz nachfolgende Fragen zum Bildungsurlaubsgesetz
- Wer hat Anspruch auf Bildungsurlaub? Alle Arbeitnehmer mit dem Schwerpunkt
ihrer Berufstätigkeit in den jeweiligen Bundesland
- Welche Anspruchsdauer besteht in der Regel? Entweder 5 Kalendertagen
/ Jahr oder 10 Kalendertagen in zwei Jahren.
- Erläutern Sie den Begriff der "singulären" Tagesveranstaltungen
im Zusammenhang mit dem Bildungsurlaubsgesetz? Diese eintägigen
Bildungsveranstaltungen fallen nicht unter das Bildungsurlaubsgesetz,
d.h. sie sind ausgeschlossen
- Existiert in Rheinland-Pfalz ein Bildungsurlaubsgesetz? Ja
16.) Nennen Sie bitte die Institutionen in denen alle Wohlfahrtsverbände
zusammengeschlossen sind.
- Bundesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtsverbände
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