» Vorgeschichte:
» Beginn
der Ausbildung:
Wann erste Überlegungen einsetzten durch
eine neue Ausbildungsform und eine neue berufliche Spezialisierung
die Personalprobleme zu beheben lässt sich nach 1957 zurückverfolgen.
-In einem Briefentwurf an den Landschaftsverband datiert vom 3.März1958
wird der folgende Zusammenhang hergestellt: Die Versorgung von Alters-
und Siechenheimen mit Pflegekräften hat sich in den letzten Jahren
schwieriger gestaltet. Sie ist seit etwa 1957 durch den rapiden Schwesternmangel
( erhöhter Bedarf durch Bau von Krankenhäusern, Arbeitsverkürzung, Überalterung
vieler Schwesternschaften) fast unmöglich geworden.
Im gleichen Schreiben wird dann eine Lösungsvorstellung entwickelt:
Es genügt, wenn auch, große Altenheime durch eine leitende
Schwester geführt werden um ernste Erkrankungen rechtzeitig zu erkennen
und eingreifen zu können. Die normale Versorgung sollte durch Kräfte
geschehen die in relativ kurzer Ausbildung ( 6 Monate) speziell für
Altenheime geschult sind.Die Ausbildung soll sie fähig machen die
Grundpflege durchzuführen, einfache hydrothermische Maßnahmen
vorzunehmen, die Grundkenntnisse der Massage zu beherrschen und, durch
Einführung in die Psychologie und Psychotenpathologie des Alters
die Eigenarten alter Menschen zu verstehen und auszugleichen. Ihre medizinischen
Kenntnisse sollen sich auf einen etwas erweiterten Schwesternhelferinnenlehrgang
beschränken. Dagegen sollen sie in die Lage versetzt werden, den
alten Menschen Anregungen zu geben für eigene Betätigung in
einfachen Bastel- und Werkarbeiten, um deren körperliche und geistige
Fähigkeiten den damaligen Denkzusammenhalt erläutern- er bietet
womöglich auch Ansätze für heutige kritische Besinnung
in der Altenhilfe.
Anfang Mai 1958 lief an der Schwesternschule der Arbeiterwohlfahrt in
Marl/Westfalen der erste Kursus für ALTENPFLEGERINNEN an.
123 Schüler schlossen die damals zunächst fünfmonatige
Ausbildung mit einer Prüfung ab, an der schon ein Vertreter des
Regierungspräsidenten teilnahm. Nach 8 Kursen wurde die Ausbildung
eingestellt, da sich nicht mehr genügend Bewerber fanden. Das mag
daran gelegen haben, dass man sich in Marl auf einen ganz bestimmten
Bewerberkreis eingestellt hatte, der in jedem Fall Anspruch auf Förderung
durch das Arbeitsamt hatte.
» Der
heutigen Altenpflege stehen eine Vielzahl von Arbeitsfelder zu
Verfügung:
| » Altenheime |
» Betreutes
Wohnen |
» Behörden |
| » Pflegeheime |
» Hospize |
» Heimaufsicht |
| » Gerontopsychiatrien |
» Geriatrien |
» Pflegefachschulen |
| » Tagespflegeeinrichtungen |
» Krankenhäusern |
» Fachhochschulen |
| » Kurzzeitpflegeeinrichtungen |
» Psychiatrien |
» Tagesklinik |
| » Sozialstationen/ambulante
Dienste |
» Kranken-
/Pflegekassen |
» Übergangspflege |
| » Altenclub |
» Medizinische
Dienste der Krankenkasse |
» Gemeinwesenarbeit |
| » Altenerholungseinrichtungen |
» Sozialdienste |
|
»
Aber
auch die Aufgaben der Altenpflege sind vielfältiger geworden:
| » Körperliche
Pflege |
» Betreuung
in allen Lebensbereichen |
» Anleitung
von nicht examiniertem Personal und Schülern |
| » Prävention |
» Beratung
der älteren Menschen |
» Verwaltungs-
und Organisationsaufgaben |
| » Rehabilitation |
» Angehörigenarbeit |
» Dokumentationsaufgaben |
| » Anleitung
zur Selbstständigkeit |
» Sterbebegleitung |
» Pflegeplanung |
| » Aktivierung |
|
|
| » Medizinische
Versorgung |
|
|
» Selbstverständlich
muss die staatlich anerkannte Fachkraft in allen Arbeitsgebieten
gleichermaßen alle Tätigkeiten beherrschen. Unbeschadet
dessen kann es in den einzelnen Arbeitsfeldern in bezug auf die
Arbeitserfordernisse zu unterschiedlichen Schwerpunktsetzungen
kommen. Exemplarisch sind dabei zu nennen:
| » Tätigkeitsschwerpunkt |
» Pflegeheim |
» Ambulanter
Dienst |
» Tagespflege |
» Behörde |
| » Körperliche
Pflege |
Stark |
Stark |
Weniger |
Gar nicht |
| » Prävention |
Weniger |
Stark |
Stark |
Stark |
| » Rehabilitation |
Stark |
Stark |
Stark |
Gar nicht |
| » Anleitung
zur Selbständigkeit |
Stark |
Stark |
Stark |
Gar nicht |
| » Aktivierung |
Stark |
Gar nicht |
Stark |
Gar nicht |
| » Medizinische
Versorgung |
Stark |
Stark |
Weniger |
Gar nicht |
| » Betreuung
in allen Lebensbereichen |
Stark |
Weniger |
Gar nicht |
Gar nicht |
| » Beratung
der älteren Menschen |
Gar nicht |
Weniger |
Gar nicht |
Stark |
| » Angehörigenarbeit |
Weniger |
Stark |
Stark |
Stark |
| » Sterbebegleitung |
Stark |
Weniger |
Gar nicht |
Gar nicht |
| » Anleitung
von Dritten |
Stark |
Weniger |
Weniger |
Gar nicht |
| » Verwaltungs-/Organisationsaufgaben |
Stark |
Stark |
Weniger |
Stark |
| » Dokumentationsaufgaben |
Stark |
Stark |
Stark |
Stark |
| » Pflegeplanung |
Stark |
Stark |
Stark |
Gar nicht |
» Heutiges
Ausbildungsziel:
Besuch der Fachschule für Altenpflege
soll den Schüler befähigen selbständig und eigenverantwortlich
alten Menschen in stationären, teilstationären und offenen
Einrichtungen der Altenarbeit, sowie in ihrer Häuslichkeit
zu betreuen, zu pflegen und zu beraten.
Ausbildungsinhalte und derzeit noch Ausbildungsdauer sind von den einzelnen
Bundesländern abhängig.
» Altenpfleger/in
ist ein sozialpflegerischer Beruf:
1. Gesundheitspflegerisch
- Folgeerkrankungen verhindern
- Gesundheitsvorsorge
- Aktivierende Hilfen
2. Soziale
Aufgaben
- Reintegration in die Gesellschaft
- Kommunikation -Kaffeekränzchen
- Hilfe in spezifischen Lebenssituationen
- Kontakte fördern
- Hilfestellung anbieten z.B. Sozialamt, Behördengänge
» Wer übt
professionelle Pflege aus:
Professionspflege kann nur der, der mit einer
anerkannten Ausbildung in diesem Bereich tätig ist.
Das sind:
- Krankenschwester/-pfleger
- Kinderkrankenschwester/-pfleger
- Altenpfleger/in
» Die
Kennzeichen professioneller Pflege:
- Pflege basiert auf spezifischer Sachkenntnis,
erlangt durch eine anerkannte Ausbildung
- Pflege wird nach allgemeinen Richtlinien, die auf theoretischer und
praktischer Sachkenntnis basiert durchgeführt mit pflegewissenschaftlichem
Hintergrund
- Pflege wird gegen Entgeld verrichtet, und nicht mit gegenseitiger Bereitschaft
zur Unterstützung und Pflege abgegolten.
» Genaue
Merkmale:
- basiert auf einer staatlich geregelten theoretischen
und praktischen Ausbildung und auf berufsmäßig erworbene
Sachkenntnis
- hat ihre Daseinsberechtigung auf der Grundlage theoretischen Wissens,
wissenschaftlicher Forschungen und klar festgelegte Richtlinien
(Standards) für die Interventionen (Maßnahmen) in der Praxis
- wird ausgeübt aufgrund des gesellschaftlichen Auftrages
- ist das selbständige Erstellen pflegerischer Diagnosen, der Planung,
der Durchführung und der Evaluation von Pflege, wo sie nötig
und erwünscht ist, in Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen der
Gesundheitswesen
- ist eine Dienstleistung, die gegen Entgeld verrichtet wird
- » Berufliche
Aufstiegsmöglichkeiten:
Lehren: Führen:
- Fachlehre für Pflegeberufe
- verantwortliche Pflegefachkraft
- Klassenleiter
- Pflegedienstleitung
- Schulleiter
- Heimleitung
- Pflegepädagoge
- Sozialwirt
- Pflegewirt
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