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Betäubungsmittel
Die Wirkung:
Betäubungsmittel (BTM) sind Stoffe, die vor allem Schmerzen,
Hunger, Durst und Angstgefühle aufheben, bei den meisten Menschen
einen lustbetonenden Zustand (Euphorie) hervorrufen und eine Sucht
erzeugen können.
Zu den Drogen (drugs) oder Rauschmitteln gehören neben Alkohol
vor allem Haschisch, Heroin und andere.
Die Opiate in Form von Morphium (=Hauptalkaloid des Opiums!) und
weitere Stoffe siehe Sondertabelle.
Der Umgang mit diesen Stoffen ist streng geregelt im Betäubungsmittelgesetz,
sofern es sich um ein Medikament handelt, oder im Strafgesetzbuch
(BTMG) (siehe Überblick).
Pflegerisch wichtig ist:
Gibt es auf einer Pflegestation ein Betäubungsmittelfach (Giftschrank),
so ist dieser verschlossen zu halten und muß ständig
beobachtbar sein. Den Schlüssel zum Giftschrank hat die examinierte,
leitende Pflegekraft immer mit sich zu führen. Bei der Übergabe
wird der Schlüssel der nächsten exam. Leitungskraft übergeben.
Jeder Ein- und Ausgang von Betäubungsmitteln muß peinlich
genau schriftlich dokumentiert werden (BTM-Buch) .
Merke:
Unerklärliches Fehlen von BTM kann juristische Folgen haben,
wenn kein glaubhafter Grund angegeben werden kann, zum Beispiel
Herunterfallen einer Ampulle etc. . Solche Vorkommnisse am Besten
im Beisein eines Zeugen dokumentieren und abzeichnen.
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